Taxoptima: Regierungsrat schlägt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Vereinfachungen im Steuerwesen vor
Die Vorlage „Taxoptima“ ist Teil der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie 2022–2030, die die Attraktivität des Kantons Aargau als Wohn‑ und Wirtschaftsstandort stärken soll. Die geplanten Gesetzesänderungen wurden in einem gemeinsamen Projekt von Kanton und Gemeinden ausgearbeitet und zielen auf vereinfachte Verfahren für Steuerpflichtige sowie auf effizientere Abstimmungen zwischen den Steuerverwaltungen von Kanton und Gemeinden ab. Der Regierungsrat des Kantons Aargau und Finanzdirektor Dr. Markus Dieth erklärt: „Die Steuerverwaltungen richten sich konsequent nach den heutigen Erwartungen.“
Unterhaltsleistungen in getrennten Ehen
Wie sind Unterhaltsbeiträge an Eheleute und minderjährige Kinder von der empfangenden Person zu versteuern und können sie von der leistenden Person in Abzug gebracht werden? Eine aktualisierte Praxisdarstellung: Unterhaltsleistungen bei getrennter Veranlagung
Säule 3a
Aktualisierte ausführliche Praxisdarstellungen der steuerlichen Behandlung der Vorsorgebeiträge in die Säule 3a und der Leistungen aus der Säule 3a:
Postulat zur Digitalisierung soll überwiesen werden
Regierungsratssitzung 7. April 2026 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat «Förderung der Digitalisierung in der Steuerverwaltung» zu überweisen.
Staatsrechnung 2025 deutlich positiv dank Sondereffekten
Staatsrechnung 2025 deutlich positiv dank Sondereffekten
Der Kanton Schaffhausen schliesst das Jahr 2025 mit einem Überschuss von 14.9 Mio. CHF ab. Im Vergleich zum budgetierten Defizit von 49 Mio. CHF entspricht dies einer Verbesserung um 63.8 Mio. CHF. Der Überschuss resultiert vorwiegend aus ausserordentlich hohen Gewinnausschüttungen. Gleichzeitig weisen die Ausgaben für Bildung, Gesundheit und Soziale Sicherheit ein Wachstum auf, während die Investitionen hinter den Planungen zurückbleiben.
Steuergesetzrevision 2027
Die Steuergesetzrevision 2027 wurde in zweiter Lesung vom Grossen Rat verabschiedet. Damit ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Nun läuft die Referendumsfrist. Herzstück der Revision ist die Umsetzung der Steuerstrategie: insbesondere werden kleine bis mittlere Einkommen entlastet.
L’abolition de l’imposition de la valeur locative entrera en vigueur le 1er janvier 2029
Eigenmietwert fällt weg: Aargauer Regierung will Abzug für Energiesparmassnahmen weiter erlauben
Das Bundesgesetz zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung sieht die Abschaffung des Eigenmietwerts vor. Gleichzeitig werden bestimmte Abzüge, beispielsweise für Unterhaltskosten von Liegenschaften, auf Bundes‑, Kantons‑ und Gemeindeebene gestrichen. Auch die Abzüge für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen bei der direkten Bundessteuer entfallen. Der kantonale Gesetzgeber kann jedoch entscheiden, diese Kosten weiterhin abzugsfähig zu lassen. In der vorliegenden Gesetzesrevision beabsichtigt der Regierungsrat des Kantons Aargau, den Abzug für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen beizubehalten. Die Vorlage enthält zudem diverse Bereinigungen.
Internationale Steuerausscheidung bei Grundstücken, Geschäftsbetrieben und Betriebsstätten und weitere Praxishinweise
Das kantonale Steueramt hat ein Arbeitspapier zur internationalen Steuerausscheidung bei Grundstücken, Geschäftsbetrieben und Betriebsstätten und verschiedene neuere Praxishinweise im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Das kantonale Steueramt hat die folgenden Praxishinweise und ein Arbeitspapier in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen:

