SH: Neue bzw. geänderte kantonale Gesetzgebung ab 1. Januar 2022
Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen hat über geänderte Bestimmungen der kantonalen Steuergesetzgebung auf den 1.1.2022 informiert. Hier finden Sie einen Überblick
Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen hat über geänderte Bestimmungen der kantonalen Steuergesetzgebung auf den 1.1.2022 informiert. Hier finden Sie einen Überblick
Gegen den vom Grossen Rat festgesetzten Ziel-Median von 70 Prozent für die allgemeine Neubewertung 2020 (AN20) wurde beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.
Am 1. Januar 2022 treten im Kanton Aargau verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Mit der Steuergesetzrevision 2022 werden zwei Entlastungen umgesetzt; eine für die natürlichen Personen und eine für die juristischen Personen.
Im Bereich des Gesundheitswesens – insbesondere betreffend Apotheker und Apothekerinnen – sind MWST-Publikationen geändert worden.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Tabaksteuergesetzes eröffnet. Die Änderung sieht eine Besteuerung von Flüssigkeiten vor, welche in E-Zigaretten konsumiert werden.
Die EStV hat das Arbeitspapier Besteuerung von Kryptowährungen überarbeitet. Die Ausführungen in diesem Arbeitspapier geben einen guten Überblick über die Besteuerung von Kryptowährungen im Rahmen der Einkommenssteuer und der kantonalen Vermögenssteuer.
Aufgrund von Gesetzes- und Verordnungsänderungen erfolgten einige Anpassungen der Thurgauer Steuerpraxis.
Die von der Landsgemeinde im September 2021 beschlossene Änderung des Steuergesetzes wird per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Dazu erlässt der Regierungsrat die Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung.
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat eine Vereinfachung der Besteuerung der privaten Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs beschlossen. Per Steuerjahr 2022 wird eine erweiterte Pauschale eingeführt, welche auch die Fahrkosten zum Arbeitsort beinhaltet.
Der Kanton Aargau hat die Steuerstatistik 2018 veröffentlicht.