Dossier Steuerinformationen: Besteuerung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
Der Artikel «Besteuerung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit» aus dem Dossier Steuerinformationen ist aktualisiert worden.
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Im Zürcher Steuerbuch wurden diverse Änderungen aufgenommen. Themen sind etwa die Berufskosten und Corona in der Steuererklärung 2022, die Besteuerung von Vergütungen aus Photovoltaikanlagen oder die Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Wer eine Photovoltaikanlage für den Eigenbedarf besitzt und daraus gewonnene Energie ins Stromnetz einspeist, bezahlt auf die Vergütungen künftig weniger Steuern. Neu wird nur noch derjenige Betrag zum Einkommen gerechnet, der mit der Anlage netto erwirtschaftet wird.
Zürcher Eltern sollen für die familienergänzende Betreuung pro Kind neu bis zu 25’000 Franken von ihren Einkünften abziehen können. Mit der entsprechenden Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und dazu beitragen, dass das inländische Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft wird.
Der Aargauer Regierungsrat legt den Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 vor. Damit wird im Kanton Aargau erstmals eine vertiefte politische Debatte darüber möglich, wie die Steuerpolitik des Kantons in Zukunft in einer Gesamtbetrachtung aussehen soll. Ziel der kantonalen Steuerstrategie ist die Stärkung des Kantons Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton sowie eine Verbesserung des kantonalen Ressourcenindexes in steuerlicher Hinsicht. Damit dies möglich ist, braucht es eine bessere steuerliche Positionierung des Kantons Aargau im interkantonalen Vergleich.
Die Steuerverwaltung hat ein neues Merkblatt zur Deklaration im Rahmen von Todesfällen und Erbschaften veröffentlicht. Dies, da beobachtet wurde, dass offenbar viele Steuerpflichtige Ihre unverteilten Erbschaften nicht, bzw. erst nach Erhalt einer ersten Zahlung deklarieren.
Der Staatsrat gibt den Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (DStG) in die Vernehmlassung. Mit dieser Revision soll das kantonale Recht an die Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, (StHG; SR 642.14), die die Revision des Aktienrechts betreffen, angepasst werden. Mit dieser Revision werden auch di Motionen Schneuwly/Dafflon 2021-GC-91 und Collomb/Defferrard 2021-GC-128 sowie der Bericht des Staatsrats vom 8. März 2022 zum Ausgleich der Folgender kalten Progression umgesetzt. Sie regelt schliesslich die Aufhebung der Ausgleichszinsen und geht näher auf die Frage der in Nachsteuerverfahren anwendbaren Zinsen ein. Dieser erläuternde Bericht befasst sich auch mit der Frage der von der OECD vorgesehenen Mindeststeuer, vorerst ohne Gesetzesänderungsvorschläge. Die Vernehmlassung läuft bis 17. Juni 2022.
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die achte Teilrevision des Steuergesetzes in erster Lesung verabschiedet. Schwerpunkte der Vorlage sind die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, Verbesserungen bei der Vermögenssteuer, eine moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs, die unbefristete Beibehaltung der von 2021–2023 erhöhten persönlichen Abzüge und Nachführungen der kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung.
Wir informieren die Steuerpflichtige, dass die KSTV die QR-Rechnung einführen wird.
Die EStV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2021 veröffentlicht. Daneben wurde im Rahmen des Dossiers Steuerinformationen ein neuer Beitrag «Kryptowährung» veröffentlicht.