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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Basel-Stadt – BS

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Basel-Stadt.

BS - Teilrevision Steuerverordnung

28.03.2011
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die Steuerverordnung geändert. Dies wurde einerseits nötig, weil im Steuergesetz im Laufe des letzten Jahres einige Änderungen vorgenommen worden sind, die auch die Anpassung der Verordnung erfordert haben. Darüber hinaus hat sich natürlich auch die Steuerpraxis weiter entwickelt, was zu weiteren Verordnungsänderungen Anlass gegeben hat.

Die wichtigsten Änderungen der Steuerverordnung Basel-Stadt im Überblick

  • Neufassung des §3 Abs. 2 - Trennung der Ehe
  • §§19 und 28 - Neufassung der Berufskosten bei unselbständiger Tätigkeit
  • §§112 und 114a - Quellensteuer-Abrechnung und Meldepflicht des Arbeitgebers
  • §§129 ff. - Änderung diverser Verfahrensbestimmungen

Weitere Informationen zur Teilrevision der Basler Steuerverordnung

Übersicht über die Änderungen der Steuerverordnung des Kantons Basel-Stadt (Geänderte Artikel)

Kalte Progression - aktuelle Übersicht

28.01.2011
Die ESTV hat heute die überarbeitete und auf den Rechtsstand vom 1.1.2011 gebrachte Version der Publikation «die kalte Progression» aus dem Dossier Steuerinformationen veröffentlicht.Vielleicht besonders interessant, da schon lange nicht mehr in aktueller Form gesehen (und zumindest auf den ersten Blick etwas unerwartet an dem Ort): Die aktuelle Übersicht über die Ermässigung der Steuer auf langfristig erzielten Grundstückgewinnen (S. 20 f.) sowie die entsprechenden Ausgleichsverfahren in den Kantonen (S. 22).
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Ansonsten enthält die Publikation für Steuer-Profis natürlich an sich nichts spektakuläres, jedoch mindestens einige weitere praktische Übersichtsseiten:
  • Ausgleichsverfahren in den Kantonen (Massnahmen zur Beseitigung der Folgender kalten Progression) bei der Einkommenssteuer: Auf S. 14 der Publikation
  • Ausgleichsverfahren in den Kantonen (Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression) bei der Vermögenssteuer: Auf S. 17 der Publikation
  • Indexmechanismen und Entscheidinstanzen in den Kantonen:
    • Bei der Einkommenssteuer: S. 16
    • Bei der Vermögenssteuer: S. 18
  • Indexmechanismen bei der Grundstückgewinnsteuer: S. 18 ff.
Direkt zur überarbeiteten Publikation zur kalten Progression

Index der Steuerausschöpfung 2011 in den Kantonen

07.12.2010
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der zum zweiten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Im Schweizer Durchschnitt werden 24,8% des Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Damit liegt die steuerliche Ausschöpfung 0,5 Prozentpunkte tiefer als im Referenzjahr 2010. Der bereits in den letzten Jahren beobachtete Trend einer rückläufigen Steuerbelastung setzt sich fort.
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An den kantonalen Belastungsunterschieden hat sich wenig verändert, und zwar an beiden Enden der Rangliste:
  • Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Schwyz und Zug deutlich unter dem Durchschnitt, wobei Zug mit 12,4% den tiefsten Wert aufweist und damit sein Ressourcenpotenzial halb so stark belastet wie der Durchschnitt aller Kantone.
  • Erneut liegt auf der anderen Seite die Fiskalbelastung in einigen Westschweizer Kantonen, Graubünden und Bern am höchsten, wobei Genf mit 32,0% sein Ressourcenpotenzial am stärksten belastet.
  • Die markantesten Bewegungen weisen die Kantone Waadt und Obwalden auf. Sie haben ihre steuerliche Belastung um 3,2 bzw. 2,4 Prozentpunkte deutlich gesenkt.

Weitere Informationen

Zusammenfassung der Ergebnisse mit Tabellen und Grafiken

BS - WAK mit Gegenvorschlägen zu Steuer-Initiativen

18.10.2010
Die WAK des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt hat ihre Anträge und Berichte zu den drei aktuellen steuerpolitischen Geschäften vorgelegt. Sie lehnt die so genannte «Mittelstands-Initiative» sowie die Initiative für eine Erhöhung der Freibeträge bei der Vermögenssteuer ab und legt dazu je einen Gegenvorschlag mit moderateren Steuersenkungen vor. Bei der Gewinnsteuer will die WAK den Maximal-Satz wie vom Regierungsrat vorgeschlagen auf 20 Prozent senken - allerdings rascher als der Regierungsrat. Die vorgeschlagenen Senkungen bei der Einkommenssteuer und Gewinnsteuer sollen gestaffelt werden und nur erfolgen bei guter Konjunkturlage und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Einkommenssteuer für natürliche Personen - Mittelstands-Initiative

Die WAK empfiehlt die Initiative der SVP zur Ablehnung. Sie ist mehrheitlich der Ansicht, dass durch die damit verbundenen Einnahmeausfälle von geschätzt CHF 115 Millionen der kurzfristig abschätzbare finanzielle Spielraum des Kantons strapaziert und zu einseitig ausgeschöpft würde.Anders als der Regierungsrat will die Kommission den Stimmberechtigten dazu aber einen Gegenvorschlag vorlegen. Dieser sieht eine schrittweise Senkung des Einkommenssteuer-Tarifs für Einkommen bis CHF 200'000 für Einzelpersonen resp. CHF 400'000 pro Ehepaar von derzeit 23.5 auf 22.25 Prozent vor. Die Senkung soll in drei Schritten ab 2012 erfolgen. Der zweite und dritte Entlastungsschritt sollen nur dann erfolgen, falls eine gute Konjunkturlage herrscht und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Initiative zur Vermögenssteuer für natürliche Personen

Die WAK empfiehlt die Initiative der FDP zur Ablehnung. Sie beantragt stattdessen, die Vermögenssteuer-Freibeträge ab 2012 auf der gleichen Höhe wie in Basel-Landschaft festzulegen (75'000 CHF pro steuerpflichtige Person resp. 150'000 CHF pro Ehepaar).

Gewinnsteuer für juristische Personen

Die WAK beantragt zudem - wie zuvor bereits der Regierungsrat - eine schrittweise Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes von derzeit 22 Prozent auf 20 Prozent. Vorgeschlagen wird ein Vorgehen in drei Schritten:
  • Zunächst soll der Gewinnsteuer-Maximal-Satz auf das Steuerjahr 2011 auf 21 Prozent gesenkt werden.
  • Zwei weitere Senkungsschritte von je einem halben Prozent erfolgen in den Folgejahren, sofern jeweils im Vorjahr keine Rezession zu verzeichnen ist und die Nettoschulden-Quote mindestens einen Promille-Punkt unter dem Schwellenwert für die Schuldenbremse (6.5 Promille) liegt.
Dadurch sollen insbesondere die ertragsstarken Basler Unternehmen entlastet werden.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt

Steuerrechner 2010

11.10.2010
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2010)Bern (2010)
Luzern (2010)Uri (2010)
Schwyz (2010)Obwalden (2010)
Nidwalden (2010)Glarus (2010)
Zug (2010)Freiburg (2010)
Solothurn (2010)Basel-Stadt (2010)
Basel-Land (2010)Schaffhausen (2010)
Appenzell A.Rh. (2010)Appenzell I.Rh. (2010)
St. Gallen (2010)Graubünden (2010)
Aargau (2010)Thurgau (2010)
Tessin (2010)Waadt (2010)
Wallis (2010)Neuenburg (2010)
Genf (2010)Jura (2010)
Direkte Bundessteuer (2010)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2011

06.08.2010
Die ESTV hat heute ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2011

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr2011 (wie auch schon im Steuerjahr 2010) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.
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2. Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2011

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Steuerbelastung 2009 in den Hauptorten der Kantone

29.06.2010
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2009 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer. Da die Berechnungsmethode nicht geändert hat, sind die Werte mit denjenigen des Vorjahres vergleichbar.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2009 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder

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Zu den Steuerbelastungstabellen

Eigenmietwert - Besteuerung in der Schweiz und in den Kantonen

23.06.2010
Die ESTV hat heute die überarbeitete Publikation zur Besteuerung des Eigenmietwertes in der Schweiz veröffentlicht, die einen Überblick über die geltende Regelung im Bund (im DBG) und in den Kantonen gibt. Auf Grund der sehr umstrittenen Besteuerung und der momentanen Revisonsbestrebungen ist allerdings davon auszugehen, dass diese Publikation in Kürze wieder wird überarbeitet werden müssen.Betreffend diese Bestrebungen zur Aufhebung oder Revision der Eigenmietwertbesteuerung äussert sich die neue Broschüre wie folgt:Die Regelung ist politisch nicht unbestritten; eine ganze Reihe von meist kantonalen Vorstössen zielte in der Vergangenheit auf eine Änderung der Mietwertbesteuerung in der Schweiz ab. Auf eidgenössischer Ebene wurde 1993 die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV) eingereicht, welche die Förderung des Erwerbs sowie die Erhaltung von selbst genutztem Wohneigentum u.a. mittels Festsetzung massvoller Eigenmietwerte bezweckte.Obwohl diese Initiative im Februar 1999 sowohl von Volk und Ständen klar abgelehnt wurde, setzte der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements im Anschluss an die Volksabstimmung die Expertenkommission Eigenmietwert / Systemwechsel (KES) ein. Ihr wurde die Aufgabe übertragen, Varianten verfassungskonformer Vorschläge für einen ertragsneutralen Systemwechsel auszuarbeiten. Die KES-Erkenntnisse flossen denn auch in den Wohneigentumsteil der Botschaft zum Steuerpaket 2001 ein. Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen wurde der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugunsten einer grosszügigeren Ausgestaltung der Unterhaltskosten modifiziert. Dies war ein mitentscheidender Faktor für die Ablehnung des Steuerpakets anlässlich der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004.In jüngster Zeit haben sich Systemwechsel-Forderungen wieder gehäuft: Zum einen wurde vom Parlament eine entsprechende Motion (05.3864) überwiesen, zum andern reichte der HEV am 23. Januar 2009 die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» mit 111 861 gültigen Unterschriften ein. Darin wird gefordert, Rentnerinnen und Rentnern ein Wahlrecht zu ermöglichen, das ihnen einmalig und für die Zukunft bindend offen lässt, ob der Eigenmietwert für das am Wohnsitz dauernd selbst genutzte Wohneigentum weiterhin besteuert werden soll oder nicht. Im zweiten Fall entfielen die Abzüge für die eigenheimbezogenen Schuldzinsen sowie für die Versicherungsprämien und die Verwaltungskosten Dritter. Hingegen blieben Unterhaltskosten bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken weiterhin abziehbar.Der Bundesrat hielt in einem Grundsatzentscheid fest, diesem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der einen Systemwechsel für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit nur noch beschränkten Abzugsmöglichkeiten vorsieht. Im November 2009 hat er einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Weitere Informationen zur Besteuerung des Eigenmietwertes in der Schweiz

BS - Steuerstatistik

22.06.2010
Das statistische Amt des Kantons Basel-Stadt hat die Daten der Steuerveranlagungen erstmals detailliert statistisch ausgewertet. Im Mittelpunkt des Berichts «Steuerstatistik Basel-Stadt» stehen die Auswertung von Reineinkommen und Reinvermögen sowie die Erträge aus Einkommens- und Vermögenssteuer der Natürlichen Personen. Die Auswertungen sollen ab jetzt jährlich aktualisiert werden.

Verwendete Quellen und Auswertungsschwerpunkt der Steuerstatistik Basel-Stadt

Die nun vorliegende Publikation umfasst zahlreiche Auswertungen von Daten, die aus der Steuerveranlagung gewonnen wurden. Den Hauptteil bildet die Ordentliche Veranlagung Natürlicher Personen; in einem weiteren Kapitel wird auch auf die Quellenbesteuerung eingegangen. Verwendet wurden die jeweils aktuell verfügbaren Daten:
  • für die Ordentliche Veranlagung sind dies die Werte des Steuerjahres 2007,
  • für die Quellenbesteuerung jene des Jahres 2008.
Das Hauptaugenmerk der Analysen legt das statistische Amt des Kantons Basel-Stadt auf der räumlichen Auswertung. Wo möglich wurde nach Gemeinde und Wohnviertel oder nach Wohnblock ausgewertet. Zusätzlich wird auf weitere Merkmale wie zum Beispiel Alter, Staatsangehörigkeit oder Familiensituation eingegangen und ein detaillierter Vergleich mit dem Steuerjahr 1997 vorgenommen.

Resultate der Steuerstatistik Basel-Stadt im Überblick

Reineinkommen nach Gemeinde und Wohnviertel

Die Auswertungen nach Gemeinde und Wohnviertel zeigen, dass die Mittelwerte des Reineinkommens pro Veranlagung vor allem in den Wohnvierteln Bruderholz, St. Alban, Altstadt Grossbasel und Vorstädte sowie in den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen recht hoch sind. Das durchschnittliche Reineinkommen im Wohnviertel Bruderholz beträgt pro Veranlagung 113 167 Franken für das Steuerjahr 2007. Danach folgt Bettingen mit einem Wert von 98 078 Franken. Die kleinsten Werte für das Reineinkommen pro Veranlagung werden mit 44 954 Franken im Wohnviertel Klybeck und mit 45 360 Franken im Wohnviertel Rosental verzeichnet.

Steuerertrag pro Quadratmeter im Vergleich

Betrachtet man aber nicht den durchschnittlichen Einkommenssteuerertrag pro Veranlagung, sondern den Ertrag pro Quadratmeter bewohnbare Fläche, erhält man ein anderes Bild. Gesamtkantonal generiert der Kanton Basel-Stadt 84,24 Franken Einkommenssteuer pro Quadratmeter bewohnbare Fläche. Der höchste Wert ergibt sich im Gotthelf mit 142 gefolgt von Matthäus mit 139 Franken pro m2. Die kleinsten Werte ergeben sich in Bettingen mit 29 und Rosental mit 38 Franken pro m2.

Reinvermögen nach Gemeinde und Wohnviertel

Auch beim Mittelwert des Reinvermögens wird der höchste Wert im Wohnviertel Bruderholz verzeichnet. Er beträgt mehr als 2,1 Mio Franken pro Veranlagung. Es folgen Altstadt Grossbasel mit über 1,0 Mio Franken und das Wohnviertel Vorstädte mit über 0,9 Mio Franken. Der tiefste Wert liegt im Wohnviertel Rosental mit 46 130 Franken pro Veranlagung vor.

Steuerbelastung des Reineinkommens im Vergleich

Setzt man die Mittelwerte des Reineinkommens und des Ertrags aus Einkommenssteuer insVerhältnis, erhält man die durchschnittliche prozentuale Steuerbelastung des Reineinkommens. Sie ist in den Wohnvierteln Bruderholz mit 18,7% und Altstadt Grossbasel mit 18,5% am höchsten, in den Wohnvierteln Klybeck mit 11,5% und Kleinhüningen mit 11,7% am tiefsten. Die Steuerbelastung des Reinvermögens ist mit durchschnittlich 0,53% im Wohnviertel St. Alban am höchsten. Der tiefste Wert mit jeweils 0,34% liegt in den Wohnvierteln Klybeck und Kleinhüningen vor.

Weitere Informationen zur Steuerstatistik Basel-Stadt


Quelle: Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt