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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Ungerechtfertigte Erhöhung der LSVA - Zollverwaltung reagiert auf Urteil des BVGer.

10.11.2009
Mit Entscheid vom 21. Oktober 2009 hat das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen die jüngste LSVA-Tariferhöhung gutgeheissen. Nun prüft das Eidg. Finanzdepartement (EFD) nun zusammen mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Urteilsbegründung und das weitere Vorgehen.Die Tariferhöhung bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vom 1. Januar 2008 wurde von rund 5000 Fahrzeughaltern mittels Einsprache bestritten. Die Oberzolldirektion hat in drei Fällen die Einsprache abgewiesen und die übrigen Verfahren sistiert. Die abgewiesenen Einsprachen wurden in der Folge ans Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden am 21. Oktober 2009 gutgeheissen.</p><p>EFD prüft nun zusammen mit dem UVEK die Urteilsbegründung. Die beiden Departemente werden auch abwägen, ob das Urteil ans Bundesgericht weiter gezogen werden soll. </p><p>Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bereitet die Zollverwaltung die Umsetzung vor. Angesichts der grossen Menge der Einsprachen und der seit dem 1. Januar 2008 ausgestellten Rechnungen ist die allfällige Rückerstattung oder Gutschrift nur mit Unterstützung von EDV-Mitteln möglich.</p><h2>Reibungsloser Ablauf an der Grenze bleibt gewährleistet</h2><p>Als Sofortmassnahme und ohne Präjudiz für das weitere Vorgehen hat die Zollverwaltung in Absprache mit den beiden Departementen die Tarife für die ausländischen Fahrzeuge auf das Niveau von 2007 angepasst. Die Anpassung ist auf den 4. November erfolgt. Grund für diese Anpassung ist die Gewährleistung eines reibungslosen und protestfreien Ablaufs an der Grenze. Zudem kann so eine allfällige Beschwerdeflut seitens der ausländischen Fahrzeughalter verhindert werden.</p><p>Für inländische Fahrzeughalter wurde die Rechnungstellung vorläufig gestoppt. Der reguläre Rechnungslauf für den Monat September 2009 ist per Ende November 2009 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist bekannt, mit welchen Tarifen gerechnet wird.</p><p>EFD und UVEK werden über weitere Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeitgerecht orientieren.</p>

SO - Handänderungssteuer

09.11.2009
Im Kanton Solothurn soll die Handänderungssteuer beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum abgeschafft werden. Das will eine Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes erreichen. Das Volk entscheidet am 29. November. Regierung und Parlament sind dagegen.Die Handänderungssteuer erschwere unnötig den Erwerb von Wohneigentum, hält der kantonale Hauseigentümerverband fest. Diesen "Missstand" solle die Volksinitiative "Willkommen im Kanton Solothurn - Ja zur steuerfreien andänderung von selbst genutztem Wohneigentum" beheben.Die Steuer fällt heute beim Kauf einer Liegenschaft an. Der Erwerber muss 2,2 Prozent des Verkehrswertes, der in der Regel dem Kaufpreis entspricht, als Steuer bezahlen. Bei einem Wert von einer halben Million Franken fallen 11'000 Franken an. Kaufen Kinder eine Liegenschaft der Eltern, so ist die Steuer halb so hoch.

Parlament gegen Steuersenkung

Der Regierungsrat und das Parlament lehnen die Initiative klar ab. Das Parlament verwarf sogar den Gegenvorschlag des Regierungsrates. Er hatte vorgeschlagen, die Handänderungssteuer für alle um rund zehn Prozent zu senken.Das Hauptargument der Gegner der Initiative sind die geschätzten Steuerausfällevon 8 bis 10 Millionen Franken pro Jahr. Auch führe das Begehren zu einem bürokratischen Aufwand, weil die Verwaltung die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung kontrollieren müsse.

Solothurn als attraktiver Wohnkanton

Die Befürworter, allen voran die FDP, betonen, die Initiative helfe mit, dass der Solothurn als Wohnkanton attraktiver werde. Neue Steuerzahler würden die Ausfälle wegen der Abschaffung der Handänderungssteuer kompensieren.Die Regierung hält dagegen, dass im Kanton Solothurn 46 Prozent der Bevölkerung in den eigenen vier Wänden wohnt. Im Schweizer Durchschnitt liegt die Eigentumsquote bei 34 Prozent.Volksinitiativen zur generellen Abschaffung der Handänderungssteuern hatte das Volk 2008 im Kanton Schwyz und 2003 im Kanton Zürich zugestimmt. Die jeweiligen Volksbegehren waren von den kantonalen Hauseigentümverbänden lanciert worden.
Quelle: sda

DBA sollen Referendum unterstehen

07.11.2009
Gegen die ersten fünf Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz den OECD-Richtlinien über die Amtshilfe in Steuerfragen anpasst, darf das Referendum ergriffen werden. Der Bundesrat vollzieht damit eine Kehrtwende. Ursprünglich wollte er nur über das erste Abkommen abstimmen lassen.Wie CVP-Präsident Christophe Darbellay am Freitag im Anschluss an die Von-Wattenwyl-Gespräche vor den Medien erklärte, hat der Bundesrat gegenüber den Regierungsparteien angekündigt, die fünf ersten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem Parlament als Einzelbotschaften zuzuführen.Die DBA sollen ab Januar 2010 in den Kommissionen von National- und Ständerat vorberaten werden. Nach ihrer Verabschiedung durch die Räte kann gegen die Vorlagen das Referendum ergriffen werden.Der Bundesrat schwenkt damit auf den Kurs der Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Kammern ein, die sich für das fakultative Referendum ausgesprochen hatten. Die Abkommen seien derart wichtige Staatsverträge, dass das Stimmvolk das letzte Wort haben dürfe.Der Bundesrat wollte dagegen lediglich das erste vom Parlament verabschiedete Steuerabkommen dem fakultativen Referendum unterstellen. Finanzminister Hans-Rudolf Merz fürchtete, dass Abstimmungen über die Abkommen mit den USA ungleich schwerer zu gewinnen seien als etwa mit Finnland.
Quelle: sda

Steuermäppchen 2009

05.11.2009
Die ESTV hat heute ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2009 veröffentlicht. Die Publikation, die viele wesentliche Tabellen in der jeweils aktuellen Ausgabe zum Steuerrecht enthält, ist in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Tabellen:
    • Abzüge vom Zweitverdienereinkommen
    • Sozialabzüge vom Einkommen
    • Steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten in den Kantonen
    • Sozialabzüge vom Vermögen und steuerfreies Minimum
    • Abzüge für Banksparen
    • Kombinierte Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
    • Besteuerung der AHV/IV-, SUVA-Renten, Arbeitslosenentgeld, Besteuerung der Leibrenten
    • Besteuerung der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • Besteuerung der Renten und Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge - Übergangsbestimmungen
    • Reduktion der wirtschaftlichen DoppelbelastungAltersabzug / Abzug für bescheidene Einkommen
    • Gewinnungskosten für unselbständig Erwerbende
    • Abzug für Krankheitskosten
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen für gemeinnütziger Zwecke
    • Abzüge für Unterhaltskosten von Grundstücken und Gebäuden
    • Indexklauseln
    • Übersicht über die Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression
    • Steuerbezug in den Kantonen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2009, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Natürliche Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Tabellen:
    • Einfache Ansätze der Gewinnsteuer für juristische Personen
    • Einfache Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2009, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Juristische Personen
    • Besteuerung der Holding- und Beteiligungsgesellschaften
    • Besteuerung der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
    • Minimalsteuern der juristischen Personen
    • Liegenschaftssteuern der juristischen und natürlichen Personen
    • Minimalsteuern der natürlichen Personen
  • Handänderungs- und Vermögensgewinnsteuern sowie Erbschafts- und SchenkungssteuernDiese PDF-Datei enthält die Tabellen:
    • Handänderungssteuern
    • Besteuerung der Gewinne auf beweglichem Vermögen, der Lotterie- und Totogewinne sowie der Liqudationsgewinne
    • Grundstückgewinnsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern

DBA Türkei

04.11.2009
Die Schweiz und die Türkei haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen. Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde heute in Bern unterzeichnet. Es entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten.Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens hat die Schweiz bereits fünfzehn Doppelbesteuerungsabkommen mit der erweiterten Amtshilfeklausel ausgehandelt und paraphiert. Bereits unterzeichnet sind die Abkommen mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA und Katar. Als unterzeichnetes Abkommen zählt auch jenes mit Spanien. Das geltende DBA mit Spanien enthält eine automatische Meistbegünstigungsklausel, falls die Schweiz mit einem anderen EU-Mitgliedstaat eine weitergehende Bestimmung über den Informationsaustausch vereinbart. Diese Klausel wurde mit der Unterzeichnung des DBA mit Dänemark im August 2009 aktiviert. Seit dem 25. September 2009 befindet sich die Schweiz auf der weissen Liste der OECD und vermeidet dadurch steuerliche Diskriminierungen und Nachteile durch die Staatengemeinschaft.Der Bundesrat legt demnächst National- und Ständerat eine Serie von einzelnen Botschaften vor, in denen er das Parlament um die Genehmigung der ersten unterzeichneten DBA ersucht. In den nächsten Wochen ist auch die Unterzeichnung der neu ausgehandelten und paraphierten Abkommen mit den Niederlanden, Polen und Japan vorgesehen.Die Neuverhandlung der DBA gehe, so der Bundesrat, zum Teil weit über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hinaus. Die Schweiz habe nicht nur über die Anpassung der Amtshilfe verhandelt, sondern auch zahlreiche Vorteile für die Wirtschaft herausgeholt. Dazu gehören Quellensteuerreduktionen und Nullsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen, Schiedsgerichtsklauseln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Weiter sei erreicht worden, dass Diskriminierungen aufgrund der bisherigen Amtshilfepolitik gestoppt wurden.
Quelle: EFD

Besteuerung Eigenmietwert – Eigenmietwert soll abgeschafft werden

04.11.2009
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Vorlage «Sicheres Wohnen im Alter» des HEV eröffnet.

Komplette Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts vorgeschlagen

Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abgeschafft werden.

Im Gegenzug Abschaffung von Ausnahmen

Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten auf zwei Ausnahmen reduziert werden:
  • einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende sowie
  • einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat die vom HEV eingereichte Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" in eine auch steuersystematisch richtige Richtung lenken. Die mit der Volksinitiative verfolgten Ziele sind für den Bundesrat in mehrfacher Hinsicht nicht überzeugend. Der Bundesrat ist gegen eine auf einzelne Personen oder Personengruppen beschränkte Abschaffung des Eigenmietwerts. Er lehnt daher eine fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung nur für Personen im Rentenalter ab. Die Massnahme würde nach Ansicht des Bundesrates zu einer sachlich nicht begründeten Ungleichbehandlung gegenüber allen nicht geförderten Gruppen führen: Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die noch nicht Rentnerinnen und Rentner sind, sowie Mieterinnen und Mieter. Zudem würde das Steuerrecht unnötig verkompliziert.

Selbstgenutzte Zweitliegenschaften – Neue kantonale Sondersteuer nötig

Die Vernehmlassungsvorlage ist so ausgestaltet, dass es auf Stufe Bund zu keinen Mindereinnahmen kommt. Da für Kantone mit grossem Zweitwohnungsbestand die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung zu beträchtlichen Mindereinnahmen führt, ist eine kantonale Sondersteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften notwendig. Diese bemisst sich auf der Grundlage des Vermögenssteuerwerts der Zweitliegenschaft vor Abzug der Schulden. Die Zweitliegenschaftssteuer ersetzt die kantonale Vermögenssteuer wie auch die kantonale Einkommenssteuer auf allfälligen Erträgen aus Vermietung oder Verpachtung. Das EFD holt während der Vernehmlassung ein externes Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungsmässigkeit der Zweitliegenschaftssteuer ein.Vorlage Eigenmietwert - weitere Information zur Abschaffung

Lohnausweis - neue Version der Gratis-Software

03.11.2009
Letzte Aktualisierung: 28.01.2011 (neue Version)ESTV/SSK haben die neue Version 6.2 der Gratis-Software eLohnausweis (für die Jahre 2011/2012) veröffentlicht. Mit dieser Software können KMU, die keine eigene Lohnverarbeitungssoftware im Einsatz haben, eine beliebige Anzahl Lohnausweise elektronisch erstellen.Gemäss Auskunft der ESTV ist die Software mandantenfähig, so dass sie unter Umständen auch im Rahmen der Beratungstätigkeit verwendet werden kann.
Sind Sie auf der Suche nach mehr Sicherheit in der Lohnbuchhaltung? Dann besuchen Sie die folgenden Praxis-Seminare!
Die Software ist erhältlich sowohl für Windows-, Apple- und Linux-PCs.Laden Sie die Software hier herunter.

JU - Regierung will mehr Umweltkriterien bei Autosteuer

03.11.2009
Die jurassische Regierung will bei der Motorfahrzeugsteuer mehr Umweltkriterien einbeziehen: Im Vernehmlassungsentwurf für eine Gesetzesrevision schlägt sie vor, die Steuer für Personenwagen nicht nur nach Gewicht, sondern auch nach der Motorenstärke zu berechnen.Der Treibstoffverbrauch und damit der Schadstoffausstoss stünden in proportionalem Verhältnis zu Gewicht und Kraft des Autos, begründet die Regierung den Vorschlag. Für die schadstoffärmsten Fahrzeuge soll laut einer Mitteilung vom Montag bei der ersten Inbetriebnahme ein Öko-Bonus von 300 Franken gewährt werden.Mit der Regelung liesse sich laut der Regierung das Steuervolumen insgesamt etwa gleich halten. Sie sei auch kompatibel mit den Regelungen der Nachbarkantone. Von geringeren Steuern profitieren könnten Inhaber schadstoffarmer Kleinwagen, derweil die Steuer für grosse und starke Autos bis zum Maximum von 1200 Franken steigen könnte.
Quelle: sda

Die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb

03.11.2009
Wie steht die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb? Was sind die Eckpfeiler der Schweizer Steuerpolitik? Im Folgenden finden Sie die Rede von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz zur Schweizer Steuerpolitik und zur Schweiz im  internationalen Steuerwettbewerb, gehalten anlässlich des 17. internationales Europa Forums Luzern, KKL Luzern, 2. November 2009 </strong><strong>Den Schweizerinnen und Schweizern liegt der Steuerwettbewerb im Blut. Er ist Ausfluss von Föderalismus und Demokratie. Die enge Mitsprache der Steuerzahlenden über Ausgaben und Einnahmen ihres Staatswesens begünstigt nicht nur einen gesunden Staatshaushalt, sondern auch das Vertrauen zwischen Bürgern und Staat. Die Schweiz muss ihren Spitzenplatz im internationalen Steuerwettbewerb wahren. Der Bundesrat und der Finanzminister treiben die nötigen Reformen intensiv voran.<br /><br /><br /></strong>Sehr geehrte Damen und Herren<br /><br />Ich bin ja regelmässiger Gast in Luzern und im KKL. Erst im August war ich anlässlich des Lucerne Festivals just in diesem Saal und zwar zu den Klängen von Prokofjew und Mahler. Nach diesem "K" für "Kultur" ist nun konsequenterweise das "K" für "Kongress" an der Reihe. Ich danke dem Europa Forum Luzern herzlich für diese folgerichtige Einladung. Auch die Themenwahl hätte treffender kaum sein können.<br /><br />Der Steuerwettbewerb ist eines der häufigsten Themen, mit dem ich als Finanzminister konfrontiert werde. Viele loben ihn, manche kritisieren ihn, aber kaum jemand zweifelt an seiner Bedeutung. Diese hat sich in letzter Zeit noch akzentuiert. Ich will Ihnen als erstes das Geheimnis verraten, weshalb die Schweiz im Steuerwettbewerb schon immer erfolgreich gewesen ist. Als zweites erkläre ich Ihnen, wie ich mich dafür einsetze, dass dies auch in Zukunft so bleibt.<br /><br />Zuerst das Geheimnis - zugegeben ein offenes: Die Schweiz hat ein liberales Staatssystem, das ideale Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Steuerpolitik bildet mit ihrem föderalistischem Aufbau und der direkten Demokratie:<br /><br />Der Schweizer Föderalismus belässt unseren 26 Kantonen weitestgehende Autonomie auch in ihrer Finanz- und Steuerpolitik. Jeder Kanton ist selbst verantwortlich für seine Haushaltpolitik und bestimmt auch frei über die Höhe seiner Steuern. Für die Schweiz ist Steuerwettbewerb daher kein Fremdwort. Im Gegenteil, er wurde uns sozusagen bei der Geburt unseres Bundesstaates in die Wiege gelegt. Der Steuerwettbewerb zwingt die öffentliche Hand dazu, verantwortungsvoll und sparsam mit den öffentlichen Mitteln umzugehen. Der Steuerwettbewerb trägt so ganz entscheidend zu gesunden Staatsfinanzen bei. Er garantiert den Bürgerinnen und Bürgern einen massvollen Staat und schützt ihr Eigentum vor ineffizienten Steuerkartellen. Das sollten wir auch bedenken, wenn uns in absehbarer Zeit eine Steuerharmonisierungs-Initiative zur Abstimmung vorliegen wird.<br /><br />Direkte Demokratie bedeutet ihrerseits, dass die Steuerpolitik von einer Mehrheit des Volkes mitgetragen werden muss. Das gilt sowohl für die Gemeinden und Kantone als auch für den Bund, also von der Gemeindeversammlung im Bären bis zur eidgenössischen Abstimmung, z.B. wie Ende September über die befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung zur IV-Sanierung. Ein so erreichter gesellschaftlicher Grundkonsens ist nicht einfach garantiert, sondern muss fortlaufend gesichert und neu ausgehandelt werden. Dieses letzte Wort des Stimmvolkes auch in Steuersachen garantiert eine gemässigte Besteuerung.<br /><br />Föderalismus und Demokratie begünstigen aber nicht nur gesunde Staatsfinanzen. Sie haben darüber hinaus den wichtigen Effekt, das Vertrauen zwischen Bürger und Staat sicherzustellen, und zwar in beide Richtungen. <br /><br />Dieses Thema des gegenseitigen Vertrauens zwischen Bürger und Staat ist gerade derzeit von sehr grosser Bedeutung. In Zeiten der Finanz- und Wirtschaftkrise kämpfen alle Staaten mit Mindereinnahmen und Mehrausgaben. Sie sehen sich gezwungen, Mittel und Wege zu finden, ihre Einnahmen zu erhöhen. In diesem Zusammenhang glauben einige Staaten, die Wurzel allen Übels in der Steuerunehrlichkeit einiger ihrer Bürger, beziehungsweise im ungenügenden Informationsaustausch einzelner anderer Staaten zu erkennen. Eine solche Haltung erfüllt mich mit Sorge. Ich bin überzeugt, dass es ein schwerwiegender Fehler ist, wenn sich die Politik einseitig auf die Minderheit der Steuerhinterzieher konzentriert. Eine solche Politik vergisst die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler, die ihren Beitrag an die Staatsfinanzen gewissenhaft und korrekt leistet.<br /><br />Ich bin überzeugt: Je näher die Entscheide über Einnahmen und Ausgaben des Staates beim Bürger liegen, desto grösser ist auch die Akzeptanz der zu entrichtenden Steuern. Ich nehme an, niemand unter Ihnen zahlt gerne Steuern - ehrlich gesagt nicht einmal ich als Finanzminister, obwohl es bei mir quasi in den eigenen Sack geht. Aber Steuern sind der Preis für vielfältige öffentliche Leistungen. Je mehr wir aber über diese Leistungen und Steuern mitbestimmen können, desto eher können wir uns mit unserer eigenen Steuerpolitik identifizieren. Und desto höher ist damit unsere Steuermoral, weil wir dem Staat - der ja unser Staat ist - vertrauen können.<br /><br />Es steht dem Staat damit schlecht an, wenn er seinen Bürgerinnen und Bürgern misstraut und sie unter Generalverdacht stellt. Vielmehr muss er stets die Legitimität und Vertrauenswürdigkeit seines eigenen Steuersystems im Auge behalten. Sonst besteht die Gefahr, dass die Bürger ihrerseits das Vertrauen in den Staat verlieren. Es gibt nämlich auch einen Wettbewerb um die Gunst und das Vertrauen der Bürger, dem sich jeder Staat stellen muss. Und ich bin stolz darauf, dass die Schweiz auch in diesem Wettbewerb einen Spitzenplatz belegt.<br /><br />Atraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind aber kein Zustand, sondern ein permanenter Prozess. Ein Prozess, der in einem sehr dynamischen Umfeld stattfindet. Ich will Ihnen kurz darstellen, mit welchen Reformen ich die Wettbewerbsfähigkeit unseres Steuersystems weiterhin sicherstellen will.<br /><br />Ein Meilenstein dazu ist die vom Parlament im Juni verabschiedete Mehrwertsteuer-Revision. Sie spart den Unternehmen ca. 10% an administrativer Belastung. Um ganze 30% wird diese Belastung abnehmen, wenn das Parlament auch den Einheitssatz und die Abschaffung der meisten Ausnahmen gutheisst. Für diese Reform gilt es nun zu kämpfen. <br /><br />Mit der nächsten Unternehmenssteuerreform, der Wettbewerbsreform, will der Bundesrat sodann die Unternehmen von unnötigen steuerlichen Hindernissen befreien und die Rechtssicherheit verbessern. Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir die Emissionsabgabe abschaffen, den Beteiligungsabzug für juristische Personen verbessern und steuerliche Hindernisse bei der Konzernfinanzierung beseitigen. Ausserdem sollen die Regelungen für die kantonalen Holding- und Verwaltungsgesellschaften angepasst werden.<br /><br />Insofern hat diese Reform auch mit der so genannten Steuerkontroverse mit der EU zu tun. Bekanntlich kritisiert die EU die kantonalen Regelungen für Holding- und Verwaltungsgesellschaften. Zwar ist die rechtliche Begründung der EU, es liege eine Verletzung des Freihandelsabkommens von 1972 vor, aus Sicht des Bundesrates nicht haltbar. Der Bundesrat hat daher Verhandlungen von Anfang an abgelehnt. Er führt aber mit der EU-Kommission einen konstruktiven Dialog. Bundesrat und Kantone arbeiten intensiv an diesem Thema. Wir wollen diese Kontroverse möglichst bald beenden. Wir müssen die für die Firmen äusserst wichtige Rechtssicherheit sicherstellen. Dabei sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betroffenen Unternehmen weiterhin attraktiv bleiben. Die Wettbewerbsreform wird nach dem Willen des Bundesrates unsere Firmen jährlich um rund 500 Millionen Franken entlasten.<br /><br />Zur Stärkung des Schweizer Wirtschaftsstandorts gehört auch, dass unsere Steuerpolitik international anerkannt ist. In diesen Kontext gehört die erweiterte Amtshilfepolitik, wie sie der Bundesrat am 13. März dieses Jahres beschlossen hat. Wir sind künftig bereit, im konkreten, begründeten Einzelfall auf Anfrage - nicht hingegen bei so genannten Fishing Expeditions - auch bei Steuerhinterziehung international Amtshilfe zu leisten. Das Bankgeheimnis im Inland ist davon nicht betroffen. Die Schweiz hat damit den Tatbeweis erbracht, dass sie die verstärkte internationale Zusammenarbeit in Steuersachen unterstützt. Wir setzen diese Revision konsequent im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen um. Ein multilaterales Abkommen mit der EU will der Bundesrat nicht. Der Erfolg hat uns Recht gegeben. In kürzester Zeit haben wir über ein Dutzend solcher Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt. Die internationale Gemeinschaft hat dies bereits honoriert, und die OECD hat uns wieder von ihrer ominösen grauen Liste entfernt. Gleichzeitig ist es der Schweiz gelungen, im Rahmen dieser Verhandlungen wertvolle Verbesserungen für den Schweizerischen Werkplatz zu erreichen. Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass das Parlament und allenfalls auch das Volk diese neuen Abkommen unterstützen werden.<br /><br />Die neue Amtshilfepolitik hat aber auch Auswirkungen auf weitere Dossiers, insbesondere auf das bestehende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU. Der Bundesrat hat signalisiert, dass die Schweiz für Gespräche offen ist, wenn die EU dies wünscht. Das heutige Abkommen enthält bekanntlich beträchtliche, allfällig zu schliessende Lücken. Die EU wird im Rahmen dieser Verhandlungen jedoch akzeptieren müssen, dass das Abkommen an die neue Ausgangslage, d.h. die umfassende Amtshilfe der Schweiz, anzupassen ist, damit das Gleichgewicht wieder hergestellt wird.<br /><br />Weiterhin kein Thema für die Schweiz ist der Übergang zu einem automatischen Informationsaustausch, wie ihn zahlreiche EU-Staaten praktizieren. Dieser ist nicht nur in Bezug auf seine Effektivität fragwürdig. Er läuft auch unserem Verständnis der Privatsphäre zuwider. Die Schweiz und die EU haben ausserdem mit dem Zinsbesteuerungsabkommen eine von beiden Seiten akzeptierte gleichwertige Lösung gefunden. Die Schweiz erhebt auf Zinszahlungen einen Steuerrückbehalt zugunsten des Wohnsitzlandes, was den Interessen des Auslandes letztlich besser dient als unzählige Meldungen von Namen von Steuerpflichtigen.<br /><br />Ein weiteres interessantes Projekt im internationalen Kontext ist die Idee einer so genannten Abgeltungssteuer. Mein Departement prüft derzeit in Zusammenarbeit mit den Banken, die diese Idee auch präsentiert haben, welches die Vor- und Nachteile eines solchen Systems wären.<br /><br />Zum Schluss verweise ich auch auf zwei Steuerreformen, die wir - der schwierigen Finanzlage zum Trotz - soeben abschliessen konnten: Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern sowie den Ausgleich der kalten Progression. Beide Reformen treten anfangs 2011 in Kraft. Die Schweiz hat damit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein starkes Signal ausgesendet für eine beständige wirtschafts- und bürgerfreundliche Steuerpolitik, die den Steuerzahlenden soviel Geld als möglich in der eigenen Tasche belassen will.<br /><br />Meine Damen und Herren: Abschliessend versichere ich Ihnen, dass der Bundesrat und ich als Finanzminister alles daran setzen, unseren Spitzenplatz im Steuerwettbewerb zu halten. Wir sind dafür bestens gerüstet. Damit wird unsere Steuerpolitik auch künftig "kkl" sein: konsequent, kundennah und liberal.</p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

BE - Steuerungskommission gegen Steuerentlastung 2010

02.11.2009
Die Steuerungskommission des Grossen Rates will auf eine einmalige Senkung der Steueranlage für das Jahr 2010, wie ein vom grossen Rat überwiesener parlamentarischer Auftrag verlangt, verzichten. Steuerentlastungen sollen im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011 geprüft werden.Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Heinz Siegenthaler (BDP) hat die Steuerungskommission den Voranschlag 2010 sowie den Aufgaben-/Finanzplan 2011-2013 beraten. Die angespannte wirtschaftliche Lage wirkt sich deutlich aus. Nur für 2010 ist eine ausgeglichene Rechnung mit einem Schuldenabbau von 6 Millionen Franken budgetiert. Insgesamt rechnet der Regierungsrat für die Periode von 2010 bis 2013 jedoch mit einem Schuldenzuwachs von 899 Millionen Franken.<br /><br />Wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Regierungsrat die Steueranlage für den Voranschlag 2010 bei 3,06 belassen. Dies obschon ein vom Grossen Rat überwiesener parlamentarischer Auftrag eine Senkung auf 2,96 verlangte. Eine Mehrheit der Steuerungskommission ist nach wie vor der Ansicht, dass die Steueranlage im Kanton Bern gesenkt werden muss. Steuerentlastungen sollen jedoch im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011 erfolgen. Im Sinn eines koordinierten Vorgehens beantragt deshalb auch die Steuerungskommission, trotz des überwiesenen Vorstosses auf eine einmalige Senkung der Steueranlage für 2010 zu verzichten. <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>