Revision kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG)
Im Auftrag des Regierungsrats lädt Sie das Bau- und Raumentwicklungsdepartement zur Vernehmlassung zum neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) ein. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 30. September 2024. Das Planungs- und Baugesetz führt das bisherige Baugesetz und die zugehörige Verordnung in einen Erlass zusammen. Die Übersichtlichkeit wird damit erhöht und die Nutzerfreundlichkeit verbessert.