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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Basel-Stadt – BS

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Basel-Stadt.

BS - Maximale Gewinnsteuer soll schrittweise auf 20 Prozent gesenkt werden

18.05.2010
Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt unterbreitet dem Grossen Rat einen Vorschlag zur Senkung der Steuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Der maximale Gewinnsteuersatz soll mit einer Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern auf 20 Prozent gesenkt werden.

Senkung unter Vorbehalt

Vorgesehen ist eine Steuersenkung in mehreren Schritten:
  • In einem ersten Schritt soll der maximale Steuersatz für die Steuerperiode 2011 von bisher 22 auf 21,5 Prozent herabgesetzt werden.
  • Für die anschliessenden drei Steuerjahre erfolgen weitere Reduktionen des Steuersatzes von jeweils einem halben Prozentpunkt pro Steuerperiode.
  • Diese drei weiteren Teilsenkungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass
    • das reale Bruttoinlandprodukt der Schweiz in den vier Quartalen vor der jeweiligen Steuerperiode zunimmt und
    • die Nettoschuldenquote des Kantons eine bestimmte Limite nicht überschreitet.
    Mit diesen Bedingungen soll sichergestellt werden, dass die Steuerentlastungen nicht in eine Phase wirtschaftlicher Stagnation fallen und der Kanton den nötigen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen hat.

Steuerausfälle von 48 Mio sind in Kauf zu nehmen

Pro halben Prozentpunkt Steuersatzreduktion resultieren für den Kanton Steuermindereinnahmen von jeweils 12 Millionen Franken. Somit hat die Gesetzrevision insgesamt Steuerausfälle von jährlich rund 48 Millionen Franken zur Folge. Mit der Gesetzesanpassung soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Kantons Basel-Stadt als Unternehmensstandort weiter erhalten und gestärkt werden. In diesem Zusammenhang beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christine Keller, SP) betreffend "Freibetrag für die Kapitalsteuer bei den juristischen Personen" als erledigt abzuschreiben.Mit dem seit 2008 wirksamen Steuerpaket wurden bereits Steuersenkungen im Umfang von jährlich rund 150 Millionen Franken für natürliche und juristische Personen beschlossen. Zudem wird aufs Steuerjahr 2011 die Dividendenbesteuerung reduziert.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt

Steuerbelastung 2009 in den Gemeinden

14.04.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation zur Steuerbelastung 2009 in Schweizer Gemeinden veröffentlicht. Die Publikation mit den Ergebnissen für das Jahr 2009 orientiert über die Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in 813 Schweizer Gemeinden für ausgewählte Steuersubjekte.

So wird die Steuerbelastung berechnet

Für die Berechnung der Belastungen werden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge.Die in den kantonalen und kommunalen Steuergesetzen vorgesehenen Personalsteuern, Haushaltungssteuern bzw. Kopfsteuern werden in die Belastungen einbezogen. Demgegenüber bleiben Gebühren und Taxen unberücksichtigt. Jedem Steuersubjekt ist am Schluss eine Zeile mit den Belastungsziffern der direkten Bundessteuer angefügt.
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Durch Addition mit den Ziffern pro Gemeinde bzw. mit dem Kantonsmittel erhält man die Gesamtbelastung der Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern sowie der direkten Bundessteuer.Die gesamte Steuerbelastung wird in Prozenten des Bruttoarbeitseinkommens bzw. des AHV- und Pensionseinkommens sowie in Promillen des Reinvermögens angegeben.Die Publikation wird jährlich veröffentlicht und ergänzt die Statistik «Steuerbelastung in der Schweiz / Kantonshauptorte - Kantonsziffern».

Direkt zu den Tabellen

Steuerbelastung Bruttoarbeitseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten

Steuerbelastung AHV-Einkommen und Pensionseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten
Typ: PDF

Steuerbelastung Reinvermögen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Promillen

Index der Steuerausschöpfung 2010 in den Kantonen

11.12.2009
Gestützt auf Zahlen des neuen Finanzausgleichs veröffentlicht die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) heute zum ersten Mal den Index der Steuerausschöpfung in den Kantonen. Dieser Index erlaubt es festzustellen, in welchem Ausmass in den einzelnen Kantonen die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird. Der Steuerausschöpfungsindex soll in Zukunft jährlich publiziert werden.

Wieso der neue Index der Steuerausschöpfung

Bis zum Steuerjahr 2006 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Gesamtindex der Steuerbelastung. Dieser Index wurde im Rahmen des alten Finanzausgleichs für die Berechnung des Finanzkraftindexes verwendet. Er hatte gemäss Aussagen des EFDs zahlreiche methodische Schwächen und wurde mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs überflüssig. Er wird jetzt unter anderem durch den heute zum ersten Mal veröffentlichten Steuerausschöpfungsindex abgelöst.Der neue Index steht in engem Zusammenhang mit den Berechnungen innerhalb des neuen Finanzausgleichs. So zeigt der Steuerausschöpfungsindex 2010 das Verhältnis zwischen den kantonalen Steuereinnahmen (berechnet als Mittelwert der Steuereinnahmen in den Jahren 2004, 2005 und 2006) und dem Ressourcenpotenzial für das Referenzjahr 2010. Das Ressourcenpotenzial der Kantone wird im Zusammenhang mit den Finanzausgleichszahlen festgelegt und widerspiegelt das Steuersubstrat (ebenfalls berechnet als Mittelwert der Jahre 2004, 2005 und 2006), welches die Kantone durch eigene Besteuerung ausschöpfen können.Der Steuerausschöpfungsindex ist somit auch ein Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton. Er zeigt, wie stark die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird und somit nicht mehr für die private Verwendung zur Verfügung steht. Der Index ist deshalb ähnlich zu interpretieren wie die Fiskal- und Steuerquote, welche in der Schweiz auf nationaler Ebene berechnet wird.

Resultate Index Steuerausschöpfung 2010

Die Abbildung unten zeigt die steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials 2010 in den einzelnen Kantonen. Im Schweizer Durchschnitt werden 25,3% des Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Stark unterdurchschnittlich ist die steuerliche Ausschöpfung in den Zentralschweizer Kantonen Nidwalden, Schwyz und Zug, wobei Zug mit 12,8% den tiefsten Wert aller Kantone aufweist. Aber auch in grösseren Kantonen wie Aargau und Zürich liegt die Steuerausschöpfung unter dem Schweizer Durchschnitt. Am oberen Ende der Skala sind einige Westschweizer Kantone, Graubünden, Bern, Basel-Stadt und St. Gallen zu finden. Dabei schöpft Genf mit 31,7% sein Ressourcenpotenzial am stärksten aus. Auffallend ist dabei, dass sich viele Kantone oberhalb oder in der Nähe des Schweizer Durchschnitts befinden, und dass die Abweichung vom Schweizer Durchschnitt zu Genf mit 6,4 Prozentpunkten nur halb so gross ist wie die Abweichung zu Zug mit 12,6 Prozentpunkten.Steuerliche Ausschoepfung 2010

Mehr Informationen zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010

Rohstoff des efd zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010
Quelle: efd

BS - Vernehmlassungsverfahren über die Steuersenkungen bei den juristischen Personen

17.11.2009
Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt hat heute das Vernehmlassungsverfahren zu weiteren Steuersenkungen bei den juristischen Personen eröffnet.Der maximale Gewinnsteuersatz soll gemäss Vorlage sukzessive auf 20% gesenkt werden. Der erste Teilschritt auf 21.5% erfolgt in der Steuerperiode 2011. Weitere Teilsenkungen um jeweils 0,5 % sollen gestaffelt folgen, sofern die reale Wirtschaftentwicklung und Nettoschuldenquote dies erlauben. Mit dieser Massnahme soll die Attraktivität Basels als Firmenstandort weiter gestärkt werden.

BS - Regierungsrat äussert sich zu Steuerinitiativen

13.11.2009
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat,
  • die kantonale Initiative „Milderung der Vermögenssteuer (Entlastung von Mittelstand und Gewerbe bei der Vermögenssteuer)“ dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Die Volksinitiative verlangt eine Verdoppelung der Freibeträge bei der Vermögenssteuer. Die von der Initiative geforderten Steuerentlastungen wirken sich aber nur für den kleineren Teil der Steuerpflichtigen aus, da heute rund 70 Prozent der Steuerpflichtigen infolge fehlenden Vermögens bzw. darüber liegender Steuerfreibeträge keine Vermögenssteuer entrichten. Eine Annahme der Initiative hätte Steuerausfälle von jährlich 12 Millionen Franken zur Folge. Die Senkung der Vermögenssteuer hat nach Auffassung des Regierungsrates keine hohe Priorität. Weit vordringlicher sind Steuersenkungen bei den juristischen Personen.
  • die kantonale Volksinitiative „Konkurrenzfähige Einkommenssteuern für den Mittelstand im Vergleich zu Baselland (Mittelstandsinitiative)“ dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Die Annahme der Initiative hätte Steuerausfälle in der Höhe von jährlich 115 Millionen Franken zur Folge, was für den Kanton nicht tragbar wäre. Diese Steuerausfälle müssten infolge der Schuldenbremse durch entsprechende Ausgabenkürzungen kompensiert werden, was zu einem entsprechenden Leistungsabbau führen würde. Grundsätzlich ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Prioritäten für Steuerentlastungen bei den juristischen Personen zu setzen sind. Eine Annahme der Mittelstandsinitiative würde die Umsetzung einer solchen Vorlage verunmöglichen. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, weniger weit gehende Steuerentlastungsmassnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern zu Ende

26.10.2009
KPMG-Studie zeigt: Schweizer Kantone im Europa-Vergleich steuerlich attraktiv.Der Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern geht europaweit wegen dem steigenden Geldbedarf zahlreicher Regierungen zu Ende. Laut einer neuen KPMG-Studie wird der Mehrwertsteueranteil an den Gesamteinnahmen grösser.In Europa liegen die Unternehmenssteuersätze aktuell im Schnitt bei 23,2 Prozent, wie eine am Montag vorgestellte Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma KPMG festhält. Zum ersten Mal seit 13 Jahren sei keine Senkung beobachtet worden.Bei den indirekten Steuern, zu denen vor allem die Mehrwertsteuer gehört, sind die Sätze in Europa zwischen 2004 und 2009 von 19,5 auf 19,8 Prozent angestiegen. Wegen der Rezession verbreiterten die Regierungen die Steuerbasis, wobei der Mehrwertsteuer eine wichtige Rolle zukomme, schreibt KPMG.In Lateinamerika liegen die Unternehmenssteuersätze im Schnitt unverändert bei 26,9 Prozent, während sie in der Region Asien-Pazifik im Vorjahresvergleich von 28,4 auf 27,5 Prozent sanken. In Lateinamerika kletterten die indirekten Steuern von 15,9 auf 16,2 Prozent, während sie in Asien von 10,9 auf 10,8 Prozent ganz leicht zurückgingen.

Schweiz punkto Unternehmenssteuersätze europäisch auf Rang 15

Die Schweiz belegt in der europäischen Rangliste der Unternehmenssteuersätze Platz 15. Dies liege aber daran, dass für die Untersuchung der Satz der Stadt Zürich von 21,17 Prozent herangezogen wurde, schreibt KPMG.Im Vergleich lassen einzelne Kantone die Schweiz in einem attraktiveren Licht erscheinen: Appenzell-Ausserrhoden und Obwalden mit einem Satz von je 12,7 Prozent belegen Rang 5 und sind vergleichbar mit Irland. Sie liegen aber hinter mehreren osteuropäischen Staaten mit 9 bis 10 Prozent und den britischen Besitzungen Guernsey und Man, wo es keine Unternehmenssteuern gibt.

Unternehmenssteuern – Kantone gut positioniert

Die Schweizer Kantone haben ihre Sätze im Vergleich zu 2008 entweder gar nicht oder nur marginal geändert. Ausnahmen bilden St. Gallen, das den Satz um 1,9 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent senkte sowie Aargau, wo der Satz um 2,2 Punkte auf 19,8 Prozent gestutzt wurde.Alle Schweizer Kantone sind im Vergleich zu den Nachbarländern laut KPMG "hervorragend" positioniert. Dazu gehören auch die Kantone mit den höchsten Schweizer Steuersätzen wie Basel Stadt (23,4 Prozent), Waadt (23,5 Prozent) und Genf (24,2 Prozent).

Steuerrechner 2009

21.09.2009
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2009)Bern (2009)
Luzern (2009)Uri (2009)
Schwyz (2009)Obwalden (2009)
Nidwalden (2009)Glarus (2009)
Zug (2009)Freiburg (2009)
Solothurn (2009)Basel-Stadt (2009)
Basel-Land (2009)Schaffhausen (2009)
Appenzell A.Rh. (2009)Appenzell I.Rh. (2009)
St. Gallen (2009)Graubünden (2009)
Aargau (2009)Thurgau (2009)
Tessin (2009)Waadt (2009)
Wallis (2009)Neuenburg (2009)
Genf (2009)Jura (2009)
Direkte Bundessteuer (2009)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

10.09.2009
Die ESTV hat ein neues Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die jeweiligen Ansätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

1. Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2010

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten für das Steuerjahr 2010 keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (AS 2008 4077).
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2. Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.