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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

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Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern in den Schweizer Kantonen

Kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital

05.01.2022

Der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital entspricht gemäss Artikel 25abis Absatz 4 erster Satz StHG der Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen am letzten Handelstag des dem Beginn der Steuerperiode vorangegangen Kalenderjahres (vgl. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung vom 13. November 2019 über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen; SR 642.142.2). Aufgrund der negativen Rendite am letzten Handelstag im Jahr 2021 beträgt dieser für das Steuerjahr 2022 weiterhin 0 Prozent.

Einheitlicher pauschaler Steuerabzug für alle unselbständig Erwerbenden

16.11.2021

Die zunehmende Bedeutung des mobilen Arbeitens hat zahlreiche Fragen zu den steuerlichen Abzügen bei den unselbständig Erwerbenden aufgeworfen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten.

Bundesgesetz über elektronische Verfahren: Gestaffeltes Inkrafttreten ab 1.1.2022

02.11.2021

Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich gestaffelt in Kraft zu setzen. Das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich ist ein Mantelerlass und regelt das elektronische Verfahren in allen Steuerbereichen. Unter anderem ermächtigt es den Bundesrat, die Unternehmen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV verpflichten zu können. Zudem verpflichtet es die Kantone, neben dem schriftlichen Verfahren, auch ein elektronisches vorzusehen. Ferner regelt es einheitliche Datenformate bei der Steuererklärung und ermöglicht die Verwendung der AHV-Nummer durch den Versicherer bei der Meldung von Versicherungsleistungen.

Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

16.03.2021

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.