UR – Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2024: Erhöhung der Abzüge
Der massgebende Teuerungsindex hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 1,69 Prozent erhöht. Folglich erhöht der Kanton für das Steuerjahr 2024 die im Steuergesetz festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer.