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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

MWST 2010 - Bezugssteuer und Abrechnung

27.10.2009
Die ESTV hat entwürfe von MWST-Infos zu den Themen «Bezugssteuer» und «Abrechnung» auf der Internetseite aufgeschaltet. Es handelt sich dabei um Publikationen, welche die ab dem 1. Januar 2010 geltenden Grundsätze der MWST beinhalten.Achtung: Es handelt sich erst um Entwürfe. Diese bleiben denn auch bloss bis zum 4. November 2009 auf der Internetseite der ESTV aufgeschaltet und werden durch definitive Broschüren ersetzt.MWST-Info zur Bezugssteuer (ENTWURF)MWST-Info zur MWST-Abrechnung (ENTWURF)

Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern zu Ende

26.10.2009
KPMG-Studie zeigt: Schweizer Kantone im Europa-Vergleich steuerlich attraktiv.Der Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern geht europaweit wegen dem steigenden Geldbedarf zahlreicher Regierungen zu Ende. Laut einer neuen KPMG-Studie wird der Mehrwertsteueranteil an den Gesamteinnahmen grösser.In Europa liegen die Unternehmenssteuersätze aktuell im Schnitt bei 23,2 Prozent, wie eine am Montag vorgestellte Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma KPMG festhält. Zum ersten Mal seit 13 Jahren sei keine Senkung beobachtet worden.Bei den indirekten Steuern, zu denen vor allem die Mehrwertsteuer gehört, sind die Sätze in Europa zwischen 2004 und 2009 von 19,5 auf 19,8 Prozent angestiegen. Wegen der Rezession verbreiterten die Regierungen die Steuerbasis, wobei der Mehrwertsteuer eine wichtige Rolle zukomme, schreibt KPMG.In Lateinamerika liegen die Unternehmenssteuersätze im Schnitt unverändert bei 26,9 Prozent, während sie in der Region Asien-Pazifik im Vorjahresvergleich von 28,4 auf 27,5 Prozent sanken. In Lateinamerika kletterten die indirekten Steuern von 15,9 auf 16,2 Prozent, während sie in Asien von 10,9 auf 10,8 Prozent ganz leicht zurückgingen.

Schweiz punkto Unternehmenssteuersätze europäisch auf Rang 15

Die Schweiz belegt in der europäischen Rangliste der Unternehmenssteuersätze Platz 15. Dies liege aber daran, dass für die Untersuchung der Satz der Stadt Zürich von 21,17 Prozent herangezogen wurde, schreibt KPMG.Im Vergleich lassen einzelne Kantone die Schweiz in einem attraktiveren Licht erscheinen: Appenzell-Ausserrhoden und Obwalden mit einem Satz von je 12,7 Prozent belegen Rang 5 und sind vergleichbar mit Irland. Sie liegen aber hinter mehreren osteuropäischen Staaten mit 9 bis 10 Prozent und den britischen Besitzungen Guernsey und Man, wo es keine Unternehmenssteuern gibt.

Unternehmenssteuern – Kantone gut positioniert

Die Schweizer Kantone haben ihre Sätze im Vergleich zu 2008 entweder gar nicht oder nur marginal geändert. Ausnahmen bilden St. Gallen, das den Satz um 1,9 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent senkte sowie Aargau, wo der Satz um 2,2 Punkte auf 19,8 Prozent gestutzt wurde.Alle Schweizer Kantone sind im Vergleich zu den Nachbarländern laut KPMG "hervorragend" positioniert. Dazu gehören auch die Kantone mit den höchsten Schweizer Steuersätzen wie Basel Stadt (23,4 Prozent), Waadt (23,5 Prozent) und Genf (24,2 Prozent).

TG - Konstruktiver runder Tisch zur Steuerpolitik

26.10.2009
Auf Einladung und unter der Einleitung von Finanzdirektor Bernhard Koch diskutierten am Freitag, 23. Oktober, rund 25 Personen aus der kantonalen Politik eine gemeinsame Steuerstrategie. Sie suchten in einer konstruktiven Atmosphäre nach Lösungen nach dem Nein des Thurgauer Stimmvolkes zur Flat Rate Tax am 27. September. Weitgehend einig waren sich die Teilnehmer, dass sowohl eine Steuerfusssenkung als auch eine Steuergesetzrevision angezeigt sei. Über die Höhe der Steuerfusssenkung und den Zeitpunkt der Steuergesetzrevision konnte allerdings noch keine Einigung erzielt werden.

BE - Autosteuer: Förderung ökologischer Fahrzeuge durch Steueranreize

23.10.2009
Der Kanton Bern will energieeffiziente und schadstoffarme Fahrzeuge ab 2011 mit steuerlichen Anreizen fördern. Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates schlägt für die zweite Lesung vor, auch umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 erstmals in Verkehr gesetzt wurden. Eine Ausdehnung des Flottenrabatts lehnt sie ab.Mehrere parlamentarische Vorstösse haben den Regierungsrat veranlasst, eine Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge vorzuschlagen. Der Entwurf wurde vom Grossen Rat in der September-Session gut aufgenommen. Zudem wurde eine generelle Senkung der Motorfahrzeugsteuern um 5,6 Prozent ab dem Jahr 2011 beschlossen. Die grossrätliche Kommission hatte sich nun als Vorbereitung für die zweite Lesung mit zwei Problemstellungen zu befassen: mit einer Übergangsbestimmung für im Jahr 2010 erstmals in Verkehr gesetzte Personenwagen und mit der Regelung für den Flottenrabatt.

System der Autosteuer wird nicht geändert

Das heutige System mit der Besteuerung nach Gesamtgewicht wird beibehalten. Für Personenwagen mit Umwelt-Etikette A werden ab der ersten Inverkehrsetzung und für drei weitere Jahre Rabatte von 60-80 Prozent vorgesehen, für Personenwagen mit Umwelt-Etikette B Rabatte von 20-40 Prozent. Fahrzeuge mit Umwelt-Etikette F und G sowie über 20-jährige Personenwagen - ohne Veteranenfahrzeuge - sollen hingegen mit Zuschlägen belastet werden. Falls die nötigen Daten vorliegen, soll das System später auch auf Lieferwagen und Motorräder ausgedehnt werden. Der Vorschlag stützt sich auf die Vorarbeiten einer Expertenkommission und auf mehrere Gutachten, insbesondere der ETH Zürich. Die Revision wird auf den 1. Januar 2011 wirksam und soll für alle Fahrzeuge zur Anwendung gelangen, die nach der Inkraftsetzung des Gesetzes erstmals in Verkehr gesetzt werden.

Welche Autos sollen bei der Autosteuer künftig besser wegkommen?

Die grossrätliche Kommission schlägt nun vor, dass auch Personenwagen steuerlich begünstigt werden sollen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 erstmals in Verkehr gesetzt werden. Der Rabatt soll allerdings nicht rückwirkend gewährt werden, sondern für die Jahre 2011 bis 2013. Auf den 1. August 2010 plant der Bund die Inkraftsetzung der Verordnung über die Umwelt-Etikette (Weiterentwicklung der heutigen Energie-Etikette).

Aufhebung für den Flottenrabatt gefordert

Das geltende Gesetz beinhaltet eine Regelung über den Flottenrabatt. So werden Halter von Fahrzeugflotten mit einem Rabatt von 10 Prozent belohnt, sofern sie jährlich mehr als 50'000 Franken Motorfahrzeugsteuern bezahlen. Die Kommission beantragt nun mehrheitlich, auf eine Ausdehnung dieses Flottenrabattes zu verzichten. Die Gesetzesrevision wird in der November-Session vom Grossen Rat in zweiter Lesung behandelt. Die Einführung ist auf den 1. Januar 2011 geplant.Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern

BE - Regierungsrat will Steuerabzüge für energetische Gebäudesanierungen abschaffen

23.10.2009
Der Regierungsrat des Kantons Bern und die vorberatende Kommission des Grossen Rates stimmen beim neuen kantonalen Energiegesetz in den meisten Punkten überein. Insbesondere befürworten beide eine Sanierungspflicht für schlecht isolierte Gebäude und den obligatorischen Gebäudeenergieausweis. Differenzen bestehen bei der Lenkungsabgabe auf dem Stromverbrauch und den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen.

Verabschiedung des Antrages zum neuen Energiegesetz

Die Kantonsregierung hat den gemeinsamen Antrag zum neuen kantonalen Energiegesetz verabschiedet. In den meisten Punkten stimmen der Regierungsrat und die vorberatende Kommission überein. Einig sind sich der Regierungsrat und die Kommission insbesondere bei der Einführung einer Sanierungspflicht für schlecht isolierte Gebäude und des obligatorischen Gebäudeenergieausweises. Dem von der Kommission vorgeschlagenen Kompromissvorschlag für den Gebäudeenergieausweis hat sich der Regierungsrat angeschlossen. Der Ausweis soll nur für Gebäude obligatorisch werden, deren Bau vor dem 1. Januar 1990 bewilligt wurde. Im Weiteren befürworten Regierungsrat und Kommission eine Ausweitung der Gemeindeautonomie im Energiebereich, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und das Grossverbrauchermodell. Beide sind grundsätzlich für ein Verbot von Elektroheizungen, der Heizungen im Freien und von Objektbeleuchtungen. </p>

Abschaffung Steuerabzug für energetische Gebäudesanierung vs. Lenkungsabgabe

<p>Differenzen bestehen bei der Lenkungsabgabe für Strom und den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen. Der Regierungsrat hält an der Abgabe von 3 bis 9 Rappen pro Kilowattstunde fest. Die Kommission lehnt diese Abgabe ab. Im Gegensatz zur Kommission will der Regierungsrat zudem auf die bisherigen Steuerabzüge zur Unterstützung energietechnischer Gebäudesanierungen verzichten. Die damit eingesparten Mittel sollen gezielt zur Finanzierung der vorgesehenen Sanierungsbeiträge verwendet werden. </p><p>Der Grosse Rat wird die Vorlage in der kommenden Novembersession in erster Lesung beraten. <br /></p><p> </p></p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

Expertengruppe Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen wird aufgelöst

22.10.2009
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21.10.2009 beschlossen, die Expertengruppe Amts- und Rechtshilfe bei Steuerdelikten per Ende Oktober 2009 aufzulösen. Gleichzeitig spricht er den Mitgliedern der Expertengruppe seinen Dank und seine Wertschätzung für die geleistete Arbeit aus.£more£<p>Die aus 15 Mitgliedern bestehende Expertengruppe wurde am 6. März 2009 eingesetzt mit dem Auftrag, den Bundesratsausschuss Amts- und Rechtshilfe bei Steuerdelikten zu beraten. Zu ihrem Leiter ernannte der Bundesrat Botschafter Manuel Sager, Chef der Politischen Abteilung V im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA.</p><p>Die Expertengruppe wurde vor dem Hintergrund der damaligen Herausforderungen eingesetzt: der sogenannten "grauen Liste" der OECD und des sich abzeichnenden Rechtskonflikts in den USA im Zusammenhang mit der Zivilklage gegen die UBS. Nach Auffassung des Bundesrates sind diese Themen auf strategischer Ebene - auch dank der vorzüglichen Arbeit der Expertengruppe - gelöst. In beiden Bereichen stehen weiterhin anspruchsvolle und zeitintensive Umsetzungsarbeiten an. Diese können jedoch von den zuständigen Bundesstellen auch ohne externe Begleitung ausgeführt werden.</p><h4>Adresse für Rückfragen:</h4>Roland Meier, Mediensprecher EFD, Tel. 031 322 60 86<h4>Herausgeber:</h4><hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2010

15.10.2009
Auf den 1. Januar 2010 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei Jahren ausgerichtet werden. Für diese Renten, die 2006 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, beträgt der Anpassungssatz 2,7 %.Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch der Entwicklung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat dazu den entsprechenden Anpassungssatz zu berechnen und bekannt zu geben.Der Teuerungsausgleich für diese Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die darauffolgenden Anpassungen der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG sind mit dem Anpassungs-Rhythmus der AHV gekoppelt (in der Regel alle zwei Jahre).Der Anpassungssatz für 2010 der 2006 erstmals ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG beträgt 2,7 %[1]. Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2006 entstanden sind, werden mit der nächsten AHV-Renten-Erhöhung im Jahr 2011 angepasst.Wenn die Renten über das vom Gesetz vorgeschriebene Minimum hinausgehen, ist der Teuerungsausgleich nicht obligatorisch. Diese Renten sowie die BVG-Altersrenten werden auf Grund eines Entscheides des paritätischen Organs der Vorsorgeeinrichtung der Preisentwicklung angepasst. Der Entscheid ist in der Jahresrechnung oder im Jahresbericht zu erläutern.[1]  Der Anpassungssatz ist auf dem Index der Konsumentenpreise September 2009 (103,0596) und September 2006 (100,3115) abgestellt.
Quelle: BSV

ZH - Regierungsrat beantragt beide Gegenvorschläge von Stimmberechtigten gegen Steuergesetzrevision betreffend Steuerentlastungen für natürliche Personen abzulehnen

15.10.2009
Gegen die Steuergesetzrevision vom 30. März 2009 betreffend Steuerentlastungen für natürliche Personen wurden, neben dem Kantonsratsreferendum, zwei Referenden mit Gegenvorschlägen von Stimmberechtigten eingereicht. In seiner Stellungnahme zuhanden des Kantonsrates lehnt der Regierungsrat beide Gegenvorschläge von Stimmberechtigten ab; ausserdem beantragt er dem Kantonsrat, einen Gegenvorschlag für teilweise ungültig zu erklären.

MWST-Reform - Einheitssatz soll doch kommen

14.10.2009

Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung noch einmal für eine radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) ausgesprochen. Er unterstützt weiterhin die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung zahlreicher Steuerausnahmen. Da sich die Ausgangslage seit der Verabschiedung der Botschaft zur MWST-Reform geändert hat, schlägt der Bundesrat in einem Brief an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vor, für den zweiten Teil der Reformvorlage eine Zusatzbotschaft vorzulegen.