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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Aargau – AG

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Aargau.

Kalte Progression - aktuelle Übersicht

28.01.2011
Die ESTV hat heute die überarbeitete und auf den Rechtsstand vom 1.1.2011 gebrachte Version der Publikation «die kalte Progression» aus dem Dossier Steuerinformationen veröffentlicht.Vielleicht besonders interessant, da schon lange nicht mehr in aktueller Form gesehen (und zumindest auf den ersten Blick etwas unerwartet an dem Ort): Die aktuelle Übersicht über die Ermässigung der Steuer auf langfristig erzielten Grundstückgewinnen (S. 20 f.) sowie die entsprechenden Ausgleichsverfahren in den Kantonen (S. 22).
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Ansonsten enthält die Publikation für Steuer-Profis natürlich an sich nichts spektakuläres, jedoch mindestens einige weitere praktische Übersichtsseiten:
  • Ausgleichsverfahren in den Kantonen (Massnahmen zur Beseitigung der Folgender kalten Progression) bei der Einkommenssteuer: Auf S. 14 der Publikation
  • Ausgleichsverfahren in den Kantonen (Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression) bei der Vermögenssteuer: Auf S. 17 der Publikation
  • Indexmechanismen und Entscheidinstanzen in den Kantonen:
    • Bei der Einkommenssteuer: S. 16
    • Bei der Vermögenssteuer: S. 18
  • Indexmechanismen bei der Grundstückgewinnsteuer: S. 18 ff.
Direkt zur überarbeiteten Publikation zur kalten Progression

Index der Steuerausschöpfung 2011 in den Kantonen

07.12.2010
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der zum zweiten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Im Schweizer Durchschnitt werden 24,8% des Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Damit liegt die steuerliche Ausschöpfung 0,5 Prozentpunkte tiefer als im Referenzjahr 2010. Der bereits in den letzten Jahren beobachtete Trend einer rückläufigen Steuerbelastung setzt sich fort.
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An den kantonalen Belastungsunterschieden hat sich wenig verändert, und zwar an beiden Enden der Rangliste:
  • Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Schwyz und Zug deutlich unter dem Durchschnitt, wobei Zug mit 12,4% den tiefsten Wert aufweist und damit sein Ressourcenpotenzial halb so stark belastet wie der Durchschnitt aller Kantone.
  • Erneut liegt auf der anderen Seite die Fiskalbelastung in einigen Westschweizer Kantonen, Graubünden und Bern am höchsten, wobei Genf mit 32,0% sein Ressourcenpotenzial am stärksten belastet.
  • Die markantesten Bewegungen weisen die Kantone Waadt und Obwalden auf. Sie haben ihre steuerliche Belastung um 3,2 bzw. 2,4 Prozentpunkte deutlich gesenkt.

Weitere Informationen

Zusammenfassung der Ergebnisse mit Tabellen und Grafiken

AG - Regierung eröffnet Anhörungsverfahren für Steuergesetzrevision 2013

08.11.2010
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat betreffend die von ihm geplante Steuergesetzrevision 2013 eine Anhörung eröffnet. Der Regierungsrat plant, mit der Revision des Steuergesetztes eine steuerliche Entlastung des Mittelstandes zu erreichen.Mit der neuen Revision sollen unter Anderem auch der Kinderabzug und der Kinderbetreuungskostenabzug erhöht, die Vermögenssteuer moderat gesenkt sowie der Tarif für Kapitalzahlungen aus der beruflichen Vorsorge reduziert werden. Der Ausgleich der kalten Progression, das heisst die Anpassung der Tarife und Abzüge an die Teuerung, soll künftig jährlich erfolgen.Daneben sind einige Bestimmungen aufgrund von geändertem Bundesrecht, neueren Gerichtsentscheiden oder aufgrund von in der Praxis erkanntem Verbesserungspotenzial zu modifizieren.Die Anhörung des Regierungsrates dauert bis Ende Januar 2011. Die Inkraftsetzung des geänderten Steuergesetzes ist auf den 1. Januar 2013 geplant.

