NW – Steuerfüsse der Nidwaldner Gemeinden
Das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden hat die Steuerfüsse der Nidwaldner Gemeinden für das Jahr 2024 veröffentlicht.
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Nidwalden.
Das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden hat die Steuerfüsse der Nidwaldner Gemeinden für das Jahr 2024 veröffentlicht.
Der Anstieg des schweizweiten Zinsumfeldes führt im Kanton Nidwalden zu Anpassungen an die aktuellen Marktverhältnisse und damit zu einer Änderung in der Steuerverordnung per 1. Januar 2024. Dies hat der Regierungsrat entschieden, nachdem er die Verzinsung bei den Steuern überprüft hat.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Der Mechanismus zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer wird angepasst. Neu werden in Nidwalden die Verrechnungssteuergutschriften periodengerecht verbucht. Die Gutschriften erfolgen neu im Fälligkeitsjahr. Dies soll die Nachvollziehbarkeit für die Steuerkundinnen und Steuerkunden erhöhen.
Entschädigungen für die Lieferung von Energie (insbesondere Strom) aus Photovoltaikanlagen auf Grundstücken des Privatvermögens stellen grundsätzlich steuerbares Einkommen dar. Neu sind Entschädigungen für die Lieferung von Energie aus solchen Anlagen im Kanton Nidwalden allerdings nur noch steuerbar, soweit sie die Produktion von 10’000 kWh pro Jahr übersteigen (Bagatellprinzip). Dies gilt ab Steuerperiode 2022.
Das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden hat über wichtige Änderungen informiert, die für die Steuererklärung für Privatpersonen ab Steuerperiode 2022 gelten. Wir geben diese hier wider.
Das kantonale Steueramt hat die Steuerfüsse 2023 der Nidwaldner Gemeinden aufgeschaltet. Sie gelten für die Einkommens- und Vermögenssteuern. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern gilt der kantonale Einheitssatz. Auch aufgeschaltet wurden die aktuellen Zinssätze.
Der Kanton Nidwalden passt ab Steuerjahr 2023 den Einkommenssteuertarif, die Sozialabzüge und die allgemeinen Abzüge der Teuerung an. Dies aufgrund des starken Anstiegs im laufenden Jahr. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung der kantonalen Steuerverordnung beschlossen.
Die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.
Wie das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden mitteilt, gilt diese Regelung auch für die Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Nidwalden.