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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

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Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern in den Schweizer Kantonen

NW - Weitere Steuerentlastungen

13.11.2009

Steuergesetzrevision soll 2011 in Kraft treten

Mit der Steuergesetzrevision 2011 will Nidwalden Familien mitKindern sowie juristische Personen entlasten. In der Vernehmlassung sei dieRevision von den Gemeinden und den bürgerlichen Parteien sehr positivaufgenommen worden, teilte die Standeskanzlei am Donnerstag mit.Mit der Revision will Nidwalden seine Position in der Gruppe dersteuerattraktivsten Standorte weiter stärken. Die guten Rahmenbedingungen fürnatürliche wie juristische Personen soll erhalten und weiter ausgebaut. DerLandrat behandelt die Revision im Frühling 2010. Auf 2011 soll sie in Krafttreten.Zur Entlastung der Familien ist ein Eigenbetreuungsabzug von 3000 Franken proKind vorgesehen. Mit dem vorzeitigen Ausgleich der kalten Progression soll dieKaufkraft gestärkt werden. Zudem soll die kalte Progression bei einer Erhöhungdes Indexes der Konsumentenpreise automatisch, jedoch mindestens alle dreiJahre erhöht werden.Weiter will Nidwalden bei Unternehmensnachfolge auf die Erbschafts- undSchenkungssteuer verzichten. Damit verbunden ist auch eine Steuerbefreiung fürZuwendungen bzw. Einbringungen in Unternehmensstiftungen.

Mit günstigsten Kantonen gleichziehen

Bei den juristischen Personen ist eine Senkung der festen Gewinnsteuersätze von9 auf 6 Prozent vorgesehen. Damit zieht Nidwalden mit den steuergünstigstenKantonen gleich. Die feste Kapitalsteuer soll auf 0,1 Promille reduziertwerden, was praktisch einer Abschaffung gleichkommt.Auch bei der Senkung des Maximalsteuersatzes von 3,0 auf 2,75 Prozent strebtdie Regierung eine Anpassung an die steuergünstigsten Schweizer Standorte an.Der Maximalsteuersatz soll bereits bei 155'800 Franken Einkommen angewendetwerden. Das sei eine echte Alternative zur "Flat Rate Tax", findet dieRegierung.Die Mindereinnahmen durch die Revision könnten durch Mehrerträge und denEinsatz von Eigenkapital kompensiert werden, heisst es in der Medienmitteilung.Zur Abfederung der Ausfälle in den Gemeinden sind für die Jahre 2011 bis 2013Ausgleichszahlungen durch den Kanton vorgesehen.

BS - Regierungsrat äussert sich zu Steuerinitiativen

13.11.2009
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat,
  • die kantonale Initiative „Milderung der Vermögenssteuer (Entlastung von Mittelstand und Gewerbe bei der Vermögenssteuer)“ dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Die Volksinitiative verlangt eine Verdoppelung der Freibeträge bei der Vermögenssteuer. Die von der Initiative geforderten Steuerentlastungen wirken sich aber nur für den kleineren Teil der Steuerpflichtigen aus, da heute rund 70 Prozent der Steuerpflichtigen infolge fehlenden Vermögens bzw. darüber liegender Steuerfreibeträge keine Vermögenssteuer entrichten. Eine Annahme der Initiative hätte Steuerausfälle von jährlich 12 Millionen Franken zur Folge. Die Senkung der Vermögenssteuer hat nach Auffassung des Regierungsrates keine hohe Priorität. Weit vordringlicher sind Steuersenkungen bei den juristischen Personen.
  • die kantonale Volksinitiative „Konkurrenzfähige Einkommenssteuern für den Mittelstand im Vergleich zu Baselland (Mittelstandsinitiative)“ dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Die Annahme der Initiative hätte Steuerausfälle in der Höhe von jährlich 115 Millionen Franken zur Folge, was für den Kanton nicht tragbar wäre. Diese Steuerausfälle müssten infolge der Schuldenbremse durch entsprechende Ausgabenkürzungen kompensiert werden, was zu einem entsprechenden Leistungsabbau führen würde. Grundsätzlich ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Prioritäten für Steuerentlastungen bei den juristischen Personen zu setzen sind. Eine Annahme der Mittelstandsinitiative würde die Umsetzung einer solchen Vorlage verunmöglichen. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, weniger weit gehende Steuerentlastungsmassnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

BL - Verkehrssteuer wird am 01. Januar fällig

13.11.2009
Die Motorfahrzeugkontrolle verschickt die Verkehrssteuerrechnung neu bereits im November und nicht mehr wie bis anhin erst im Januar. Für die motorisierten Verkehrsteilnehmer bedeutet dies, dass die Verkehrssteuer 2010 bereits auf den 1. Januar 2010 fällig wird.Die gesetzliche Grundlage für das Erheben der Verkehrssteuer ist § 5, Abs. 3 des Verkehrsabgabegesetzes. Dort heisst es: "Die Verkehrssteuer ist in der Regel für ein Kalenderjahr im Voraus zu entrichten". Die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) hat dem neuen Termin zugestimmt.
Quelle: Medienmitteilung Kanton Basel-Landschaft

BL - Dividendenbesteuerung

11.11.2009
Die Dividendenbesteuerung wird in Basel-Stadt doch gesenkt. Die neue Grossratsmehrheit hat am Mittwoch eine unbestrittene Anpassung des Steuergesetzes an neues Bundesrecht um diesen Schritt ergänzt. Argumentiert wurde mit dem Steuerwettbewerb.2007 hatte der Grosse Rat beim Steuerpaket eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung durch eine Teilbesteuerung von Dividenden noch knapp abgelehnt. Unterdessen haben die Mehrheiten geändert, und die Senkung der Dividendenbesteuerung überlebte am Mittwoch einen Streichungsantrag der SP mit 49 zu 40 Stimmen.Auch ein Eventualantrag der SP, diese Senkung analog zum Bund auf 60 Prozent zu beschränken statt wie vorgeschlagen analog zu Baselland auf 50 Prozent, scheiterte mit 40 zu 47 Stimmen. So bringt die Senkung Steuerausfälle von rund drei Mio. Fr. im Jahr.

AG - Rückwirkende Abschaffung der Dumont-Praxis

10.11.2009
Im Kanton Aargau wird die Dumont-Steuerpraxis rückwirkend per 1. Januar 2009 abgeschafft. Als Konsequenz können nach dem Kauf einer alten Liegenschaft alle Instandshaltungskosten von der Steuer abgezogen werden.Das beschloss der Grosse Rat am Dienstag. Ein Antrag der SP, die Dumont-Praxis zeitgleich mit dem Bund per 1. Januar 2010 zu streichen, lehnte das Parlament mit 88 zu 37 Stimmen ab.Laut einem Bundesgerichtsurteil von 1973 durften bisher die Unterhaltskosten in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf bei den Steuern nicht abgezogen werden, wenn sie der Instandstellung einer offensichtlich vernachlässigten Liegenschaft dienen. Damit wurde berücksichtigt, dass der Kaufpreis entsprechend tief war.Der Grosse Rat hiess das kantonale Dekret, mit dem das gesamte Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes umgesetzt wird, einstimmig gut.Die Neuerungen treten im Aargau gestaffelt in Kraft. Die Steuerausfälle betragen beim Kanton rund 7,3 Millionen Franken pro Jahr und bei den Gemeinden 6,7 Millionen Franken.
Quelle: sda

SO - Handänderungssteuer

09.11.2009
Im Kanton Solothurn soll die Handänderungssteuer beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum abgeschafft werden. Das will eine Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes erreichen. Das Volk entscheidet am 29. November. Regierung und Parlament sind dagegen.Die Handänderungssteuer erschwere unnötig den Erwerb von Wohneigentum, hält der kantonale Hauseigentümerverband fest. Diesen "Missstand" solle die Volksinitiative "Willkommen im Kanton Solothurn - Ja zur steuerfreien andänderung von selbst genutztem Wohneigentum" beheben.Die Steuer fällt heute beim Kauf einer Liegenschaft an. Der Erwerber muss 2,2 Prozent des Verkehrswertes, der in der Regel dem Kaufpreis entspricht, als Steuer bezahlen. Bei einem Wert von einer halben Million Franken fallen 11'000 Franken an. Kaufen Kinder eine Liegenschaft der Eltern, so ist die Steuer halb so hoch.

