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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Einkommenssteuer

ZH - Pendlerabzug soll analog zum DBG beschränkt werden

29.10.2014
Der Regierungsrat des Kantons Zürich schlägt auch bei der Staats- und der Gemeindesteuer – analog zur Bundessteuer – einen Maximalbetrag von 3000 Franken für den Arbeitswegkostenabzug vor. Dank vergleichsweise kleinem betroffenen Personenkreis ist mit wenig Widerstand in Räten und in der Volksabstimmung zu rechnen.

Beschränkung gemäss Fabi-Vorlage

Ab 2016 können die Steuerpflichtigen bei der Bundessteuer die Kosten für ihren Arbeitsweg nur noch bis zu einem Maximalbetrag von 3000 Franken geltend machen. Dies haben die eidgenössischen Räte im Zusammenhang mit der vom Schweizer Stimmvolk am 9. Februar 2014 an der Urne gutgeheissenen Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi) entschieden. Den Kantonen ist es demnach freigestellt ebenfalls einen Plafonds für diesen Abzug einzuführen. Mehrere von ihnen planen derzeit ebenfalls eine solche Begrenzung von 3000 Franken für ihre Steuern.

Grund der Beschränkung – Abfederung der durch Fabi verursachten Mehrkosten und Vereinfachung

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat sich nun für den gleichen Maximalbetrag wie bei der Bundessteuer entschieden. Als Begründung gibt der Regierungsrat an, dass dem Kanton mit der Fabi-Vorlage erhebliche Mehrkosten entstünden: Nach heutigen Schätzungen werde Zürich rund 117 Millionen Franken pro Jahr in den Fabi-Fonds einbringen müssen. Die Einführung eines Maximalabzugs von 3000 Franken vermöge diese Kosten gemäss Abklärungen des Kantonalen Steueramtes mit Mehrerträgen von rund 44,5 Millionen Franken bei der Staatssteuer wenigstens teilweise wettzumachen.Hinzu komme, dass die Veranlagung verkompliziert würde, wenn in derselben Deklaration für die Bundes- und die Staatssteuer unterschiedliche Bestimmungen gelten würden.

Betroffener Personenkreis überschaubar – voraussichtlich gute Chancen in der Volksabstimmung

Mit einem Maximalbetrag von 3000 Franken können die Kosten eines Abonnements für sämtliche Zonen des Zürcher Verkehrsverbundes weiterhin vollständig in Abzug gebracht werden, so dass sich für den weitaus grössten Teil der Pendler im Kanton Zürich nichts ändern wird. Dies dürfte den Widerstand betreffend die Neuregelung schwinden lassen.Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Sollte das Parlament einmal eine entsprechende Vorlage des Regierungsrates gutheissen, wird das Volk gemäss Kantonsverfassung das letzte Wort haben, da es sich um eine Erhöhung der Steuerbelastung handelt.
Quelle: Diese Meldung basiert in weiten Teilen auf der Pressemitteilung des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 29.10.2014

SG - IFF sieht steuerliche Standortqualität des Kantons St. Gallen unter Druck

25.09.2014
Mit der Erhöhung des Steuerfusses auf 115 Prozent im Jahr 2013 habe der Kanton St.Gallen an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst. Dies treffe insbesondere im Vergleich mit den Nachbarkantonen zu, wo der Kanton St.Gallen nur gerade bei den tiefen Einkommen steuerlich attraktiv bleibe. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht IFF an der Universität St.Gallen im Steuermonitoring 2014 für den Kanton St.Gallen.Am besten klassiert ist der Kanton St. Gallen demnach weiterhin bei den Verheirateten mit Kindern. Besser schneidet er im interkantonalen und internationalen Vergleich auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung ab.

Ziel im Rahmen der Steuerstrategie in unerreichbarer Ferne

Die Regierung hat im Rahmen der Erarbeitung der Steuerstrategie das Ziel gesetzt, dass die Steuerbelastung im Kanton St.Gallen bei den natürlichen Personen dem Durchschnitt der Nachbarkantone entsprechen und die Gewinnsteuer der juristischen Personen maximal 10 Prozent betragen soll. Von diesem Ziel ist der Kanton St.Gallen weiter entfernt denn je. Angesichts der finanzpolitisch angespannten Lage des kantonalen Haushalts wurde der kantonale Steuerfuss per 1. Januar 2013 auf 115 Prozent erhöht. Dadurch hat der Kanton an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst und ist nun mehrheitlich schlechter klassiert als vor der Einführung des Tarifs 2010.

Die Ergebnisse des Steuermonitorings 2014 im Überblick

Die Ergebnisse des Steuermonitorings 2014, die auf den Steuerdaten der ESTV aus dem Jahr 2013 basieren,  lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Einkommenssteuern: Der Kanton St.Gallen schneidet im schweizweiten Vergleich bei den tiefen und sehr hohen Einkommen vergleichsweise gut ab, während er bei den mittleren Einkommen relativ schlecht positioniert ist. Bedingt durch die Erhöhung der Kinderabzüge per 1. Januar 2010 ist der Kanton St.Gallen weiterhin bei den Verheirateten mit zwei Kindern am besten klassiert, während er für ledige Steuerpflichtige vergleichsweise unattraktiv ist. Durch die Steuerfusserhöhung auf 115 Prozent per 1. Januar 2013 hat der Kanton St.Gallen an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst und ist nun mehrheitlich schlechter klassiert als vor der Einführung des Tarifs 2010. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei einer Gegenüberstellung mit den Nachbarkantonen, wobei gilt, dass der Kanton St.Gallen nur bei den tiefen Einkommen steuerlich attraktiv bleibt. Bei den mittleren und hohen Einkommen belegt der Kanton St.Gallen im Vergleich mit den Nachbarkantonen meistens den letzten Rang.
  • Vermögenssteuern: Bei der Vermögenssteuer ist der Kanton St.Gallen im schweizweiten Vergleich weiterhin relativ unattraktiv. Die Vermögenssteuerbelastung liegt mehrheitlich über dem Schweizer Durchschnitt und im Vergleich mit den Nachbarkantonen belegt der Kanton St.Gallen grösstenteils den letzten Rang.
  • Unternehmensbesteuerung: Im Hinblick auf die Unternehmenssteuerbelastung haben sich verglichen mit der Vorperiode keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Im interkantonalen Vergleich ist der Kanton St.Gallen weiterhin im Mittelfeld klassiert, wo die Kantone teilweise sehr ähnliche Steuerbelastungen aufweisen. International ist der Kanton St.Gallen als Unternehmensstandort weiterhin attraktiv, wobei gilt, dass die Schweizer Kantone im internationalen Steuerwettbewerb insgesamt gut abschneiden. Die generell günstige Beurteilung relativiert sich etwas, wenn potentielle zukünftige Risiken wie die Unternehmenssteuerreform III und daraus sich ergebende mögliche Einnahmeausfälle berücksichtigt werden.

Das wird mit dem Steuermonitoring gemessen

Das Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht IFF an der Universität St.Gallen erstellt seit 2011 jährlich ein Steuermonitoring für den Kanton St.Gallen. Wie in den vorangegangenen Jahren misst sie die steuerliche Standortattraktivität des Kantons für natürliche und juristische Personen im Vergleich mit den anderen Kantonen und im Speziellen mit den Nachbarkantonen. Erstmals wird die seit 2009 erfolgte Entwicklung der steuerlichen Attraktivität des Kantons St.Gallen bei den natürlichen Personen illustriert.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons St. Gallen vom 25.09.2014

ZH - Inkraftsetzung zweier Änderungen des Steuergesetzes per 1.1.2015

25.09.2014
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat zwei vom Kantonsrat im Mai beschlossene Änderungsvorlagen zum Steuergesetz auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Zum einen geht es dabei unter anderem um die Zuweisung des Kinderabzugs für Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge, aber getrennter Besteuerung. Zum anderen geht es um die Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes an die Bestimmungen der Unternehmenssteuerreform II (UStR II) des Bundes. Schwergewichtig geht es hier um den Beteiligungsabzug.

Weitere Informationen zum Thema

 

Studie zur Quellenbesteuerung von Grenzgängern für die Kantone Jura und Neuenburg

22.05.2014

Sowohl im Jura als auch in Neuenburg wurden in den letzten Jahren zahlreiche parlamentarische Anfragen eingereicht, um die Kündigung des französisch-schweizerischen Abkommens zur Besteuerung von Grenzgängern sowie den Übergang zu einem Quellenbesteuerungssystem für Grenzgänger zu fordern. Um darauf zu reagieren, haben die Kantone Jura und Neuenburg die Universität Genf beauftragt, eine Studie durchzuführen, um die Opportunität eines solchen Wechsels zu bestimmen.

NE

Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen der Säule 3b - Stand: 1.1.2014

10.03.2014
Die Liste, welche die ESTV mittels eines Rundschreibens veröffentlicht hat, enthält sämtliche sich auf dem Markt befindlichen Versicherungsprodukte der Säule 3b, welche der Eidg. Steuerverwaltung zur Beurteilung hinsichtlich der einkommenssteuerrechtlichen Privilegierung gemäss DBG 20 Abs. 1 lit. a und DBG 24 lit. b vorgelegt wurden.Direkt zur Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b - Stand: 1.1.2014

Steuermäppchen 2013

18.12.2013
Die ESTV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2013 veröffentlicht.Die Publikation, die viele wesentliche Steuertabellen in der jeweils aktuellen Ausgabe zum Steuerrecht enthält, ist in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Abzüge vom Zweitverdienereinkommen
    • Sozialabzüge vom Einkommen
    • Steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten in den Kantonen
    • Sozialabzüge vom Vermögen und steuerfreies Minimum
    • Abzüge für Banksparen
    • Kombinierte Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
    • Besteuerung der AHV/IV-, SUVA-Renten, Arbeitslosenentgeld, Besteuerung der Leibrenten
    • Besteuerung der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • Besteuerung der Renten und Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge - Übergangsbestimmungen
    • Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung
    • Altersabzug / Abzug für bescheidene Einkommen
    • Gewinnungskosten für unselbständig Erwerbende
    • Abzug für Krankheitskosten
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen für gemeinnütziger Zwecke
    • Abzüge für Unterhaltskosten von Grundstücken und Gebäuden
    • Indexklauseln
    • Übersicht über die Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression
    • Steuerbezug in den Kantonen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Natürliche Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Einfache Ansätze der Gewinnsteuer für juristische Personen
    • Einfache Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Juristische Personen
    • Besteuerung der Holding- und Beteiligungsgesellschaften
    • Besteuerung der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
    • Minimalsteuern der juristischen Personen
    • Liegenschaftssteuern der juristischen und natürlichen Personen
    • Minimalsteuern der natürlichen Personen
  • Vermögensgewinnsteuern sowie Erbschafts- und SchenkungssteuernDiese PDF-Datei enthält Informationen zu folgenden Themen:
    • Besteuerung der Gewinne auf beweglichem Vermögen, der Lotterie- und Totogewinne sowie der Liqudationsgewinne
    • Grundstückgewinnsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern

LU - Steuererhöhung von 1.5 auf 1.6 Einheiten beschlossen

11.12.2013
Die Luzerner müssen im Kanton 2014 mehr Steuern zahlen. Der Grosse Rat des Kantons Luzern hat am Dienstag mit dem Budget eine Erhöhung des Steuerfusses von 1,5 auf 1,6 Einheiten gutgeheissen. Die Steuerfusserhöhung sei nötig, um eine Verschuldung zu verhindern, argumentierte die Mehrheit.
Der Regierungsrat hatte angekündigt, dass die Steuern spätestens wieder 2017 gesenkt werden sollen. Trotz dieser Aussicht beurteilten SVP und FDP die Steuerfusserhöhung negativ. Diese sende ein schlechtes Signal aus und gefährde Firmenansiedlungen, sagte Andreas Heer (FDP).
Für SVP und FDP weicht Luzern mit der Steuerfusserhöhung von seiner Steuerstrategie ab. Der Kanton hatte von 2002 bis 2008 den Steuerfuss kontinuierlich von 1,9 auf 1,5 Einheiten gesenkt. Zudem wurden gezielte Belastungen vorgenommen, etwa 2012 mit der Halbierung der Gewinnsteuer für Unternehmen.
CVP und GLP erklärten dagegen, bei der Steuererhöhung handle es sich nur um eine Feinjustierung. Sie betonten, dass auch sie weiterhin hinter der Steuerstrategie stünden.
Die Linke tat sich schwer mit der allgemeinen Steuererhöhung. Felicitas Zopfi (SP) sagte, die SP unterstütze diese nur, um weitere Sparmassnahmen zu verhindern. Eigentlich sei es aber falsch, dass die Allgemeinheit die Senkung der Vermögens- und Unternehmenssteuern bezahlen müsse.
Der Kantonsrat hiess nicht nur eine Steuererhöhung gut, sondern auch das Budget. Dieses schliesst dank diversen Sparmassnahmen und des höheren Steuerfusses in der Laufenden Rechnung mit einem Gewinn. Das Parlament verkleinerte in den Beratungen aber den Ertragsüberschuss von 11,6 Mio. Fr. auf 8,0 Mio. Franken. Das Verhältnis von Geldfluss und Investitionen verbesserte sich marginal auf 98,8 Prozent.

SO - Finanzkommission des Kantonsrates stimmt Steuererhöhung für natürliche Personen zu

25.11.2013
Die kantonsrätliche Finanzkommission (FIKO) verabschiedet den Voranschlag 2014 mit einem operativen Aufwandüberschuss von neu 110,6 Millionen Franken und einem Investitionsvolumen von 130,2 Mio. Franken. Der Voranschlag 2014 wurde von der FIKO mit grosser Mehrheit zustimmend verabschiedet. Der vom Regierungsrat vorgelegte Voranschlag 2014 basiert auf einem operativen Defizit von knapp 122,9 Mio. Franken. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 135,77 Mio. Franken.In Folge von Verbesserungen konnte die FIKO das operative Defizit auf 110,6 Mio. und die Investitionen auf 130,2 Mio. Franken senken.Die Kommission hat der bereits eingerechneten Steuererhöhung bei den natürlichen Personen von 100 auf 102%, mit Ausnahme der SVP, ebenfalls zugestimmt. Der Steuerfuss für juristische Personen bleibt bei 104%. Die FIKO geht davon aus, dass mit dem Massnahmenplan 2014 zusätzliche Einsparungen möglich sein werden und das strukturelle Defizit in den nächsten Jahren beseitigt werden kann.

ZH - Steuerrechner Zürich neu aufgelegt

06.11.2013
In letzter Zeit mussten Anwenderinnen und Anwender der beliebten Steuerrechner Zürich des Steueramtes Zürich bisher mit einer Übergangslösung Vorlieb nehmen, die mit einem unschönen Ausdruck verbunden war. Ab sofort stehen nun die endgültigen Steuerrechner zur Verfügung, welche einfach in der Anwendung sein und einen makellosen Ausdruck sicherstellen sollen.

Direkt zu den Steuerrechnern für den Kanton Zürich

Weitere Informationen für die Berechnung von Steuern im Kanton Zürich

Abzug dritte Säule 2014

31.10.2013
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-112-D-2013-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2014 informiert.

Abzug dritte Säule a im Steuerjahr 2014

Der Abzug Säule 3a 2014 ist:
  • Abzug Säule 3a 2014 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'739.-
  • Abzug Säule 3a 2014 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'696.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge bleibt also für das Steuerjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Vergütungszins / Verzugszins 2014

Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Auch die Zinssätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben