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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Einkommenssteuer

Steuermäppchen 2010

10.11.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2010 veröffentlicht.Die Publikation, die viele wesentliche Steuertabellen in der jeweils aktuellen Ausgabe zum Steuerrecht enthält, ist in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Abzüge vom Zweitverdienereinkommen
    • Sozialabzüge vom Einkommen
    • Steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten in den Kantonen
    • Sozialabzüge vom Vermögen und steuerfreies Minimum
    • Abzüge für Banksparen
    • Kombinierte Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
    • Besteuerung der AHV/IV-, SUVA-Renten, Arbeitslosenentgeld, Besteuerung der Leibrenten
    • Besteuerung der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • Besteuerung der Renten und Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge - Übergangsbestimmungen
    • Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung
    • Altersabzug / Abzug für bescheidene Einkommen
    • Gewinnungskosten für unselbständig Erwerbende
    • Abzug für Krankheitskosten
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen für gemeinnütziger Zwecke
    • Abzüge für Unterhaltskosten von Grundstücken und Gebäuden
    • Indexklauseln
    • Übersicht über die Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression
    • Steuerbezug in den Kantonen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Natürliche Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Einfache Ansätze der Gewinnsteuer für juristische Personen
    • Einfache Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Juristische Personen
    • Besteuerung der Holding- und Beteiligungsgesellschaften
    • Besteuerung der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
    • Minimalsteuern der juristischen Personen
    • Liegenschaftssteuern der juristischen und natürlichen Personen
    • Minimalsteuern der natürlichen Personen
  • Handänderungs- und Vermögensgewinnsteuern sowie Erbschafts- und SchenkungssteuernDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Handänderungssteuern
    • Besteuerung der Gewinne auf beweglichem Vermögen, der Lotterie- und Totogewinne sowie der Liqudationsgewinne
    • Grundstückgewinnsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern

BS - WAK mit Gegenvorschlägen zu Steuer-Initiativen

18.10.2010
Die WAK des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt hat ihre Anträge und Berichte zu den drei aktuellen steuerpolitischen Geschäften vorgelegt. Sie lehnt die so genannte «Mittelstands-Initiative» sowie die Initiative für eine Erhöhung der Freibeträge bei der Vermögenssteuer ab und legt dazu je einen Gegenvorschlag mit moderateren Steuersenkungen vor. Bei der Gewinnsteuer will die WAK den Maximal-Satz wie vom Regierungsrat vorgeschlagen auf 20 Prozent senken - allerdings rascher als der Regierungsrat. Die vorgeschlagenen Senkungen bei der Einkommenssteuer und Gewinnsteuer sollen gestaffelt werden und nur erfolgen bei guter Konjunkturlage und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Einkommenssteuer für natürliche Personen - Mittelstands-Initiative

Die WAK empfiehlt die Initiative der SVP zur Ablehnung. Sie ist mehrheitlich der Ansicht, dass durch die damit verbundenen Einnahmeausfälle von geschätzt CHF 115 Millionen der kurzfristig abschätzbare finanzielle Spielraum des Kantons strapaziert und zu einseitig ausgeschöpft würde.Anders als der Regierungsrat will die Kommission den Stimmberechtigten dazu aber einen Gegenvorschlag vorlegen. Dieser sieht eine schrittweise Senkung des Einkommenssteuer-Tarifs für Einkommen bis CHF 200'000 für Einzelpersonen resp. CHF 400'000 pro Ehepaar von derzeit 23.5 auf 22.25 Prozent vor. Die Senkung soll in drei Schritten ab 2012 erfolgen. Der zweite und dritte Entlastungsschritt sollen nur dann erfolgen, falls eine gute Konjunkturlage herrscht und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Initiative zur Vermögenssteuer für natürliche Personen

Die WAK empfiehlt die Initiative der FDP zur Ablehnung. Sie beantragt stattdessen, die Vermögenssteuer-Freibeträge ab 2012 auf der gleichen Höhe wie in Basel-Landschaft festzulegen (75'000 CHF pro steuerpflichtige Person resp. 150'000 CHF pro Ehepaar).

