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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Initiative

Volksinitiative «Energie statt Mehrwertsteuer» - Bundesrat veröffentlicht Botschaft

25.11.2013
Die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» wurde am 17. Dezember 2012 von der Grünliberalen Partei (GLP) eingereicht. Sie verlangt die Einführung einer Steuer auf nicht erneuerbaren Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kohle oder Uran. Die steuerliche Mehrbelastung des Energieverbrauchs soll durch die Abschaffung der Mehrwertsteuer kompensiert werden.Mit diesen Forderungen wollen die Initiantinnen und Initianten die Energieeffizienz erhöhen, erneuerbare Energien fördern und den Ausstoss von CO2-Emissionen reduzieren.Der Bundesrat ist, wie nicht anders zu erwarten, gegen die Volksinitiative «Energie statt Mehrwertsteuer», wie er im Rahmen der Präsentation seiner Botschaft klarmachte. Zwar teile er grundsätzlich das Anliegen der Initiative, zur Erreichung von klima- und energiepolitischen Zielen Energieabgaben einzusetzen. Aber er lehnt die Abschaffung der Mehrwertsteuer ab. Er erachtet es für unzweckmässig, die Höhe der vorgeschlagenen Energiesteuer einzig an den heutigen Mehrwertsteuereinnahmen auszurichten. Zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte wären sehr hohe Energieabgaben notwendig, die das energie- und klimapolitisch begründbare Mass bei weitem übersteigen würden.

Das Argumentarium des Bundesrates im Überblick

Der Bundesrat befürwortet zwar grundsätzlich die klima- und energiepolitische Stossrichtung der Initiative. Er teilt auch die Ansicht der Initiantinnen und Initianten, dass die Reduktionsziele für CO2- beziehungsweise Treibhausgasemissionen sowie für den Energieverbrauch längerfristig vorwiegend über preisliche Massnahmen erreicht werden sollen. Trotz dieser gemeinsamen Stossrichtung weicht die Initiative in wesentlichen Punkten von den Plänen des Bundesrates zu einem schrittweisen Übergang vom Fördersystem zu einem Lenkungssystem im Energiebereich ab.Abschaffung der Mehrwertsteuer und Ausrichtung der Energiesteuer an den Mehrwertsteuereinnahmen unerwünschtUm nach der Abschaffung der Mehrwertsteuer die Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu garantieren, wären sehr hohe Energiesteuersätze notwendig, die das energie- und klimapolitisch begründbare Mass bei weitem übersteigen. Die Steuersätze müssten zudem weiter erhöht werden, sobald die Lenkungswirkung eintritt und die Haushalte und Unternehmen weniger nicht-erneuerbare Energie konsumieren.Mit der Mehrwertsteuer würde die wichtigste Einnahmequelle des Bundes abgeschafft. Die Mehrwertsteuer gewinnt auch für die Finanzierung der Sozialversicherungen zunehmend an Bedeutung. Sie gilt zudem international als eine effiziente Steuer und stellt eine gute Ergänzung zur progressiv ausgestalteten Einkommenssteuer dar.Unternehmen und Haushalte mit tieferen Einkommen würden stärker belastetGegen die Initiative spricht nach Auffassung des Bundesrates auch, dass die Unternehmen bei einem Ersatz der Mehrwertsteuer durch eine Energiesteuer gegenüber der heutigen Situation stärker belastet würden. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, die weitgehend aussenhandelsneutral ist, würde die Energiesteuer die inländischen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen. Die Initiative hätte zudem negative Verteilungswirkungen zur Folge. Sie würde dazu führen, dass Haushalte mit niedrigerem Einkommen überproportional belastet werden. Zudem wäre der vorgeschlagene rasche Ersatz der Mehrwertsteuer durch eine Energiesteuer innerhalb weniger Jahre mit wirtschaftlichen Verwerfungen verbunden, da den Unternehmen und Haushalten nur wenig Zeit gewährt würde, sich an die starke Veränderung der relativen Preise anzupassen.Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten mit der Botschaft, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

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Bundesrat lehnt CVP-Initiative für steuerbefreite Kinder- und Ausbildungszulagen ab

23.10.2013
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur CVP-Initiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ verabschiedet und empfiehlt, die Initiative abzulehnen und ihr keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Familien sollen weiterhin vorwiegend mit Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts gefördert werden. Nach Ansicht des Bundesrates wird im Steuerrecht den Kinderkosten bereits heute angemessen Rechnung getragen, was zur Folge hat, dass rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte Bundessteuer bezahlt. Eine steuerliche Freistellung der Kinder- und Ausbildungszulagen wäre nicht zielgerichtet und würde zu Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken für Bund, Kantone und Gemeinden führen.

