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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerwettbewerb

Bericht zum steuerpolitischen Handlungsbedarf veröffentlicht

19.06.2026

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 den Bericht zum Postulat Walti 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» verabschiedet. Der Bericht stellt fest, dass die Schweiz aufgrund ihrer steuerlichen Rahmenbedingungen und der breiten Einnahmenbasis aktuell auf einer soliden finanziellen Basis steht. Gleichzeitig wird ein Handlungsbedarf im Unternehmenssteuerbereich identifiziert, um Steuereinnahmen langfristig zu sichern, insbesondere vor dem Hintergrund internationaler, demografischer und technologischer Entwicklungen.

Mittelstand wird moderat besteuert

16.06.2026

Der Kanton Zürich weist für mittlere Einkommen eine steuerliche Attraktivität auf. Laut dem jüngsten Steuerbelastungsmonitor wird Vermögen unterdurchschnittlich besteuert. Bei den Unternehmenssteuern belegt der Kanton Zürich hingegen den letzten Platz.

ZH

Taxoptima: Regierungsrat schlägt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Vereinfachungen im Steuerwesen vor

10.04.2026

Die Vorlage „Taxoptima“ ist Teil der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie 2022–2030, die die Attraktivität des Kantons Aargau als Wohn‑ und Wirtschaftsstandort stärken soll. Die geplanten Gesetzesänderungen wurden in einem gemeinsamen Projekt von Kanton und Gemeinden ausgearbeitet und zielen auf vereinfachte Verfahren für Steuerpflichtige sowie auf effizientere Abstimmungen zwischen den Steuerverwaltungen von Kanton und Gemeinden ab. Der Regierungsrat des Kantons Aargau und Finanzdirektor Dr. Markus Dieth erklärt: „Die Steuerverwaltungen richten sich konsequent nach den heutigen Erwartungen.“

AG

Steuergesetzrevision 2027 stärkt Aargauer Standortattraktivität weiter

20.03.2026

Die Steuergesetzrevision 2027 ist das zweite Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030, die am 21. März 2023 vom Grossen Rat beschlossen wurde. Die Umsetzung erfolgt in abgestimmten Paketen, um den Kanton Aargau als Wohn‑ und Wirtschaftskanton zu stärken. Für natürliche Personen besteht das Ziel, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau für alle Haushaltstypen und Einkommens‑ sowie Vermögensstufen unter die Top‑10 der attraktiven Kantone zu bringen. Für juristische Personen wird eine Position im Mittelfeld angestrebt.

AG

TG - Steuerliche Entlastung in jeder dritten Gemeinde

18.06.2015
Die Staatskanzlei des Kantons Thurgau hat die Publikation «Steuerfüsse 2015, Steuerkraft 2014» veröffentlicht. Danach blieb die Mehrheit der Gemeinde-, Schul- und Kirchensteuerfüsse 2015 unangetastet. Bei den Politischen Gemeinden kam es allerdings vermehrt zu Erhöhungen. Vor allem dank weiteren Senkungen bei den Schulsteuerfüssen profitierte die Bevölkerung gemäss der Publikation dennoch in jeder dritten Gemeinde von einer steuerlichen Entlastung. Die Steuerkraft pro Einwohner nahm 2014 weiter zu.Die seit Jahren anhaltende Abwärtsbewegung bei den Steuerfüssen der Politischen Gemeinden läuft aus. Seit der Jahrtausendwende haben die politischen Gemeinden ihre Steuerfüsse markant zurückgenommen. Im Jahr 2000 lagen sie im Schnitt noch 16 Prozentpunkte höher als heute. Erstmals haben 2015 nun aber wieder mehr Politische Gemeinden ihre Steuerfüsse erhöht als gesenkt. Acht Politische Gemeinden setzten ihren Steuerfuss höher an als im Vorjahr, in nur fünf Gemeinden fiel er tiefer aus. Der durchschnittliche Gemeindesteuerfuss erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig und erreichte 58,7  Prozent.

