MWST - Materielle Änderungen Dezember 2021
Im Bereich des Gesundheitswesens – insbesondere betreffend Apotheker und Apothekerinnen – sind MWST-Publikationen geändert worden.
Im Bereich des Gesundheitswesens – insbesondere betreffend Apotheker und Apothekerinnen – sind MWST-Publikationen geändert worden.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Tabaksteuergesetzes eröffnet. Die Änderung sieht eine Besteuerung von Flüssigkeiten vor, welche in E-Zigaretten konsumiert werden.
Die EStV hat das Arbeitspapier Besteuerung von Kryptowährungen überarbeitet. Die Ausführungen in diesem Arbeitspapier geben einen guten Überblick über die Besteuerung von Kryptowährungen im Rahmen der Einkommenssteuer und der kantonalen Vermögenssteuer.
Aufgrund von Gesetzes- und Verordnungsänderungen erfolgten einige Anpassungen der Thurgauer Steuerpraxis.
Die von der Landsgemeinde im September 2021 beschlossene Änderung des Steuergesetzes wird per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Dazu erlässt der Regierungsrat die Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung.
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat eine Vereinfachung der Besteuerung der privaten Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs beschlossen. Per Steuerjahr 2022 wird eine erweiterte Pauschale eingeführt, welche auch die Fahrkosten zum Arbeitsort beinhaltet.
Der Kanton Aargau hat die Steuerstatistik 2018 veröffentlicht.
Wie der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt mitteilt, wird sich der dritte Steuersenkungsschritt weiter verzögern. Dies, weil das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) für das dritte Quartal 2020 und das erste Quartal 2021 infolge der Pandemie eine Rezession ausweist. Damit ist eine der gesetzlich festgelegten Bedingungen nicht erfüllt, um den dritten Senkungsschritt der Einkommensteuern im nächsten Jahr umzusetzen. Dieser erfolgt frühestens ab der Steuerperiode 2023.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit zwölf weiteren Staaten und Territorien eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA ist per 1. Januar 2023 vorgesehen, ein erster Datenaustausch soll 2024 erfolgen.
Die vom Schwyzer Finanzdepartement publizierte Steuerstatistik für das Jahr 2018 zeigt bei den natürlichen Personen eine leichte Zunahme von Einkommen und eine leichte Abnahme von Vermögen. Bei den juristischen Personen ist eine Kapitalzunahme bei weniger Gewinn festzustellen.