Dossier Steuerinformationen: Handänderungssteuer
Der Artikel «Handänderungssteuer» aus dem Dossier Steuerinformationen ist aktualisiert worden. Der Text erläutert die Ausgestaltung der Handänderungssteuer bzw. –gebühren in den Kantonen.
Der Artikel «Handänderungssteuer» aus dem Dossier Steuerinformationen ist aktualisiert worden. Der Text erläutert die Ausgestaltung der Handänderungssteuer bzw. –gebühren in den Kantonen.
Die vom Finanzdepartement des Kantons Schwyz publizierte Steuerstatistik für das Jahr 2019 zeigt bei den natürlichen Personen eine Zunahme von Einkommen und Vermögen. Bei den juristischen Personen ist eine noch stärkere Zunahme von Gewinn und Kapital festzustellen.
An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat einen Bericht über die Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen mit Elektroantrieb verabschiedet. Er empfiehlt, eine einheitliche Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen beizubehalten und von einer reduzierten Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge abzusehen.
Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2022 beträgt 112,5 Punkte und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Jahre 2012 um 2,09 Prozent erhöht. Folglich muss der Kanton für das Steuerjahr 2023 die im Steuergesetz in Frankenbeträge festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer erhöhen.
Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt über die Besteuerung der Vergütungen für die Betreuung von Pflege- und Tageskindern angepasst. Dieses Merkblatt und weitere Erlasse sind im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden.
Der Bundesrat hat die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Tadschikistan verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im Rahmen des Kapitaleinlageprinzips die Zahlen zu den Kapitaleinlagen, den Rückzahlungen und den weiteren Veränderungen aktualisiert.
Im Aargauer Steuerwesen gibt es verschiedene Änderungen und Neuerungen. Die natürlichen Personen können ab dem Steuerjahr 2022 um 50 Prozent höhere Abzüge bei den Krankenkassen geltend machen; weiter wird der Versicherungsabzug ab dem Steuerjahr 2023 an die Erhöhung der Krankenkassenprämien angepasst, was zu einer weiteren Entlastung für alle natürlichen steuerpflichtigen Personen führt. Im für die Bestimmung des Eigenmietwerts massgebenden Schätzungswesen werden die vom Verwaltungsgericht angeordneten gesetzlichen Anpassungen vorgenommen. Und ab dem Steuerjahr 2023 werden die im Kanton international tätigen Firmen aufgrund der Gesetzesrevision zur Hinzurechnungsbesteuerung ihre Steuern im Aargau entrichten und nicht mehr im Ausland.
Die zwischen der Schweiz und Frankreich im Zusammenhang mit Covid-19 getroffene Regelung zur Telearbeit bleibt mindestens bis zum 31.12.2022 unverändert anwendbar.
Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat eine Information veröffentlicht, welche steuerlichen Folgen aus der privaten Unterbringungen von Geflüchteten aus der Ukrainie eintreten können, welche Abzüge möglich sind und was bei Erwerbstätigkeit der Geflüchteten gilt.
Für die unentgeltliche private Unterbringung von Geflüchteten mit Schutzstatus S können Gastgebende in ihrer Steuerdeklaration 2022 unter gewissen Voraussetzungen einen Unterstützungsabzug geltend machen. Eine entgeltliche Unterbrigung hat für die Gastgebenden nach Abzug darauf entfallender Aufwände in der Regel keine Steuerfolgen. Der Schutzstatus S ermöglicht den Geflüchteten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Unselbständiges Erwerbseinkommen wird hierbei durch die Arbeitgebenden mittels Quellensteuer abgerechnet. Einkünfte aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind unaufgefordert den Behörden zu melden.
Details finden Sie im folgenden Informationsblatt