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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuersenkung

SO - Steuersenkung tritt auf den 1.1.2012 in Kraft

31.03.2011
Der Regierungsrat hat den zweiten Teil der Revision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Damit treten ab diesem Zeitpunkt - trotz nicht gerade rosiger Finanzprognosen - Entlastungen im Bereich der Vermögenssteuer sowie der Gewinnsteuer im Umfang von ca. 15 Mio. Franken in Kraft.Die Entlastungen gehen auf die Teilrevision vom 27. Juni 2007 zurück, die das Volk in der Abstimmung vom 21. Oktober 2007 angenommen hatte.Gemäss dem damals beschlossenen Gesetz ist der zweite Teil, also die nun auf den 1.1.2012 in Kraft tretenden Steuerentlastungen, auf den 1. Januar eines Jahres unter der Voraussetzung in Kraft zu setzen, dass die Staatsrechnung in der Bilanz per 31. Dezember des zweiten vorhergehenden Jahres ein Eigenkapital ausweist. Weiter heisst es da, dass die Revision frühestens auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden könne, sofern die Staatsrechnung 2010 ein Eigenkapital aufweise.Da diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Regierungsrat nun die Revision auf diesen frühestmöglichen Termin in Kraft gesetzt.
Quelle: Die Information basiert auf einer Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom 29.03.2011.

SH - Regierungsrat will Steuern senken

03.03.2011
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen will die Steuern senken. Dies liege drin, weil sich die wirtschaftliche Situation des Kantons Schaffhausen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert habe. Zudem will man natürlich im «Steuerwettbewerb» nicht hintanstehen.Die nun präsentierte Vorlage zur Revision des Steuergesetzes hat vier Hauptstossrichtungen:
  • Entlastung der KMU,
  • Senkung der Gewinnsteuer für juristische Personen,
  • Senkung der Vermögenssteuer und
  • Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit kleineren und mittleren Einkommen.
Insgesamt machen die steuerlichen Entlastungen gemäss Berechnungen 13,5 Mio. Franken bei der Kantonssteuer und 11,7 Mio. Franken bei den Gemeindesteuern aus.

Steuerliche Entlastung von KMU

Die Schaffhauser KMU sollen mit gezielten Massnahmen entlastet und gestärkt werden. Es handelt sich dabei beispielsweise um die Besteuerung der Liquidationsgewinne zu einem reduzierten Satz, wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit aufgegeben wird, die Erleichterung bei Ersatzbeschaffung auf betriebsnotwendigem Anlagevermögen und weiteren Erleichterungen.
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Senkung des Gewinnsteuersatzes

Bei den juristischen Personen soll der Gewinnsteuersatz von bisher fünf auf vier Prozent gesenkt werden. Damit sollen vor dem Hintergrund des Steuerstreites zwischen der Schweiz und der EU einerseits und nach dem Auslaufen des Bonny-Beschlusses anderseits rechtzeitig Massnahmen getroffen werden, damit der Kanton und seine Gemeinden weiterhin günstige Rahmenbedingungen anbieten können.

Senkung des Höchststeuersatzes bei der Vermögenssteuer

Ein weiterer Schwerpunkt ist bei der Vermögenssteuer vorgesehen,  wo der Höchststeuersatz von 2,3 Promille auf 1,8 Promille gesenkt werden soll. Motiv dieses Vorschlags ist die Angleichung der Steuerbelastung an die Nachbarkantone.

Entlastung von Haushalten mit kleinen Einkommen

Personen mit kleinen sollen durch die Anpassung der Einkommensgrenze, für die keine Steuer zu entrichten ist, auf 7'200 Franken für alleinstehende und 13'800 Franken für verheiratete Steuerpflichtige entlastet werden. Anmerkung: Der Regierungsrat spricht hier von einer Entlastung auch der mittleren Einkommen. Diese dürften aber durch das blosse Anheben dieser Einkommensgrenze (und dem Wegfall der ersten Stufe) meines Erachtens kaum entlastet werden...

Anpassungen an Vorgaben des Bundesrechts

Neben den vier Hauptteilen werden zahlreiche weitere Änderungen des Steuergesetzes vorgeschlagen. Es handelt sich dabei zum grössten Teil um Anpassungen, welche aufgrund der Änderung des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes notwendig geworden sind. Es geht dabei beispielsweise um
  • die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und
  • die straflose Selbstanzeige,
  • die Besteuerung der Zuwendung an die politischen Parteien und
  • die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.

Gestaffeltes Inkrafttreten vorgesehen

Es ist vorgesehen, die Gesetzesänderung gestaffelt in Kraft zu setzen. Die Entlastungen der natürlichen Personen sowie die Anpassungen aufgrund des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes sollen am 1. Januar 2012 und die Entlastung der juristischen Personen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Weitere Informationen zur geplanten Steuergesetzrevision


Quelle: Medieninformation des Finanzdepartements des Kantons Schaffhausen. Redaktion und Kommentar: Peter Bättig, lic. iur. (Kontakt)

BE - Initiative «Faire Steuern – Für Familien» gültig zustande gekommen

16.12.2010
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat mitgeteilt, dass die Initiative «Faire Steuern - für Familien», welche vom Gewerkschaftsbund initiiert worden war, zustande gekommen ist. Die Initiative «Faire Steuern - für Familien» verlangt:
  • Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung,
  • die Erhöhung der Kinderabzüge von 6300 auf 8000 Franken,
  • die Teilweise Korrektur der Steuersenkungen, die der Grosse Rat im März dieses Jahres beschlossen hatte.

BS - Maximale Gewinnsteuer soll schrittweise auf 20 Prozent gesenkt werden

18.05.2010
Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt unterbreitet dem Grossen Rat einen Vorschlag zur Senkung der Steuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Der maximale Gewinnsteuersatz soll mit einer Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern auf 20 Prozent gesenkt werden.

Senkung unter Vorbehalt

Vorgesehen ist eine Steuersenkung in mehreren Schritten:
  • In einem ersten Schritt soll der maximale Steuersatz für die Steuerperiode 2011 von bisher 22 auf 21,5 Prozent herabgesetzt werden.
  • Für die anschliessenden drei Steuerjahre erfolgen weitere Reduktionen des Steuersatzes von jeweils einem halben Prozentpunkt pro Steuerperiode.
  • Diese drei weiteren Teilsenkungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass
    • das reale Bruttoinlandprodukt der Schweiz in den vier Quartalen vor der jeweiligen Steuerperiode zunimmt und
    • die Nettoschuldenquote des Kantons eine bestimmte Limite nicht überschreitet.
    Mit diesen Bedingungen soll sichergestellt werden, dass die Steuerentlastungen nicht in eine Phase wirtschaftlicher Stagnation fallen und der Kanton den nötigen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen hat.

Steuerausfälle von 48 Mio sind in Kauf zu nehmen

Pro halben Prozentpunkt Steuersatzreduktion resultieren für den Kanton Steuermindereinnahmen von jeweils 12 Millionen Franken. Somit hat die Gesetzrevision insgesamt Steuerausfälle von jährlich rund 48 Millionen Franken zur Folge. Mit der Gesetzesanpassung soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Kantons Basel-Stadt als Unternehmensstandort weiter erhalten und gestärkt werden. In diesem Zusammenhang beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christine Keller, SP) betreffend "Freibetrag für die Kapitalsteuer bei den juristischen Personen" als erledigt abzuschreiben.Mit dem seit 2008 wirksamen Steuerpaket wurden bereits Steuersenkungen im Umfang von jährlich rund 150 Millionen Franken für natürliche und juristische Personen beschlossen. Zudem wird aufs Steuerjahr 2011 die Dividendenbesteuerung reduziert.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt

BE - Steuergesetzrevision 2011 - Regierungsrat verabschiedet Antrag für die zweite Lesung

10.02.2010
Heute hat der Regierungsrat des Kantons Bern seinen Antrag zur Steuergesetzrevision 2011 für die zweite Lesung (Märzsession 2010) verabschiedet. Der Antrag umfasst Entlastungen im Umfang von rund 110 Millionen Franken per 2011 und weicht damit in bedeutenden Teilen vom Antrag der vorberatenden Kommission ab. So spricht sich der Regierungsrat aus finanzpolitischen Überlegungen gegen die von der Kommission beantragten zusätzlichen Entlastungen beim Vermögenssteuertarif in der Höhe von 18,5 Millionen Franken (per 2011) und beim Einkommenssteuertarif in der Höhe von 128,5 Millionen Franken (per 2012) aus.

Entlastungen für Unternehmen stehen nicht mehr im Vordergrund

Nachdem die vorberatende Kommission am 18. Januar 2010 ihren Antrag für die zweite Lesung zur Steuergesetzrevision 2011 verabschiedet hat , befasste sich der Regierungsrat anlässlich seiner heutigen Sitzung mit der Vorlage.  Dabei ist er von seiner ursprünglichen Stossrichtung abgekommen, welche in erster Linie (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der wirtschaftlich schwierigen Lage) steuerliche Entlastungen für Unternehmungen vorsah. Dies nachdem sowohl die Kommission als auch der Grosse Rat im Rahmen der ersten Lesung den Schwerpunkt der Revision auf Steuerentlastungen für die natürlichen Personen gesetzt hatten. Auch wenn der Regierungsrat den Handlungsbedarf bei den Steuern für die juristischen Personen nach wie vor als ausgewiesen erachtet, verzichtet er nunmehr auf die ursprünglich beantragte Einführung des proportionalen Gewinnsteuertarifes unter gleichzeitiger Senkung des Steuersatzes.

Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer soll ins Gesetz

Bestandteil der Steuergesetzrevision 2011 ist jedoch - in Übereinstimmung mit der Kommission - nach wie vor die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer, was Einnahmenausfälle von rund 20 Millionen Franken bewirken wird.

Ausgleich der kalten Progression und weitere Entlastungen

Der Regierungsrat kommt der vorberatenden Kommission insofern entgegen, als er mit seinem Antrag Entlastungen von insgesamt 110 Millionen Franken vorsieht, obwohl in der aktuellen Finanzplanung des Kantons hierfür nur rund 90 Millionen Franken eingestellt sind. Wie die Kommission beantragt er neu den Ausgleich der kalten Progression im Umfang von drei Prozent auf allen Tarifen und Abzügen und unterstützt die Senkung des Vorsorgetarifes sowie des Maximalsatzes bei der Vermögenssteuerbremse.

Vermögenssteuertarif soll nicht gesenkt werden

Beim Vermögenssteuertarif spricht sich der Regierungsrat gegen die von der Kommission beantragte Senkung im Umfang von 18,5 Millionen Franken aus und befürwortet nur den Ausgleich der kalten Progression von rund drei Millionen Franken.

Nur Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommenssteuer

Die grösste Differenz zum Antrag der vorberatenden Kommission besteht sodann bei der Einkommenssteuer. Auch hier möchte der Regierungsrat lediglich die kalte Progression ausgleichen. Auf zusätzliche, bedeutende Entlastungen in der Höhe von 128,5 Millionen Franken per 2012 - wie sie im Hauptantrag der Kommission enthalten sind - möchte er verzichten.Die voraussichtlichen Mindereinnahmen der vom Regierungsrat beantragten Massnahmen belaufen sich auf insgesamt 110 Millionen Franken auf Kantons- und 57,9 Millionen auf Gemeindeebene.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

BE - Steuergesetzrevision 2011: Kommission hält an Entlastungen fest

25.01.2010
Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates hält an den vom Grossen Rat in der ersten Lesung beschlossenen Entlastungen fest. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungen bei der Einkommenssteuer beantragt die Kommission weitere Entlastungen bei der Vermögenssteuer. Auf den übrigen Tarifen und Abzügen soll die kalte Progression ausgeglichen werden. Der Antrag der Kommission sieht allerdings vor, dass die über den Ausgleich der kalten Progression hinausgehende Entlastung bei der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerjahr 2012 zum Tragen kommt. Die Kommission unterbreitet dem Grossen Rat zudem einen Eventualantrag, der auf diese weitergehenden Entlastungen bei der Einkommenssteuer ganz verzichtet.Der Grosse Rat hatte im Rahmen der ersten Lesung in der Novembersession 2009 einzelne Bestimmungen an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Dabei ging es unter anderem um die Besteuerung der sogenannten Vorzugsmiete und den Abzug für Kinder in einer Zweitausbildung. Bei der Vorzugsmiete hat die Kommission nun entschieden, die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu übernehmen. Die Besteuerung des vollen Eigenmietwertes wird auf jene Fälle beschränkt, in denen Liegenschaften zu einem Mietzins von weniger als der Hälfte des Eigenmietwertes an nahestehende Personen vermietet werden. Auf eine Anpassung des Abzugs für Kinder in Zweitausbildung wurde verzichtet, weil das zentrale Anliegen der Gleichbehandlung von Eltern mit Kindern in unterschiedlichen Erstausbildungen bereits mit der bestehenden Regelung erfüllt werden kann. Bei weiteren an die Kommission zurückgewiesenen Bestimmungen ging es um den Nachvollzug zwingender Vorgaben des Bundesrechts und die Berücksichtigung einzelner aktueller Gerichtsentscheide.Das Steuergesetz sieht in der Fassung des Grossen Rates nach der ersten Lesung vor, dass die Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge neu bei einer Teuerung von drei Prozent (bisher fünf Prozent) anzupassen sind. In der Zwischenzeit steht fest, dass die massgebliche, aufgelaufene Teuerung per Ende 2009 exakt drei Prozent beträgt. Die Kommission hat dementsprechend beschlossen, die aufgelaufene Teuerung zu berücksichtigen und die kalte Progression auf allen Tarifen, Abzügen und Steuerfreibeträgen per 2011 im Umfang von drei Prozent auszugleichen.Die Kommission ist ausserdem auf ihren vor der ersten Lesung im Grossen Rat gestellten Antrag auf Entlastungen bei der Vermögenssteuer zurückgekommen. Die Kommission beantragt diesbezüglich Entlastungen in der Höhe von 21,5 Millionen Franken bei den Kantonssteuern und 11,3 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern. In der ersten Lesung hatte der Grosse Rat diesen Antrag der Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt.Um die aktuelle Entwicklung der finanzpolitischen Situation zu berücksichtigen, hat die Kommission vorgesehen, dass die weitergehenden Entlastungen bei der Einkommenssteuer im Umfang von 128.5 Millionen Franken erst ab dem Steuerjahr 2012 zum Tragen kommen. Im Steuerjahr 2011 soll bei der Einkommenssteuer nur die kalte Progression ausgeglichen werden. Die Kommissionsmehrheit will mit ihrem Beschluss den Kanton Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb besser positionieren und dringend nötige Entlastungen bei der Steuerbelastung von natürlichen Personen erreichen.In einem Eventualantrag, den die Kommission gleichzeitig beschlossen hat, wird auf die weitergehenden Entlastungen bei der Einkommenssteuer verzichtet. Der Grosse Rat kann bei einer Vorlage einen Hauptantrag und einen Eventualantrag beschliessen. In diesem Fall ist ein Volksvorschlag nicht möglich. Kommt kein Referendum gegen den Hauptantrag zustande oder verzichtet der Grosse Rat darauf, die Vorlage den Stimmberechtigten zur Abstimmung zu unterbreiten, fällt der Eventualantrag dahin.Eine Kommissionsminderheit ist in Anbetracht der finanzpolitischen Perspektiven mit den beschlossenen Entlastungen bei der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer nicht einverstanden. Sie macht geltend, dass nicht finanzierte Steuersenkungen nicht nachhaltig seien. Solange die durch die Verfassung vorgesehene Aufgabenerfüllung nicht sichergestellt ist und massive Sparpakete in Aussicht stehen, sei eine Steuersenkung im vorgesehenen Umfang nicht vertretbar. Die Kommissionsminderheit spricht sich auch gegen den beschlossenen Eventualantrag aus, weil er ebenfalls keine Rücksicht auf die finanziell schwierige Finanzlage des Kantons Bern nimmt.Aus den von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Entlastungen ergeben sich Mindereinnahmen für das Jahr 2011 von 128,5 Millionen Franken für den Kanton und 67,6 Millionen Franken für die Gemeinden und für das Jahr 2012 Mindereinnahmen von zusätzlich 128,5 Millionen Franken für den Kanton und Fr. 67.6 Millionen Franken für die Gemeinden, welche sich wie folgt aufteilen:<br /><br /><br /></p><table border="1px" noshade cellpadding="3" cellspacing="0" width="500"><tbody><tr><td> <b>Massnahmen</b></td><td colspan="2" bgcolor="#f4f4f4"><div align="center"><strong>Mindereinnahmen Kanton</strong><br />[in Mio. Franken]<br /></div></td><td colspan="2" bgcolor="#f9f9f9"><div align="center"><strong>Mindereinnahmen Kanton</strong><br />[in Mio. Franken]</div></td></tr><tr><td><br /></td><td bgcolor="#f4f4f4" width="60"><div align="right"><strong>2011</strong></div></td><td bgcolor="#f4f4f4" width="60"><div align="right"><strong>2012<br /></strong></div></td><td bgcolor="#f9f9f9" width="60"><div align="right"><strong>2011</strong></div></td><td bgcolor="#f9f9f9" width="60"><div align="right"><strong>2012</strong></div></td></tr><tr><td>Ausgleich kalte Progression von 3% auf <b>Einkommenstarif</b> (Art. 42 StG)<br /></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">21.5</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">21.5</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">11.3</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">11.3</div></td></tr><tr><td>Weitergehende Entlastungen auf <b>Einkommenssteuertarif</b> (Art. 42 StG) in den Bereichen, in denen der Kt. Bern interkantonal am ungünstigsten positioniert ist <br /><b>(entfällt beim Eventualantrag)</b> <span style="font-size: 11pt; font-family: Arial;"></span></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">---<br /></div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">128.5<br /></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">---<br /></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">67.6<br /></div></td></tr><tr><td><b>Vorsorgetarif </b>(Art. 44 StG): <br />Gleichmässige Senkung des Tarifs um 20% <br />(inkl. Ausgleich kalte Progression von 3%)</td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">12.0</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">12.0</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">6.3</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">6.3</div></td></tr><tr><td><b>Vermögenssteuer </b>(Art. 65 StG): Anpassung der Abzüge und des Tarifs <br />(inkl. Ausgleich kalte Progression von 3%)<br /></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">21.5</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">21.5</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">11.3</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">11.3</div></td></tr><tr><td><b>Vermögenssteuerbremse</b> (Art. 66 StG): Senkung des Maximalsatzes von 30% auf 25%</td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">15.0</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">15.0<br /></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">7.9</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">7.9</div></td></tr><tr><td><b>Anrechnung der Gewinnsteuer</b> an die Kapitalsteuer (Art. 106 StG)</td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">20.0</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">20.0</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">10.5</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">10.5</div></td></tr><tr><td><b>Allgemeiner Ausgleich der kalten Progression</b> von 3% auf übrigen Tarifen und Abzügen (Art. 3 StG)</td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">38.5</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">38.5</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">20.3</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">20.3</div></td></tr><tr><td><strong>Total Mindereinnahmen</strong></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right"><strong>128.5</strong></div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right"><strong>257</strong></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right"><strong>67.6</strong></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right"><strong>135.2</strong></div></td></tr></tbody></table>Die Vorlage des Regierungsrates vom Oktober 2009 sah demgegenüber Mindereinnahmen von rund 91 Millionen Franken beim Kanton und 48 Millionen Franken bei den Gemeinden vor.<br /><br />Der Regierungsrat wird sich im Februar mit der Steuergesetzrevision 2011 befassen und seinen Antrag zuhanden des Grossen Rates verabschieden. Die zweite Lesung im Grossen Rat ist für die Märzsession 2010 vorgesehen.<br /></p></p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern

UR - Totalrevision der Steuergesetze per 1.1.2011

04.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Uri eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Urner Steuergesetze.

Ziel 1: Zusammenführung

Er schlägt das Zusammenführen des Steuergesetzes über die direkten Steuern, des Grundstückgewinnsteuergesetzes sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zu einem Rechtserlass vor.

Ziel 2: Entlastung

Die Schwerpunkte der Vorlage bilden Steuerentlastungen
  • bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen und
  • bei der Gewinnsteuer für juristische Personen.
Der Regierungsrat schlägt zudem vor, die bisher progressiven Grundstückgewinnsteuertarife sowie Erbschafts- und Schenkungssteuertarife durch proportionale Steuersätze zu ersetzen. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung an die neue Bundesgesetzgebung.Mit dieser Vorlage sieht der Regierungsrat seine bisherige Steuerstrategie konsequent umgesetzt. Nach Berücksichtigung der Steuermehrerträge infolge der allgemeinen Neuschätzung der Grundstücke beträgt der jährliche Steuerausfall für den Kanton, die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen bzw. deren Kirchgemeinden nach seiner Berechnung insgesamt rund 2.7 Mio. Franken.
Quelle: Medienmitteilung der Standeskanzlei Uri

BE - Beibehaltung der Pauschalbesteuerung und Steuersenkung

27.11.2009
Im Kanton Bern sollen die Steuern stärker sinken als vom Regierungsrat vorgesehen. Zudem soll das Institut der Pauschalbesteuerung auch weiterhin erhalten bleiben. Der Grosse Rat hat am vergangenen Mittwoch in erster Lesung einer Variante des Steuergesetzes mit Mindereinnahmen von 150 Mio. Franken zugestimmt.Damit setzten sich die Bürgerlichen im Kantonsparlament durch, die sich bereits in der Debatte zum Budget 2010 für eine Steuersenkung stark gemacht haben. Damit waren sie jedoch nicht durchgekommen. Die nun anvisierten Steuersenkungen dürften frühestens 2011 oder 2012 wirksam werden.Für die Änderung des Steuergesetzes mit der weitergehenden Variante bei der Steuersenkung sprach sich der Grosse Rat in der Schlussabstimmung mit 75 zu 72 Stimmen aus. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Variante hätte lediglich Ausfälle von 20 Mio. Franken bedeutet.Finanzdirektor Urs Gasche (BDP) hatte bereits am Vortag Bedenken geäussert. Der Kanton könne sich Steuerausfälle in dieser Höhe nicht leisten. In der Schlussdebatte vom Mittwoch übte vor allem das rot-grüne Lager Kritik.

Pauschalbesteurung soll bleiben

Im Gesetz umstritten war auch die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer. Das Parlament bleibt aber einmal mehr bei dieser Besteuerungsart und hat sie nicht aus dem Steuergesetz gestrichen.Am Mittwoch versuchte die SP-JUSO eine Motion durchzubringen, die den Regierungsrat beauftragte, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen mit dem Ziel, die Pauschalbesteuerung in der ganzen Schweiz abzuschaffen. Das Kantonsparlament lehnte die Motion mit 79 zu 60 Stimmen ab.Ebenfalls von Seiten der SP-JUSO kam am Mittwoch ein Antrag für die Revision des Steuergesetzes in Bezug auf die Liegenschaftssteuer.Der Antrag von Emil von Allmen (SP/Gimmelwald) wollte es vor allem touristischen Gemeinden ermöglichen, dank einer Erhöhung des maximalen Steuersatzes für die Veranlagung von Liegenschaften um einen Promillepunkt das Problem mit den Zweitwohnungen in den Griff zu kriegen.Davon liess sich die bürgerliche Seite nicht überzeugen. Vielmehr ortete sie im Antrag eine Möglichkeit der Gemeinden zu Steuererhöhungen zulasten der Hauseigentümer.Auch Finanzdirektor Gasche sprach sich gegen den Antrag aus, weil dieser das Problem der Tourismusgemeinden bei der Besteuerung von Zweitwohnungseigentümern nicht löse und auch bundesrechtlich problematisch sei. Der Antrag wurde mit 77 zu 66 Stimmen im Grossen Rat verworfen.Bereits am Vortag abgeblitzt war die EVP mit diversen Anträgen zu Betreuungs- und Kinderabzügen. Die Partei forderte unter anderem , den Kinderabzug von 6300 auf 7400 Franken zu erhöhen. Der Abzug sei erst kürzlich erhöht worden, befand eine Mehrheit im Rat.
Quelle: sda

TG - Neue Vorlage zur Senkung des Steuersatzes

20.11.2009
Nach der Ablehnung eines proportionalen Einheitssteuersatzes («Flat Rate Tax») durch das Stimmvolk hat sich der Regierungsrat des Kantons Thurgau für eine politisch breit abgestützte Doppelstrategie entschieden. Er will den Staatssteuerfuss ab 2010 um zehn Prozent senken und anschliessend mit einer Steuergesetzrevision eine strukturelle Entlastung erreichen. Dem Grossen Rat legt er eine entsprechende Botschaft vor.Mit der Vorlage zieht der Regierungsrat die Schlüsse aus der Volksabstimmung vom 27. September, verfolgt aber weiterhin die eingeschlagene Finanz- und Steuerpolitik. Einleitend weist er in der Botschaft auf den höchst erfreulichen Eigenkapitalbestand von Kanton und Gemeinden hin. So verfügt der Kanton über ein Eigenkapital von rund 260 Mio. Franken und zusätzliche Reserven von 150 Mio. Franken, insgesamt also über 400 Mio. Franken oder rund 95 Steuerprozente.Die Politischen Gemeinden weisen ein Eigenkapital von über 230 Mio. Franken auf und die Schulgemeinden von rund 172 Mio. Franken. Angesichts dieser Reserven erachtet es der Regierungsrat auch nach der gescheiterten Volksabstimmung als notwendig, einen Teil davon den Steuerpflichtigen in Form von nachhaltigen Steuersenkungen zurückzuerstatten.

Stuerfusssenkung bereits für Steuerperiode 2010

Die Steuerfusssenkung von zehn Prozent soll bereits in der Steuerperiode 2010 wirksam werden. Für den Kanton ergeben sich dadurch Mindereinnahmen von 43 Mio. Franken im Jahr. Die nachfolgende Steuergesetzrevision will der Regierungsrat grundsätzlich per 1. Januar 2011 in Kraft setzen. Insbesondere die zwingend umzusetzenden Bundesrechtsvorgaben machen eine rasche Realisierung notwendig. Je nach Entwicklung der wirtschaftlichen Situation und mit Rücksicht auf die Gemeinden behält sich der Regierungsrat allerdings vor, den neuen Einkommenssteuertarif erst auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.Kernpunkt der Steuergesetzrevision ist eine Straffung der Tarifstufen von bisher elf auf neu sieben. Gleichzeitig soll der Grenzsteuersatz von neun auf acht Prozent gesenkt werden. Neu soll zudem ein Vollsplitting das bisherige Teilsplitting für gemeinsam besteuerte Ehepaare ablösen. Zugleich sollen mit der Vorlage die unbestrittenen Teile der Unternehmenssteuerreform II sowie weitere, zwingend umzusetzende Vorgaben aus dem Bundesrecht in der kantonalen Gesetzgebung verankert werden.Durch die Einkommenssteuertarifanpassung, die insbesondere den Mittelstand entlastet, sowie die Umsetzung von Bundesrecht werden Mindereinnahmen von insgesamt 48,1 Millionen Franken erwartet. Davon entfallen 43,6 Mio. Franken allein auf die Anpassung der Tarifstufen. Für den Kanton ist mit Mindereinnahmen (inkl. Beiträge an die Schulgemeinden) von 28 Mio. Franken zu rechnen, für die Politischen Gemeinden von 9,9 Mio. Franken, für die Schulgemeinden von 7,3 Mio. Franken sowie für die Kirchgemeinden von 2,9 Mio. Franken.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau

BS - Vernehmlassungsverfahren über die Steuersenkungen bei den juristischen Personen

17.11.2009
Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt hat heute das Vernehmlassungsverfahren zu weiteren Steuersenkungen bei den juristischen Personen eröffnet.Der maximale Gewinnsteuersatz soll gemäss Vorlage sukzessive auf 20% gesenkt werden. Der erste Teilschritt auf 21.5% erfolgt in der Steuerperiode 2011. Weitere Teilsenkungen um jeweils 0,5 % sollen gestaffelt folgen, sofern die reale Wirtschaftentwicklung und Nettoschuldenquote dies erlauben. Mit dieser Massnahme soll die Attraktivität Basels als Firmenstandort weiter gestärkt werden.