GE: AFC infos - février 2023
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Genf hat über Neuerungen informiert. Wir geben diese im Originaltext wieder
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Genf hat über Neuerungen informiert. Wir geben diese im Originaltext wieder
Die ESTV hat das neue Rundschreiben Anerkannte Zinssätze 2023 für Vorschüsse oder Darlehen in CHF veröffentlicht. Dieses enthält die Zinssätze, die ab 2023 im Rahmen der direkten Bundessteuer und Verrechnungssteuer als genügende Verzinsung anerkannt werden (Richtwerte).
Entschädigungen für die Lieferung von Energie (insbesondere Strom) aus Photovoltaikanlagen auf Grundstücken des Privatvermögens stellen grundsätzlich steuerbares Einkommen dar. Neu sind Entschädigungen für die Lieferung von Energie aus solchen Anlagen im Kanton Nidwalden allerdings nur noch steuerbar, soweit sie die Produktion von 10’000 kWh pro Jahr übersteigen (Bagatellprinzip). Dies gilt ab Steuerperiode 2022.
Das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden hat über wichtige Änderungen informiert, die für die Steuererklärung für Privatpersonen ab Steuerperiode 2022 gelten. Wir geben diese hier wider.
Die Besteuerung der Leibrenten in der Säule 3b wird den Anlagebedingungen flexibel angepasst. Ab 2025 ist der pauschale Ertragsanteil passé.
Aufgrund der Teuerung der letzten Jahre soll bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2024 die kalte Progression ausgeglichen werden. Der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass er die notwendigen Erlasse vorbereiten will.
Heute wurden materielle Änderungen in den MWST-Informationen der EStV veröffentlicht. Geändert wurden namentlich die Merkblätter «Steuerobjekt» (insbes. Sacheinlagen) und Motorfahrzeuggewerbe (insb. Tankkarten).
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Freiburg hat über verschiedene Änderungen informiert, die auf Veranlagungsperiode 2022 in Kraft getreten sind
Aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst. Hier finden Sie die neuen Saldosteuersätze, die ab dem 1.1.2024 gelten.
Die Regelungen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer werden angepasst. Neu werden im Kanton Luzern die Verrechnungssteuergutschriften periodengerecht verbucht. Daher erfolgen die Gutschriften im Fälligkeitsjahr und sollen damit für die Steuerkundinnen und -kunden verständlicher und besser nachvollziehbar sein.