SH: Neue bzw. geänderte kantonale Gesetzgebung ab 1. Januar 2022
Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen hat über geänderte Bestimmungen der kantonalen Steuergesetzgebung auf den 1.1.2022 informiert. Hier finden Sie einen Überblick
Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen hat über geänderte Bestimmungen der kantonalen Steuergesetzgebung auf den 1.1.2022 informiert. Hier finden Sie einen Überblick
Die Steuergesetzrevision 2022 soll den Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton stärken und die Standortattraktivität erhöhen. Damit soll der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich wieder ins Mittelfeld rücken. Einerseits sollen dazu die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für natürliche Personen deutlich erhöht, anderseits Unternehmensgewinnsteuern für ertragsstarke Unternehmen gestaffelt gesenkt werden. Die Gemeinden sollen für die daraus resultierenden Steuerausfälle mit Kompensationszahlungen durch den Kanton entschädigt werden. Diese Zahlungen an die Gemeinden sollen (dies eine Änderung zur ersten Beratung) um 10 Millionen Franken auf insgesamt 71 Millionen Franken höher ausfallen. So soll verhindert werden, dass die Gemeinden in den kommenden Jahren rückläufige Steuereinnahmen verzeichnen. In seiner Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Gemeinden hält der Regierungsrat fest, dass sich diese über den gesamten Betrachtungszeitraum 2022-2026 positiv entwickeln sollten: Über alle Gemeinden betrachtet nehmen die Steuereinnahmen ab 2023 jedes Jahr zu.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage betreffend Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern. Die Gesetzesrevision betrifft diverse Einzelthemen. Das Schaffhauser Steuergesetz wird an verschiedene Änderungen, welche der Bund beschlossen hat, angepasst.
Die Zugerinnen und Zuger haben sich mit der Annahme der Steuergesetzrevision nicht nur für eine befristete Steuersenkung, sondern insbesondere auch für ein Massnahmenpaket zur Bewältigung der finanziellen Folgen des Coronavirus ausgesprochen. Zusammen mit den anderen Stützungsmassnahmen des Kantons und des Bundes stellt die heute angenommene Gesetzesrevision ein optimales Konjunkturmassnahmenpaket für die Stärkung der Zuger Bevölkerung und Wirtschaft dar.
Änderungen im Bundesrecht sowie eine überwiesene Motion des Kantonsrates machen Anpassungen im kantonalen Steuerrecht erforderlich. Neu geschaffen werden soll zudem die gesetzliche Grundlage, um Steuererklärungen vollelektronisch einzureichen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten und unterbreitet ihm gleichzeitig eine Motion, welche die Steuerbefreiung von politisch tätigen juristischen Personen thematisiert.