Schulsteuerfüsse sinken weiter

In den Schulgemeinden setzt sich der Trend zu tieferen Steuerfüssen unterdessen ungebrochen fort. In jeder dritten Schulgemeinde kam es 2015 zu einer Senkung des Steuerfusses, in keiner einzigen hingegen zu einer Erhöhung. Die Steuerfusssenkungen hielten sich mit 2 bis 4 Prozentpunkten aber im Rahmen.

Jede dritte Gemeinde mit etwas tieferen Gesamtsteuerfüssen

Die Summe der verschiedenen Teilsteuern – Staats-, Gemeinde-, Schulgemeinde- und Kirchgemeindesteuer – ist 2015 häufiger gesunken als gestiegen. Sowohl für die evangelischen als auch für die katholischen Steuerpflichtigen fiel die Gesamtsteuer in 29 Gemeinden tiefer aus als im Vorjahr. Am stärksten entlastet wurden die Steuerpflichtigen in den Gemeinden Hauptwil-Gottshaus und Güttingen. Gestiegen sind die Gesamtsteuerfüsse für die evangelische Bevölkerung in acht, für die katholische in neun Gemeinden.

Tiefste Steuerbelastung in Bottighofen

Wer in Bottighofen lebt, profitiert auch 2015 von den niedrigsten Steuerfüssen im Kanton. Der Gesamtsteuerfuss für die evangelischen Steuerpflichtigen liegt bei 232 Prozent, derjenige der katholischen Bevölkerung bei 238  Prozent. Den höchsten Gesamtsteuerfuss haben 2015 die katholischen Steuerpflichtigen in der Gemeinde Raperswilen zu tragen (322  Prozent).Weitere Zunahme der SteuerkraftDie Steuerkraft pro Einwohner stieg 2014 im Kanton Thurgau um 83 Franken auf 1963 Franken an (+4,4 %). In insgesamt 60 der 80 Thurgauer Gemeinden übertraf die Steuerkraft pro Einwohner das Vorjahresergebnis. Am stärksten wuchs die Steuerkraft in den Gemeinden Zihlschlacht-Sitterdorf, Warth-Weiningen und Lengwil. Die stärksten Einbussen mussten hingegen die Gemeinden Sommeri und Salenstein hinnehmen.

Weitere Informationen zum Thema

SG - IFF sieht steuerliche Standortqualität des Kantons St. Gallen unter Druck

25.09.2014
Mit der Erhöhung des Steuerfusses auf 115 Prozent im Jahr 2013 habe der Kanton St.Gallen an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst. Dies treffe insbesondere im Vergleich mit den Nachbarkantonen zu, wo der Kanton St.Gallen nur gerade bei den tiefen Einkommen steuerlich attraktiv bleibe. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht IFF an der Universität St.Gallen im Steuermonitoring 2014 für den Kanton St.Gallen.Am besten klassiert ist der Kanton St. Gallen demnach weiterhin bei den Verheirateten mit Kindern. Besser schneidet er im interkantonalen und internationalen Vergleich auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung ab.

Ziel im Rahmen der Steuerstrategie in unerreichbarer Ferne

Die Regierung hat im Rahmen der Erarbeitung der Steuerstrategie das Ziel gesetzt, dass die Steuerbelastung im Kanton St.Gallen bei den natürlichen Personen dem Durchschnitt der Nachbarkantone entsprechen und die Gewinnsteuer der juristischen Personen maximal 10 Prozent betragen soll. Von diesem Ziel ist der Kanton St.Gallen weiter entfernt denn je. Angesichts der finanzpolitisch angespannten Lage des kantonalen Haushalts wurde der kantonale Steuerfuss per 1. Januar 2013 auf 115 Prozent erhöht. Dadurch hat der Kanton an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst und ist nun mehrheitlich schlechter klassiert als vor der Einführung des Tarifs 2010.

Die Ergebnisse des Steuermonitorings 2014 im Überblick

Die Ergebnisse des Steuermonitorings 2014, die auf den Steuerdaten der ESTV aus dem Jahr 2013 basieren,  lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Einkommenssteuern: Der Kanton St.Gallen schneidet im schweizweiten Vergleich bei den tiefen und sehr hohen Einkommen vergleichsweise gut ab, während er bei den mittleren Einkommen relativ schlecht positioniert ist. Bedingt durch die Erhöhung der Kinderabzüge per 1. Januar 2010 ist der Kanton St.Gallen weiterhin bei den Verheirateten mit zwei Kindern am besten klassiert, während er für ledige Steuerpflichtige vergleichsweise unattraktiv ist. Durch die Steuerfusserhöhung auf 115 Prozent per 1. Januar 2013 hat der Kanton St.Gallen an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst und ist nun mehrheitlich schlechter klassiert als vor der Einführung des Tarifs 2010. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei einer Gegenüberstellung mit den Nachbarkantonen, wobei gilt, dass der Kanton St.Gallen nur bei den tiefen Einkommen steuerlich attraktiv bleibt. Bei den mittleren und hohen Einkommen belegt der Kanton St.Gallen im Vergleich mit den Nachbarkantonen meistens den letzten Rang.
  • Vermögenssteuern: Bei der Vermögenssteuer ist der Kanton St.Gallen im schweizweiten Vergleich weiterhin relativ unattraktiv. Die Vermögenssteuerbelastung liegt mehrheitlich über dem Schweizer Durchschnitt und im Vergleich mit den Nachbarkantonen belegt der Kanton St.Gallen grösstenteils den letzten Rang.
  • Unternehmensbesteuerung: Im Hinblick auf die Unternehmenssteuerbelastung haben sich verglichen mit der Vorperiode keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Im interkantonalen Vergleich ist der Kanton St.Gallen weiterhin im Mittelfeld klassiert, wo die Kantone teilweise sehr ähnliche Steuerbelastungen aufweisen. International ist der Kanton St.Gallen als Unternehmensstandort weiterhin attraktiv, wobei gilt, dass die Schweizer Kantone im internationalen Steuerwettbewerb insgesamt gut abschneiden. Die generell günstige Beurteilung relativiert sich etwas, wenn potentielle zukünftige Risiken wie die Unternehmenssteuerreform III und daraus sich ergebende mögliche Einnahmeausfälle berücksichtigt werden.

Das wird mit dem Steuermonitoring gemessen

Das Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht IFF an der Universität St.Gallen erstellt seit 2011 jährlich ein Steuermonitoring für den Kanton St.Gallen. Wie in den vorangegangenen Jahren misst sie die steuerliche Standortattraktivität des Kantons für natürliche und juristische Personen im Vergleich mit den anderen Kantonen und im Speziellen mit den Nachbarkantonen. Erstmals wird die seit 2009 erfolgte Entwicklung der steuerlichen Attraktivität des Kantons St.Gallen bei den natürlichen Personen illustriert.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons St. Gallen vom 25.09.2014

Steuerstatistik Kanton Schaffhausen

07.07.2014
Das Finanzdepartement des Kantons Schaffhausen hat neue statistische Daten zum Steueraufkommen sowie zur Wirkung der Steuerstrategie sowie zu den zu erwartenden Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III (UStR III) veröffentlicht. Die Regierung des Kantons Schaffhausen ist, was die Auswirkungen der UStR II angeht, sehr skeptisch und fordert im Gegenzug zu den zu erwartenden Änderungen der Besteuerungsformen (Stichwort: Holdingprivileg) Entlastungsmassnahmen für Unternehmen.Im Folgenden die Medienmitteilung im Volltext:TEIL I – SteuerstatistikDie Zahlen für das Jahr 2012 unterstreichen, dass die langfristig ausgerichtete Steuerpolitik die gewünschten volkswirtschaftlichen Effekte hat. Sie zeigen aber auch, dass weiterhin eine engagierte Politik notwendig ist. Nicht zuletzt, weil die Mobilität bedeutender Leistungsträger zugenommen hat und damit die Erhaltung und Steigerung dieses für den Wirtschaftsstandort Schaffhausen wichtigen Steuersubstrats gefährdet ist.I. Einkommens- und Quellensteuer natürliche Personen2012 bezahlten die 45'158 primär Steuerpflichtigen 157,5 Mio. Franken Einkommenssteuern. Damit hat die Zahl der steuerpflichtigen Personen gegenüber 2011 um 1,4 % zugenommen, dagegen sind die Einnahmen aus der Einkommenssteuer lediglich um 0,8 % angestiegen. Dabei bezahlten die Steuerpflichtigen der Einkommensstufe bis 49'999 Franken – dies entspricht 54,8 % der primär Steuerpflichtigen – 16,6 % der Einkommenssteuer. Die Steuerpflichtigen in den Einkommensstufen 0 bis 74'999 (78,1 % der Steuerpflichtigen bezahlen 40,6 % der gesamten Einkommenssteuer. Die Steuerpflichtigen in den Einkommensstufen 200'000 Franken und höher – also 1,6 % der Steuerpflichtigen – entrichteten 15,3 % der gesamten Einkommenssteuer.Bei der Quellensteuer erhöhte sich die Zahl der besteuerten Personen von 2011 bis 2012 von 10'900 auf 11'526. Die Einnahmen aus Quellensteuern des Kantons waren mit 25,3 Mio. Franken nach 25,5 Mio. Franken im 2011 nahezu unverändert. Gegliedert nach Einkommens-stufen entrichteten die 49,5 % der Steuerpflichtigen der Stufen 0 bis 49'999 Franken 11,1 %. Die Quellensteuerpflichtigen in den Stufen 0 bis 74'999 (69,6 % der Steuerpflichtigen) bezahlten 26,6 % der gesamten Quellensteuer. Die 3,1 % Steuerpflichtigen in den Stufen 200'000 Franken und höher entrichteten 32,2 % der Einnahmen.II. Vermögenssteuern natürliche PersonenDie Einnahmen aus der Vermögenssteuer fielen 2012 mit 20,4 Mio. Franken um 4,5 % höher aus als 2011. Bei der Verteilung des Steueraufkommens auf die Vermögensstufen respektive die Anzahl der Personen in der jeweiligen Stufe ergibt sich folgendes Bild: Die Personen der Vermögensstufen 0 bis 500'000 – 89,6 % der Steuerpflichtigen – bezahlten 15,6 % der ge¬samten Vermögenssteuer. Die Personen der Vermögensstufen 0 bis 999'999 (95,8 % der Steuerpflichtigen) bezahlen 36,9 % der gesamten Vermögenssteuer. Die Personen der Vermögensstufen eine Million Franken bis über zehn Millionen – 4,3 % der Steuerpflichtigen – entrichten 63,1 % der gesamten Vermögenssteuer. Die Zahl der Vermögensmillionäre hat um 62 zugenommen.III. Juristische PersonenDie Entwicklung in diesem Segment war durchzogen. Zwar konnte 2012 mit 3'841 juristischen Personen eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 3 % verzeichnet werden, jedoch ging der Ertrag aus der Gewinnsteuer von 32,9 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahr um 7 % zurück. Den grössten Anteil der Gewinnsteuer, nämlich 91,7 %, entrichteten die 8,2 % Gesellschaften der Gewinnstufen 200'000 Franken und höher. Auf die Gesellschaften in den Stufen 0 bis 49'999 Franken (82,6 % der Steuerpflichtigen) entfielen 2,2 % der Gewinnsteuereinnahmen. Ein deutlich verbessertes Ergebnis ist bei der direkten Bundessteuer zu verzeichnen. Diese stieg gegenüber 2011 um 70,8 Mio. auf 182,1 Mio. Franken. Bei einem Kantonsanteil von 17 % resultiert damit ein Anstieg um 12 Mio. Franken auf 31 Mio. Franken. Der Grund für diesen Sprung sind ausserordentliche, einmalige Transaktionen einiger Gesellschaften. Über die gesamte Bandbreite der Unternehmen gesehen haben die 11 % Unternehmen in den Gewinnstufen 200'000 Franken und höher einen Anteil von 98 % an der Bundessteuer.TEIL II – Unternehmenssteuerreform III (USR III)Mit der Unternehmenssteuerreform III soll die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz gestärkt und der Steuerstreit mit der EU beigelegt werden. Der im Dezember 2013 vorgelegte Bericht von Bund und Kantonen empfiehlt insbesondere die steuerliche Privilegierung von Lizenzerträgen sowie die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze, um trotz der anzunehmenden Abschaffung der besonderen Besteuerungsformen (Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften) weiterhin über ein attraktives und wettbewerbsfähiges Steuersystem zu verfügen.Schaffhausen stark tangiertIm Kanton Schaffhausen wären 175 Holdinggesellschaften und 192 Verwaltungsgesellschaften mit rund 3'000 Arbeitsplätzen von der Abschaffung der besonderen Steuerstatus betroffen. Dabei handelt es sich sowohl um ansässige, als auch angesiedelte internationale Unternehmungen. Diese Gesellschaften erzielten 2012 33,1 % der einfachen kantonalen Gewinnsteuer (9,7 Mio. Franken) sowie 31,1 % der einfachen kantonalen Kapitalsteuer (1,3 Mio. Franken). Der Anteil der entsprechenden Gemeindesteuern bewegt sich in vergleichbarer Grössenordnung. Damit steht rund ein Viertel bis ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen der juristischen Personen auf dem Spiel. Die Einnahmen aus den Quellensteuern liegen 2012 bei insgesamt 60 Mio. Franken, der Anteil des Kantons beträgt rund 25 Mio. Franken. Es ist zu befürchten, dass bei einer ersatzlosen Abschaffung der besonderen Besteuerungsformen ein erheblicher Anteil davon, insbesondere jedoch die rund 3'000 Arbeitsplätze, gefährdet wären. Nicht bezifferbar, jedoch in empfindlichem Umfang zu erwarten, wären auch Umsatz- und Auftragseinbussen beim lokalen Gewerbe und den Zulieferbetrieben. Zudem dürfte der Immobilienmarkt und damit indirekt das Baugewerbe leiden.Gegensteuer gebenNach Ansicht des Regierungsrates müssen die besonderen Besteuerungsformen durch zielgerichtete, neue Erleichterungen abgelöst werden. Diese sollen international akzeptiert sein und eine grösstmögliche Rechtssicherheit gewährleisten. Die Regierung unterstützt deshalb die im Bericht von Bund und Kantonen vom Dezember 2013 skizzierte Stossrichtung.Die nächsten SchritteZurzeit sind noch viele Fragen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Unternehmenssteuerreform III offen: Insbesondere die Ausgestaltung der neu einzuführenden Instrumente wie der Lizenzbox, die Übergangsfristen, die Auswirkungen auf den Nationalen Finanzausgleich (NFA), die Ausgestaltung der Kompensation des Bundes usw. Zudem gilt es, die Unternehmenssteuerreform III vor dem Hintergrund der dynamischen und weitreichenden internationalen Entwicklungen wettbewerbsfähig und international attraktiv auszugestalten, um die notwendige längerfristige Rechts- und Planungssicherheit des Unternehmens- und Steuerstandortes Schweiz wieder herzustellen.In diesem Licht sind auch aktuelle politische Vorstösse wie die «Reichensteuerinitiative» zu sehen, deren Wirkung sich ebenfalls auf die wirtschaftsstarken Unternehmen, genauer deren einkommensstarke Mitarbeitende, erstreckt. Die bisher verfolgte Steuerpolitik machte den Standort Schaffhausen auch für diese Zielgruppen attraktiv. Diese Entwicklung gilt es bei den künftigen politischen Entscheiden im Auge zu behalten.Das Finanzdepartement sowie die kantonale Steuerverwaltung verfolgen die weiteren kantonalen, nationalen und internationalen Entwicklungen sehr aufmerksam und treffen die notwendigen Vorkehrungen, um flexibel und zeitnah auf die neuen Herausforderungen wie etwa die Unternehmenssteuerreform III reagieren zu können.