Gewinnsteuer für juristische Personen

Die WAK beantragt zudem - wie zuvor bereits der Regierungsrat - eine schrittweise Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes von derzeit 22 Prozent auf 20 Prozent. Vorgeschlagen wird ein Vorgehen in drei Schritten:
  • Zunächst soll der Gewinnsteuer-Maximal-Satz auf das Steuerjahr 2011 auf 21 Prozent gesenkt werden.
  • Zwei weitere Senkungsschritte von je einem halben Prozent erfolgen in den Folgejahren, sofern jeweils im Vorjahr keine Rezession zu verzeichnen ist und die Nettoschulden-Quote mindestens einen Promille-Punkt unter dem Schwellenwert für die Schuldenbremse (6.5 Promille) liegt.
Dadurch sollen insbesondere die ertragsstarken Basler Unternehmen entlastet werden.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt

Steuerbelastung 2009 in den Hauptorten der Kantone

29.06.2010
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2009 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer. Da die Berechnungsmethode nicht geändert hat, sind die Werte mit denjenigen des Vorjahres vergleichbar.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2009 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder

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Zu den Steuerbelastungstabellen

UR - Totalrevision Steuergesetze per 01.01.2011

10.05.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri will die heute bestehenden drei Steuergesetze über die direkten Steuern, die Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern formell zu einem Rechtserlass zusammenführen und übergeordnetes Bundesrecht übernehmen. Materielle Schwerpunkte der Totalrevision bilden Steuerentlastungen bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen und bei der Gewinnsteuer für juristische Personen. Der Regierungsrat schlägt zudem vor, die bisher progressiven Grundstückgewinnsteuertarife sowie Erbschafts- und Schenkungssteuertarife durch lineare Steuersätze zu ersetzen.Die Vernehmlassungsantworten zeigen, dass die Vorlage mehrheitlich als positiv angesehen wird. Der Regierungsrat schlägt im Rahmen der Steuerstrategie 2010 verschiedene materielle Massnahmen für eine reduzierte Steuerbelastung vor. Dabei sind nebst mehreren Steuersenkungen auch geringfügige Anpassungen mit Steuermehrbelastungen vorgesehen.

Materielle Schwerpunkte der Steuervorlage

Steuergesetz Uri - Vorgesehene Änderungen für natürliche Personen

  • Es ist eine Senkung des Einkommenssteuersatzes von 15,4 Prozent auf 15,2 Prozent vorgesehen.
  • Zusätzlich sollen die Grundstückeigentümer steuerlich entlastet werden, indem der steuerbare Eigenmietwert neu auf 75 Prozent der Marktmiete festgelegt wird.
  • Der Vermögenssteuersatz soll von 2,6 auf 2,1 Promille sinken.
  • Der Sozialabzug soll beim Vermögen für Verheiratete von 160'000 auf 180'000 Franken und für Alleinstehende von 80'000 auf 90'000 erhöht werden.
  • Zudem ist bei der Besteuerung von Dividendeneinkünften (Dividendenbesteuerung) eine Anpassung an die gesetzliche Bestimmung der direkten Bundessteuer vorgesehen.
  • Schliesslich soll die bisherige steuerliche Besserstellung der Konkubinatspaare gegenüber den Ehepaaren beseitigt werden (Beseitigung der Heiratsstrafe).

Steuergesetz Uri - Vorgesehene Änderungen für juristische Personen

  • Der Gewinnsteuersatz bei den juristischen Personen soll von insgesamt 10,4 auf 9,4 Prozent sinken.
  • Neu ist die Besteuerung der Korporationen als juristische Personen vorgesehen.

Steuergesetz Uri - Weiter vorgesehene Änderungen

  • Der progressive Steuertarif der Grundstückgewinnsteuer soll durch einen linearen Steuersatz ersetzt werden. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, den Steuerfreibetrag von 7'000 auf 10'000 Franken zu erhöhen.
  • Auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer will der Regierungsrat den progressiven Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzen und gleichzeitig den Steuerfreibetrag von 5'000 auf 15'000 Franken erhöhen. Zudem sollen Stiefkinder in steuerlicher Hinsicht den direkten Nachkommen und die Konkubinatspaare den Ehepaaren gleichgestellt werden.

Weiteres Vorgehen

Der Landrat soll in der Sommersession am 30. Juni 2010 über die Totalrevision befinden. Die Volksabstimmung ist für den 26. September 2010 vorgesehen.

Weitere Informationen zur Totalrevision der Steuergesetze des Kantons Uri


Quelle: Regierungsrat des Kantons URI

Steuerbelastung 2009 in den Gemeinden

14.04.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation zur Steuerbelastung 2009 in Schweizer Gemeinden veröffentlicht. Die Publikation mit den Ergebnissen für das Jahr 2009 orientiert über die Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in 813 Schweizer Gemeinden für ausgewählte Steuersubjekte.

So wird die Steuerbelastung berechnet

Für die Berechnung der Belastungen werden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge.Die in den kantonalen und kommunalen Steuergesetzen vorgesehenen Personalsteuern, Haushaltungssteuern bzw. Kopfsteuern werden in die Belastungen einbezogen. Demgegenüber bleiben Gebühren und Taxen unberücksichtigt. Jedem Steuersubjekt ist am Schluss eine Zeile mit den Belastungsziffern der direkten Bundessteuer angefügt.
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Durch Addition mit den Ziffern pro Gemeinde bzw. mit dem Kantonsmittel erhält man die Gesamtbelastung der Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern sowie der direkten Bundessteuer.Die gesamte Steuerbelastung wird in Prozenten des Bruttoarbeitseinkommens bzw. des AHV- und Pensionseinkommens sowie in Promillen des Reinvermögens angegeben.Die Publikation wird jährlich veröffentlicht und ergänzt die Statistik «Steuerbelastung in der Schweiz / Kantonshauptorte - Kantonsziffern».

Direkt zu den Tabellen

Steuerbelastung Bruttoarbeitseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten

Steuerbelastung AHV-Einkommen und Pensionseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten
Typ: PDF

Steuerbelastung Reinvermögen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Promillen

OW - Regierungsrat sieht trotz Erfolg der Steuerstrategie Handlungsbedarf

31.03.2010
Die Steuerstrategie wirkt gemäss der heutigen Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Obwalden nach wie vor positiv. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Wirkungsbericht verabschiedet. So weist Obwalden Zahlen auf, die sich im kantonalen Vergleich überdurchschnittlich entwickelt haben. Trotz überproportionalem Wachstum ist Handlungsbedarf bei den unteren und mittleren Einkommen sowie bei der Gewinnsteuer gegeben.Gemäss der Beurteilung des Regierungsrats zeigt die kantonale Steuerstrategie weiterhin eine auffällig positive Wirkung. Bei dieser Beurteilung stützt sich der Regierungsrat auf den Wirkungsbericht zur Steuerstrategie. Der Bericht zeigt auf, dass sich die Steuererträge nach wie vor mit steigender Tendenz entwickeln – dies bei den Kantons- und bei den Gemeindesteuern, aber auch bei der direkten Bundesteuer.Auch bezüglich der Einkommensstatistik ist eine positive Entwicklung festzustellen, nämlich eine Verlagerung von den unteren zu den mittleren und höheren Einkommenssegmenten. Das stärkt die Finanzstärke des Kantons und erhöht somit den finanziellen Handlungsspielraum.Überdurchschnittlich zeigen sich auch die Veränderungen bei den volkswirtschaftlichen Kennzahlen. So verzeichnet Obwalden bei den Neueintragungen im Jahr 2009 im Handelsregister als einziger Kanton überhaupt eine Veränderung im zweistelligen Bereich. Bei der Zunahme der Beschäftigten in den Jahren 2005 bis 2008 nimmt Obwalden zusammen mit Zug den vordersten Platz ein. Auch die Bevölkerung ist im vergangenen Jahr gewachsen und weist das grösste prozentuale Wachstum in der Zentralschweiz auf. Diese überdurchschnittliche Entwicklung der volkswirtschaftlichen Kennzahlen erlaubt die Schlussfolgerung, dass sich die Standortattraktivität des Kantons erhöht hat, was wiederum eine Folge der Steuerstrategie ist.Ähnlich gut erscheint die Entwicklung bei den Gemeinden. Das auf Anfang 2009 in Kraft gesetzte Finanzausgleichsgesetz, das der unterschiedlichen Entwicklungsdynamik der Gemeinden Rechnung tragen soll, zeigt bereits nach einem Jahr seine beabsichtigte Wirkung. Die Steuerkraftunterschiede in den Gemeinden haben sich verringert. Alle finanzschwächeren Gemeinden verzeichnen einen Anstieg der Steuerkraft.Trotz der guten Ausganglage zeigt der Bericht auch Handlungsbedarf bezüglich der erfolgreichen Fortführung der Steuerstrategie auf. Es zeigt sich, dass die Steuerpflichtigen mit mittleren und unteren Einkommen im Kanton Obwalden trotz den seit 2005 erfolgten Entlastungen nach wie vor steuerlich höher belastet werden als in den umliegenden Kantonen. Das widerspricht dem strategischen Ziel, bei allen Einkommenssegmenten steuerlich konkurrenzfähig zu sein. Auch muss bei der Unternehmensgewinnsteuer gehandelt werden, wenn der Kanton das Alleinstellungsmerkmal beibehalten will. Um die Steuerstrategie auch weiterhin erfolgreich umsetzen zu können, sind diese Punkte gemäss dem Regierungsrat im Rahmen einer Steuergesetzrevision anzugehen. Dabei handelt es sich um den geplanten zweiten Schritt der Steuerstrategie, der in den unteren und mittleren Steuerbereichen ansetzen will.Als nächstes wird der Wirkungsbericht der zuständigen kantonsrätlichen Kommission sowie den Gemeindevertretern vorgestellt. Vom Bericht nimmt der Kantonsrat an der Aprilsitzung Kenntnis. Die Steuergesetzrevision betreffend Fortführung der Steuerstrategie wird umgehend angegangen. Eine allfällige kantonale Volksabstimmung findet im Jahr 2011 statt.

Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen der Säule 3b

23.03.2010
Die ESTV veröffentlicht neue Liste mit Stand am 1.1.2010.Die Liste, welche die ESTV heute veröffentlicht hat, enthält sämtliche sich auf dem Markt befindlichen Versicherungsprodukte der Säule 3b, welche der Eidg. Steuerverwaltung zur Beurteilung hinsichtlich der einkommenssteuerrechtlichen Privilegierung gemäss Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 24 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer DBG vorgelegt wurden.Direkt zur Liste

ZH - Neues Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige

05.03.2010
Eine einfache schriftliche Mitteilung genügt als erster Schritt, um bisher nicht versteuerte Einkommen und Vermögen zu legalisieren. Dies geht aus einem neuen Merkblatt des kantonalen Steueramtes Zürich zur so genannten Mini-Steueramnestie hervor.Das Steueramt des Kantons Zürich hat das Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen auf seiner Internet-Site aufgeschaltet. Es beschreibt, welche Möglichkeiten die Steuerpflichtigen seit Anfang Jahr haben, um einmal in ihrem Leben in den Genuss der vom Bund beschlossenen kleinen Steueramnestie zu gelangen. Die Selbstanzeiger müssen dabei
  • von sich aus tätig werden,
  • sich gegenüber den Steuerbehörden kooperativ zeigen sowie
  • ihre bisher verheimlichten Vermögen und Einkommen rückhaltlos offenlegen.
Im Gegenzug entfällt für die Selbstanzeiger die sonst übliche Busse von 20 Prozent der hinterzogenen Steuern, und es ist kein Strafverfahren wegen Steuerbetrugs zu gewärtigen. Nachsteuern und Zinsen für maximal zehn zurückliegende Jahre müssen hingegen bezahlt werden.Für die seit Anfang Jahr mögliche straflose Selbstanzeige genügt eine einfache schriftliche Mitteilung an das Steueramt.Von der Amnestie profitiert jedoch nicht, wer die verheimlichten Werte lediglich kommentarlos in der Steuererklärung aufführt.

Nachbesteuerung bei Erbschaften

Gelangen Erben in den Besitz von Vermögen, das der Erblasser nicht korrekt deklariert hat, müssen Erben die Nachsteuern nur für die letzten drei Jahre entrichten. Bedingung ist aber auch in diesen Fällen, dass die Steuerpflichtigen mit den Behörden vorbehaltlos kooperieren und sich um die Bezahlung der Nachsteuern bemühen.Zum Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige im Kanton Zürich.
Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich

OW - Straflose Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung und Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen

23.02.2010
Nun hat auch der Kanton Obwalden Informationen zur Steueramnestie in Form der straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und zur vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen veröffentlicht.Ab 1. Januar 2010 können natürliche und juristische Personen somit auch im Kanton Obwalden bei einer erstmaligen straflosen Selbstanzeige einer Hinterziehung komplett straffrei ausgehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem  wird bei Offenlegung einer Steuerhinterziehung des Erblassers durch die Erben neu die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.Die entsprechenden Informationen des Kantons Obwalden können Sie direkt unter den folgenden Links herunterladen:

BE - Steuergesetzrevision 2011 - Regierungsrat verabschiedet Antrag für die zweite Lesung

10.02.2010
Heute hat der Regierungsrat des Kantons Bern seinen Antrag zur Steuergesetzrevision 2011 für die zweite Lesung (Märzsession 2010) verabschiedet. Der Antrag umfasst Entlastungen im Umfang von rund 110 Millionen Franken per 2011 und weicht damit in bedeutenden Teilen vom Antrag der vorberatenden Kommission ab. So spricht sich der Regierungsrat aus finanzpolitischen Überlegungen gegen die von der Kommission beantragten zusätzlichen Entlastungen beim Vermögenssteuertarif in der Höhe von 18,5 Millionen Franken (per 2011) und beim Einkommenssteuertarif in der Höhe von 128,5 Millionen Franken (per 2012) aus.

Entlastungen für Unternehmen stehen nicht mehr im Vordergrund

Nachdem die vorberatende Kommission am 18. Januar 2010 ihren Antrag für die zweite Lesung zur Steuergesetzrevision 2011 verabschiedet hat , befasste sich der Regierungsrat anlässlich seiner heutigen Sitzung mit der Vorlage.  Dabei ist er von seiner ursprünglichen Stossrichtung abgekommen, welche in erster Linie (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der wirtschaftlich schwierigen Lage) steuerliche Entlastungen für Unternehmungen vorsah. Dies nachdem sowohl die Kommission als auch der Grosse Rat im Rahmen der ersten Lesung den Schwerpunkt der Revision auf Steuerentlastungen für die natürlichen Personen gesetzt hatten. Auch wenn der Regierungsrat den Handlungsbedarf bei den Steuern für die juristischen Personen nach wie vor als ausgewiesen erachtet, verzichtet er nunmehr auf die ursprünglich beantragte Einführung des proportionalen Gewinnsteuertarifes unter gleichzeitiger Senkung des Steuersatzes.

Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer soll ins Gesetz

Bestandteil der Steuergesetzrevision 2011 ist jedoch - in Übereinstimmung mit der Kommission - nach wie vor die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer, was Einnahmenausfälle von rund 20 Millionen Franken bewirken wird.

Ausgleich der kalten Progression und weitere Entlastungen

Der Regierungsrat kommt der vorberatenden Kommission insofern entgegen, als er mit seinem Antrag Entlastungen von insgesamt 110 Millionen Franken vorsieht, obwohl in der aktuellen Finanzplanung des Kantons hierfür nur rund 90 Millionen Franken eingestellt sind. Wie die Kommission beantragt er neu den Ausgleich der kalten Progression im Umfang von drei Prozent auf allen Tarifen und Abzügen und unterstützt die Senkung des Vorsorgetarifes sowie des Maximalsatzes bei der Vermögenssteuerbremse.

Vermögenssteuertarif soll nicht gesenkt werden

Beim Vermögenssteuertarif spricht sich der Regierungsrat gegen die von der Kommission beantragte Senkung im Umfang von 18,5 Millionen Franken aus und befürwortet nur den Ausgleich der kalten Progression von rund drei Millionen Franken.

Nur Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommenssteuer

Die grösste Differenz zum Antrag der vorberatenden Kommission besteht sodann bei der Einkommenssteuer. Auch hier möchte der Regierungsrat lediglich die kalte Progression ausgleichen. Auf zusätzliche, bedeutende Entlastungen in der Höhe von 128,5 Millionen Franken per 2012 - wie sie im Hauptantrag der Kommission enthalten sind - möchte er verzichten.Die voraussichtlichen Mindereinnahmen der vom Regierungsrat beantragten Massnahmen belaufen sich auf insgesamt 110 Millionen Franken auf Kantons- und 57,9 Millionen auf Gemeindeebene.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>