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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

OECD - Schweiz von der grauen Liste gestrichen

25.09.2009
Aufatmen auf dem Schweizer Finanzplatz: Die OECD hat die Schweiz wie angekündigt von der Grauen Liste der Steuerparadiese auf die Weisse Liste gezügelt. Dies belegt die am Freitagmorgen modifizierte Liste auf der OECD-Webseite.Die Schweiz befand sich seit April auf einer Grauen Liste von Ländern, welche den Austausch von Steuerinformationen nach OECD-Standard nicht in ihren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) integriert haben. Damit die Schweiz von dieser Liste gestrichen wird, forderte die OECD zwölf unterzeichnete DBA mit dem Standard.

Überblick über die abgeschlossenen Abkommen

Die zwölf neu ausgehandelten DBA schloss die Schweiz mit Katar, Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, die Färöer-Inseln, die USA und Spanien ab. Verhandlungen mit weiteren Ländern, wie etwa Deutschland, laufen. Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hatte am Donnerstagabend (Ortszeit) am Rande der UNO-Generaldebatte in New York das zwölfte DBA mit Katar unterzeichnet.

Umsetzung noch unklar

Die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) gratulierte der Schweiz bereits am Donnerstag zur bevorstehenden Streichung. Generalsekretär Angel Gurría erinnerte aber auch daran, dass es mit der Unterzeichnung allein nicht getan sei. Die Abkommen müssten nun tatächlich umgesetzt werden. Die OECD werde zudem auch die Anwendung beobachten.Die Unterzeichnung bedeutet nämlich noch nicht, dass die neuen Regelungen auch bereits angewendet werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) arbeitet derzeit an der Botschaft zu den DBA. Sobald sie vorliegt, kann das Parlament darüber beraten und die Abkommen verabschieden.Nach der Verabschiedung könnten die Abkommen aber auch noch vor das Volk kommen. Die grossen Parteien SP, CVP, FDP und SVP befürworteten am Donnerstag, dass alle zwölf Abkommen dem fakultativen Referendum unterstehen sollen. Möglich wäre auch, dass dies aber nur für einen Teil der Abkommen passiert.

Liechtenstein noch auf der Liste

Auf der Grauen Liste, welche die OECD auf ihrer Internetseite veröffentlicht, befinden sich neu noch 30 Finanzzentren, darunter auch Liechtenstein. Die OECD hatte die Liste im April auf Geheiss der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) zusammen gestellt. Die Schweiz war dabei nicht konsultiert worden.

Weitere Informationen

Informationen der OECD

TG - Einsicht in Steuerakten

24.09.2009
Thurgauer Steuerakten können von öffentlichen Organen leichter eingesehen werden.Im Thurgau können öffentliche Organe leichter als bisher in Steuerakten Einsicht nehmen. Die Kantonsregierung hat die Verordnung zum Steuergesetz so angepasst, dass es dafür künftig keiner Strafermittlung mehr bedarf.Bisher konnte das Departement für Finanzen und Soziales aus wichtigen Gründen öffentlichen Organen Auskünfte aus den Steuerakten erteilen oder die Veranlagungsbehörden dazu ermächtigen. Das galt vor allem für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Eröffnung einer Strafuntersuchung sowie die Anordnung der Aktenöffnung durch den Richter.Neu heisst es in der Verordnung, ein «wichtiger Grund» liege vor, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Auskunft über die Steuerdaten bestehe.Ein solches Interesse ist gegeben, wenn die Auskunft über die Steuerdaten für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe notwendig ist, nicht auf andere Art beschafft werden kann und keinen unverhältnismässigen Eingriff in die Rechte des Steuerpflichtigen darstellt.

Kalte Progression und Familienbesteuerung

24.09.2009
Die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer werden auf Anfang 2011 und hernach jährlich ausgeglichen. Auf Antrag der Einigungskonferenz hat sich der Nationalrat am Donnerstag stillschweigend dem Ständerat angeschlossen.Drei Mal hatte die grosse Kammer für die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2010 votiert, um die Kaufkraft der Haushalte in der Krise möglichst rasch zu stärken. Ebenso oft bestand der Ständerat auf dem 1. Januar 2011, weil er Rücksicht auf die Umstellungsprobleme der Kantone und auf die Staatsfinanzen nehmen wollte.In der Einigungskonferenz konnte sich nun der Ständerat durchsetzen, dem auch am gleichzeitigen Inkrafttreten der Vorlage mit jener zur Familienbesteuerung lag. Seine Zustimmung zum Einigungsantrag war deshalb eine Formalität. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag in beiden Räten.

Korrektur der Folgen der kalten Progression neu jedes Jahr

Nach dem Beschluss der Räte werden Tarife und Abzüge künftig nicht erst dann korrigiert, wenn die aufgelaufene Teuerung 7 Prozent erreicht hat. Neu sorgt ein jährlicher Ausgleich dafür, dass die Steuerzahler nicht allein wegen des Teuerungsausgleichs auf den Einkommen schärfer besteuert werden, ohne dass ihre Kaufkraft zugenommen hat.Im Falle einer negativen Teuerung werden die Tarife und Abzüge nicht angepasst.Der nächste Ausgleich erfolgt dann auf der Basis der letzten Korrektur.Der Ausgleich der kalten Progression dürfte den Fiskus rund 300 Millionen Franken kosten. Letztmals wurde die kalte Progression mit dem Steuerjahr 2006 im Umfang von 7,6 Prozent korrigiert, was für den Bund Mindereinnahmen von 540 Millionen Franken bedeutete. Ende 2008 erreichte die aufgelaufene Teuerung 4,4 Prozent.

Familienbesteuerung – Entlastung mit Steuerrabatt und Steuerabzügen für Fremdbetreuung

Anfang 2011 tritt auch die Entlastung der Familien mit Kindern in Kraft. Diese Vorlage bringt einen Elterntarif mit einem Steuerrabatt von 250 Franken pro Kind und beim steuerbaren Einkommen einen Abzug von maximal 10'000 Franken für die Fremdbetreuung der Kinder. Die Mindereinnahmen betragen 500 Millionen für den Bund und 100 Millionen für die Kantone.

DBA USA

24.09.2009
Die Schweiz und die USA haben am 23.09.2009 in Washington das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Einkommenssteuern unterzeichnet. Nebst anderen Neuerungen enthält das Änderungsprotokoll Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind. Demnach müssen in einem Amtshilfegesuch der betroffene Steuerpflichtige und im Fall von Bankinformation die entsprechende Bank klar identifiziert werden können. Wie bei den früher unterzeichneten DBA sind sogenannte 'Fishing Expeditions' ausgeschlossen. Diese Bestimmungen sind nicht rückwirkend anwendbar: Bezüglich des Austausches von Bankinformationen gilt das Datum der Unterzeichnung als Stichtag.