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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerrecht

Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen der Säule 3b

23.03.2010
Die ESTV veröffentlicht neue Liste mit Stand am 1.1.2010.Die Liste, welche die ESTV heute veröffentlicht hat, enthält sämtliche sich auf dem Markt befindlichen Versicherungsprodukte der Säule 3b, welche der Eidg. Steuerverwaltung zur Beurteilung hinsichtlich der einkommenssteuerrechtlichen Privilegierung gemäss Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 24 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer DBG vorgelegt wurden.Direkt zur Liste

DBA Uruguay

19.03.2010
Die Schweiz und Uruguay haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen und heute ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) paraphiert. Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Uruguay ist das 21. mit einer Amtshilfeklausel nach OECD-Standard.Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen hat die Schweiz mit zahlreichen Staaten entsprechende Verhandlungen aufgenommen. Der Bundesrat hat seither auch die ersten zehn Botschaften zu revidierten DBA mit einer Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens verabschiedet und an das Parlament zur Genehmigung weitergeleitet.Neben der Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweiz verschiedene Vorteile für die Wirtschaft aushandeln können, beispielsweise Quellensteuerreduktionen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen sowie die Einführung einer Schiedsgerichtsklausel. Zudem konnte die Vermeidung von steuerlichen Diskriminierungen erreicht werden. Diese Politik wird fortgesetzt und weitere Verhandlungen mit wichtigen Ländern sind bereits vorgesehen.

Weitere Informationen zur Doppelbesteuerung mit Uruguay

Notenwechsel vom 30. Dezember 1965 zwischen der Schweiz und der Republik Uruguay betreffend die Besteuerung von Unternehmungen der Schiff- und Luftfahrt<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

DBA Slowakei

12.03.2010
Die Schweiz und die Slowakei paraphieren revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen.Die Schweiz und die Slowakei haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen und heute ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) paraphiert.Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit der Slowakei ist das 20. mit einer Amtshilfeklausel nach OECD-Standard.

SG - Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung

26.02.2010
Das Halbsatzverfahren für Einkünfte aus massgeblichen Beteiligungen gilt nicht nur für ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz, sondern auch für solche mit Sitz im Ausland.

Bisherige Regelung im Kanton St. Gallen

Das Steuergesetz des Kantons St. Gallen kennt seit dem 1. Januar 2007 das so genannte Halbsatzverfahren zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung: Nach Art. 50 Abs. 5 StG werden ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz zur Hälfte des für das steuerbare Gesamteinkommen anwendbaren Steuersatzes besteuert, wenn die steuerpflichtige Person mit wenigstens 10 % am Aktien-, Grund- oder Stammkapital beteiligt ist.

Unternehmenssteuerreform II

In der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 wurde das Unternehmenssteuerreformgesetz II angenommen. Während bei der direkten Bundessteuer neu per 1. Januar 2009 für Einkünfte aus massgeblichen Beteiligungen die Teilbesteuerung eingeführt wurde, überlässt es der revidierte Art. 7 Abs. 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) grundsätzlich den Kantonen, ob und wie sie die wirtschaftliche Doppelbelastung von Körperschaften und Anteilsinhabern mildern wollen. Die Kantone verfügen in diesem Bereich somit über einen Gestaltungsspielraum.

Rechtsprechung des Bundesgerichts

Gemäss Entscheiden des Bundesgerichts vom 25. September 2009 müssen die Kantone bei der Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 StHG zwingend eine Mindestbeteiligung von 10 % vorschreiben. Zudem ist es nach Ansicht des Bundesgerichts verfassungswidrig, wenn bei der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung die Beteiligungserträge eingeschränkt werden auf solche aus Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Eine solche Einschränkung beruhe nicht auf einer sachlichen Grundlage, weshalb sie sich als rechtsungleich erweise und den Grundsatz der Belastungsgleichheit verletze.

Konsequenzen für den Kanton St. Gallen

Aus diesen Gründen werden beim Halbsatzverfahren Beteiligungserträge aus ausländischen Unternehmen gleich behandelt wie solche aus schweizerischen Unternehmen. Die Einschränkung in Art. 50 Abs. 5 StG "mit Sitz in der Schweiz" wird damit nicht mehr angewendet. Der Gesetzeswortlaut wird bei der nächsten Steuergesetzrevision entsprechend angepasst. Im Übrigen erweist sich die st. gallische Regelung des Halbsatzverfahrens als rechtskonform.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen</i>

UR - Regierungsrat für Systemwechsel bei Wohneigentumsbesteuerung

17.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri hat heute seine Stellungnahme an das Eidgenössische Finanzdepartement zum Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) veröffentlicht.Der Regierungsrat anerkennt seiner Antwort, dass der Systemwechsel wesentliche Problembereiche der heutigen Eigenmietwertbesteuerung (Eigenmietwertermittlung, Mitnahmeeffekte, Verschuldungsgrad) beseitige und zudem eine wesentliche Vereinfachung für die Eigenheimbesitzer bei der Steuerdeklaration zur Folge habe.In einer Gesamtbetrachtung überwögen die Vorteile des Systemwechsels, so dass der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats grundsätzlich begrüsst werde.

Vorbehalte

Allerdings erfolgt die Zustimmung zum Systemwechsel seitens der Regierung des Kantons Uri nicht vorbehaltlos. Damit politisch eine mehrheitsfähige Lösung präsentiert werden könne, müssten neue Lösungen gefunden werden, um die Nachteile für die Neuerwerber zu beseitigen und die Steuerausfälle der Zweitliegenschaftskantone angemessen zu kompensieren. Dabei sei das Rechtsgleichheitsgebot zwischen den Mietern und den Wohneigentümern entsprechend zu berücksichtigen.Der Regierungsrat ersucht den Bundesrat den Systemwechsel weiterzuverfolgen, um diesen als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV zu präsentieren. Allerdings wird eine umfassende Überarbeitung der vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen empfohlen, um die Ziele zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung und eine politisch mehrheitsfähige Lösung zu erzielen.Zur Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kantons Uri zum Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümewerbandes Schweiz (HEV).

DBA Frankreich

15.02.2010
Die Schweiz und Frankreich haben die Auslegung des neu ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) verbindlich vereinbart.In dem Briefwechsel - abgeschlossen zwischen den zuständigen schweizerischen und französischen Steuerbehörden - wird namentlich Folgendes präzisiert:
  • Wenn ein Staat vom anderen Amtshilfe für Bankinformationen verlangt und den Namen der Bank des betroffenen Steuerpflichtigen kennt, gibt der gesuchstellende Staat diese Angaben dem angefragten Staat in jedem Fall weiter.
  • Wenn im Ausnahmefall dem gesuchstellenden Staat der Name der Bank nicht bekannt ist und er die Bank nicht eindeutig identifizieren konnte, muss er sämtliche in seinem Besitz stehenden Angaben liefern, welche die Identifizierung der Bank ermöglichen.
  • Der angefragte Staat tritt auf ein entsprechendes Gesuch ein, sofern dieses dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und keiner "Fishing Expedition" entspricht.
<h3>Wiederaufnahme der Behandlung im Parlament</h3><p>Die Klärung der offenen Steuerfragen soll die Wiederaufnahme des Ratifizierungsprozesses ermöglichen zur Entspannung des bilateralen fiskalpolitischen Verhältnisses beitragen. Das EFD hat der vorberatenden Kommission des Ständerates bereits die Wiederaufnahme des Genehmigungsprozesses für seine nächste Sitzung vom 17. Februar 2010 beantragt.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

TG - Regierungsrat für Abschaffung Eigenmietwert

12.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stimmt der Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts zu. Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer auf drei Ausnahmen reduziert werden: einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende, einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Heimatschutzmassnahmen.Das Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums ist der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV). Der Thurgauer Regierungsrat stimmt der Gesetzesvorlage im Grundsatz zu. Ziel der Revision müsse sein, die Gesellschaft steuerlich zu entlasten, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartements. Der Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung dürfe nicht zu einer verkappten Steuererhöhung führen. Insbesondere bei der Besteuerung des Zweitwohnungsbesitzes müssten deshalb Mechanismen eingebaut werden, die sich ausschliesslich an den tatsächlichen Steuerausfällen der Standortkantone orientierten, führt der Regierungsrat aus.Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei den Abzugsmöglichkeiten seien nachvollziehbar und volkswirtschaftlich sinnvoll, da auch die wirtschaftlichen Folgen eines Systemwechsels zu bedenken seien. Gemäss dem Gegenvorschlag wird der Ersterwerb einer Liegenschaft nach wie vor steuerlich unterstützt. Damit werde indirekt auch die Erstellung und Sanierung von Immobilien gefördert, womit Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft erhalten blieben, ist der Regierungsrat überzeugt. Zu bedenken sei, dass der Systemwechsel im Finanzsektor zu einer vermehrten Amortisation der Hypotheken bei den Privatkunden führen dürfte. Das Hypothekargeschäft sei insbesondere für Kantonal- und Raiffeisenbanken, aber auch für Grossbanken, nicht unerheblich.Direkt zur Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kantons TG zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau

DBA Kanada

12.02.2010
Die Schweiz und Kanada haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen und gestern ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Kanada ist das 18. mit einer Amtshilfeklausel nach OECD-Standard.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

ZH - Verwaltungsgericht soll Steuerrekurskommission beaufsichtigen

11.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat beschlossen, dass die Steuerrekurskommission neu dem Verwaltungsgericht unterstellt werden soll. Bisher war sie in administrativer Hinsicht der Direktion der Justiz und des Innern angegliedert. Zugleich wird der gerichtliche Charakter der Rekursinstanz durch ihre Bezeichnung als Gericht verdeutlicht. Die Gesetzesvorlage geht nun an den Kantonsrat.Die Kantonsverfassung verlangt, dass sich die Gerichte des Kantons Zürich unter der Leitung der obersten kantonalen Gerichte selbst verwalten. Die heutige Steuerrekurskommission ist ein Gericht, entgegen ihrer Bezeichnung. Bisher war sie aber in administrativer Hinsicht der Direktion der Justiz und des Innern unterstellt. Diese hat in Zusammenarbeit mit der Rekurskommission und dem Verwaltungsgericht einen Entwurf für die Gesetzesänderungen ausgearbeitet, die erforderlich sind, um die Rekurskommission neu administrativ dem Verwaltungsgericht zu unterstellen.

Aus Steuerrekurskommission wird Steuerrekursgericht

Ihrem Charakter als unabhängige gerichtliche Instanz soll auch die neu vorgesehene Bezeichnung als Baurekursgericht und Steuerrekursgericht Ausdruck verleihen. <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich</i>

BE - Steuergesetzrevision 2011 - Regierungsrat verabschiedet Antrag für die zweite Lesung

10.02.2010
Heute hat der Regierungsrat des Kantons Bern seinen Antrag zur Steuergesetzrevision 2011 für die zweite Lesung (Märzsession 2010) verabschiedet. Der Antrag umfasst Entlastungen im Umfang von rund 110 Millionen Franken per 2011 und weicht damit in bedeutenden Teilen vom Antrag der vorberatenden Kommission ab. So spricht sich der Regierungsrat aus finanzpolitischen Überlegungen gegen die von der Kommission beantragten zusätzlichen Entlastungen beim Vermögenssteuertarif in der Höhe von 18,5 Millionen Franken (per 2011) und beim Einkommenssteuertarif in der Höhe von 128,5 Millionen Franken (per 2012) aus.

Entlastungen für Unternehmen stehen nicht mehr im Vordergrund

Nachdem die vorberatende Kommission am 18. Januar 2010 ihren Antrag für die zweite Lesung zur Steuergesetzrevision 2011 verabschiedet hat , befasste sich der Regierungsrat anlässlich seiner heutigen Sitzung mit der Vorlage.  Dabei ist er von seiner ursprünglichen Stossrichtung abgekommen, welche in erster Linie (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der wirtschaftlich schwierigen Lage) steuerliche Entlastungen für Unternehmungen vorsah. Dies nachdem sowohl die Kommission als auch der Grosse Rat im Rahmen der ersten Lesung den Schwerpunkt der Revision auf Steuerentlastungen für die natürlichen Personen gesetzt hatten. Auch wenn der Regierungsrat den Handlungsbedarf bei den Steuern für die juristischen Personen nach wie vor als ausgewiesen erachtet, verzichtet er nunmehr auf die ursprünglich beantragte Einführung des proportionalen Gewinnsteuertarifes unter gleichzeitiger Senkung des Steuersatzes.

Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer soll ins Gesetz

Bestandteil der Steuergesetzrevision 2011 ist jedoch - in Übereinstimmung mit der Kommission - nach wie vor die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer, was Einnahmenausfälle von rund 20 Millionen Franken bewirken wird.

Ausgleich der kalten Progression und weitere Entlastungen

Der Regierungsrat kommt der vorberatenden Kommission insofern entgegen, als er mit seinem Antrag Entlastungen von insgesamt 110 Millionen Franken vorsieht, obwohl in der aktuellen Finanzplanung des Kantons hierfür nur rund 90 Millionen Franken eingestellt sind. Wie die Kommission beantragt er neu den Ausgleich der kalten Progression im Umfang von drei Prozent auf allen Tarifen und Abzügen und unterstützt die Senkung des Vorsorgetarifes sowie des Maximalsatzes bei der Vermögenssteuerbremse.

Vermögenssteuertarif soll nicht gesenkt werden

Beim Vermögenssteuertarif spricht sich der Regierungsrat gegen die von der Kommission beantragte Senkung im Umfang von 18,5 Millionen Franken aus und befürwortet nur den Ausgleich der kalten Progression von rund drei Millionen Franken.

Nur Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommenssteuer

Die grösste Differenz zum Antrag der vorberatenden Kommission besteht sodann bei der Einkommenssteuer. Auch hier möchte der Regierungsrat lediglich die kalte Progression ausgleichen. Auf zusätzliche, bedeutende Entlastungen in der Höhe von 128,5 Millionen Franken per 2012 - wie sie im Hauptantrag der Kommission enthalten sind - möchte er verzichten.Die voraussichtlichen Mindereinnahmen der vom Regierungsrat beantragten Massnahmen belaufen sich auf insgesamt 110 Millionen Franken auf Kantons- und 57,9 Millionen auf Gemeindeebene.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>