Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Uri – UR

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Uri.

KPMG Steuerstudie 2010 - Individual Income Tax and Social Security rate survey 2010

29.10.2010
Die KPMG hat kürzlich eine Steuerstudie veröffentlicht, die aufzeigt, dass weltweit, vor allem aber in Europa dieses Jahr die Spitzensteuersätze für natürliche Personen erhöht worden sind.Die Schweiz konnte gemäss der Studie ihre starke Position als attraktiver Standort festigen und stellt drei Kantone in den weltweiten Top 10 der steuergünstigsten Länder und Kantone/Regionen.Ziel der Studie von KPMG war es, die Entwicklung der weltweiten Besteuerung für natürliche Personen in den vergangenen acht Jahren darzustellen, sodass Rückschlüsse auf die jeweilige Steuerpolitik und ihre Auswirkungen möglich werden. Verglichen wurden dabei die maximalen Einkommenssteuersätze für Einzelpersonen (verheiratet, keine Kinder, keine Konfession) in 86 Ländern weltweit.Die folgenden Schweizer Kantone sind unter den Top 20 der am (für Privatpersonen) steuergünstigsten Länder und Kantone zu finden:Zug (Platz 8), Schwyz (Platz 9), Obwalden (Platz 10), Appenzell Innerrhoden (Platz 11), Uri (Platz 12), Nidwalden (Platz 14), Appenzell Ausserrhoden (Platz 16).

Weitere Informationen zur Studie

Steuerrechner 2010

11.10.2010
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2010)Bern (2010)
Luzern (2010)Uri (2010)
Schwyz (2010)Obwalden (2010)
Nidwalden (2010)Glarus (2010)
Zug (2010)Freiburg (2010)
Solothurn (2010)Basel-Stadt (2010)
Basel-Land (2010)Schaffhausen (2010)
Appenzell A.Rh. (2010)Appenzell I.Rh. (2010)
St. Gallen (2010)Graubünden (2010)
Aargau (2010)Thurgau (2010)
Tessin (2010)Waadt (2010)
Wallis (2010)Neuenburg (2010)
Genf (2010)Jura (2010)
Direkte Bundessteuer (2010)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

UR - Neues Steuergesetz 2011 angenommen

27.09.2010
In Uri werden zum dritten Mal seit 2006 die Steuern gesenkt. Das neue Gesetz, das die Stimmberechtigten gestern an der Urne deutlich gutgeheissen haben, soll dazu führen, insbesonders bei den Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche und juristische Personen die Steuer- und Standortattraktivität weiter zu verbessern.

Eckpunkte des neuen StG

Bei den natürlichen Personen findet eine Senkung des Einkommenssteuersatzes von 15,4 auf 15,2 Prozent (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) statt. Der Abzug vom Eigenmietwert wird von 20 auf 25 Prozent und der Maximalabzug von 3’200 auf 7’500 Franken erhöht. Zudem wird der Vermögenssteuersatz von 2,6 auf 2,3 Promille (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) gesenkt und gleichzeitig der Sozialabzug für Alleinstehende von 80’000 auf 100’000 Franken, für Verheiratete von 160’000 auf 200’000 Franken und pro Kind von 20’000 auf 30’000 Franken erhöht.Schliesslich wird aufgrund einer Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) die bisherige steuerliche Besserstellung von Konkubinatspaaren gegenüber Ehepaaren beseitigt (Verbesserung im Bereich der so genannten Heiratsstrafe).Bei den juristischen Personen wird der Gewinnsteuersatz von 10,4 auf 9,4 Prozent (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) gesenkt. Neu ist die Besteuerung der Korporationen als juristische Personen vorgesehen.Bei der Grundstückgewinnsteuer wird der progressive Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzt und der Steuerfreibetrag von 7’000 auf 10’000 Franken erhöht.Auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird der progressive Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzt und der Steuerfreibetrag von 5’000 auf 15’000 Franken erhöht. Zudem sind die Zuwendungen und Erbanfälle an Stiefkinder und zwischen Konkubinatspartnern künftig steuerfrei.

Inkrafttreten

Das revidierte Steuergesetz des Kantons Uri tritt auf den 1.1.2011 in Kraft.

Weitere Informationen zum totalrevidierten StG Uri


Quelle: Steueramt des Kantons Uri

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2011

06.08.2010
Die ESTV hat heute ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2011

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr2011 (wie auch schon im Steuerjahr 2010) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.
Testen Sie jetzt die WEKA SteuerPraxis – immer aktuelle Infos zum Schweizer Steuerrecht

2. Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2011

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

UR - Auch Uri will höheren Aus- und Weiterbildungskostenabzug

07.07.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri hat heute seine Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten veröffentlicht.Der Regierungsrat schliesst sich der Meinung des Kantons Thurgau an, wonach die Maximalgrenze neu bei CHF 12'000 festgelegt werden solle und nicht wie vom Bundesrat geplant bei CHF 4'000. Die Situation für die aus- und weiterbildungswilligen Steuerpflichtigen würde - so der Regierungsrat des Kantons Uri - ansonsten eher schlechter als besser sein als heute.

Weitere Informationen zum Thema

Steuerbelastung 2009 in den Hauptorten der Kantone

29.06.2010
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2009 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer. Da die Berechnungsmethode nicht geändert hat, sind die Werte mit denjenigen des Vorjahres vergleichbar.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2009 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder

Testen Sie jetzt die WEKA SteuerPraxis – immer aktuelle Infos zum Schweizer Steuerrecht

Zu den Steuerbelastungstabellen

Eigenmietwert - Besteuerung in der Schweiz und in den Kantonen

23.06.2010
Die ESTV hat heute die überarbeitete Publikation zur Besteuerung des Eigenmietwertes in der Schweiz veröffentlicht, die einen Überblick über die geltende Regelung im Bund (im DBG) und in den Kantonen gibt. Auf Grund der sehr umstrittenen Besteuerung und der momentanen Revisonsbestrebungen ist allerdings davon auszugehen, dass diese Publikation in Kürze wieder wird überarbeitet werden müssen.Betreffend diese Bestrebungen zur Aufhebung oder Revision der Eigenmietwertbesteuerung äussert sich die neue Broschüre wie folgt:Die Regelung ist politisch nicht unbestritten; eine ganze Reihe von meist kantonalen Vorstössen zielte in der Vergangenheit auf eine Änderung der Mietwertbesteuerung in der Schweiz ab. Auf eidgenössischer Ebene wurde 1993 die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV) eingereicht, welche die Förderung des Erwerbs sowie die Erhaltung von selbst genutztem Wohneigentum u.a. mittels Festsetzung massvoller Eigenmietwerte bezweckte.Obwohl diese Initiative im Februar 1999 sowohl von Volk und Ständen klar abgelehnt wurde, setzte der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements im Anschluss an die Volksabstimmung die Expertenkommission Eigenmietwert / Systemwechsel (KES) ein. Ihr wurde die Aufgabe übertragen, Varianten verfassungskonformer Vorschläge für einen ertragsneutralen Systemwechsel auszuarbeiten. Die KES-Erkenntnisse flossen denn auch in den Wohneigentumsteil der Botschaft zum Steuerpaket 2001 ein. Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen wurde der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugunsten einer grosszügigeren Ausgestaltung der Unterhaltskosten modifiziert. Dies war ein mitentscheidender Faktor für die Ablehnung des Steuerpakets anlässlich der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004.In jüngster Zeit haben sich Systemwechsel-Forderungen wieder gehäuft: Zum einen wurde vom Parlament eine entsprechende Motion (05.3864) überwiesen, zum andern reichte der HEV am 23. Januar 2009 die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» mit 111 861 gültigen Unterschriften ein. Darin wird gefordert, Rentnerinnen und Rentnern ein Wahlrecht zu ermöglichen, das ihnen einmalig und für die Zukunft bindend offen lässt, ob der Eigenmietwert für das am Wohnsitz dauernd selbst genutzte Wohneigentum weiterhin besteuert werden soll oder nicht. Im zweiten Fall entfielen die Abzüge für die eigenheimbezogenen Schuldzinsen sowie für die Versicherungsprämien und die Verwaltungskosten Dritter. Hingegen blieben Unterhaltskosten bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken weiterhin abziehbar.Der Bundesrat hielt in einem Grundsatzentscheid fest, diesem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der einen Systemwechsel für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit nur noch beschränkten Abzugsmöglichkeiten vorsieht. Im November 2009 hat er einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Weitere Informationen zur Besteuerung des Eigenmietwertes in der Schweiz

UR - Totalrevision Steuergesetze per 01.01.2011

10.05.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri will die heute bestehenden drei Steuergesetze über die direkten Steuern, die Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern formell zu einem Rechtserlass zusammenführen und übergeordnetes Bundesrecht übernehmen. Materielle Schwerpunkte der Totalrevision bilden Steuerentlastungen bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen und bei der Gewinnsteuer für juristische Personen. Der Regierungsrat schlägt zudem vor, die bisher progressiven Grundstückgewinnsteuertarife sowie Erbschafts- und Schenkungssteuertarife durch lineare Steuersätze zu ersetzen.Die Vernehmlassungsantworten zeigen, dass die Vorlage mehrheitlich als positiv angesehen wird. Der Regierungsrat schlägt im Rahmen der Steuerstrategie 2010 verschiedene materielle Massnahmen für eine reduzierte Steuerbelastung vor. Dabei sind nebst mehreren Steuersenkungen auch geringfügige Anpassungen mit Steuermehrbelastungen vorgesehen.

Materielle Schwerpunkte der Steuervorlage

Steuergesetz Uri - Vorgesehene Änderungen für natürliche Personen

  • Es ist eine Senkung des Einkommenssteuersatzes von 15,4 Prozent auf 15,2 Prozent vorgesehen.
  • Zusätzlich sollen die Grundstückeigentümer steuerlich entlastet werden, indem der steuerbare Eigenmietwert neu auf 75 Prozent der Marktmiete festgelegt wird.
  • Der Vermögenssteuersatz soll von 2,6 auf 2,1 Promille sinken.
  • Der Sozialabzug soll beim Vermögen für Verheiratete von 160'000 auf 180'000 Franken und für Alleinstehende von 80'000 auf 90'000 erhöht werden.
  • Zudem ist bei der Besteuerung von Dividendeneinkünften (Dividendenbesteuerung) eine Anpassung an die gesetzliche Bestimmung der direkten Bundessteuer vorgesehen.
  • Schliesslich soll die bisherige steuerliche Besserstellung der Konkubinatspaare gegenüber den Ehepaaren beseitigt werden (Beseitigung der Heiratsstrafe).

Steuergesetz Uri - Vorgesehene Änderungen für juristische Personen

  • Der Gewinnsteuersatz bei den juristischen Personen soll von insgesamt 10,4 auf 9,4 Prozent sinken.
  • Neu ist die Besteuerung der Korporationen als juristische Personen vorgesehen.

Steuergesetz Uri - Weiter vorgesehene Änderungen

  • Der progressive Steuertarif der Grundstückgewinnsteuer soll durch einen linearen Steuersatz ersetzt werden. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, den Steuerfreibetrag von 7'000 auf 10'000 Franken zu erhöhen.
  • Auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer will der Regierungsrat den progressiven Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzen und gleichzeitig den Steuerfreibetrag von 5'000 auf 15'000 Franken erhöhen. Zudem sollen Stiefkinder in steuerlicher Hinsicht den direkten Nachkommen und die Konkubinatspaare den Ehepaaren gleichgestellt werden.

Weiteres Vorgehen

Der Landrat soll in der Sommersession am 30. Juni 2010 über die Totalrevision befinden. Die Volksabstimmung ist für den 26. September 2010 vorgesehen.

Weitere Informationen zur Totalrevision der Steuergesetze des Kantons Uri


Quelle: Regierungsrat des Kantons URI

UR - Vermögenssteuer und Eigenmietwert von Grundstücken

27.04.2010
Das Amt für Steuern des Kantons Uri hat über 90 Prozent der 17'500 Grundstücke neu geschätzt. Die Schätzwerte, die bisher erhoben und verarbeitet wurden, werden den Grundstückeigentümern am 28. April 2010 eröffnet. Die bisherigen Auswertungen bestätigen, dass die Vermögenssteuerwerte im Durchschnitt um 45 Prozent und die Eigenmietwerte im Durchschnitt um 8 Prozent höher sind. Das Ausmass des Anstiegs der Steuerwerte fällt je nach Art der Liegenschaft sehr unterschiedlich aus. Es besteht von Gemeinde zu Gemeinde und innerhalb der Gemeinden eine grosse Streuung. Die neuen Steuerwerte gelten ab Steuererklärung 2011.

Beschluss für eine allgemeine Neuschätzung

Der Landrat ordnete am 20. September 2006 eine allgemeine Neuschätzung der Grundstücke an und beauftragte die Finanzdirektion, diese Neuschätzung durchzuführen. Die Urner Bevölkerung wurde im Juli 2009 über den Zwischenstand der allgemeinen Neuschätzung der Grundstücke informiert.Das Ziel der allgemeinen Neuschätzung ist es, für die nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke einen steueramtlichen Verkehrswert, für die landwirtschaftlichen Grundstücke einen Ertragswert und für alle selbst genutzten Grundstücke einen Eigenmietwert festzulegen. Im Rahmen der allgemeinen Neuschätzung sind rund 17'500 Grundstücke im Kanton Uri neu zu schätzen. Ende April 2010 sind über 90 Prozent der nichtlandwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Grundstücke geschätzt. Die noch ausstehenden Schätzungen werden im Verlauf des Jahres 2010 durchgeführt und den Eigentümern eröffnet.

Auswirkungen der allgemeinen Neuschätzung

Die Beschaffenheit der Grundstücke ist im Kanton Uri sehr unterschiedlich und die letzte allgemeine Neuschätzung liegt bereits mehr als 17 Jahre zurück. Deshalb war eine Voraussage über die Veränderung der Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte infolge der allgemeinen Neuschätzung sehr schwierig. Der Anstieg liegt bei den Vermögenssteuerwerten im Durchschnitt bei zirka 45 Prozent, wobei die Erhöhung für Einfamilienhäuser durchschnittlich 60 Prozent und für Stockwerkeigentum 30 Prozent beträgt. Der durchschnittliche Anstieg der Eigenmietwerte liegt bei zirka 8 Prozent, wobei die Erhöhung für Einfamilienhäuser zirka 15 Prozent beträgt und für Stockwerkeigentum nahezu unverändert ist. Das Ausmass des Anstiegs der Vermögenssteuerwerte und der Eigenmietwerte ist je nach Art der Liegenschaft sehr unterschiedlich. Es besteht sowohl innerhalb der Gemeinden als auch zwischen den Gemeinden im Kanton eine grosse Streuung und die Steuerwerte sind leicht höher als zu Schätzungsbeginn angenommen.Die Finanzdirektion hat die neuen Steuerwerte mit den aktuell gehandelten Verkaufspreisen und den bezahlten Mietzinsen verglichen und dabei festgestellt, dass die neuen Steuerwerte grösstenteils unter den tatsächlichen Verkehrswerten und den bezahlten Mietzinsen liegen.

Begründung für die höheren Steuerwerte

Der Anstieg der Vermögenssteuerwerte ist begründet in Anpassungen im Schätzungssystem an die schweizerische Praxis, wonach die Grundstücke, wie vom Gesetz verlangt, neu zum vollen und nicht mehr zu einem so genannten 'billigen' Verkehrswert bewertet werden. Die Neuschätzungen berücksichtigen die Anpassungen der Boden-, Bau- und Mietpreise an die heutigen Marktpreise und auch die vielen An-, Um- und Ausbauten sowie Renovationen, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden. Die Anpassung der Kubikmeterpreise an den Zürcher Baukostenindex führt ebenfalls zu höheren Liegenschaftswerten.Ausserdem sind die Mietpreise seit 1993 um durchschnittlich 15 Prozent gestiegen. Die erwähnten Gründe führen gesamthaft zu einer Erhöhung der Eigenmietwerte um durchschnittlich 8 Prozent. Zudem werden bei an-, um- und ausgebauten sowie bei renovierten Objekten die Vermögenssteuerwerte durch die Anpassung der Kubikmeterpreise und die Eigenmietwerte durch den Anstieg des Mietpreisniveaus stärker beeinflusst als angenommen.Der unterschiedliche Anstieg der Steuerwerte innerhalb des Kantons bestätigt die Notwendigkeit der allgemeinen Neuschätzung im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit und Rechtsgleichheit einerseits zwischen den Grundstückseigentümern und andererseits zwischen den Eigentümern und Mietern.Kosten der allgemeinen NeuschätzungDie Kosten der allgemeinen Neuschätzung werden je zur Hälfte vom Kanton und von den Gemeinden getragen. Die Gesamtkosten der allgemeinen Neuschätzung betrugen per Ende April 2010 rund 2.1 Mio. Franken. Somit zeichnet sich ab, dass nicht der gesamte Kredit von 2.7 Mio. Franken aufgewendet werden muss.Finanzielle Auswirkungen infolge der allgemeinen NeuschätzungDer erwartete Steuermehrertrag infolge höherer Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte wird für den Kanton, die Einwohnergemeinden, die Landeskirchen oder deren Kirchgemeinden auf rund 3.85 Mio. Franken beziffert.Der Regierungsrat beantragt mit der anstehenden Totalrevision der Urner Steuergesetze per 1. Januar 2011, die Steuermehrerträge der allgemeinen Neuschätzung durch gezielte Steuersenkungen wieder an die Urner Bevölkerung zurückzugeben. Die Steuerausfälle dieser Steuergesetzrevision betragen für den Kanton, die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen oder deren Kirchgemeinden jährlich rund 6.39 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung des Steuermehrertrages der allgemeinen Neuschätzung resultiert für den Kanton, die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen oder deren Kirchgemeinden ein Steuerausfall von jährlich rund 2.54 Mio. Franken.

Eröffnung und Inkrafttreten der allgemeinen Neuschätzung

Die bereits geschätzten und verarbeiteten Vermögens- und Eigenmietwerte werden den Grundeigentümern ab 28. April 2010 eröffnet und treten per 1. Januar 2011 in Kraft. Die neuen Steuerwerte sind in der Steuererklärung 2011 (Versand im Januar 2012) zu deklarieren und wirken sich somit erstmals auf die Steuerrechnung 2011 aus.
Quelle: Finanzdirektion des Kantons Uri

Steuerbelastung 2009 in den Gemeinden

14.04.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation zur Steuerbelastung 2009 in Schweizer Gemeinden veröffentlicht. Die Publikation mit den Ergebnissen für das Jahr 2009 orientiert über die Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in 813 Schweizer Gemeinden für ausgewählte Steuersubjekte.

So wird die Steuerbelastung berechnet

Für die Berechnung der Belastungen werden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge.Die in den kantonalen und kommunalen Steuergesetzen vorgesehenen Personalsteuern, Haushaltungssteuern bzw. Kopfsteuern werden in die Belastungen einbezogen. Demgegenüber bleiben Gebühren und Taxen unberücksichtigt. Jedem Steuersubjekt ist am Schluss eine Zeile mit den Belastungsziffern der direkten Bundessteuer angefügt.
Testen Sie jetzt die WEKA SteuerPraxis - immer aktuelle Infos zum Schweizer Steuerrecht
Durch Addition mit den Ziffern pro Gemeinde bzw. mit dem Kantonsmittel erhält man die Gesamtbelastung der Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern sowie der direkten Bundessteuer.Die gesamte Steuerbelastung wird in Prozenten des Bruttoarbeitseinkommens bzw. des AHV- und Pensionseinkommens sowie in Promillen des Reinvermögens angegeben.Die Publikation wird jährlich veröffentlicht und ergänzt die Statistik «Steuerbelastung in der Schweiz / Kantonshauptorte - Kantonsziffern».

Direkt zu den Tabellen

Steuerbelastung Bruttoarbeitseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten

Steuerbelastung AHV-Einkommen und Pensionseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten
Typ: PDF

Steuerbelastung Reinvermögen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Promillen