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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SH – Reichtumssteuerinitiative ist zustandegekommen

08.11.2012
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat am 6. November die am 26. Oktober 2012 eingereichte kantonale Volksinitiative " für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)" als zustande gekommen erklärt.Die kantonale Gesetzesinitiative der AL Schaffhausen fordert die Wiedereinführung der 13 Progressionsstufe ab 210'000 Franken Jahreseinkommen.Die Unterschriftenbogen mit dem Initiativbegehren wurden geprüft. Die kantonale Volksinitiative vereinigt 1'060 gültige Unterschriften auf sich. 

Steuerabkommen Griechenland – Verhandlungen beschlossen

08.11.2012
Der Bundesrat hat gestern nach Konsultationen der zuständigen parlamentarischen Kommissionen das Verhandlungsmandat für ein Quellensteuerabkommen mit Griechenland verabschiedet. Bern und Athen streben einen raschen Abschluss nach dem Vorbild der Abkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich an.Das Abkommen soll die Regularisierung unversteuerter griechischer Gelder in der Schweiz sowie in Zukunft die Einführung einer Abgeltungssteuer mit Griechenland ermöglichen. Im Gegenzug soll die Schweiz besseren Marktzutritt für Finanzdienstleistungen erhalten.

DBA Vereinigte arabische Emirate

08.11.2012
Das neue DBA zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung ist in Kraft getreten. Es enthält eine Amtshilfeklausel gemäss dem OECD-Musterabkommen.Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate insbesondere vereinbart, dass keine Quellensteuer mehr erhoben wird auf Dividendenzahlungen an den anderen Vertragsstaat oder an staatliche Einrichtungen (insbesondere an Staatsfonds) sowie an Vorsorgeeinrichtungen.Auf Dividenden, die an Gesellschaften mit einer Beteiligung von mindestens 10% an der ausschüttenden Gesellschaft und 15% in den andern Fällen gezahlt werden, wird eine Residualsteuer von 5% erhoben. Die Zinsen und Lizenzgebühren werden nur im Ansässigkeitsstaat versteuert.Das Abkommen ist am 21. Oktober 2012 in Kraft getreten und findet Anwendung hinsichtlich der an der Quelle erhobenen Steuern ab dem 1. Januar 2012 und hinsichtlich der übrigen Steuern ab dem 1. Januar 2013. Es handelt sich um ein Erstabkommen.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz – Vereinigte arabische Emirate

ZH - Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel: Weisung aufgehoben

29.10.2012
Die Weisung des kantonalen Steueramts Zürich über die steuerliche Behandlung von Einkünften aus gewerbsmässigem Wertschriftenhandel wurde aufgehoben, wie die Finanzdirektion Zürich heute mitgeteilt hat.Die Weisung vom 20. Juli 2005 (ZStB Nr. 14/000) wurde deshalb aufgehoben, weil der Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit bei den Staats- und Gemeindesteuern gleich wie bei der direkten Bundessteuer definiert ist (vgl. den Entscheid des Bundesgerichts vom 29.7.2011, 2C_766/2010, E. 2.4 und 4) und darum kein Raum für eine eigenständige Interpretation blieb.Es gilt daher das [intlink id="kreisschreiben-nr-36-zum-thema-gewerbsmassiger-wertschriftenhandel-art-16-dbg-art-18-dbg" type="post"]Kreisschreiben Nr. 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 27. Juli 2012 zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel[/intlink] sinngemäss auch für die Staats- und Gemeindesteuern.

Grundstückgewinnsteuer Schweiz im Überblick

29.10.2012
Die Schweizerische Steuerkonferenz SSK hat ihre Publikation zur Grundstückgewinnsteuer Schweiz überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Die Publikation, die im Rahmen des Dossiers Steuerinformationen erscheint, basiert neu auf dem Gesetzesstand vom 01.01.2012.

Grundstückgewinnsteuer Schweiz - 2 Varianten hier herunterladen

Hier können Sie beide Varianten der Publikation zur Grundstückgewinnsteuer Schweiz herunterladen

Entwicklungen KW 40-43 im Überblick

26.10.2012
Da wir während der Herbstferienzeit den gewohnten Sofort-Informationsservice nicht haben aufrecht erhalten können, weisen wir Sie hier im Rahmen eines Sammelbeitrages auf neue Beiträge hin zu den Themen: [intlink id="hochstabzuge-saule-3a-2013" type="post"]Abzug für die Säule 3a im 2013[/intlink], [intlink id="fiskalquote-schweiz-gestiegen-aber-im-internationalen-vergleich-immer-noch-tief" type="post"]Fikalquotenvergleich[/intlink], [intlink id="be-regierungsrat-verabschiedet-vorlage-zur-steuergesetzrevision-2014" type="post"]StG-Revision 2014 Kanton Bern[/intlink], [intlink id="mehrere-kantone-prufen-radikale-steuersenkungen-der-gewinnsteuer-fur-unternehmen" type="post"]radikale Senkung der Gewinnsteuern vorgesehen in BE, BS, GE, ZH[/intlink].
Buch-Tipp
Steuerrecht von Markus Reich - Ein Standardwerk der Schweizer Steuerliteratur, jetzt in der brandneuen Auflage 2012 – Wenn Sie Steuerfachmann oder Steuerfachfrau sind, darf der «Reich» in Ihrer Bibliothek auf keinen Fall fehlen.Mehr Infos und Bestellung
 

Mehrere Kantone prüfen radikale Steuersenkungen der Gewinnsteuer für Unternehmen

26.10.2012
Mehrere Kantone wie Genf, Basel, Bern oder Zürich planen starke Senkungsschritte im Bezug auf die Gewinnsteuer. Hintergrund ist unter Anderem die antizipierte Gefahr des Abwanderns von Unternehmen im Zusammenhang mit dem unter Druck geratenen Holdingprivileg.Ein kurzer Überblick über die Anstrengungen in den Kantonen:

BE - Regierungsrat verabschiedet Vorlage zur Steuergesetzrevision 2014

23.10.2012
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Antrag zur Steuergesetzrevision 2014 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Er spricht sich (wie die vorberatende Kommission) gegen kurzfristige steuerliche Entlastungen aus. Anders als die Kommission spricht sich die Regierung auch gegen steuerliche Entlastungsmassnahmen im Zusammenhang mit der vom Bund beschlossenen Agrarpolitik 2014-17 aus.

Steuergesetzrevision 2014 Bern - Umsetzung zwingenden Bundesrechtes steht im Zentrum

Der vom Regierungsrat verabschiedete gemeinsame Antrag (für die erste Lesung) zur Steuergesetzrevision 2014 soll in erster Linie überwiegend zwingendes Bundesrecht umsetzen. Der Regierungsrat und die Kommission sind sich einig, dass vor dem Hintergrund der unsicheren und schwierig zu prognostizierenden wirtschaftlichen Entwicklung und der damit verbundenen Ungewissheit betreffend die Steuereinnahmen kurzfristige Entlastungsmassnahmen nicht möglich sind. Der Regierungsrat möchte mögliche Entlastungsmassnahmen in eine umfassende Steuerstrategie einbinden. Anders als die Kommission erachtet er allerdings die gesetzliche Verankerung eines Auftrags zur Erarbeitung einer Steuerstrategie nicht als sinnvoll.Entgegen dem Antrag der Kommission spricht sich die Regierung weiterhin gegen spezifische Massnahmen im Steuerbereich zugunsten kleiner landwirtschaftlicher Betriebe aus. Der Antrag der Kommission sieht vor, dass bei denjenigen landwirtschaftlichen Betrieben, die wegen der auf Bundesebene beschlossenen Agrarpolitik 2014-17 zukünftig nicht mehr als landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) gelten, eine angemessene Reduktion auf dem Eigenmietwert und dem amtlichen Wert gewährt wird. Die Regierung hat bereits in der Antwort zur Motion 128-2012 Graber («Die Auswirkungen der Agrarpolitik 2014-17 auf die kleinen Landwirtschaftsbetriebe erfordern dringend Massnahmen») darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des Steuerrechts sein kann, Landwirtschaftspolitik zu betreiben.Der Grosse Rat wird sich in der Novembersession 2012 erstmals mit der Vorlage befassen. Die zweite Lesung ist für die Märzsession 2013 geplant. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2014 vorgesehen.

Abzug Säule 3a 2013

19.10.2012
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-101-D-2012-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2013 informiert.

Abzug Säule 3a im Steuerjahr 2013

Der Abzug Säule 3a 2013 ist:
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'739.-
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'696.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge wird also für das Steuerjahr 2013 leicht angehoben. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese sinken im Vergleich zum Vorjahr deutlich:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

ZH – Regierungsrat musste § zur Besteuerung des Liquidationsgewinns der Verordnung über den Vollzug des Unternehmenssteuerreformgesetzes II neu fassen

04.10.2012
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat den ersten Paragrafen der Verordnung über den Vollzug des Unternehmenssteuerreformgesetzes II des Bundes zum Teil inhaltlich neu gefasst. Damit hat er auf einen Entscheid des Bundesgerichtes reagiert, das diesen Paragrafen aufgehoben hat, weil er dem Steuerharmonisierungsgesetz widerspreche.Es geht beim betreffenden Artikel um die separate Besteuerung von Liquidationsgewinnen bei der Aufgabe einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Seit dem Erlass der Verordnung im November 2010 ist allerdings noch kein solcher Fall gemäss dem nun geänderten Paragrafen rechtskräftig veranlagt worden.Der Regierungsrat hat die Verordnung als Übergangslösung erlassen müssen, weil das kantonale Gesetz zum Nachvollzug der Unternehmenssteuerreform II des Bundes nicht rechtzeitig auf Anfang 2011 in Kraft gesetzt werden konnte.Am 17. Juni 2012 haben die Stimmberechtigten dieses Gesetz wegen der Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer abgelehnt. Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat ein neues Gesetz ohne diese Möglichkeit vorlegen, das auch die Verordnung ablösen wird.