Parlament gegen Steuersenkung

Der Regierungsrat und das Parlament lehnen die Initiative klar ab. Das Parlament verwarf sogar den Gegenvorschlag des Regierungsrates. Er hatte vorgeschlagen, die Handänderungssteuer für alle um rund zehn Prozent zu senken.Das Hauptargument der Gegner der Initiative sind die geschätzten Steuerausfällevon 8 bis 10 Millionen Franken pro Jahr. Auch führe das Begehren zu einem bürokratischen Aufwand, weil die Verwaltung die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung kontrollieren müsse.

Solothurn als attraktiver Wohnkanton

Die Befürworter, allen voran die FDP, betonen, die Initiative helfe mit, dass der Solothurn als Wohnkanton attraktiver werde. Neue Steuerzahler würden die Ausfälle wegen der Abschaffung der Handänderungssteuer kompensieren.Die Regierung hält dagegen, dass im Kanton Solothurn 46 Prozent der Bevölkerung in den eigenen vier Wänden wohnt. Im Schweizer Durchschnitt liegt die Eigentumsquote bei 34 Prozent.Volksinitiativen zur generellen Abschaffung der Handänderungssteuern hatte das Volk 2008 im Kanton Schwyz und 2003 im Kanton Zürich zugestimmt. Die jeweiligen Volksbegehren waren von den kantonalen Hauseigentümverbänden lanciert worden.
Quelle: sda

Steuermäppchen 2009

05.11.2009
Die ESTV hat heute ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2009 veröffentlicht. Die Publikation, die viele wesentliche Tabellen in der jeweils aktuellen Ausgabe zum Steuerrecht enthält, ist in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Tabellen:
    • Abzüge vom Zweitverdienereinkommen
    • Sozialabzüge vom Einkommen
    • Steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten in den Kantonen
    • Sozialabzüge vom Vermögen und steuerfreies Minimum
    • Abzüge für Banksparen
    • Kombinierte Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
    • Besteuerung der AHV/IV-, SUVA-Renten, Arbeitslosenentgeld, Besteuerung der Leibrenten
    • Besteuerung der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • Besteuerung der Renten und Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge - Übergangsbestimmungen
    • Reduktion der wirtschaftlichen DoppelbelastungAltersabzug / Abzug für bescheidene Einkommen
    • Gewinnungskosten für unselbständig Erwerbende
    • Abzug für Krankheitskosten
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen für gemeinnütziger Zwecke
    • Abzüge für Unterhaltskosten von Grundstücken und Gebäuden
    • Indexklauseln
    • Übersicht über die Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression
    • Steuerbezug in den Kantonen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2009, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Natürliche Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Tabellen:
    • Einfache Ansätze der Gewinnsteuer für juristische Personen
    • Einfache Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2009, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Juristische Personen
    • Besteuerung der Holding- und Beteiligungsgesellschaften
    • Besteuerung der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
    • Minimalsteuern der juristischen Personen
    • Liegenschaftssteuern der juristischen und natürlichen Personen
    • Minimalsteuern der natürlichen Personen
  • Handänderungs- und Vermögensgewinnsteuern sowie Erbschafts- und SchenkungssteuernDiese PDF-Datei enthält die Tabellen:
    • Handänderungssteuern
    • Besteuerung der Gewinne auf beweglichem Vermögen, der Lotterie- und Totogewinne sowie der Liqudationsgewinne
    • Grundstückgewinnsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern

Besteuerung Eigenmietwert – Eigenmietwert soll abgeschafft werden

04.11.2009
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Vorlage «Sicheres Wohnen im Alter» des HEV eröffnet.

Komplette Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts vorgeschlagen

Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abgeschafft werden.

Im Gegenzug Abschaffung von Ausnahmen

Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten auf zwei Ausnahmen reduziert werden:
  • einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende sowie
  • einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat die vom HEV eingereichte Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" in eine auch steuersystematisch richtige Richtung lenken. Die mit der Volksinitiative verfolgten Ziele sind für den Bundesrat in mehrfacher Hinsicht nicht überzeugend. Der Bundesrat ist gegen eine auf einzelne Personen oder Personengruppen beschränkte Abschaffung des Eigenmietwerts. Er lehnt daher eine fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung nur für Personen im Rentenalter ab. Die Massnahme würde nach Ansicht des Bundesrates zu einer sachlich nicht begründeten Ungleichbehandlung gegenüber allen nicht geförderten Gruppen führen: Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die noch nicht Rentnerinnen und Rentner sind, sowie Mieterinnen und Mieter. Zudem würde das Steuerrecht unnötig verkompliziert.

Selbstgenutzte Zweitliegenschaften – Neue kantonale Sondersteuer nötig

Die Vernehmlassungsvorlage ist so ausgestaltet, dass es auf Stufe Bund zu keinen Mindereinnahmen kommt. Da für Kantone mit grossem Zweitwohnungsbestand die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung zu beträchtlichen Mindereinnahmen führt, ist eine kantonale Sondersteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften notwendig. Diese bemisst sich auf der Grundlage des Vermögenssteuerwerts der Zweitliegenschaft vor Abzug der Schulden. Die Zweitliegenschaftssteuer ersetzt die kantonale Vermögenssteuer wie auch die kantonale Einkommenssteuer auf allfälligen Erträgen aus Vermietung oder Verpachtung. Das EFD holt während der Vernehmlassung ein externes Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungsmässigkeit der Zweitliegenschaftssteuer ein.Vorlage Eigenmietwert - weitere Information zur Abschaffung

JU - Regierung will mehr Umweltkriterien bei Autosteuer

03.11.2009
Die jurassische Regierung will bei der Motorfahrzeugsteuer mehr Umweltkriterien einbeziehen: Im Vernehmlassungsentwurf für eine Gesetzesrevision schlägt sie vor, die Steuer für Personenwagen nicht nur nach Gewicht, sondern auch nach der Motorenstärke zu berechnen.Der Treibstoffverbrauch und damit der Schadstoffausstoss stünden in proportionalem Verhältnis zu Gewicht und Kraft des Autos, begründet die Regierung den Vorschlag. Für die schadstoffärmsten Fahrzeuge soll laut einer Mitteilung vom Montag bei der ersten Inbetriebnahme ein Öko-Bonus von 300 Franken gewährt werden.Mit der Regelung liesse sich laut der Regierung das Steuervolumen insgesamt etwa gleich halten. Sie sei auch kompatibel mit den Regelungen der Nachbarkantone. Von geringeren Steuern profitieren könnten Inhaber schadstoffarmer Kleinwagen, derweil die Steuer für grosse und starke Autos bis zum Maximum von 1200 Franken steigen könnte.
Quelle: sda

BE - Steuerungskommission gegen Steuerentlastung 2010

02.11.2009
Die Steuerungskommission des Grossen Rates will auf eine einmalige Senkung der Steueranlage für das Jahr 2010, wie ein vom grossen Rat überwiesener parlamentarischer Auftrag verlangt, verzichten. Steuerentlastungen sollen im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011 geprüft werden.Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Heinz Siegenthaler (BDP) hat die Steuerungskommission den Voranschlag 2010 sowie den Aufgaben-/Finanzplan 2011-2013 beraten. Die angespannte wirtschaftliche Lage wirkt sich deutlich aus. Nur für 2010 ist eine ausgeglichene Rechnung mit einem Schuldenabbau von 6 Millionen Franken budgetiert. Insgesamt rechnet der Regierungsrat für die Periode von 2010 bis 2013 jedoch mit einem Schuldenzuwachs von 899 Millionen Franken.<br /><br />Wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Regierungsrat die Steueranlage für den Voranschlag 2010 bei 3,06 belassen. Dies obschon ein vom Grossen Rat überwiesener parlamentarischer Auftrag eine Senkung auf 2,96 verlangte. Eine Mehrheit der Steuerungskommission ist nach wie vor der Ansicht, dass die Steueranlage im Kanton Bern gesenkt werden muss. Steuerentlastungen sollen jedoch im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011 erfolgen. Im Sinn eines koordinierten Vorgehens beantragt deshalb auch die Steuerungskommission, trotz des überwiesenen Vorstosses auf eine einmalige Senkung der Steueranlage für 2010 zu verzichten. <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>