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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

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Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern in den Schweizer Kantonen

AG – Regierungsrat lehnt Mindeststeuer ab

30.10.2009
Im Kanton Aargau sollen Steuerpflichtige, die in sehr bescheidenen Verhältnissen leben, wie bisher keine pauschale Kopfsteuer bezahlen müssen. Der Regierungsrat hält den administrativen Aufwand zum Eintreiben einer Mindeststeuer für zu gross. Rund 12 Prozent der Steuerpflichtigen im Aargau würden keine Steuern bezahlen, hält der Regierungsrat in einer Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion aus den Reihen der Schweizer Demokraten (SD) fest. Die SD hatte gefordert, dass die 2001 abgeschaffte Kopfsteuer wieder eingeführt werde. Die Erfahrung mit einer Einkommenssteuer von mindestens 20 Franken habe gezeigt, dass das Eintreiben den Gemeinden einen grossen Aufwand verursache, stellt der Regierungsrat fest. Oft seien Steuererlassgesuche eingereicht worden. Die Gemeinden mussten diese prüfen und häufig gutheissen. Viele Gesuchssteller lebten nämlich unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum. Der administrative Aufwand war höher als die mit der Mindeststeuer generierten Einnahmen, wie es in der Stellungnahme weiter heisst. Personen, die keine Steuern bezahlen, dürften jedoch nicht als "Gratisbürger" oder "Gratisbürgerinnen" bezeichnet werden, betont der Regierungsrat. Sie leisteten über Abgaben und Gebühren ebenfalls einen Beitrag an die Finanzierung des Gemeinwesens. Zudem bezahlten sie mit der Mehrwertsteuer indirekte Steuern.

BE - Administrative Erleichterungen bei Quellensteuer im Kanton Bern

29.10.2009

Quellensteuer für Grenzgänger - Neue Verfahren

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern nimmt ihre neuentwickelte Quellensteuerapplikation in Betrieb. Dies führt bei den Abrechnungen der quellenbesteuerten Personen und der französisch-schweizerischen Grenzgänger zu neuen Verfahrensabläufen, die deutliche administrative Entlastungen für die betroffenen Unternehmungen und die Gemeinden bringen. Die entsprechenden Anpassungen der betroffenen Verordnungen hat der Regierungsrat auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Quellensteuer - Unternehmen in Bern profitieren von vielen Vereinfachungen

Bei den Quellensteuern können die Unternehmungen ab 2010 neu sämtliche Abrechnungen mit einer einzigen Ansprechstelle (kantonale Steuerverwaltung oder die Städte Bern, Biel und Thun) vornehmen. Weiter fallen die Abrechnungen auf Papier zum Teil weg, da die Administration zukünftig auch elektronisch via Online-Portal erledigt werden kann. Kleine Unternehmungen mit wenig quellenbesteuerten Personen müssen ihre Abrechnungen nicht mehr zwingend monatlich, sondern nur noch vierteljährlich einreichen. Schliesslich wird die Zahlungsfrist für die Ablieferung der Quellensteuern von heute 15 Tagen auf neu 30 Tage erhöht.Weitere Infos zur Quellenbesteuerung im Kanton Bern

Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern zu Ende

26.10.2009
KPMG-Studie zeigt: Schweizer Kantone im Europa-Vergleich steuerlich attraktiv.Der Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern geht europaweit wegen dem steigenden Geldbedarf zahlreicher Regierungen zu Ende. Laut einer neuen KPMG-Studie wird der Mehrwertsteueranteil an den Gesamteinnahmen grösser.In Europa liegen die Unternehmenssteuersätze aktuell im Schnitt bei 23,2 Prozent, wie eine am Montag vorgestellte Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma KPMG festhält. Zum ersten Mal seit 13 Jahren sei keine Senkung beobachtet worden.Bei den indirekten Steuern, zu denen vor allem die Mehrwertsteuer gehört, sind die Sätze in Europa zwischen 2004 und 2009 von 19,5 auf 19,8 Prozent angestiegen. Wegen der Rezession verbreiterten die Regierungen die Steuerbasis, wobei der Mehrwertsteuer eine wichtige Rolle zukomme, schreibt KPMG.In Lateinamerika liegen die Unternehmenssteuersätze im Schnitt unverändert bei 26,9 Prozent, während sie in der Region Asien-Pazifik im Vorjahresvergleich von 28,4 auf 27,5 Prozent sanken. In Lateinamerika kletterten die indirekten Steuern von 15,9 auf 16,2 Prozent, während sie in Asien von 10,9 auf 10,8 Prozent ganz leicht zurückgingen.

Schweiz punkto Unternehmenssteuersätze europäisch auf Rang 15

Die Schweiz belegt in der europäischen Rangliste der Unternehmenssteuersätze Platz 15. Dies liege aber daran, dass für die Untersuchung der Satz der Stadt Zürich von 21,17 Prozent herangezogen wurde, schreibt KPMG.Im Vergleich lassen einzelne Kantone die Schweiz in einem attraktiveren Licht erscheinen: Appenzell-Ausserrhoden und Obwalden mit einem Satz von je 12,7 Prozent belegen Rang 5 und sind vergleichbar mit Irland. Sie liegen aber hinter mehreren osteuropäischen Staaten mit 9 bis 10 Prozent und den britischen Besitzungen Guernsey und Man, wo es keine Unternehmenssteuern gibt.

Unternehmenssteuern – Kantone gut positioniert

Die Schweizer Kantone haben ihre Sätze im Vergleich zu 2008 entweder gar nicht oder nur marginal geändert. Ausnahmen bilden St. Gallen, das den Satz um 1,9 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent senkte sowie Aargau, wo der Satz um 2,2 Punkte auf 19,8 Prozent gestutzt wurde.Alle Schweizer Kantone sind im Vergleich zu den Nachbarländern laut KPMG "hervorragend" positioniert. Dazu gehören auch die Kantone mit den höchsten Schweizer Steuersätzen wie Basel Stadt (23,4 Prozent), Waadt (23,5 Prozent) und Genf (24,2 Prozent).

TG - Konstruktiver runder Tisch zur Steuerpolitik

26.10.2009
Auf Einladung und unter der Einleitung von Finanzdirektor Bernhard Koch diskutierten am Freitag, 23. Oktober, rund 25 Personen aus der kantonalen Politik eine gemeinsame Steuerstrategie. Sie suchten in einer konstruktiven Atmosphäre nach Lösungen nach dem Nein des Thurgauer Stimmvolkes zur Flat Rate Tax am 27. September. Weitgehend einig waren sich die Teilnehmer, dass sowohl eine Steuerfusssenkung als auch eine Steuergesetzrevision angezeigt sei. Über die Höhe der Steuerfusssenkung und den Zeitpunkt der Steuergesetzrevision konnte allerdings noch keine Einigung erzielt werden.

BE - Autosteuer: Förderung ökologischer Fahrzeuge durch Steueranreize

23.10.2009
Der Kanton Bern will energieeffiziente und schadstoffarme Fahrzeuge ab 2011 mit steuerlichen Anreizen fördern. Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates schlägt für die zweite Lesung vor, auch umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 erstmals in Verkehr gesetzt wurden. Eine Ausdehnung des Flottenrabatts lehnt sie ab.Mehrere parlamentarische Vorstösse haben den Regierungsrat veranlasst, eine Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge vorzuschlagen. Der Entwurf wurde vom Grossen Rat in der September-Session gut aufgenommen. Zudem wurde eine generelle Senkung der Motorfahrzeugsteuern um 5,6 Prozent ab dem Jahr 2011 beschlossen. Die grossrätliche Kommission hatte sich nun als Vorbereitung für die zweite Lesung mit zwei Problemstellungen zu befassen: mit einer Übergangsbestimmung für im Jahr 2010 erstmals in Verkehr gesetzte Personenwagen und mit der Regelung für den Flottenrabatt.

System der Autosteuer wird nicht geändert

Das heutige System mit der Besteuerung nach Gesamtgewicht wird beibehalten. Für Personenwagen mit Umwelt-Etikette A werden ab der ersten Inverkehrsetzung und für drei weitere Jahre Rabatte von 60-80 Prozent vorgesehen, für Personenwagen mit Umwelt-Etikette B Rabatte von 20-40 Prozent. Fahrzeuge mit Umwelt-Etikette F und G sowie über 20-jährige Personenwagen - ohne Veteranenfahrzeuge - sollen hingegen mit Zuschlägen belastet werden. Falls die nötigen Daten vorliegen, soll das System später auch auf Lieferwagen und Motorräder ausgedehnt werden. Der Vorschlag stützt sich auf die Vorarbeiten einer Expertenkommission und auf mehrere Gutachten, insbesondere der ETH Zürich. Die Revision wird auf den 1. Januar 2011 wirksam und soll für alle Fahrzeuge zur Anwendung gelangen, die nach der Inkraftsetzung des Gesetzes erstmals in Verkehr gesetzt werden.

Welche Autos sollen bei der Autosteuer künftig besser wegkommen?

Die grossrätliche Kommission schlägt nun vor, dass auch Personenwagen steuerlich begünstigt werden sollen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 erstmals in Verkehr gesetzt werden. Der Rabatt soll allerdings nicht rückwirkend gewährt werden, sondern für die Jahre 2011 bis 2013. Auf den 1. August 2010 plant der Bund die Inkraftsetzung der Verordnung über die Umwelt-Etikette (Weiterentwicklung der heutigen Energie-Etikette).

Aufhebung für den Flottenrabatt gefordert

Das geltende Gesetz beinhaltet eine Regelung über den Flottenrabatt. So werden Halter von Fahrzeugflotten mit einem Rabatt von 10 Prozent belohnt, sofern sie jährlich mehr als 50'000 Franken Motorfahrzeugsteuern bezahlen. Die Kommission beantragt nun mehrheitlich, auf eine Ausdehnung dieses Flottenrabattes zu verzichten. Die Gesetzesrevision wird in der November-Session vom Grossen Rat in zweiter Lesung behandelt. Die Einführung ist auf den 1. Januar 2011 geplant.Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern

BE - Regierungsrat will Steuerabzüge für energetische Gebäudesanierungen abschaffen

23.10.2009
Der Regierungsrat des Kantons Bern und die vorberatende Kommission des Grossen Rates stimmen beim neuen kantonalen Energiegesetz in den meisten Punkten überein. Insbesondere befürworten beide eine Sanierungspflicht für schlecht isolierte Gebäude und den obligatorischen Gebäudeenergieausweis. Differenzen bestehen bei der Lenkungsabgabe auf dem Stromverbrauch und den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen.

Verabschiedung des Antrages zum neuen Energiegesetz

Die Kantonsregierung hat den gemeinsamen Antrag zum neuen kantonalen Energiegesetz verabschiedet. In den meisten Punkten stimmen der Regierungsrat und die vorberatende Kommission überein. Einig sind sich der Regierungsrat und die Kommission insbesondere bei der Einführung einer Sanierungspflicht für schlecht isolierte Gebäude und des obligatorischen Gebäudeenergieausweises. Dem von der Kommission vorgeschlagenen Kompromissvorschlag für den Gebäudeenergieausweis hat sich der Regierungsrat angeschlossen. Der Ausweis soll nur für Gebäude obligatorisch werden, deren Bau vor dem 1. Januar 1990 bewilligt wurde. Im Weiteren befürworten Regierungsrat und Kommission eine Ausweitung der Gemeindeautonomie im Energiebereich, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und das Grossverbrauchermodell. Beide sind grundsätzlich für ein Verbot von Elektroheizungen, der Heizungen im Freien und von Objektbeleuchtungen. </p>

Abschaffung Steuerabzug für energetische Gebäudesanierung vs. Lenkungsabgabe

<p>Differenzen bestehen bei der Lenkungsabgabe für Strom und den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen. Der Regierungsrat hält an der Abgabe von 3 bis 9 Rappen pro Kilowattstunde fest. Die Kommission lehnt diese Abgabe ab. Im Gegensatz zur Kommission will der Regierungsrat zudem auf die bisherigen Steuerabzüge zur Unterstützung energietechnischer Gebäudesanierungen verzichten. Die damit eingesparten Mittel sollen gezielt zur Finanzierung der vorgesehenen Sanierungsbeiträge verwendet werden. </p><p>Der Grosse Rat wird die Vorlage in der kommenden Novembersession in erster Lesung beraten. <br /></p><p> </p></p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

ZH - Regierungsrat beantragt beide Gegenvorschläge von Stimmberechtigten gegen Steuergesetzrevision betreffend Steuerentlastungen für natürliche Personen abzulehnen

15.10.2009
Gegen die Steuergesetzrevision vom 30. März 2009 betreffend Steuerentlastungen für natürliche Personen wurden, neben dem Kantonsratsreferendum, zwei Referenden mit Gegenvorschlägen von Stimmberechtigten eingereicht. In seiner Stellungnahme zuhanden des Kantonsrates lehnt der Regierungsrat beide Gegenvorschläge von Stimmberechtigten ab; ausserdem beantragt er dem Kantonsrat, einen Gegenvorschlag für teilweise ungültig zu erklären.

SG - Steuerfuss soll unverändert bleiben

09.10.2009
Die Regierung hat den Voranschlag 2010 verabschiedet. Dieser sieht einen Aufwandüberschuss von 17.5 Mio. Franken vor. Der Steuerfuss soll unverändert 95 Prozent betragen. Zum Ausgleich des Voranschlags ist allerdings ein Bezug von freiem Eigenkapital von 225 Mio. Franken vorgesehen. Im nächsten Jahr werden die Steuereinnahmen voraussichtlich um rund 150 Mio. Franken zurückgehen, wovon rund 130 Mio. Franken auf Steuerentlastungen durch die Gesetzesrevisionen zurückzuführen sind.</p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen</i>

ZH - Steuerausfälle im Umfang von 200 Mio. erwartet

08.10.2009
Der Regierungsrat hat den zweiten Zwischenbericht über die finanzielle Entwicklung des Kantons Zürich im Jahr 2009 erstellt. Demnach wird die Erfolgsrechung 2009 mit einem geschätzten Aufwandüberschuss von rund 170 Millionen Franken abschliessen. Das Budget rechnete mit einer schwarzen Null in der Erfolgsrechnung.Aufgrund der Entwicklung bis Ende August 2009 haben die Direktionen, die Staatskanzlei, die Behörden, die Rechtspflege und die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihr Jahresendergebnis geschätzt und es mit dem vom Kantonsrat beschlossenen Budget 2009 verglichen. <br /><br /><strong>Erfolgsrechnung</strong> <br /><br />Die Erfolgsrechnung schliesst laut diesen Schätzungen mit einem Aufwandüberschuss von 172 Millionen Franken ab, das bedeutet gegenüber dem budgetierten Ertragsüberschuss von 12 Millionen Franken eine Verschlechterung von 184 Millionen Franken. Hauptgrund für die Verschlechterung sind konjunkturell bedingte Steuerausfälle von etwa 200 Millionen Franken, vor allem bei den direkten Bundessteuern und der Gewinnsteuer von juristischen Personen. <br /><br />Eine alternative Schätzung, die vom Eintreten günstiger Umstände und Entwicklungen ausgeht, weist für das Jahresendergebnis eine schwarze Null aus: Bei einem Ertragsüberschuss von zwei Millionen Franken würde dies eine Verschlechterung gegenüber dem Budget 2009 von lediglich zehn Millionen Franken bedeuten. Im Vergleich zum ersten Zwischenbericht per Ende April 2009 wird das Jahresendergebnis in beiden Szenarien um rund 40 Millionen Franken besser erwartet. <br /><br /><strong>Investitionsrechnung</strong> <br /><br />Die Nettoinvestitionen sind mit rund 1,1 Milliarden Franken budgetiert und werden nach Schätzung der Direktionen zu rund 90 Prozent umgesetzt. Einzelne Unterschreitungen ergeben sich durch Minderausgaben oder Verzögerungen bei Projekten, beispielsweise im Strassenbau. Im ersten Zwischenbericht war noch davon ausgegangen worden, dass die geplanten Investitionen praktisch vollständig ausgeführt werden können. <br /><br /><strong>Haushaltsvollzug 2009 <br /></strong><br />Der Kantonsrat hat das Budget 2009 der Erfolgsrechnung um rund 100 Millionen Franken gekürzt und es dem Regierungsrat überlassen, wie er diese Verbesserung erzielen will. Der vorliegende Zwischenbericht zeigt, dass die vom Kantonsrat geforderte Verbesserung in den Direktionen und der Staatskanzlei erreicht wird. Trotzdem wird erwartet, dass die Erfolgsrechnung schlechter als budgetiert abschliesst, weil die Steuererträge voraussichtlich nicht im budgetierten Umfang eingehen werden. <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich</i>