Neuerungen 2020 im Steuerwesen
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuerwesens für den Kanton Freiburg für die Steuerperiode 2020 sowie einen Überblick über die Neuerungen für die folgende und frühere Perioden.
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuerwesens für den Kanton Freiburg für die Steuerperiode 2020 sowie einen Überblick über die Neuerungen für die folgende und frühere Perioden.
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuerwesens für den Kanton Freiburg für die Steuerperiode 2020 sowie einen Überblick über die Neuerungen für die folgende und frühere Perioden.
Im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie ergeben sich zahlreiche steuerrechtliche Fragen, die in einem neuen Merkblatt beantwortet werden.
In Form einer Mitteilung hat die ESTV heute ihre Auslegung zur Frage dargelegt, wann eine nicht der Umsatzabgabe unterliegende Form einer Sachauslage besteht. Offenbar hatte die ESTV in letzter Zeit häufiger Rulinganfragen in diesem Zusammenhang bekommen.
Im Schweizer Durchschnitt schöpfen die Kantone und Gemeinden rund ein Viertel ihres Ressourcenpotenzials durch Steuern aus. An den kantonalen Unterschieden hat sich insgesamt wenig verändert. In zwei Dritteln der Kantone ist die Steuerbelastung im Vergleich zum letzten Referenzjahr gesunken. Das zeigt der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) berechnete Steuerausschöpfungsindex 2021. Er gibt an, in welchem Ausmass die Steuerpflichtigen durch Steuern der Kantone und Gemeinden im Durchschnitt belastet werden.
Die ESTV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2020 veröffentlicht.
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Änderungen im Bundesrecht sowie eine überwiesene Motion des Kantonsrates machen Anpassungen im kantonalen Steuerrecht erforderlich. Neu geschaffen werden soll zudem die gesetzliche Grundlage, um Steuererklärungen vollelektronisch einzureichen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten und unterbreitet ihm gleichzeitig eine Motion, welche die Steuerbefreiung von politisch tätigen juristischen Personen thematisiert.
Die ESTV hatte bereits im Juli das neue Kreisschreiben 50 betreffend die Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger publiziert. Im Zusammenhang mit dieser Publikation wurden jetzt die damit im Zusammenhang stehenden Kreisschreiben 1-016-DVS-2007 vom 13.07.2007 betreffend «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» und 1-009-DV-2005 vom 22.06.2005 betreffend «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwands bei Ausland-Ausland Geschäften» aufgehoben.