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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerrecht

AI: Neue Ausgabe «Steuern steuern»

06.10.2021

Die neue Ausgabe der Steuerbroschüre «Steuern steuern» ist ab sofort erhältlich. Die Publikation «Steuern steuern», welche in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wirtschaft und der kantonalen Steuerverwaltung entstanden ist, wird alle vier Jahre überarbeitet. Die neue Ausgabe 2021 informiert über die Innerrhoder Steuerlandschaft und zieht schweizweite Vergleiche.

AI

DBA USA - Änderungsprotokoll in Kraft getreten

20.09.2019
Die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika haben am 20. September 2019 in Bern die Ratifikationsurkunden zum Änderungsprotokoll ihres Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) ausgetauscht. Das gleichentags in Kraft getretene Protokoll stellt einen Meilenstein in den steuerlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA dar.Ausgetauscht wurden die Ratifikationsurkunden von Staatssekretärin Daniela Stoffel für die Schweiz und Botschafter Edward McMullen für die Vereinigten Staaten. Dieser Vorgang war die letzte Etappe auf dem Weg zum formellen Inkrafttreten des Änderungsprotokolls.Die beiden Staaten hatten das Protokoll am 23. September 2009 mit Blick auf eine Revision ihres DBA aus dem Jahr 1996 unterzeichnet. Die Schweizerische Bundesversammlung hatte das Protokoll bereits am 18. Juni 2010 genehmigt. Zuständig für die Genehmigung ist in den USA der Senat, der am 17. Juli 2019 grünes Licht gab.Das Kernelement dieser Revision ist der Informationsaustausch. Es wird nicht mehr zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschieden, weder bei Einzel- noch bei Gruppenersuchen. Dies steht im Einklang mit dem internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Ersuchen, den die Schweiz mit über 100 Staaten und Territorien, bislang aber nicht mit den USA, anwendet.Die Informationsersuchen können ab dem Inkrafttreten des Protokolls eingereicht werden, d. h. ab dem 20. September 2019. Die Ersuchen betreffend Finanzkonten müssen sich auf Sachverhalte beziehen, die ab dem Datum der Unterzeichnung des Änderungsprotokolls, also ab dem 23. September 2009, eingetreten sind. Im Rahmen des FATCA-Abkommens sind Gruppenersuchen für Sachverhalte ab dem 30. Juni 2014 zulässig.Weitere Bestimmungen sind: Dividenden an Einrichtungen der individuellen Vorsorge – in der Schweiz die Säule 3a – werden ab dem 1. Januar 2020 von Quellensteuern befreit. Eine obligatorische Schiedsklausel stellt sicher, dass eine Doppelbesteuerung auch in Fällen vermieden wird, bei welchen sich die zuständigen Behörden im Verständigungsverfahren nicht einigen können.Das Inkrafttreten des Protokolls ebnet den Weg für eine weitere Revision des DBA. Ziel einer solchen Revision sind weitere Verbesserungen, die den Entwicklungen seit der Unterzeichnung des DBA im Jahr 1996 Rechnung tragen.

Weitere Informationen zum Thema


Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 20.09.2019

Steuermäppchen 2014

18.12.2014
Die ESTV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2014 veröffentlicht.Die Publikation, die viele wesentliche Steuertabellen in der jeweils aktuellen Ausgabe zum Steuerrecht enthält, ist in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Abzüge vom Zweitverdienereinkommen
    • Sozialabzüge vom Einkommen
    • Steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten
    • Sozialabzüge vom Vermögen und steuerfreies Minimum
    • Abzüge für Banksparen
    • Kombinierte Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
    • AHV/IV-Renten, SUVA-Renten, Arbeitslosenentgelt
    • Besteuerung der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • Besteuerung der Renten und Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge - Übergangsbestimmungen
    • Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung
    • Altersabzug / Abzug für bescheidene Einkommen
    • Pauschalabzug für übrige Berufsauslage
    • Abzug für Krankheitskosten
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen für gemeinnütziger Zwecke
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen an politische Parteien
    • Abzüge für Unterhaltskosten von Grundstücken und Gebäuden
    • Übersicht über die Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Einfache Ansätze der Gewinnsteuer für juristische Personen
    • Einfache Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen
    • Besteuerung der Holding- und Beteiligungsgesellschaften
    • Besteuerung der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
    • Minimalsteuern der juristischen Personen
    • Liegenschaftssteuern der juristischen und natürlichen Personen
    • Minimalsteuern der natürlichen Personen
  • Vermögensgewinnsteuern sowie Erbschafts- und SchenkungssteuernDiese PDF-Datei enthält Informationen zu folgenden Themen:
    • Besteuerung der Gewinne auf beweglichem Vermögen, der Lotterie- und Totogewinne sowie der Liqudationsgewinne
    • Grundstückgewinnsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern

Steuermäppchen 2013

18.12.2013
Die ESTV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2013 veröffentlicht.Die Publikation, die viele wesentliche Steuertabellen in der jeweils aktuellen Ausgabe zum Steuerrecht enthält, ist in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Abzüge vom Zweitverdienereinkommen
    • Sozialabzüge vom Einkommen
    • Steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten in den Kantonen
    • Sozialabzüge vom Vermögen und steuerfreies Minimum
    • Abzüge für Banksparen
    • Kombinierte Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
    • Besteuerung der AHV/IV-, SUVA-Renten, Arbeitslosenentgeld, Besteuerung der Leibrenten
    • Besteuerung der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • Besteuerung der Renten und Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge - Übergangsbestimmungen
    • Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung
    • Altersabzug / Abzug für bescheidene Einkommen
    • Gewinnungskosten für unselbständig Erwerbende
    • Abzug für Krankheitskosten
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen für gemeinnütziger Zwecke
    • Abzüge für Unterhaltskosten von Grundstücken und Gebäuden
    • Indexklauseln
    • Übersicht über die Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression
    • Steuerbezug in den Kantonen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Natürliche Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Einfache Ansätze der Gewinnsteuer für juristische Personen
    • Einfache Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Juristische Personen
    • Besteuerung der Holding- und Beteiligungsgesellschaften
    • Besteuerung der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
    • Minimalsteuern der juristischen Personen
    • Liegenschaftssteuern der juristischen und natürlichen Personen
    • Minimalsteuern der natürlichen Personen
  • Vermögensgewinnsteuern sowie Erbschafts- und SchenkungssteuernDiese PDF-Datei enthält Informationen zu folgenden Themen:
    • Besteuerung der Gewinne auf beweglichem Vermögen, der Lotterie- und Totogewinne sowie der Liqudationsgewinne
    • Grundstückgewinnsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2014 - keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr

26.08.2013
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2014

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2014 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2014

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuerjahr 2014

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Bei einem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen. Dies war bereits für das Steu-erjahr 2013 der Fall. Massgebend bleibt somit der Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100). Der Indexstand per 30. Juni 2013 beträgt 160.0 Punkte, was einem Rückgang von 1.2 Prozent entspricht.Aufgrund der negativen Teuerung erfolgt somit für das Steuerjahr 2014 kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression.

DBA Vereinigte arabische Emirate

08.11.2012
Das neue DBA zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung ist in Kraft getreten. Es enthält eine Amtshilfeklausel gemäss dem OECD-Musterabkommen.Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate insbesondere vereinbart, dass keine Quellensteuer mehr erhoben wird auf Dividendenzahlungen an den anderen Vertragsstaat oder an staatliche Einrichtungen (insbesondere an Staatsfonds) sowie an Vorsorgeeinrichtungen.Auf Dividenden, die an Gesellschaften mit einer Beteiligung von mindestens 10% an der ausschüttenden Gesellschaft und 15% in den andern Fällen gezahlt werden, wird eine Residualsteuer von 5% erhoben. Die Zinsen und Lizenzgebühren werden nur im Ansässigkeitsstaat versteuert.Das Abkommen ist am 21. Oktober 2012 in Kraft getreten und findet Anwendung hinsichtlich der an der Quelle erhobenen Steuern ab dem 1. Januar 2012 und hinsichtlich der übrigen Steuern ab dem 1. Januar 2013. Es handelt sich um ein Erstabkommen.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz – Vereinigte arabische Emirate

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2013

08.08.2012
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2013

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2013 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2013

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2012 beträgt 160.2 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100), was gegenüber dem Vorjahr (Indexstand am 30. Juni 2011 =161.9 Punkte) einem Rückgang von -1.1 Prozent entspricht.Aufgrund der negativen Teuerung erfolgt somit für das Steuerjahr 2013 kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression.