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Artikel mit Schlagwort Steuerwettbewerb

Die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb

03.11.2009
Wie steht die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb? Was sind die Eckpfeiler der Schweizer Steuerpolitik? Im Folgenden finden Sie die Rede von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz zur Schweizer Steuerpolitik und zur Schweiz im  internationalen Steuerwettbewerb, gehalten anlässlich des 17. internationales Europa Forums Luzern, KKL Luzern, 2. November 2009 </strong><strong>Den Schweizerinnen und Schweizern liegt der Steuerwettbewerb im Blut. Er ist Ausfluss von Föderalismus und Demokratie. Die enge Mitsprache der Steuerzahlenden über Ausgaben und Einnahmen ihres Staatswesens begünstigt nicht nur einen gesunden Staatshaushalt, sondern auch das Vertrauen zwischen Bürgern und Staat. Die Schweiz muss ihren Spitzenplatz im internationalen Steuerwettbewerb wahren. Der Bundesrat und der Finanzminister treiben die nötigen Reformen intensiv voran.<br /><br /><br /></strong>Sehr geehrte Damen und Herren<br /><br />Ich bin ja regelmässiger Gast in Luzern und im KKL. Erst im August war ich anlässlich des Lucerne Festivals just in diesem Saal und zwar zu den Klängen von Prokofjew und Mahler. Nach diesem "K" für "Kultur" ist nun konsequenterweise das "K" für "Kongress" an der Reihe. Ich danke dem Europa Forum Luzern herzlich für diese folgerichtige Einladung. Auch die Themenwahl hätte treffender kaum sein können.<br /><br />Der Steuerwettbewerb ist eines der häufigsten Themen, mit dem ich als Finanzminister konfrontiert werde. Viele loben ihn, manche kritisieren ihn, aber kaum jemand zweifelt an seiner Bedeutung. Diese hat sich in letzter Zeit noch akzentuiert. Ich will Ihnen als erstes das Geheimnis verraten, weshalb die Schweiz im Steuerwettbewerb schon immer erfolgreich gewesen ist. Als zweites erkläre ich Ihnen, wie ich mich dafür einsetze, dass dies auch in Zukunft so bleibt.<br /><br />Zuerst das Geheimnis - zugegeben ein offenes: Die Schweiz hat ein liberales Staatssystem, das ideale Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Steuerpolitik bildet mit ihrem föderalistischem Aufbau und der direkten Demokratie:<br /><br />Der Schweizer Föderalismus belässt unseren 26 Kantonen weitestgehende Autonomie auch in ihrer Finanz- und Steuerpolitik. Jeder Kanton ist selbst verantwortlich für seine Haushaltpolitik und bestimmt auch frei über die Höhe seiner Steuern. Für die Schweiz ist Steuerwettbewerb daher kein Fremdwort. Im Gegenteil, er wurde uns sozusagen bei der Geburt unseres Bundesstaates in die Wiege gelegt. Der Steuerwettbewerb zwingt die öffentliche Hand dazu, verantwortungsvoll und sparsam mit den öffentlichen Mitteln umzugehen. Der Steuerwettbewerb trägt so ganz entscheidend zu gesunden Staatsfinanzen bei. Er garantiert den Bürgerinnen und Bürgern einen massvollen Staat und schützt ihr Eigentum vor ineffizienten Steuerkartellen. Das sollten wir auch bedenken, wenn uns in absehbarer Zeit eine Steuerharmonisierungs-Initiative zur Abstimmung vorliegen wird.<br /><br />Direkte Demokratie bedeutet ihrerseits, dass die Steuerpolitik von einer Mehrheit des Volkes mitgetragen werden muss. Das gilt sowohl für die Gemeinden und Kantone als auch für den Bund, also von der Gemeindeversammlung im Bären bis zur eidgenössischen Abstimmung, z.B. wie Ende September über die befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung zur IV-Sanierung. Ein so erreichter gesellschaftlicher Grundkonsens ist nicht einfach garantiert, sondern muss fortlaufend gesichert und neu ausgehandelt werden. Dieses letzte Wort des Stimmvolkes auch in Steuersachen garantiert eine gemässigte Besteuerung.