Bestehende Förderungsmassnahmen effizienter als Entlastungsmassnahmen

Bund, Kantone und Gemeinden betrieben, so der Bundesrat in seiner Argumentation, schon heute eine nachhaltige und soziale Familienpolitik. Diese beruht allerdings weit gehend auf Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts. Allein die staatlich verbilligten Krankenkassenprämien machen ein Volumen von jährlich rund 4 Milliarden Franken aus. Anfang 2009 wurden zudem gesamtschweizerische Mindestbeträge für Familienzulagen eingeführt. Mit dem Erwerbsersatz bei Mutterschaft wurden weitere Entlastungen geschaffen. Diese direkte Förderung erweise sich, davon gibt sich der Bundesrat in seiner Medienmitteilung überzeugt, im Vergleich zu steuerlichen Entlastungsmassnahmen als effektiver, effizienter und transparenter.Auch im Steuerrecht werde bereits heute den Kinderkosten mittels verschiedenen Abzügen angemessen Rechnung getragen. Diese Abzüge bewirkten eine substanzielle Erleichterung bei Familien mit Kindern gegenüber Steuerpflichtigen ohne Kinder.

Nutzen der CVP-Initiative gering

Die von der CVP Schweiz am 5. November 2012 eingereichte Volksinitiative fordert zusätzliche Vergünstigungen für Familien mit Kindern durch die Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Kinder- und Ausbildungszulagen unterliegen heute als Lohnbestandteil vollumfänglich der Einkommensbesteuerung, da sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen erhöhen.Eine steuerliche Freistellung erweist sich nach Aussage des Bundesrates als zu wenig zielgerichtet. Der bundesrat sieht auch eine soziale Ungleichbehandlung, indem die Initiative Familien mit höheren Einkommen progressionsbedingt stärker begünstigen würde, während Familien mit tieferen Einkommen kaum oder gar nicht profitieren würden. Zudem könnten Familien mit Kindern, die heute keine direkte Bundessteuer bezahlen, zumindest auf Stufe Bund nicht weiter entlastet werden.

Erhebliche Einbussen von rund 1 Mia pro Jahr bei Bund und Kantonen

Diesem geringen Nutzen stehen die ins Gewicht fallenden finanziellen Auswirkungen einer Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen gegenüber. Bei der direkten Bundessteuer hätte eine Annahme der Initiative jährlich rund 200 Millionen Franken Mindereinnahmen zur Folge. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern wäre mit Ausfällen von rund 760 Millionen Franken zu rechnen.

Exkurs: Familienzulagen und kinderbedingte Entlastungen im heutigen Steuerrecht

Familienzulagen sind eine Einkommensergänzung, welche Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen soll. Seit 2009 gelten gesamtschweizerische Mindestbeträge:
  • Eine Kinderzulage beträgt mindestens 200 Franken im Monat (d.h. mindestens 2400 Franken pro Jahr) und
  • eine Ausbildungszulage mindestens 250 Franken im Monat (d.h. mindestens 3000 Franken pro Jahr).
Mehr als ein Drittel der Kantone hat höhere Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen festgelegt. Familienzulagen unterliegen heute als Lohnbestandteil vollumfänglich der Einkommensbesteuerung, da sie das verfügbare Einkommen der steuerpflichtigen Person erhöhen.Sowohl im Bundesrecht wie im kantonalen Recht sind heute verschiedene kinderbedingte Abzüge vorgesehen. Die geltenden Kinderabzüge belaufen sich je nach Kanton auf 5000 Franken bis 18'600 Franken pro Kind. Bei der direkten Bundessteuer gelten folgende Vergünstigungen:
  • Kinderabzug: 6500 Franken pro Kind
  • Abzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen: 700 Franken pro Kind
  • Abzug für Kinderfremdbetreuungskosten: maximal 10'100 Franken pro Kind
  • Elterntarif: 251 Franken pro Kind (Abzug vom Steuerbetrag)

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Quelle: Medienmitteilung von Bundesrat und EFD vom 23.10.2013

GR - Kirchensteuerinitiative: Regierungsrat lehnt Volksinitiative „Weniger Steuern für das Gewerbe“ ab

16.09.2013
Der Kanton Graubünden erhebt für die beiden Landeskirchen von den juristischen Personen (Aktiengesellschaften, GmbH etc.) eine Kirchensteuer, d.h. Kultussteuer, auf der Gewinn- und Kapitalsteuer. Sie wird den Landeskirchen im Verhältnis der Kirchenzugehörigen zugeteilt (Ende 2012: 54,3 Prozent Katholiken und 45,7 Prozent Reformierte). Im Jahre 2012 betrug die Kultussteuer rund acht Millionen Franken.Die von der jungfreisinnigen Partei eingereichte Initiative „Weniger Steuern für das Gewerbe“ (Kirchensteuerinitiative) will die Kultussteuer der juristischen Personen abschaffen. Überdies soll der Kanton keine Beiträge zur Finanzierung des Kultus an die Kirchen und Religionsgemeinschaften ausrichten dürfen.Die Abschaffung der Kultussteuer hätte nach Ansicht des Regierungsrates für die Landeskirchen gravierende Folgen: Bei der reformierten Landeskirche würde rund ein Drittel, bei der katholischen Landeskirche über 90%  der Einnahmen wegfallen. Mit der Annahme der Initiative wäre ein wesentlicher Teil der kirchlichen Angebote, die sich ausserhalb des Kultusbereichs befinden, nicht mehr finanzierbar. Es handelt sich dabei um soziale, karitative und kulturelle Bereiche, welche die Kirchen für die Allgemeinheit erbringen. Die Regierung will diese Leistungen nicht aufs Spiel setzen.Den einschneidenden finanziellen Folgen für die Landeskirchen stünde gemäss Regierung eine lediglich marginale Entlastung der einzelnen juristischen Personen gegenüber. Überdies sind die grosse Mehrheit der Gewerbetreibenden Selbständigerwerbende in der Rechtsform einer Einzelunternehmung oder einer Personenunternehmung (einfache Gesellschaft, Kollektiv-  oder Kommanditgesellschaft). Die selbständigerwerbenden natürlichen Personen seien  aber von der Kirchensteuerinitiative – entgegen dem Wortlaut der Initiative – nicht betroffen. Deren Annahme würde sie folglich nicht entlasten. Hinzu komme, dass das Bundesgericht die Erhebung der Kirchensteuer von den juristischen Personen schütze und die grosse Mehrheit der Kantone eine solche Steuer ebenfalls kenne. Die Regierung beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Kirchensteuerinitiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Der Grosse Rat wird die Initiative in der Oktobersession 2013 beraten.

Nationale Erbschaftssteuer - Bundesrat ist dagegen

13.09.2013
Wie nicht anders zu erwarten hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Erteilung des Auftrags für die Ausarbeitung der Botschaft zur Erbschaftssteuerinitiative klar Stellung gegen die Einführung einer Erbschaftssteuer auf nationaler Ebene genommen.Der Bundesrat ist der Ansicht, die Einführung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer würde die Steuerhoheit der Kantone einschränken und empfiehlt darum die Volksinitiative „Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV“ zur Ablehnung.

An der Kompetenzverteilung für die Erbschaftssteuer soll nicht gerüttelt werden

Erbschafts- und Schenkungssteuern liegen in der Schweiz traditionell in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Diese Kompetenzordnung, die den Kantonen beträchtliche Einnahmen sichert, soll nach dem Willen des Bundesrates beibehalten werden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren lehnt eine Bundeserbschaftssteuer denn auch entschieden ab, weil sie einen Eingriff in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone darstellt.

Ungewisse finanzielle Auswirkung

Die finanziellen Auswirkungen bei einer Annahme der Initiative wären laut Bundesrat ungewiss und hängen stark von der Umsetzung durch den Gesetzgeber ab. Vor diesem Hintergrund sei es fraglich, ob das heutige Steueraufkommen der Kantone gewahrt werden könnte. Auch die vorgeschlagene Ausgestaltung der Steuer überzeuge nicht. Insbesondere sei die rückwirkende Besteuerung von Schenkungen ab 1. Januar 2012 unverhältnismässig, meint der Bundesrat. Er will der Volksinitiative – aus den gleichen Gründen – keinen Gegenentwurf gegenüberstellen.

Weitere Informationen zum Thema

  • [intlink id="nationale-erbschaftssteuer-neue-initiative-lanciert" type="post"]Nationale Erbschaftssteuer - neue Initiative lanciert [/intlink]
  • [intlink id="nationale-erbschaftssteuer-fragen-und-antworten" type="post"]Nationale Erbschaftssteuer - Fragen und Antworten[/intlink]
  • [intlink id="eine-neue-nationale-erbschafts-und-schenkungssteuer" type="post"]Eine neue nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer?[/intlink]

SO - Regierungsrat gegen SVP-Initiative «Weniger Steuern für alle»

21.08.2013
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat Botschaft und Entwurf zur Volksinitiative „Weniger Steuern für alle“ zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Für den Regierungsrat sind die bei einer Annahme der Initiative entstehenden Ertragsausfälle absolut nicht verantwortbar. Er lehnt die Initiative deshalb ab.