Steuerrechner 2010

11.10.2010
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2010)Bern (2010)
Luzern (2010)Uri (2010)
Schwyz (2010)Obwalden (2010)
Nidwalden (2010)Glarus (2010)
Zug (2010)Freiburg (2010)
Solothurn (2010)Basel-Stadt (2010)
Basel-Land (2010)Schaffhausen (2010)
Appenzell A.Rh. (2010)Appenzell I.Rh. (2010)
St. Gallen (2010)Graubünden (2010)
Aargau (2010)Thurgau (2010)
Tessin (2010)Waadt (2010)
Wallis (2010)Neuenburg (2010)
Genf (2010)Jura (2010)
Direkte Bundessteuer (2010)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2011

06.08.2010
Die ESTV hat heute ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2011

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr2011 (wie auch schon im Steuerjahr 2010) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.
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2. Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2011

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Steuerbelastung 2009 in den Hauptorten der Kantone

29.06.2010
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2009 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer. Da die Berechnungsmethode nicht geändert hat, sind die Werte mit denjenigen des Vorjahres vergleichbar.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2009 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder

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Zu den Steuerbelastungstabellen

Eigenmietwert - Besteuerung in der Schweiz und in den Kantonen

23.06.2010
Die ESTV hat heute die überarbeitete Publikation zur Besteuerung des Eigenmietwertes in der Schweiz veröffentlicht, die einen Überblick über die geltende Regelung im Bund (im DBG) und in den Kantonen gibt. Auf Grund der sehr umstrittenen Besteuerung und der momentanen Revisonsbestrebungen ist allerdings davon auszugehen, dass diese Publikation in Kürze wieder wird überarbeitet werden müssen.Betreffend diese Bestrebungen zur Aufhebung oder Revision der Eigenmietwertbesteuerung äussert sich die neue Broschüre wie folgt:Die Regelung ist politisch nicht unbestritten; eine ganze Reihe von meist kantonalen Vorstössen zielte in der Vergangenheit auf eine Änderung der Mietwertbesteuerung in der Schweiz ab. Auf eidgenössischer Ebene wurde 1993 die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV) eingereicht, welche die Förderung des Erwerbs sowie die Erhaltung von selbst genutztem Wohneigentum u.a. mittels Festsetzung massvoller Eigenmietwerte bezweckte.Obwohl diese Initiative im Februar 1999 sowohl von Volk und Ständen klar abgelehnt wurde, setzte der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements im Anschluss an die Volksabstimmung die Expertenkommission Eigenmietwert / Systemwechsel (KES) ein. Ihr wurde die Aufgabe übertragen, Varianten verfassungskonformer Vorschläge für einen ertragsneutralen Systemwechsel auszuarbeiten. Die KES-Erkenntnisse flossen denn auch in den Wohneigentumsteil der Botschaft zum Steuerpaket 2001 ein. Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen wurde der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugunsten einer grosszügigeren Ausgestaltung der Unterhaltskosten modifiziert. Dies war ein mitentscheidender Faktor für die Ablehnung des Steuerpakets anlässlich der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004.In jüngster Zeit haben sich Systemwechsel-Forderungen wieder gehäuft: Zum einen wurde vom Parlament eine entsprechende Motion (05.3864) überwiesen, zum andern reichte der HEV am 23. Januar 2009 die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» mit 111 861 gültigen Unterschriften ein. Darin wird gefordert, Rentnerinnen und Rentnern ein Wahlrecht zu ermöglichen, das ihnen einmalig und für die Zukunft bindend offen lässt, ob der Eigenmietwert für das am Wohnsitz dauernd selbst genutzte Wohneigentum weiterhin besteuert werden soll oder nicht. Im zweiten Fall entfielen die Abzüge für die eigenheimbezogenen Schuldzinsen sowie für die Versicherungsprämien und die Verwaltungskosten Dritter. Hingegen blieben Unterhaltskosten bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken weiterhin abziehbar.Der Bundesrat hielt in einem Grundsatzentscheid fest, diesem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der einen Systemwechsel für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit nur noch beschränkten Abzugsmöglichkeiten vorsieht. Im November 2009 hat er einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Weitere Informationen zur Besteuerung des Eigenmietwertes in der Schweiz

Steuerbelastung 2009 in den Gemeinden

14.04.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation zur Steuerbelastung 2009 in Schweizer Gemeinden veröffentlicht. Die Publikation mit den Ergebnissen für das Jahr 2009 orientiert über die Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in 813 Schweizer Gemeinden für ausgewählte Steuersubjekte.

So wird die Steuerbelastung berechnet

Für die Berechnung der Belastungen werden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge.Die in den kantonalen und kommunalen Steuergesetzen vorgesehenen Personalsteuern, Haushaltungssteuern bzw. Kopfsteuern werden in die Belastungen einbezogen. Demgegenüber bleiben Gebühren und Taxen unberücksichtigt. Jedem Steuersubjekt ist am Schluss eine Zeile mit den Belastungsziffern der direkten Bundessteuer angefügt.
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Durch Addition mit den Ziffern pro Gemeinde bzw. mit dem Kantonsmittel erhält man die Gesamtbelastung der Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern sowie der direkten Bundessteuer.Die gesamte Steuerbelastung wird in Prozenten des Bruttoarbeitseinkommens bzw. des AHV- und Pensionseinkommens sowie in Promillen des Reinvermögens angegeben.Die Publikation wird jährlich veröffentlicht und ergänzt die Statistik «Steuerbelastung in der Schweiz / Kantonshauptorte - Kantonsziffern».

Direkt zu den Tabellen

Steuerbelastung Bruttoarbeitseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten

Steuerbelastung AHV-Einkommen und Pensionseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten
Typ: PDF

Steuerbelastung Reinvermögen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Promillen

BE/AG/SO - Steuereinahmen aus künftigen Kernkraftwerken

29.01.2010
Im Zusammenhang mit dem Ersatz der heutigen Kernkraftwerke Beznau, Mühleberg und Gösgen haben die Standortkantone der involvierten Energieunternehmen geprüft, wie sich die Steuereinnahmen aus den neuen Anlagen aufteilen lassen. Die Finanzdirektoren der Kantone Aargau, Bern und Solothurn kommen  zum Schluss, dass sie die Arbeiten abbrechen, da sie keine der Lösungen als rechtlich korrekt und politisch akzeptabel beurteilen.Die drei Energiekonzerne Axpo, Alpiq und BKW Energie AG haben beim Bund je ein Rahmenbewilligungsgesuch für den Bau eines Kernkraftwerks eingereicht. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich im Zusammenhang mit der Beratung des CO2-Gesetzes mit der Frage des KKW-Ersatzes befasst. Mit Blick auf allenfalls zu bauende Kernkraftwerke hat die Kommission die Standortkantone gebeten, Modelle aufzuzeigen, wie die steuerlichen Mehreinnahmen eines oder allenfalls mehrerer realisierter Kernkraftwerke auf die Standortkantone aufgeteilt werden könnten. Diese Frage drängt sich auf, wenn die Energiekonzerne gemeinsam in eine Anlage investieren.Die kantonalen Steuerverwaltungen der drei heutigen KKW-Standortkantone Aarau, Bern und Solothurn haben Aufteilungsmodelle ausgearbeitet. Sie konnten jedoch kein Modell entwickeln, das von den Finanzdirektoren der drei Kantone als rechtlich korrekt und politisch akzeptabel beurteilt wurde. Die Finanzdirektoren der drei Kantone haben deshalb gemeinsam beschlossen, die Suche nach einer steuerlichen Lösung abzubrechen.Aus Sicht der drei kantonalen Finanzdirektoren ist es nun Sache der beteiligten Energieunternehmen, eine vertragliche Lösung zu finden und sich auf die Reihenfolge bei der Realisierung zu einigen. Die Finanzdirektoren sind bereit, im Rahmen des rechtlichen und politischen Möglichen bei der künftigen Lösungssuche erneut mitzuwirken.
AG BE SO