<br /><br />Föderalismus und Demokratie begünstigen aber nicht nur gesunde Staatsfinanzen. Sie haben darüber hinaus den wichtigen Effekt, das Vertrauen zwischen Bürger und Staat sicherzustellen, und zwar in beide Richtungen. <br /><br />Dieses Thema des gegenseitigen Vertrauens zwischen Bürger und Staat ist gerade derzeit von sehr grosser Bedeutung. In Zeiten der Finanz- und Wirtschaftkrise kämpfen alle Staaten mit Mindereinnahmen und Mehrausgaben. Sie sehen sich gezwungen, Mittel und Wege zu finden, ihre Einnahmen zu erhöhen. In diesem Zusammenhang glauben einige Staaten, die Wurzel allen Übels in der Steuerunehrlichkeit einiger ihrer Bürger, beziehungsweise im ungenügenden Informationsaustausch einzelner anderer Staaten zu erkennen. Eine solche Haltung erfüllt mich mit Sorge. Ich bin überzeugt, dass es ein schwerwiegender Fehler ist, wenn sich die Politik einseitig auf die Minderheit der Steuerhinterzieher konzentriert. Eine solche Politik vergisst die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler, die ihren Beitrag an die Staatsfinanzen gewissenhaft und korrekt leistet.<br /><br />Ich bin überzeugt: Je näher die Entscheide über Einnahmen und Ausgaben des Staates beim Bürger liegen, desto grösser ist auch die Akzeptanz der zu entrichtenden Steuern. Ich nehme an, niemand unter Ihnen zahlt gerne Steuern - ehrlich gesagt nicht einmal ich als Finanzminister, obwohl es bei mir quasi in den eigenen Sack geht. Aber Steuern sind der Preis für vielfältige öffentliche Leistungen. Je mehr wir aber über diese Leistungen und Steuern mitbestimmen können, desto eher können wir uns mit unserer eigenen Steuerpolitik identifizieren. Und desto höher ist damit unsere Steuermoral, weil wir dem Staat - der ja unser Staat ist - vertrauen können.<br /><br />Es steht dem Staat damit schlecht an, wenn er seinen Bürgerinnen und Bürgern misstraut und sie unter Generalverdacht stellt. Vielmehr muss er stets die Legitimität und Vertrauenswürdigkeit seines eigenen Steuersystems im Auge behalten. Sonst besteht die Gefahr, dass die Bürger ihrerseits das Vertrauen in den Staat verlieren. Es gibt nämlich auch einen Wettbewerb um die Gunst und das Vertrauen der Bürger, dem sich jeder Staat stellen muss. Und ich bin stolz darauf, dass die Schweiz auch in diesem Wettbewerb einen Spitzenplatz belegt.<br /><br />Atraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind aber kein Zustand, sondern ein permanenter Prozess. Ein Prozess, der in einem sehr dynamischen Umfeld stattfindet. Ich will Ihnen kurz darstellen, mit welchen Reformen ich die Wettbewerbsfähigkeit unseres Steuersystems weiterhin sicherstellen will.<br /><br />Ein Meilenstein dazu ist die vom Parlament im Juni verabschiedete Mehrwertsteuer-Revision. Sie spart den Unternehmen ca. 10% an administrativer Belastung. Um ganze 30% wird diese Belastung abnehmen, wenn das Parlament auch den Einheitssatz und die Abschaffung der meisten Ausnahmen gutheisst. Für diese Reform gilt es nun zu kämpfen. <br /><br />Mit der nächsten Unternehmenssteuerreform, der Wettbewerbsreform, will der Bundesrat sodann die Unternehmen von unnötigen steuerlichen Hindernissen befreien und die Rechtssicherheit verbessern. Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir die Emissionsabgabe abschaffen, den Beteiligungsabzug für juristische Personen verbessern und steuerliche Hindernisse bei der Konzernfinanzierung beseitigen. Ausserdem sollen die Regelungen für die kantonalen Holding- und Verwaltungsgesellschaften angepasst werden.<br /><br />Insofern hat diese Reform auch mit der so genannten Steuerkontroverse mit der EU zu tun. Bekanntlich kritisiert die EU die kantonalen Regelungen für Holding- und Verwaltungsgesellschaften. Zwar ist die rechtliche Begründung der EU, es liege eine Verletzung des Freihandelsabkommens von 1972 vor, aus Sicht des Bundesrates nicht haltbar. Der Bundesrat hat daher Verhandlungen von Anfang an abgelehnt. Er führt aber mit der EU-Kommission einen konstruktiven Dialog. Bundesrat und Kantone arbeiten intensiv an diesem Thema. Wir wollen diese Kontroverse möglichst bald beenden. Wir müssen die für die Firmen äusserst wichtige Rechtssicherheit sicherstellen. Dabei sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betroffenen Unternehmen weiterhin attraktiv bleiben. Die Wettbewerbsreform wird nach dem Willen des Bundesrates unsere Firmen jährlich um rund 500 Millionen Franken entlasten.<br /><br />Zur Stärkung des Schweizer Wirtschaftsstandorts gehört auch, dass unsere Steuerpolitik international anerkannt ist. In diesen Kontext gehört die erweiterte Amtshilfepolitik, wie sie der Bundesrat am 13. März dieses Jahres beschlossen hat. Wir sind künftig bereit, im konkreten, begründeten Einzelfall auf Anfrage - nicht hingegen bei so genannten Fishing Expeditions - auch bei Steuerhinterziehung international Amtshilfe zu leisten. Das Bankgeheimnis im Inland ist davon nicht betroffen. Die Schweiz hat damit den Tatbeweis erbracht, dass sie die verstärkte internationale Zusammenarbeit in Steuersachen unterstützt. Wir setzen diese Revision konsequent im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen um. Ein multilaterales Abkommen mit der EU will der Bundesrat nicht. Der Erfolg hat uns Recht gegeben. In kürzester Zeit haben wir über ein Dutzend solcher Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt. Die internationale Gemeinschaft hat dies bereits honoriert, und die OECD hat uns wieder von ihrer ominösen grauen Liste entfernt. Gleichzeitig ist es der Schweiz gelungen, im Rahmen dieser Verhandlungen wertvolle Verbesserungen für den Schweizerischen Werkplatz zu erreichen. Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass das Parlament und allenfalls auch das Volk diese neuen Abkommen unterstützen werden.<br /><br />Die neue Amtshilfepolitik hat aber auch Auswirkungen auf weitere Dossiers, insbesondere auf das bestehende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU. Der Bundesrat hat signalisiert, dass die Schweiz für Gespräche offen ist, wenn die EU dies wünscht. Das heutige Abkommen enthält bekanntlich beträchtliche, allfällig zu schliessende Lücken. Die EU wird im Rahmen dieser Verhandlungen jedoch akzeptieren müssen, dass das Abkommen an die neue Ausgangslage, d.h. die umfassende Amtshilfe der Schweiz, anzupassen ist, damit das Gleichgewicht wieder hergestellt wird.<br /><br />Weiterhin kein Thema für die Schweiz ist der Übergang zu einem automatischen Informationsaustausch, wie ihn zahlreiche EU-Staaten praktizieren. Dieser ist nicht nur in Bezug auf seine Effektivität fragwürdig. Er läuft auch unserem Verständnis der Privatsphäre zuwider. Die Schweiz und die EU haben ausserdem mit dem Zinsbesteuerungsabkommen eine von beiden Seiten akzeptierte gleichwertige Lösung gefunden. Die Schweiz erhebt auf Zinszahlungen einen Steuerrückbehalt zugunsten des Wohnsitzlandes, was den Interessen des Auslandes letztlich besser dient als unzählige Meldungen von Namen von Steuerpflichtigen.<br /><br />Ein weiteres interessantes Projekt im internationalen Kontext ist die Idee einer so genannten Abgeltungssteuer. Mein Departement prüft derzeit in Zusammenarbeit mit den Banken, die diese Idee auch präsentiert haben, welches die Vor- und Nachteile eines solchen Systems wären.<br /><br />Zum Schluss verweise ich auch auf zwei Steuerreformen, die wir - der schwierigen Finanzlage zum Trotz - soeben abschliessen konnten: Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern sowie den Ausgleich der kalten Progression. Beide Reformen treten anfangs 2011 in Kraft. Die Schweiz hat damit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein starkes Signal ausgesendet für eine beständige wirtschafts- und bürgerfreundliche Steuerpolitik, die den Steuerzahlenden soviel Geld als möglich in der eigenen Tasche belassen will.<br /><br />Meine Damen und Herren: Abschliessend versichere ich Ihnen, dass der Bundesrat und ich als Finanzminister alles daran setzen, unseren Spitzenplatz im Steuerwettbewerb zu halten. Wir sind dafür bestens gerüstet. Damit wird unsere Steuerpolitik auch künftig "kkl" sein: konsequent, kundennah und liberal.</p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern zu Ende

