Nachtrag zum kantonalen Waldgesetz (Anpassung der Kostenteiler bei den Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich)
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 23. Mai 2023 die Anpassungen bei der Aufteilung der vom Kanton und den Einwohnergemeinden zu tragenden Kostenanteile im Umweltbereich in erster Lesung zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet.