Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZG - Versand der Steuererklärungen / elektronische Steuererklärung eTax.zug

12.01.2010
Kanton Zug informiert über den Versand der Steuererklärungen für die Steuerperiode 2009Natürliche Personen: Der Versand der Steuererklärungen für die Steuerperiode 2009 erfolgt ab 22. Februar 2010.Juristische Personen: Die Steuererklärungen für die Steuerperiode 2009 werden ab 5. Februar 2010 verschickt.Da die Steuererklärungen erst im Januar und Februar 2010 gedruckt und dann zentral von einem Versandzentrum aus verschickt werden, können vor dem offiziellen Versandtermin keine Steuererklärungen abgeben werden, wie die Steuerverwaltung mitteilt.Zeitgleich mit dem Versand wird auch die neue Version der elektronischen Steuererklärung Zug eTax.zug aufgeschaltet.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Zug

NE - Steuerverwaltung will näher zu den Kunden. Steuererklärung per Internet ab 2011

12.01.2010
Hier finden Sie die Medienmitteilung der Steuerverwaltung des Kantons Neuchâtel im Originaltext.Dès cette semaine, la déclaration d'impôt 2009 et le premier lot de tranches seront envoyés aux contribuables neuchâtelois. Pour mieux répondre aux questions de ces derniers, le Service cantonal des contributions (SCCO) a renforcé ses permanences en cours de journée du 18 janvier au 24 février. Il a également ouvert des permanences téléphoniques. Durant cette période, des guichets mobiles feront par ailleurs le tour des districts du canton pour que les contribuables puissent nouer un contact privilégié avec les spécialistes du SCCO. Enfin, de nouvelles prestations sont désormais disponibles sur le Guichet sécurisé unique (GSU).D’ici au 24 février 2010, les contribuables neuchâtelois devront retourner au SCCO la déclaration d’impôt 2009 qu'ils recevront ces tous prochains jours. Le premier lot de tranches des impôts cantonal et communal leur parviendra également prochainement. Nouveauté importante, il inclura pour la première fois le bordereau provisoire de l'impôt fédéral direct qui était expédié par un courrier séparé. Ce regroupement en un envoi unique répond aux nombreux contribuables qui ont demandé une diminution du nombre de courriers reçus du SCCO. Il permet en outre à l'Etat de réaliser une économie de quelque 70.000 francs de frais d'affranchissement.

Nouvelles prestations sur le Guichet sécurisé unique

De nouvelles prestations ont été mises en ligne sur le GSU pour autant que les contribuables disposent d'un compte (pour toute information: www.guichetunique.ch). Au niveau immobilier, il sera désormais possible de consulter le résumé de ses estimations cadastrales ou le détail de chaque estimation.Les mandataires auront accès à des prestations supplémentaires en matière de perception: ils pourront consulter le compte courant de leurs clients et adapter les acomptes en conséquence.

Permanences supplémentaires pour améliorer les contacts avec l'administration fiscale

Les contribuables ont toujours eu beaucoup de peine à joindre le SCCO et à trouver un interlocuteur à même de répondre à leurs questions, tout particulièrement en début d'année. Certaines mesures seront mises en oeuvre dès 2010 pour la première fois, afin de remédier à cette situation, ceci sans attendre la fin des travaux de réorganisation du service.Ainsi, durant la journée, une organisation spécifique du service a été organisée pour renforcer les guichets à la rue du Docteur-Coullery 5, à La Chaux-de-Fonds, et à la rue du Musée 1, à Neuchâtel. Le nombre de collaborateurs et collaboratrices répondant au téléphone sera renforcé: six lignes supplémentaires seront mises en place, ce qui portera à 16 le nombre de lignes ouvertes simultanément.Par ailleurs, du 18 janvier au 24 février, les lundis et les mercredis, des permanences téléphoniques seront ouvertes entre 18h et 20h, à l'attention des personnes qui souhaitent s'adresser au Service des contributions hors de leurs heures de travail.Enfin, des guichets mobiles feront le tour des districts, du 26 janvier au 11 février prochains. Les dates de passage de la caravane du SCCO sont communiquées aux contribuables dans une lettre du conseiller d’Etat Jean Studer, chef du DJSF, jointe à la déclaration d'impôt. Lors de ces séances, les contribuables pourront venir poser directement leurs questions à des spécialistes du service, qu'elles soient de nature fiscale ou en relation avec le logiciel Clic&Tax, qu'elles concernent la taxation ou la perception. Les guichets mobiles seront ouverts aux dates et lieux suivants:
  • 26.01.2010, 18h30 à 20h00, Neuchâtel, Service des contributions, rue du Musée 1
  • 28.01.2010, 18h30 à 20h00, Peseux, Collège des Côteaux, rue du Lac 3
  • 02.02.2010, 18h30 à 20h00, Le Locle, Cifom, Ecole Technique, rue Klaus 1
  • 04.02.2010, 18h30 à 20h00, Cernier, Ecole des métiers de la terre, route de l’Aurore 3
  • 09.02.2010, 18h30 à 20h00, Couvet, Centre sportif du Val-de-Travers, Clos-Pury 5
  • 11.02.2010, 18h30 à 20h00, La Chaux-de-Fonds, Service des contributions, Dr. Coullery 5

Déclaration d'impôt sur Internet dès 2011

En parallèle, les travaux de modernisation du SCCO avancent comme prévu. Dès cette année, les guichets de taxation et de perception de la rue du Musée 1, à Neuchâtel, seront regroupés, afin de répondre à toutes les questions concernant l'impôt, sans obliger le contribuable de changer d'interlocuteur.Sur le plan informatique, de nouveaux outils sont en développement pour offrir au contribuable, dès 2011, la possibilité d'envoyer sa déclaration d'impôt via le GSU. Les annexes seront par ailleurs intégrées dans le logiciel de taxation, ce qui simplifiera le travail des taxateurs et qui accélérera le processus de traitement des déclarations. En outre, un nouveau logiciel de travail dans les domaines des personnes morales et de l'impôt sur les successions est à l'étude.Ces nouveaux instruments permettront au SCCO d'optimiser les processus de taxation et de perception, d'améliorer le rendement de l'impôt, tout en répondant encore mieux aux besoins des contribuables. Mais ces objectifs exigent aussi des efforts de formation conséquents de la part des cadres et des collaborateurs et collaboratrices du service, afin de renforcer leur polyvalence, leurs connaissances informatiques et fiscales. Il s'agit d'une des priorités les plus importantes pour les trois prochaines années, priorité qui s'inscrit en droite ligne de la charte élaborée et adoptée par le personnel du Service des contributions, le 1er juin 2005.
Quelle: Steuerverwaltung des Kantons Neuchâtel

BE - Online-Dienstleistungen für Steuererklärung und Steuerbegleichung

11.01.2010
In diesen Tagen werden im Kanton Bern die Steuererklärungen 2009 verschickt. Bis zum Einreichetermin werden rund 95 Prozent der letztjährigen Steuererklärungen definitiv verarbeitet sein. Die Zahlungsmoral der Berner Bevölkerung beim Begleichen der Steuerrechnungen ist gemäss Information der Steuerverwaltung weiterhin erfreulich. Der Trend hin zu Online-Dienstleistungen hält an.<table border="1px" ><tbody><tr><td id=""><br /></td><td valign="top"><br /></td><td> <b>2008</b></td><td> </td><td><b>2007</b><br /></td></tr><tr><td>Papier<br /></td><td valign="top">183'471<br /></td><td>32%<br /></td><td>192'754<br /></td><td>(34%)<br /></td></tr><tr><td>TaxMe-CD </td><td valign="top">160'779<br /></td><td>28%<br /></td><td>169'473<br /></td><td>(30%)<br /></td></tr><tr><td>TaxMe-Online </td><td valign="top">149'761<br /></td><td>26%<br /></td><td>124'366<br /></td><td>(22%)<br /></td></tr><tr><td>Andere (Dr. Tax, PEBE etc.) </td><td valign="top"> 82'213<br /></td><td>14%<br /></td><td id=""> 83'951</td><td>(14%)<br /></td></tr></tbody></table></p>Eine Demoversion von TaxMe-Online steht unter <a target="" href="http://www.taxme.ch">www.taxme.ch</a> zur Verfügung.Die TaxMe-CD ist kostenlos bei den Steuerbüros der Gemeinden, an den Schaltern der Steuerverwaltung und bei der Berner Kantonalbank BEKB erhältlich. Zudem kann die aktuelle Version 2009 auch im Internet heruntergeladen werden.TaxMe für Windows herunterladenTaxMe für Mac OS herunterladenTaxMe für Linux herunterladen

E-Rechnung

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bietet als erster Kanton an, dass die drei Ratenrechnungen der Gemeinde- und Kantonssteuern sowie auch die provisorische Abrechnung der direkten Bundessteuer neu als E-Rechnung empfangen und mit wenigen Klicks bezahlt werden können. Ziel ist es nicht nur, eine moderne Zahlungsmethode für die Steuerrechnungen anzubieten, sondern auch aus ökologischer Sicht - wie bei der Steuererklärung mit TaxMe-Online - Papier einzusparen. Um die E-Rechnung nutzen zu können, ist ein E-Bankingvertrag bei der Bank oder bei Postfinance notwendig.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

SG - Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

08.01.2010
Heute reichte die SP die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung ein. Mit Hilfe der Gewerkschaften, Grünen, EVP und PdA konnten 6129 beglaubigte Unterschriften gesammelt und übergeben werden.Die SP sieht in den Sonderabkommen mit reichen AusländerInnen eine massive Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit gegenüber schweizerischen Steuerzahlern. Die Sonderregelungen förderten die Steuerflucht und untergrüben die Steuermoral.

Zürich hat Pauschalbesteuerung schon abgeschafft - Initiative auch im Kanton Thurgau

Die [intlink id="232" type="category"]Zürcher[/intlink] Stimmberechtigten haben bereits letztes Jahr eine Initiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer angenommen. In der Zwischenzeit wurde auch im [intlink id="225" type="category"]Kanton Thurgau[/intlink] eine Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung lanciert.

Autobahnvignette: Busse bleibt bei 100 Franken

08.01.2010
Einige Medien haben irrtümlicherweise berichtet, dass sich die Busse für ungültige oder fehlende Autobahnvignetten 2010 von 100 auf 200 Franken erhöhe. Die Busse bleibt Nationalstrasssenabgabejedoch für Vignettenvergehen vorläufig bei 100 Franken; eine Erhöhung tritt voraussichtlich erst ab 2011 in Kraft.Das Parlament hat das neue Nationalstrassenabgabegesetz noch nicht verabschiedet. Die Meldung einer Bussenerhöhung für fehlende oder ungültige Autobahnvignetten ist daher verfrüht. Mit einer Erhöhung des Bussbetrags ist voraussichtlich erst ab 2011 zu rechnen.Die Abgabe muss für das ganze Kalenderjahr bezahlt werden und wird nicht rückerstattet. Die Vignette gilt für die Zeit vom 1. Dezember vor bis zum 31. Januar nach dem aufgedruckten Jahr. Demzufolge ist für Fahrten auf Nationalstrassen erster und zweiter Klasse (Autobahnen und Autostrassen) ab dem 1. Februar 2010 die neue Vignette anzubringen.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

ZH - Steuerliche Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten - Präzisierung

07.01.2010
In einem neuen Merkblatt führt das kantonale Steueramt aus, welche Aufwendungen für Bildungsmassnahmen als steuerlich abzugsfähige Weiterbildungskosten gelten.Mit der nun festgelegten und veröffentlichten Praxis soll die Abgrenzung zu den nicht abzugsfähigen Ausbildungskosten einfacher und transparenter werden. Diese Vereinfachung führt in gewissen Bereichen zu einer Erweiterung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. So werden neu auch die Aufwendungen für
  • Anwaltsprüfung,
  • Dissertation,
  • Facharzttitel und
  • gewisse berufsbegleitende Fachhochschulstudien
als Weiterbildungskosten anerkannt.Eine tabellarische Übersicht im Merkblatt soll eine rasche Zuordnung von einzelnen Bildungsmassnahmen ermöglichen.Direkt zum neuen MerkblattDie präzisierte Praxis gilt ab sofort.
Quelle: Steueramt des Kantons Zürich

Wichtige Gesetzesänderungen 2010

06.01.2010
Auf den 1.1.2010 sind auf Bundesebene in den Bereichen Treuhand, Steuern, Sozialversicherungsrecht und in weiteren Rechtsgebieten verschiedene, zum Teil markante Gesetzesänderungen in Kraft getreten. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über wichtige Gesetzesänderungen 2010 sowie Hinweise darauf, wo Sie weitere, vertiefende Informationen dazu finden.