26.10.2009
KPMG-Studie zeigt: Schweizer Kantone im Europa-Vergleich steuerlich attraktiv.Der Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern geht europaweit wegen dem steigenden Geldbedarf zahlreicher Regierungen zu Ende. Laut einer neuen KPMG-Studie wird der Mehrwertsteueranteil an den Gesamteinnahmen grösser.In Europa liegen die Unternehmenssteuersätze aktuell im Schnitt bei 23,2 Prozent, wie eine am Montag vorgestellte Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma KPMG festhält. Zum ersten Mal seit 13 Jahren sei keine Senkung beobachtet worden.Bei den indirekten Steuern, zu denen vor allem die Mehrwertsteuer gehört, sind die Sätze in Europa zwischen 2004 und 2009 von 19,5 auf 19,8 Prozent angestiegen. Wegen der Rezession verbreiterten die Regierungen die Steuerbasis, wobei der Mehrwertsteuer eine wichtige Rolle zukomme, schreibt KPMG.In Lateinamerika liegen die Unternehmenssteuersätze im Schnitt unverändert bei 26,9 Prozent, während sie in der Region Asien-Pazifik im Vorjahresvergleich von 28,4 auf 27,5 Prozent sanken. In Lateinamerika kletterten die indirekten Steuern von 15,9 auf 16,2 Prozent, während sie in Asien von 10,9 auf 10,8 Prozent ganz leicht zurückgingen.

Schweiz punkto Unternehmenssteuersätze europäisch auf Rang 15

Die Schweiz belegt in der europäischen Rangliste der Unternehmenssteuersätze Platz 15. Dies liege aber daran, dass für die Untersuchung der Satz der Stadt Zürich von 21,17 Prozent herangezogen wurde, schreibt KPMG.Im Vergleich lassen einzelne Kantone die Schweiz in einem attraktiveren Licht erscheinen: Appenzell-Ausserrhoden und Obwalden mit einem Satz von je 12,7 Prozent belegen Rang 5 und sind vergleichbar mit Irland. Sie liegen aber hinter mehreren osteuropäischen Staaten mit 9 bis 10 Prozent und den britischen Besitzungen Guernsey und Man, wo es keine Unternehmenssteuern gibt.

Unternehmenssteuern – Kantone gut positioniert

Die Schweizer Kantone haben ihre Sätze im Vergleich zu 2008 entweder gar nicht oder nur marginal geändert. Ausnahmen bilden St. Gallen, das den Satz um 1,9 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent senkte sowie Aargau, wo der Satz um 2,2 Punkte auf 19,8 Prozent gestutzt wurde.Alle Schweizer Kantone sind im Vergleich zu den Nachbarländern laut KPMG "hervorragend" positioniert. Dazu gehören auch die Kantone mit den höchsten Schweizer Steuersätzen wie Basel Stadt (23,4 Prozent), Waadt (23,5 Prozent) und Genf (24,2 Prozent).

TG - Konstruktiver runder Tisch zur Steuerpolitik

26.10.2009
Auf Einladung und unter der Einleitung von Finanzdirektor Bernhard Koch diskutierten am Freitag, 23. Oktober, rund 25 Personen aus der kantonalen Politik eine gemeinsame Steuerstrategie. Sie suchten in einer konstruktiven Atmosphäre nach Lösungen nach dem Nein des Thurgauer Stimmvolkes zur Flat Rate Tax am 27. September. Weitgehend einig waren sich die Teilnehmer, dass sowohl eine Steuerfusssenkung als auch eine Steuergesetzrevision angezeigt sei. Über die Höhe der Steuerfusssenkung und den Zeitpunkt der Steuergesetzrevision konnte allerdings noch keine Einigung erzielt werden.

BL - Revidiertes Steuergesetz angenommen

28.09.2009
Im Kanton Baselland werden die Erbschafts- und Schenkungssteuern gesenkt. Zudem erhalten Unternehmen und deren Eigentümer weitere steuerliche Erleichterungen. Die Stimmberechtigten haben zwei entsprechende Gesetzesrevisionen angenommen.Die Revisionen kosten den Kanton jährlich je rund zehn Millionen Franken an Steuerausfällen.

GE - Revidiertes Steuergesetz angenommen

28.09.2009

Entlastung für Familien und Grossverdiener

Im Kanton Genf wurden Steuererleichterungen für verheiratete Paare, Familien und reiche Steuerzahler angenommen.Verheiratete Paare werden in Genf dank dem «Voll-Splitting» fortan Konkubinatspaaren gleichgestellt. Zur Entlastung der Familien ist neu pro Kind ein Abzug von 10'000 Franken vorgesehen.Erleichterungen gibt es auch für Grossverdiener. Bei Bruttoeinkommen von 1,6 Millionen Franken wird die Steuerbelastung plafoniert. Die kantonalen und kommunalen Einkommens- und Vermögenssteuern belaufen sich in diesen Fällen kumuliert auf höchstens 60 Prozent des Nettoeinkommens.

LU - Steuerpaket angenommen

28.09.2009
Im Kanton Luzern sinkt erneut die Steuerbelastung. Die Stimmberechtigten haben das Steuerpaket 2011 mit 64'121 zu 30'448 Stimmen gutgeheissen. Entlastet werden der Mittelstand, Gutverdienende, Familien und Unternehmen.Abgestimmt wurde, weil die Linke gegen die Vorlage das Referendum ergriffen hatte. Auch Gemeindebehörden standen der Vorlage skeptisch gegenüber, weil diese ihr Steueraufkommen mindert. Die Stimmbeteiligung betrug 38,9 Prozent.Im Zentrum des Abstimmungskampfes stand die Unternehmensgewinnssteuer. Diese wird bereits per 2010 von 4 auf 3 Prozent gesenkt. Weil andere Kantone die Gewinne ebenfalls schwächer besteuern wollen, wird der Satz nun sogar auf 1,5 Prozent halbiert. Um die Gemeinden zu besänftigen, wurde diese Senkung von 2011 auf 2012 verschoben. Die anderen, weniger umstrittenen Steuergeschenke werden dagegen bereits ab 2011 verteilt.Mit ihrem Votum blieben die Stimmberechtigten dem vor einigen Jahren eingeschlagenen Steuersenkungskurs treu. Das gesamte Steuerpaket dürfte ab 2012 dem Kanton Ausfälle von 67 Millionen und den Gemeinden von 87 Millionen Franken bringen.