AG: Als Folge von Verwaltungsgerichtsurteil soll das kantonale Schätzungswesen reformiert werden
Die Eigenmietwertbesteuerung des Kantons Aargau widerspricht dem StHG und ist damit bundesrechtswidrig. Dies stellte das Verwaltungsgericht Aargau am 16.09.2020 fest. Der Aargauer Regierungsrat hat jetzt eine Vernehmlassung zur geplanten Anpassung des Schätzungswesens eröffnet, das die Mängel beheben soll.