Gesetzesänderungen 2010 im Überblick

In folgenden Bereichen traten auf den 1.1.2010 wichtige Änderungen in Kraft (die Liste hat nicht den Anspruch der Vollständigkeit):
  1. Neues Mehrwertsteuergesetz MWSTG 2010
  2. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer DBG und Steuerharmonisierungsgesetz StHG - Aufhebung der Dumont-Praxis
  3. Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige
  4. Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer - Änderung des Zinsfreibetrages
  5. Freizügigkeitsgesetz FZG - Anspruch älterer Arbeitnehmer auf Auszahlung der Freizügigkeitsleistung
  6. ZGB - Wegfall der Bedenkfrist im Scheidungsrecht

1. Neues Mehrwertsteuergesetz MWSTG 2010

Nachdem bis zum 1. Oktober 2009 kein Referendum erhoben worden ist, ist das Mehrwertsteuergesetz MWSTG 2010 per 1.1.2001 in Kraft getreten. Zu dieser ausserordentlich wichtigen Revision haben wir schon ausführlich berichtet.
Links

2. Abschaffung der Dumont-Praxis

Ab 1. Januar 2010 sind bei der direkten Bundessteuer Instandstellungskosten für alle Liegenschaften ab Erwerb abzugsfähig. Die Dumont-Praxis, die damit aufgehoben wird, besagt, dass Instandstellungskosten einer vernachlässigten Liegenschaft in den ersten fünf Jahren nach Erwerb nicht zum Abzug berechtigen. Eines der Hauptprobleme der Dumont-Praxis war, dass schon die Begriffe «vernachlässigt» und «unterlassener Unterhalt» zu verschiedensten Interpretationen Anlass gaben. Die daraus resultierende unterschiedliche Praxis der Kantone sowie die schwankende Rechtsprechung dienten mitnichten der Rechtssicherheit, sondern beschäftigte Steuerberater wie Gerichte immer wieder aufs Neue. Gemäss den Übergangsbestimmungen im Steuerharmonisierungsgesetz ist die Änderung der kantonalen Gesetzgebung spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes vorzunehmen, also auf Anfang 2012. Viele Kantone wie z.B. Graubünden, Uri oder Zürich haben die Änderung bereits umgesetzt. Der Kanton Aargau hat die Dumont-Praxis sogar rückwirkend auf den 1.1.2009 abgeschafft.
Links

3. Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige

Ab 1.1.2010 wird die Nachsteuer bei Steuerhinterziehung des Erblassers mitsamt Verzugszins nur noch für die letzten drei vor dem Todesjahr des Erblassers abgelaufenen Steuerperioden nachgefordert. Die Erben kommen aber nur dann in den Genuss der vereinfachten Erbennachbesteuerung, wenn sie ihre Mitwirkungspflicht erfüllen (insbesondere bei der Errichtung eines vollständigen und genauen Nachlassinventars). Die verkürzte Nachbesteuerung wird nur für Einkommen und Vermögen gewährt, von denen die Steuerbehörden keine Kenntnis hatten. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, erfolgt eine ordentliche Nachbesteuerung bis auf zehn Jahre zurück. Ab dem 1.1.2010 haben Steuerpflichtige im Rahmen der direkten Bundessteuer zudem einmalig die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige. Zeigt sich eine steuerpflichtige Person selbst und erstmalig wegen einer Steuerhinterziehung an, wird auf die Durchführung eines Strafverfahrens verzichtet, wenn (kumulativ):
  • keine Steuerbehörde von diesem Sachverhalt Kenntnis hat;
  • die steuerpflichtige Person vorbehaltlos mit der Steuerverwaltung zusammenarbeitet, um den Betrag der geschuldeten Steuer festzustellen, und
  • die steuerpflichtige Person sich ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer bemüht.
Die Straflose Selbstanzeige kann pro steuerpflichtige Person nur einmal in Anspruch genommen werden. Die neuen Vorschriften finden erst Anwendung auf Erbgänge, die nach dem 31.12.2009 eröffnet werden!
Links

4. Änderung des Zinsfreibetrages bei der Verrechnungssteuer

Ab 1.1.2010 kann bei der Verrechnungssteuer ein Zinsfreibetrag von CHF 200 geltend gemacht werden und dies auf allen Kundengelder nicht wie bisher nur auf den Sparkonti.
Links

5. Anspruch älterer Arbeitnehmer auf Auszahlung der Freizügigkeitsleistung

Ab 1. Januar 2010 können ältere Arbeitnehmende nicht mehr zum vorzeitigen Bezug der reglementarischen Altersleistung gezwungen werden. Versicherte, welche die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, haben damit neu Anspruch auf die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung. Das Gleiche gilt für Personen, welche sich nach dem Stellenverlust bei der Arbeitslosenversicherung melden.
Links

6. Aufhebung der Bedenkfrist im Scheidungsrecht

Ehegatten, die eine Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen, müssen künftig nach Anhörung durch das Gericht nicht mehr nach einer Bedenkzeit von zwei Monaten den Scheidungswillen und die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen bestätigen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Februar 2010 in Kraft gesetzt. Die Änderung des ZGB hebt die von der Praxis wiederholt kritisierte obligatorische Bedenkzeit auf. Es bleibt in Zukunft dem Gericht überlassen, ob es die Eheleute nötigenfalls zu mehreren Anhörungen einladen will.
Links
Quelle: www.weka-treuhand.ch

Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige

05.01.2010
ESTV veröffentlicht Rundschreiben an die kantonalen Verwaltungen für die direkte Bundessteuer.

Inkrafttreten am 1.1.2010

Das Bundesgesetz vom 20. März 2008 über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige (AS 2008, 4453) tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.Zeigt sich eine steuerpflichtige Person selbst und erstmalig wegen einer Steuerhinterziehung an, wird auf die Durchführung eines Strafverfahrens verzichtet, wenn (kumulativ):
  • keine Steuerbehörde von diesem Sachverhalt Kenntnis hat;
  • die steuerpflichtige Person vorbehaltlos mit der Steuerverwaltung zusammenarbeitet, um den Betrag der geschuldeten Steuer festzustellen, und
  • die steuerpflichtige Person sich ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer bemüht.

Selbstanzeige nur einmal möglich

Es ist gemäss dem Rundschreiben durch die Verwaltungen möglichst zu vermeiden, dass eine sich selbst anzeigende Person die Straflosigkeit der Selbstanzeige mehr als einmal in Anspruch nehmen kann.

Vorgehen der Steuerbehörden ab dem 1. Januar 2010

Gestützt auf die Artikel 102 und 103 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) sollen die kantonalen Verwaltungen für die direkte Bundessteuer ab dem 1. Januar 2010 folgendermassen vorgehen:
  • Die steuerpflichtige Person, welche steuerbares Einkommen oder Vermögen anzeigt und dafür Straflosigkeit geltend macht, hat schriftlich zu bestätigen, dass sie die Anwendung dieser Bestimmungen erstmals verlangt.
  • Nach Abschluss des Verfahrens übermittelt die kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) die folgenden Angaben:
  1. AHV-Nummer (neu) / sobald verfügbar: einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer UID
  2. Name / Firma
  3. Vorname
  4. Ledigenname
  5. Geburtsdatum / Datum des Handelsregistereintrages
  6. Meldende kantonale Steuerverwaltung (Kanton und verantwortliche Person)
  7. Datum der Nachsteuerverfügung (mit Zustellnachweis)
  8. Bemerkungen (z.B. Organe der juristischen Person)
  9. Kopie der Straflosigkeitsverfügung (als Beilage)

DBA Ghana

04.01.2010
Das Abkommen zwischen der Schweiz und Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und auf Veräusserungsgewinnen ist in Kraft getreten. Dies nachdem auch Ghana das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) genehmigt und die Schweiz darüber offiziell informiert hat. Das DBA findet ab dem 1. Januar 2010 Anwendung.Das Abkommen enthält Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und trägt zur günstigen Entwicklung der bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen bei. Durch das DBA werden namentlich schweizerische Direktinvestitionen in Ghana gefördert und die Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungsvergütungen begrenzt.Das Abkommen wurde am 23. Juli 2008 in Accra unterzeichnet. Entsprechend der Schweizer Praxis zur Zeit der Unterzeichnung enthält das DBA einen Artikel über den Austausch von Informationen zur Anwendung des Abkommens. Da beide Vertragsstaaten ein möglichst baldiges Inkrafttreten des DBA anstrebten, wurde auf die Nachverhandlung einer erweiterten Amtshilfe nach OECD-Standard vorerst verzichtet.Zum DBA mit Ghana