Weniger Steuern für alle – das will die Initiative

Die von einem Initiativkomitee aus Reihen der SVP eingereichte Volksinitiative verlangt für die Staatssteuer einen Steuerrabatt, der nach Einkommenshöhe abgestuft ist. Bis zu einem steuerbaren Einkommen von 75‘000 Franken soll er 15% betragen, darüber stetig abnehmen, aber nie weniger als 10% ausmachen.

Diese Folgen wären gemäss Regierungsrat zu gewärtigen

Im Durchschnitt dürften sich gemäss Berechnungen des Regierungsrates die Erträge der Einkommenssteuer um 13% bis 14% vermindern, wodurch dem Staat zusätzlich jährlich über 75 Mio. Franken fehlen würden.

Annahme wäre «verantwortungslos»

Aktuell sieht sich der Kanton ohnehin schon mit strukturellen Defiziten von jährlich 150 Mio. Franken konfrontiert. Um die bereits heute bestehenden strukturellen Defizite von jährlich rund CHF 150 Mio. zu beseitigen, hat der Regierungsrat bereits im letzten Jahr einen Massnahmenplan vorgeschlagen, der aber nur eine geringe Akzeptanz gefunden hat.Der nächste Massnahmenplan ist gemäss Regierung eingeleitet, mit dem ein Verbesserungspotential von insgesamt 150 Mio. Franken aufgezeigt werden soll. Dieses Ziel sei ohne harte Sparmassnahmen mit einschneidendem Aufgabenverzicht und Leistungsabbau in allen Bereichen und wohl auch ohne zusätzliche Erträge nicht zu erreichen. Davon könnten auch die Gemeinden betroffen sein, obwohl der Steuerrabatt für die Gemeindesteuern nicht gelten soll.In dieser enorm schwierigen Situation wäre es für den Regierungsrat finanzpolitisch verantwortungslos, das Loch im Staatshaushalt mit zusätzlichen Ertragsausfällen noch einmal um die Hälfte zu vergrössern. Mit blossen Massnahmen zur Steigerung der Effizienz, wie dies die Initianten andeuten, wären die Mindererträge nicht zu kompensieren.Die degressive Abstufung des Rabatts und der Umstand, dass dieser für die Gemeindesteuern keine Geltung haben soll, würden das Steuerwesen zudem erneut komplizierter machen. Es würde weniger transparent, die Steuererhebung aufwendiger und würde auch zusätzliche Kosten verursachen. Zudem würde die Initiative eine Verschiebung der Steuerbelastung bewirken, weil sie Konkubinatspaare mehr entlasten würde als Ehepaare.

Erbschaftssteuerreform – Initiative eingereicht

18.02.2013
Am 15.2.2013 ist die von EVP, SP, Gewerkschaften und Gründen lancierte Initiative zur Erbschaftssteuerreform (Eidgenössische Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV) mit über 110'000 gültigen Unterschriften eingereicht worden.

Erbschaftssteuerreform - die Initiative im Grobüberblick

  • Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» will eine nationale Erbschaftssteuer auf Erbschaften von mehr als 2 Millionen Franken einführen. Mit dem hohen Freibetrag sollen kleine und mittlere Vermögen bewusst ausgeklammert werden.
  • Im Gegenzug sollen die kantonalen Schenkungs- und Erbschaftssteuern aufgehoben werden.
  • Geschenke von 20‘000 Franken pro beschenkte Person und Jahr sollen nicht besteuert werden.
  • Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sind erhebliche Ermässigungen vorgesehen, damit ihre Weiterführung nicht gefährdet wird und Arbeitsplätze erhalten bleiben.
  • Zuwendungen an den Ehepartner und an gemeinnützige Institutionen sollen steuerfrei bleiben.
  • Vorgesehen auf dem Teil des Nachlasses, der 2 Mio. übersteigt, ist ein Steuersatz von 20%.

Erbschaftssteuerreform – Mehr Informationen zum Thema

  • Initiativtext
  • [intlink id="nationale-erbschaftssteuer-fragen-und-antworten" type="post"]Nationale Erbschaftssteuer - Fragen und Antworten[/intlink]
  • [intlink id="eine-neue-nationale-erbschafts-und-schenkungssteuer" type="post"]Eine neue nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer?[/intlink]

SH und ZH - Steuerinitiativen sollen ungültig erklärt werden

14.02.2013
Die Regierungsräte der Kantone Schaffhausen und Zürich beantragen den jeweiligen Kantonsräten die Ungültigerklärung von Initiativen, welche die Umverteilung von Steuerlasten anstreben. Im Kanton Schaffhausen betrifft dies die Initiative «Für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)», im Kanton Zürich die Initiative «STEUERBONUS FÜR DICH (Kantonale Volksinitiative für eine direkte Steuererleichterung für die unteren und mittleren Einkommen)».

SH – Bundesrechtswidrigkeit und unklare Formulierung

Mit der Initiative sollen die höheren Einkommen stärker besteuert werden. Konkret wird die (Wieder-) Einführung einer Tarifstufe von 13 % für steuerbare Einkommensteile von 210'100 bis 434'100 Franken verlangt. Die Initiative sei, wie der Regierungsrat schreibt, allerdings unklar formuliert.Es ist gemäss Regierungsrat offen, ob die Initianten einen neuen Art. 38 des Steuergesetzes beantragen, der sich auf den Tarif beschränkt und damit die bisherigen zusätzlichen Regelungen wie das Steuersplitting, das Halbsatzverfahren usw. aufhebt. Dadurch würde das Schaffhauser Steuergesetz in diesem Punkt bundesrechtswidrig. Der Kanton Schaffhausen käme der Verpflichtung, die Steuer für Ehegatten im Vergleich zu alleinstehenden Steuerpflichtigen angemessen zu ermässigen, nicht mehr nach.Der Regierungsrat führt weiter aus, dass selbst wenn man annehme, mit der Initiative solle einzig eine zusätzliche Progressionsstufe für höhere Einkommen eingeführt werden, führe dies, weil in jedem Fall keine Änderung der weiteren Absätze von Art. 38 des Steuergesetzes beantragt wurde, im Bereich der neuen Progressionsstufe zur Konstellation, dass Eheleuten ohne ersichtlichen Grund das Splitting verwehrt werde, und damit auch in diesen Fällen zu einer rechtswidrigen Besteuerung.Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Volksinitiative für ungültig zu erklären, da sie dem Bundesrecht widerspreche.Materiell ist der Regierungsrat der Ansicht, dass, je nach Auslegung der Initiative, diese gar zu einer massiven Steuererhöhung für Familien führen würde.

ZH – Gutachten von Prof. Felix Uhlmann zeigt Verfassungswidrigkeit und tendenziell vollständige Ungültigkeit der Steuerbonus-Initiative

Der Regierungsrat des Kantons Zürich stützt sich im Zusammenhang mit seinem Antrag auf Ungültigkeit auf ein Gutachten, dass er bei Prof. Felix Uhlmann in Auftrag gegeben hat.Felix Uhlmann kommt darin zum Schluss, dass verschiedene Teile der Initiative verfassungswidrig seien. So gelte dies für die «Sprünge» in der Besteuerung der Einkommen ab CHF 100'000 (resp. ab CHF 150'000) sowie für die Umverteilungssteuer im Grenzbereich von CHF 3 resp. 5 Mio. Weiter sei dies auch die Privilegierung von Genossenschaften und mutmasslich die Übertragbarkeit des Steuerbonusses auf Folgejahre der Fall.In anderen Bereichen, so Uhlmann weiter, führe die Initiative möglicherweise in Einzelfällen zu exzessiver, rechtsungleicher Besteuerung.Da die mutmasslich ungültigen, da verfassungswidrigen Teile zumindest teilweise die Essenz der Initiative beträfen, sei eine einfache Streichung der unzulässigen Teile praktisch nicht möglich, und der Kantonsrat müsste die Initiative quasi umgestalten. Dies könne aber nicht die Aufgabe des kantonsrat sein. Zudem wären wohl auch Verschiebungen zu erwarten, die von den Initianten gar nicht gewollt wären. Aus diesem Grund sieht Uhlmann die vollständige Ungültigerklärung als empfehlenswert.

Weitere Informationen zum Thema

SH – Reichtumssteuerinitiative ist zustandegekommen

08.11.2012
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat am 6. November die am 26. Oktober 2012 eingereichte kantonale Volksinitiative " für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)" als zustande gekommen erklärt.Die kantonale Gesetzesinitiative der AL Schaffhausen fordert die Wiedereinführung der 13 Progressionsstufe ab 210'000 Franken Jahreseinkommen.Die Unterschriftenbogen mit dem Initiativbegehren wurden geprüft. Die kantonale Volksinitiative vereinigt 1'060 gültige Unterschriften auf sich.