TG – Steuerstatistik 2014

24.06.2014
Das statistische Amt des Kantons Thurgau hat neue statistische Informationen zu Steuererträgen, Steuerkraft sowie der Steuerbelastung im Kanton Thurgau veröffentlicht. Hier die Kerninformationen der statistischen Untersuchungen:

Staatssteuererträge von natürlichen Personen nehmen im Jahr 2013 zu

Im Jahr 2013 erwirtschaftete der Kanton Thurgau einen Staatssteuerertrag (brutto) von 568,0 Millionen Franken. Dies entspricht einer Zunahme von 3,2 % gegenüber dem Vorjahr. Hinter diesem Mehrertrag steht eine Zunahme der Steuererträge von natürlichen Personen. Diese stiegen im vergangenen Jahr um 20,3 Millionen Franken. Die Steuererträge von juristischen Personen hingegen gingen um 2,6 Millionen Franken zurück. Der Anteil des Steuerertrags von juristischen Personen am Staatssteuerertrag lag bei 11,1 %.

Steuerkraft pro Einwohner wächst weiter

Die Steuerkraft pro Einwohner nahm 2013 um 33 Franken auf 1'880 Franken zu (+1,8 %). In 55 der 80 Thurgauer Gemeinden übertraf die Steuerkraft 2013 den Vorjahresstand. 19 Gemeinden wiesen 2013 eine Steuerkraft pro Einwohner von mehr als 2'000 Franken auf. Dies sind zwei Gemeinden mehr als im Vorjahr. Zudem hat die Anzahl der Gemeinden mit einer Steuerkraft pro Kopf von weniger als 1'400 Franken abgenommen. Nur noch in elf Gemeinden – sieben weniger als im Vorjahr – lag die Steuerkraft pro Einwohner unter diesem Wert.Die Steuerkraft pro Einwohner der Gemeinde Salenstein nahm im vergangenen Jahr um knapp 45 % zu. Damit löst Salenstein nicht nur die Gemeinde Bottighofen als die Gemeinde mit der höchsten Steuerkraft ab, sondern überschreitet auch erstmals die 5'000 Franken-Schwelle.Politische Gemeinden halten Steuerfüsse mehrheitlich stabilAuch im Jahr 2014 wurde in den Politischen Gemeinden der Steuerfuss häufiger gesenkt als erhöht. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren war die Senkungsrunde jedoch moderat. Von den 80 Thurgauer Gemeinden nahmen 13 die Sätze leicht zurück. Meistens betrug die Reduktion zwei bis drei Prozentpunkte. Einzig in der Gemeinde Eschenz sank der Steuerfuss etwas deutlicher (-6 Prozentpunkte). Anhebungen gab es lediglich in Matzingen und Sirnach (je +4 Prozentpunkte).

Anzahl Gemeinden mit

FR - Steuererleichterungen und Unternehmensbesteuerung

29.07.2013
Für juristische Personen im Kanton Freiburg, die von solchen Massnahmen profitieren, werden künftig präzisere und klarer festgelegte Kriterien hinsichtlich Steuererleichterungen gelten. Den Zielen der Steuerpolitik und den finanziellen Sachzwängen soll in der Wirtschaftsförderungspolitik vermehrt Rechnung getragen werden. Der Staatsrat hat zudem im Rahmen seiner Prüfung des Schlussberichts der direktionsübergreifenden Arbeitsgruppe "Steuererleichterungen und sonstige Wirtschaftsförderungsmassnahmen"  Überlegungen zur künftigen Strategie des Kantons Freiburg hinsichtlich der Unternehmensbesteuerung angestellt.

Ausgangslage

Wie die anderen Schweizer Kantone gewährt auch der Kanton Freiburg seit einigen Jahrzehnten gemäss Bundes- und Kantonsrecht Steuererleichterungen und Direkthilfen für bestimmte juristische Personen, die neu gegründet wurden oder deren betriebliche Tätigkeit wesentlich geändert hat. Diese Erleichterungen sind befristet und werden vom Staatsrat zwecks Förderung der Entwicklung und des Erhalts der Wirtschaftstätigkeit im Kanton beschlossen.

Auswirkungen auf die Steuern und den Finanzausgleich

Vor dem Hintergrund beunruhigender Entwicklungen in der Schweiz und im Ausland wollte der Staatsrat Anfang 2012 die kantonale Politik im Bereich der Steuererleichterungen und der Direkthilfen an Unternehmen überprüfen. Er hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt und mit der Bestandesaufnahme der verschiedenen Rechtsgrundlagen, reglementarischen Bestimmungen sowie des gegenwärtigen Vorgehens beauftragt. So konnten vollständige Informationen über die seit 2003 vom Kanton angewandten Steuererleichterungen und zu den während derselben Zeit gewährten Direkthilfen zusammengestellt werden. Diese Informationen waren zum grossen Teil bereits erhoben worden und konnten auf Anfrage von Fall zu Fall geliefert werden, es gab jedoch keine systematische Zusammenstellung. Die geschaffene Datenbank kann in Zukunft regelmässig ergänzt und aktualisiert werden und wird eine nützliche Entscheidungshilfe sein.Die Arbeitsgruppe hat auch eine Schätzung der Auswirkungen der seit 2003 gewährten Steuererleichterungen auf die Steuern und das Finanzausgleichssystem vorgenommen. Dabei ist festzustellen, dass sich die Steuererleichterungen seit Einführung des Neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen im Jahr 2008 stark auf die Steuern und den Finanzausgleich auswirken. Für einen finanzschwachen Kanton wie Freiburg lassen die Gewinne der Unternehmen die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage anwachsen und erhöhen damit seinen Ressourcenindex, was schliesslich zu einer Reduktion der Beträge führt, die er im Rahmen des Ressourcenausgleichs erhält. Obwohl die Mechanismen theoretisch bekannt waren, konnten diese Auswirkungen zuvor nicht beziffert werden, da es an verlässlichen Berechnungsinstrumenten fehlte.

Berücksichtigung aller Parameter

Nachdem der Staatsrat davon Kenntnis genommen hatte, veranlasste er umgehend kurzfristig umsetzbare Anpassungen, für die keine gesetzlichen oder reglementarischen Vorschriften geändert werden müssen. Diese Vorschläge ergänzen eine erste Reihe von Anpassungen der kantonalen Praktiken, die bereits ab Anfang 2012 umgesetzt wurden. Die Kantonale Steuerverwaltung muss künftig bei der Bearbeitung der Gesuche um Steuererleichterungen im gleichen administrativen Verfahren auch die Auswirkungen auf den Ressourcenausgleich berücksichtigen. Die Wirtschaftsförderung wird ihrerseits weiterhin die wirtschaftlichen Auswirkungen für den Kanton namentlich hinsichtlich Investitionen und Beschäftigung aufzeigen. Damit soll die Behandlung der Dossiers noch transparenter werden, und der Staatsrat soll seine Entscheide unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Kosten und des Nutzens des jeweiligen Falles treffen können.Der Staatsrat hat auch über das Ausmass der Steuererleichterungen entschieden. Diese müssen weiterhin ein Wirtschaftsförderungsinstrument bleiben, sie müssen aber aufgrund ihrer finanziellen Auswirkungen bezüglich Steuereinnahmen und Finanzausgleich genau im Auge behalten werden. Was den Umfang der Steuererleichterungen betrifft, so hat die Regierung beschlossen, dass eine vollständige Steuerbefreiung nur in strategischen und prioritären Ausnahmefällen gewährt werden soll. Über die Verlängerung der Erleichterung soll von Fall zu Fall nach Vorentscheid des Staatsrats entschieden werden, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, ob wie bei der Gewährung der ursprünglichen Erleichterung vorgesehen tatsächlich Arbeitsplätze geschaffen und Investitionen getätigt worden sind.

Künftige Strategie hinsichtlich der Unternehmensbesteuerung

Bei der Prüfung dieses Berichts hat der Staatsrat auch Überlegungen zur künftigen Strategie des Kantons Freiburg hinsichtlich der Unternehmensbesteuerung angestellt. Im gegenwärtigen internationalen Kontext muss nämlich mit der Abschaffung der kantonalen Sonderregelungen gerechnet werden. Im Hinblick darauf prüft der Staatsrat eine Senkung des effektiven Gewinnsteuersatzes für alle juristischen Personen sowie die Einführung eines Lizenzbox-Systems, dessen Ausgestaltung noch nicht feststeht und von den Entscheiden des Bundes abhängen wird.Mit dieser Strategie, die etappenweise mit Zeithorizont 2017-2018 umgesetzt werden könnte, sollte es möglich sein: 1) den Kanton für die KMU attraktiver zu machen, die ein Pfeiler der Freiburger Wirtschaft sind, 2) die dauerhafte Ansiedlung von Unternehmen mit besonderem Steuerstatus zu erreichen und neue Unternehmen anziehen, die nachhaltige Beschäftigung mit hoher Wertschöpfung bringen und 3) eine Steuereinnahmenentwicklung zu gewährleisten, mit der die Finanzierung der staatlichen Leistungen garantiert und die Gesundheit der Kantons- und Gemeindefinanzen erhalten werden können. Mit dieser Strategie muss eine aktive Bodenpolitik der Gemeinwesen einhergehen, dank derer Unternehmen, die sich im Kanton Freiburg niederlassen möchten, rasch Land zur Verfügung gestellt werden kann. Dank dieser Massnahmen wird sich die Gewährung von Steuererleichterungen auf strategische und prioritäre Vorhaben beschränken.
Quelle: Medienmitteilung der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Freiburg vom 8.7.2013

TG - Weniger Steuersenkungen im Kanton Thurgau

03.07.2013
Die Jahre, in denen die Politischen Gemeinden weitverbreitet ihre Steuerfüsse senkten, sind im Kanton Thurgau vorbei, wie das Amt für Statistik in seiner neuen Publikation «Staatssteuerertrag & Steuerfüsse» feststellt. 2013 setzten nur noch zehn der 80 Thurgauer Gemeinden niedrigere Steuerfüsse als im Vorjahr fest. Zwei Gemeinden erhöhten sie. Dabei war die Veränderung nach oben oder unten immer moderat und betrug höchstens fünf Prozentpunkte. Der durchschnittliche Gemeindesteuerfuss liegt 2013 nahezu unverändert bei 58,5 %, lediglich 0,1 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr.Karte_Steuerfuesse_2013Am stärksten sanken 2013 die Gemeindesteuerfüsse in Hohentannen (neu: 64 %) und Müllheim (55 %). Anhebungen gab es in Gottlieben und Aadorf, wobei der Satz mit 40 % und 55 % aber immer noch unter dem kantonalen Durchschnitt bleibt. Auch bei den Schulsteuern laufen die Senkungsrunden aus. Dennoch ist sie die Teilsteuer, die 2013 am häufigsten gerutscht ist, und zwar in 16 Schulgemeinden.

Anzahl Gemeinden mit