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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuergesetzrevision

Regierungsrat verabschiedet Änderung des Steuergesetzes

06.10.2026

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat in seiner Sitzung vom 29. September 2026 eine Änderung des Steuergesetzes beschlossen. Diese umfasst vor allem die Übernahme von Vorgaben des Bundes sowie die Anpassung einzelner kantonaler Bestimmungen. Geplant sind insbesondere eine verlängerte Verlustverrechnung, eine Neuregelung der Kinderabzüge und zusätzliche Meldepflichten.

GL

GL - Regierungsrat beantragt Überweisung der Motion zur Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen

01.10.2026

Die Kommission für Finanzen und Steuern des Landrates des Kantons Glarus hat die Motion «Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen» eingereicht. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung und beantragt dem Landrat des Kantons Glarus die Überweisung. Damit soll den Gemeinden ab 2029 die Möglichkeit gegeben werden, eine solche Steuer eigenständig einzuführen.

GL

GL - Regierungsrat beantragt Ablehnung einer allgemeinen Grundsteuer

01.10.2026

Der Regierungsrat des Kantons Glarus unterstützt die Stossrichtung einer allgemeinen Grundsteuer nicht und beantragt dem Landrat des Kantons Glarus, eine entsprechende Motion abzulehnen.

GL

UR - Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2027

30.09.2026

Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 116,5 Punkte und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 0,43 % erhöht. Folglich muss der Kanton für das Steuerjahr 2027 die im Steuergesetz in Franken festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer anpassen.

UR

GR - Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer

27.08.2026

Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Vernehmlassung für eine Teilrevision der Verfassung des Kantons Graubünden (KV; BR 110.100) sowie für eine Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden (StG; BR 720.000) mit weiteren Änderungen im Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG; BR 720.200) und im Gesetz über den Finanzausgleich im Kanton Graubünden (FAG; BR 730.200) zur Umsetzung des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung und zur Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften eröffnet.

GR

Individualbesteuerung tritt per 2032 in Kraft

19.08.2026

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen, dass die Individualbesteuerung per 1. Januar 2032 in Kraft tritt. Mit diesem Entscheid wird den Kantonen die maximal mögliche Umsetzungsfrist eingeräumt.

Steuergesetzrevision 2029: Abschaffung des Eigenmietwerts

31.07.2026

Mit der Annahme der Reform zur Wohneigentumsbesteuerung hat das Stimmvolk im Herbst 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Gleichzeitig wurde den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt, auf überwiegend selbst genutzten Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer zu erheben. Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden spricht sich gegen die Einführung einer kantonalen Objektsteuer aus.

NW

Rechtsgutachten bestätigt: Keine rückwirkende Gesetzesänderung beim Eigenmietwert

10.07.2026

Mit der Gesetzesrevision des Schätzungswesens hat der Kanton Aargau die Liegenschaftsbewertung per 1. Januar 2025 auf eine angepasste rechtliche und fachliche Grundlage gestellt. Die Anpassung war notwendig, weil das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau festgestellt hatte, dass zahlreiche Eigenmietwerte unter der bundesrechtlich gebotenen Mindestgrenze von 60 Prozent der Marktmietwerte lagen. Damit bestand ein Widerspruch zu Verfassungs- und Bundesrecht. Gleichzeitig mussten auch die Vermögenssteuerwerte aktualisiert werden, da deren bisherige Wertbasis aus dem Jahr 1998 stammte und weit unter den aktuellen Verkehrswerten lagen, was ebenfalls bundesrechtswidrig war.

AG

Steuergesetzrevision 2027 zur Beratung

21.05.2026

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2026 die Vorlage zur Steuergesetzrevision 2027 beraten. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatte eine Reduktion der höchsten Tarifstufe der einfachen Einkommenssteuer von 11 auf 9,75 Prozent vorgeschlagen, um den Kanton für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen attraktiver zu gestalten. Zudem soll die Integration des Kleinverdienerabzugs in den Tarif steuerliche Vorteile für verheiratete Paare und Alleinerziehende mit kleinen bis mittleren Einkommen bringen und die bestehende Heiratsstrafe abschaffen. Beide Massnahmen stiessen in der VWA auf keine Widerstände.

AG

AG: Start des Projektes zur Steuergesetzrevision 2025

06.06.2023

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat am 30.05. die Anhörung zur Steuergesetzrevision 2025 eröffnet und präsentiert damit den ersten Schritt zur Umsetzung der im März 2023 vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie. Die Revision sieht eine Reduktion der Vermögenssteuern und die Erhöhung von Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten sowie für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten vor. Ferner wird eine Senkung bei der Gewinnsteuer für Vereine und Stiftungen vorgeschlagen. Eine zweite Steuergesetzrevision betrifft den Nachvollzug von Bundesrecht. Dabei handelt es sich um Änderungen im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, welche zwingende Anpassungen im kantonalen Steuergesetz verlangen.

AG