Tarife und Berechnung der Quellensteuer
Die Quellensteuer wird nach Steuertarifen, die vom Zivilstand und von der Zahl der Kinder der steuerpflichtigen Person abhängen, berechnet.
Die Quellensteuer wird nach Steuertarifen, die vom Zivilstand und von der Zahl der Kinder der steuerpflichtigen Person abhängen, berechnet.
Die Gesamtsteuerbelastung der juristischen Personen hat im Zeitraum 2003 bis 2020 von 23 % auf 17,3 % abgenommen. Zu diesem Schluss kommt der Bericht «Entwicklung der Unternehmenssteuerbelastung in der Schweiz von 2003 bis 2020: Analyse auf Gemeindeebene», den die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV verfasst hat.
Im Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie wurden gewisse Erleichterungen im Bereich der MWST-Abrechnung verabschiedet. Im Wesentlichen geht es um den geschuldeten Verzugszins vom 20. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Für diese Periode wird auf einen Verzugszins verzichtet. Ab dem 1. Januar 2021 gilt erneut der reguläre Verzugszins von momentan 4%.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat weitere Abschaffungsschritte bei den Stempelabgaben vorgeschlagen. Diese hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 abgelehnt. Hingegen unterstützt er die Forderung, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Zudem will er im Rahmen der geplanten Verrechnungssteuerreform die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufheben.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Jede Person, die einer quellensteuerpflichtigen Person eine Vergütung zahlt, wird als Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) bezeichnet. Dies kann z.B. ein Arbeitgeber, ein Veranstalter, eine Versicherung oder Vorsorgeeinrichtung sein. Sie zieht die Steuern von Bund, Kanton, Gemeinde und Kirche direkt von ihrer Zahlung an die quellensteuerpflichtige Person (qsP) ab und überweist sie dann an die Kantonale Steuerverwaltung (KStV).
Per 2. November 2020 wurde das eSteuerkonto aufgeschaltet welches Bestandteil des Behördenportals (Online-Schalter) des Kantons Solothurn ist. Dies kann unter my.so.ch aufgerufen werden. Über das eSteuerkonto erhalten Sie eine Übersicht über Ihr persönliches Steuerkonto beim kantonalen Steueramt. Weiter können Sie Kontoauszüge, Einzahlungsscheine oder Zahlungsabkommen anfordern und Ihr Auszahlungskonto für allfällige Rückerstattungen ändern. Die Dienstleistungen werden laufend ausgebaut.
Wie die EStV heute mitgeteilt hat, ist eine neue Fassung der MWST-Info 20 erschienen. MWST-Info 20 beschäftigt sich mit der zeitlichen Wirkung von Praxisfestlegungen der EStV.
Das kantonale Steueramt Zürich hat ein neues Merkblatt zum zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand erlassen und im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.