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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Nidwalden – NW

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Nidwalden.

Steuerrechner 2011

21.12.2011
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2011)Bern (2011)
Luzern (2011)Uri (2011)
Schwyz (2011)Obwalden (2011)
Nidwalden (2011)Glarus (2011)
Zug (2011)Freiburg (2011)
Solothurn (2011)Basel-Stadt (2011)
Basel-Land (2011)Schaffhausen (2011)
Appenzell A.Rh. (2011)Appenzell I.Rh. (2011)
St. Gallen (2011)Graubünden (2011)
Aargau (2011)Thurgau (2011)
Tessin (2011)Waadt (2011)
Wallis (2011)Neuenburg (2011)
Genf (2011)Jura (2011)
Direkte Bundessteuer (2011)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

Index der Steuerausschöpfung 2012 in den Kantonen

01.12.2011
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum dritten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Im Schweizer Durchschnitt werden 26.8% des Ressourcenpotenzials 2012 durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Damit liegt die steuerliche Ausschöpfung 2 Prozentpunkte höher als im Referenzjahr 2011. Dieser Anstieg ist zum grössten Teil auf die Neuberechnung des Ressourcenpotenzials zurückzuführen (für das Referenzjahr 2012 wurden die Gewichtungsfaktoren des steuerbaren Vermögens der natürlichen Personen und der massgebenden Gewinne der juristischen Personen aktualisiert; die Anpassung dieser Faktoren führte zu einer Reduktion des schweizerischen Ressourcenpotenzials).

Nidwalden, Schwyz und Zug mit tiefster Belastung, Westschweiz, Bern und Graubünden mit höchster Belastung

An den effektiven kantonalen Belastungsunterschieden hat sich indes, wenn dieser Sondereffekt nicht beachtet wird, wenig verändert. Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Schwyz und Zug deutlich unter dem Durchschnitt, wobei Zug mit 13,6% den tiefsten Wert aufweist und damit sein Ressourcenpotenzial halb so stark belastet wie der Durchschnitt aller Kantone. Auch am oberen Ende der Skala kommt es kaum zu Veränderungen. Erneut liegt die Fiskalbelastung in einigen Westschweizer Kantonen sowie Bern und Graubünden am höchsten, wobei Genf mit 35,4% sein Ressourcenpotenzial am stärksten ausschöpft.

Gesamtschweizerisch nur sehr leichter Anstieg über die letzten Jahre

Gegenüber dem ersten Referenzjahr 2008 (Einführung neuer Finanzausgleich) hat die Steuerbelastung in Genf um 3,9 Prozentpunkte zugenommen, während sie in Obwalden um 6,8 Prozentpunkte abgenommen hat. Im Schweizer Durchschnitt ist die Fiskalbelastung in den letzten vier Jahren mit +0,7 Prozentpunkten leicht angestiegen.

Steuerausschöpfung 2012Weitere Informationen zum Index der Steuerausschöpfung 2012

Höchstabzüge 2012 für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a)

21.11.2011
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-091-D-2011-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2012 informiert.

Höchstabzüge für die dritte Säule (Säule 3a) im Steuerjahr 2012

Die Höchstabzüge bei der Säule 3a betragen für 2012:
  • für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'682.-
  • für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'408.-
Die Höchstabzüge im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleiben somit für das Steuerjahr 2012 unverändert. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Auch diese bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Das bedeutet, es gelten:
  • für Vorauszahlungen: 1.0%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.5%
Direkt zum Rundschreiben

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2012

08.09.2011
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2012

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2012 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2012

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Ausgleich der Folgen der kalten Progression

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2011 beträgt 161.9 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100), was gegenüber dem Vorjahr (Indexstand am 30. Juni 2010 = 161.0 Punkte) einer Erhöhung von 0.6 Prozent entspricht.Das EFD hat am 18. August 2011 eine Verordnung mit den neuen Tarifen und Abzügen erlassen, mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 2012. Die Tarife zur Berechnung der direkten Bundessteuer sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich:Tarif 2012/PostBeim Elterntarif erhöht sich der Abzug vom Steuerbetrag von CHF 250 auf CHF 251 pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person.Die Abzüge sollen ansonsten wie folgt angepasst werden:
Steuerperiode
20112012
Allgemeine Abzüge (Art. 212 DBG) und Sozialabzüge (Art. 213 DBG)CHFCHF
Höchstabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen (Art. 212 Abs.1 DBG)
  • für verheiratete Personen in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe
  • mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a
3'5003’500
  • ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3a
5’2505’250
  • für die übrigen Steuerpflichtigen
  • mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a
1'7001’700
  • ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3a
2'5502’550
  • für jedes Kind
700700
  • für jede unterstützungsbedürftige Person
700700
Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten (Art. 212 Abs. 2 DBG) - Minimum8’1008’100
Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten (Art. 212 Abs. 2 DBG) - Maximum13’20013’400
Fremdbetreuungskosten pro Kind (Art. 212 Abs. 2bis DBG) - Maximum10’00010’000
Kinderabzug (Art. 213 Abs. 1 Bst. a DBG)6’4006’500
Unterstützungsabzug (Art. 213 Abs. 1 Bst. b DBG)6’4006’500
Verheiratetenabzug (Art. 213 Abs. 1 Bst. c DBG)2'6002’600
 

Steuerbelastung 2010 in den Hauptorten der Kantone

26.07.2011
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat letzte Woche die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2010 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer. Da die Berechnungsmethode nicht geändert hat, sind die Werte mit denjenigen des Vorjahres vergleichbar.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2010 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder

Zu den Steuerbelastungstabellen

Weitere Informationen zum Thema

  • [intlink id="steuerbelastung-2010-in-den-gemeinden" type="post"]Steuerbelastung in der Schweiz, Natürliche Personen nach Gemeinden[/intlink]
  • Steuerrechner der ESTV
  • [intlink id="index-der-steuerausschopfung-2011-in-den-kantonen" type="post"]Steuerausschöpfungsindex der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)[/intlink]

Kalte Progression - aktuelle Übersicht

28.01.2011
Die ESTV hat heute die überarbeitete und auf den Rechtsstand vom 1.1.2011 gebrachte Version der Publikation «die kalte Progression» aus dem Dossier Steuerinformationen veröffentlicht.Vielleicht besonders interessant, da schon lange nicht mehr in aktueller Form gesehen (und zumindest auf den ersten Blick etwas unerwartet an dem Ort): Die aktuelle Übersicht über die Ermässigung der Steuer auf langfristig erzielten Grundstückgewinnen (S. 20 f.) sowie die entsprechenden Ausgleichsverfahren in den Kantonen (S. 22).
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Ansonsten enthält die Publikation für Steuer-Profis natürlich an sich nichts spektakuläres, jedoch mindestens einige weitere praktische Übersichtsseiten:
  • Ausgleichsverfahren in den Kantonen (Massnahmen zur Beseitigung der Folgender kalten Progression) bei der Einkommenssteuer: Auf S. 14 der Publikation
  • Ausgleichsverfahren in den Kantonen (Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression) bei der Vermögenssteuer: Auf S. 17 der Publikation
  • Indexmechanismen und Entscheidinstanzen in den Kantonen:
    • Bei der Einkommenssteuer: S. 16
    • Bei der Vermögenssteuer: S. 18
  • Indexmechanismen bei der Grundstückgewinnsteuer: S. 18 ff.
Direkt zur überarbeiteten Publikation zur kalten Progression

NW - Steuergesetzrevision 2011

03.01.2011
Am 1.1. ist die Teilrevision des Steuergesetzes im Kanton Nidwalden in Kraft getreten. Die Teilrevision des Steuergesetzes beinhaltet einerseits Steuerentlastungen für Familien mit Kindern sowie bei der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung. Andererseits werden bundesrechtliche Vorgaben umgesetzt (Steuerharmonisierungsgesetz und Unternehmenssteuerreform II).

Die wichtigsten Änderungen mit der Teilrevision 2011 des Steuergesetzes Nidwalden im Überblick

  • Senkung des Maximalsteuersatzes von 3% auf 2.75%.
  • Einführung eines Kinderabzuges von Fr. 3'000.-- für die Eigenbetreuung.
  • Senkung der festen Gewinnsteuer für juristische Personen auf 6 Prozent.
  • Senkung der festen Kapitalsteuer für juristische Personen auf 0.1 Promille.
  • Entlastung der Besteuerung von Lizenzerträgen um 80% (Lizenzbox)
  • Aufhebung der prozentualen und betragsmässigen Begrenzung von Rückstellungen für Forschungs- und Entwicklungskosten
  • Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Unternehmensfortführung
  • Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Eltern sowie Stiefeltern und Pflegeeltern
  • Senkung der festen Gewinnsteuer für Stiftungen und Vereine auf 1 Prozent
  • Abschaffung der Dumont-Praxis (rückwirkend auf 1.1.2010)
  • Ausgleich der kalten Progression
  • Einführung des Kapitaleinlageprinzips, wonach das durch die Inhaber der Beteiligungsrechte nach dem 31.12.1996 einbezahlte Agio der Rückzahlung von Grund- und Stammkapital gleichgestellt wird.
  • Attraktivere Voraussetzungen zur Erlangung des Beteiligungsabzuges.
  • Erleichterung von Ersatzinvestitionen.
  • Steueraufschub bei Übertragung von Liegenschaften aus dem Geschäfts- in das Privatvermögen auf Antrag.
  • Verminderte Steuerbelastung von Liquidationsgewinnen bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach vollendetem 55. Altersjahr oder infolge Invalidität.

Weitere Informationen zum Thema

Index der Steuerausschöpfung 2011 in den Kantonen

07.12.2010
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der zum zweiten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Im Schweizer Durchschnitt werden 24,8% des Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Damit liegt die steuerliche Ausschöpfung 0,5 Prozentpunkte tiefer als im Referenzjahr 2010. Der bereits in den letzten Jahren beobachtete Trend einer rückläufigen Steuerbelastung setzt sich fort.
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An den kantonalen Belastungsunterschieden hat sich wenig verändert, und zwar an beiden Enden der Rangliste:
  • Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Schwyz und Zug deutlich unter dem Durchschnitt, wobei Zug mit 12,4% den tiefsten Wert aufweist und damit sein Ressourcenpotenzial halb so stark belastet wie der Durchschnitt aller Kantone.
  • Erneut liegt auf der anderen Seite die Fiskalbelastung in einigen Westschweizer Kantonen, Graubünden und Bern am höchsten, wobei Genf mit 32,0% sein Ressourcenpotenzial am stärksten belastet.
  • Die markantesten Bewegungen weisen die Kantone Waadt und Obwalden auf. Sie haben ihre steuerliche Belastung um 3,2 bzw. 2,4 Prozentpunkte deutlich gesenkt.

Weitere Informationen

Zusammenfassung der Ergebnisse mit Tabellen und Grafiken

KPMG Steuerstudie 2010 - Individual Income Tax and Social Security rate survey 2010

29.10.2010
Die KPMG hat kürzlich eine Steuerstudie veröffentlicht, die aufzeigt, dass weltweit, vor allem aber in Europa dieses Jahr die Spitzensteuersätze für natürliche Personen erhöht worden sind.Die Schweiz konnte gemäss der Studie ihre starke Position als attraktiver Standort festigen und stellt drei Kantone in den weltweiten Top 10 der steuergünstigsten Länder und Kantone/Regionen.Ziel der Studie von KPMG war es, die Entwicklung der weltweiten Besteuerung für natürliche Personen in den vergangenen acht Jahren darzustellen, sodass Rückschlüsse auf die jeweilige Steuerpolitik und ihre Auswirkungen möglich werden. Verglichen wurden dabei die maximalen Einkommenssteuersätze für Einzelpersonen (verheiratet, keine Kinder, keine Konfession) in 86 Ländern weltweit.Die folgenden Schweizer Kantone sind unter den Top 20 der am (für Privatpersonen) steuergünstigsten Länder und Kantone zu finden:Zug (Platz 8), Schwyz (Platz 9), Obwalden (Platz 10), Appenzell Innerrhoden (Platz 11), Uri (Platz 12), Nidwalden (Platz 14), Appenzell Ausserrhoden (Platz 16).

Weitere Informationen zur Studie