Steuerfüsse der Gemeinden und Pfarreien
Auf dieser Seite finden Sie den Link zu den Gemeindesteuerfüsse sowie die Listen mit den Steuerfüssen der Kirchgemeinden
Auf dieser Seite finden Sie den Link zu den Gemeindesteuerfüsse sowie die Listen mit den Steuerfüssen der Kirchgemeinden
Die Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung wurde auf den 1. Januar 2021 angepasst. Neu kann die Steuererklärung vollständig elektronisch eingereicht werden. Diese und weitere Änderungen wurden in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen.
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Verordnung wurde eine temporäre Änderung bei der Anerkennung von Erbringern einer Heilbehandlung vorgenommen.
Voici le sommaire de la lettre d'information fiscale de février 2021:
Die Expertengruppe Steuerstandort Schweiz aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Wirtschaft und Wissenschaft stellt dem Schweizer Steuersystem in ihrem Bericht insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Bis Ende Juni will das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) dem Bundesrat Massnahmen präsentieren
Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen. Sie tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen. Sie tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Am 1. Januar 2021 sind die geänderten Bestimmungen des Steuergesetzes zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens in Kraft getreten. Als Folge der Gesetzesänderung sind verschiedene Verordnungen und Weisungen zur Quellensteuer angepasst oder neu erlassen worden (vgl. Mitteilung vom 20. November 2020), Änderungen bei der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens).