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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerrecht

UR - Regierungsrat für Systemwechsel bei Wohneigentumsbesteuerung

17.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri hat heute seine Stellungnahme an das Eidgenössische Finanzdepartement zum Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) veröffentlicht.Der Regierungsrat anerkennt seiner Antwort, dass der Systemwechsel wesentliche Problembereiche der heutigen Eigenmietwertbesteuerung (Eigenmietwertermittlung, Mitnahmeeffekte, Verschuldungsgrad) beseitige und zudem eine wesentliche Vereinfachung für die Eigenheimbesitzer bei der Steuerdeklaration zur Folge habe.In einer Gesamtbetrachtung überwögen die Vorteile des Systemwechsels, so dass der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats grundsätzlich begrüsst werde.

Vorbehalte

Allerdings erfolgt die Zustimmung zum Systemwechsel seitens der Regierung des Kantons Uri nicht vorbehaltlos. Damit politisch eine mehrheitsfähige Lösung präsentiert werden könne, müssten neue Lösungen gefunden werden, um die Nachteile für die Neuerwerber zu beseitigen und die Steuerausfälle der Zweitliegenschaftskantone angemessen zu kompensieren. Dabei sei das Rechtsgleichheitsgebot zwischen den Mietern und den Wohneigentümern entsprechend zu berücksichtigen.Der Regierungsrat ersucht den Bundesrat den Systemwechsel weiterzuverfolgen, um diesen als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV zu präsentieren. Allerdings wird eine umfassende Überarbeitung der vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen empfohlen, um die Ziele zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung und eine politisch mehrheitsfähige Lösung zu erzielen.Zur Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kantons Uri zum Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümewerbandes Schweiz (HEV).

DBA Frankreich

15.02.2010
Die Schweiz und Frankreich haben die Auslegung des neu ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) verbindlich vereinbart.In dem Briefwechsel - abgeschlossen zwischen den zuständigen schweizerischen und französischen Steuerbehörden - wird namentlich Folgendes präzisiert:
  • Wenn ein Staat vom anderen Amtshilfe für Bankinformationen verlangt und den Namen der Bank des betroffenen Steuerpflichtigen kennt, gibt der gesuchstellende Staat diese Angaben dem angefragten Staat in jedem Fall weiter.
  • Wenn im Ausnahmefall dem gesuchstellenden Staat der Name der Bank nicht bekannt ist und er die Bank nicht eindeutig identifizieren konnte, muss er sämtliche in seinem Besitz stehenden Angaben liefern, welche die Identifizierung der Bank ermöglichen.
  • Der angefragte Staat tritt auf ein entsprechendes Gesuch ein, sofern dieses dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und keiner "Fishing Expedition" entspricht.
<h3>Wiederaufnahme der Behandlung im Parlament</h3><p>Die Klärung der offenen Steuerfragen soll die Wiederaufnahme des Ratifizierungsprozesses ermöglichen zur Entspannung des bilateralen fiskalpolitischen Verhältnisses beitragen. Das EFD hat der vorberatenden Kommission des Ständerates bereits die Wiederaufnahme des Genehmigungsprozesses für seine nächste Sitzung vom 17. Februar 2010 beantragt.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

TG - Regierungsrat für Abschaffung Eigenmietwert

12.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stimmt der Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts zu. Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer auf drei Ausnahmen reduziert werden: einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende, einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Heimatschutzmassnahmen.Das Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums ist der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV). Der Thurgauer Regierungsrat stimmt der Gesetzesvorlage im Grundsatz zu. Ziel der Revision müsse sein, die Gesellschaft steuerlich zu entlasten, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartements. Der Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung dürfe nicht zu einer verkappten Steuererhöhung führen. Insbesondere bei der Besteuerung des Zweitwohnungsbesitzes müssten deshalb Mechanismen eingebaut werden, die sich ausschliesslich an den tatsächlichen Steuerausfällen der Standortkantone orientierten, führt der Regierungsrat aus.Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei den Abzugsmöglichkeiten seien nachvollziehbar und volkswirtschaftlich sinnvoll, da auch die wirtschaftlichen Folgen eines Systemwechsels zu bedenken seien. Gemäss dem Gegenvorschlag wird der Ersterwerb einer Liegenschaft nach wie vor steuerlich unterstützt. Damit werde indirekt auch die Erstellung und Sanierung von Immobilien gefördert, womit Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft erhalten blieben, ist der Regierungsrat überzeugt. Zu bedenken sei, dass der Systemwechsel im Finanzsektor zu einer vermehrten Amortisation der Hypotheken bei den Privatkunden führen dürfte. Das Hypothekargeschäft sei insbesondere für Kantonal- und Raiffeisenbanken, aber auch für Grossbanken, nicht unerheblich.Direkt zur Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kantons TG zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau

DBA Kanada

12.02.2010
Die Schweiz und Kanada haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen und gestern ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Kanada ist das 18. mit einer Amtshilfeklausel nach OECD-Standard.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

ZH - Verwaltungsgericht soll Steuerrekurskommission beaufsichtigen

11.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat beschlossen, dass die Steuerrekurskommission neu dem Verwaltungsgericht unterstellt werden soll. Bisher war sie in administrativer Hinsicht der Direktion der Justiz und des Innern angegliedert. Zugleich wird der gerichtliche Charakter der Rekursinstanz durch ihre Bezeichnung als Gericht verdeutlicht. Die Gesetzesvorlage geht nun an den Kantonsrat.Die Kantonsverfassung verlangt, dass sich die Gerichte des Kantons Zürich unter der Leitung der obersten kantonalen Gerichte selbst verwalten. Die heutige Steuerrekurskommission ist ein Gericht, entgegen ihrer Bezeichnung. Bisher war sie aber in administrativer Hinsicht der Direktion der Justiz und des Innern unterstellt. Diese hat in Zusammenarbeit mit der Rekurskommission und dem Verwaltungsgericht einen Entwurf für die Gesetzesänderungen ausgearbeitet, die erforderlich sind, um die Rekurskommission neu administrativ dem Verwaltungsgericht zu unterstellen.

Aus Steuerrekurskommission wird Steuerrekursgericht

Ihrem Charakter als unabhängige gerichtliche Instanz soll auch die neu vorgesehene Bezeichnung als Baurekursgericht und Steuerrekursgericht Ausdruck verleihen. <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich</i>

BE - Steuergesetzrevision 2011 - Regierungsrat verabschiedet Antrag für die zweite Lesung

10.02.2010
Heute hat der Regierungsrat des Kantons Bern seinen Antrag zur Steuergesetzrevision 2011 für die zweite Lesung (Märzsession 2010) verabschiedet. Der Antrag umfasst Entlastungen im Umfang von rund 110 Millionen Franken per 2011 und weicht damit in bedeutenden Teilen vom Antrag der vorberatenden Kommission ab. So spricht sich der Regierungsrat aus finanzpolitischen Überlegungen gegen die von der Kommission beantragten zusätzlichen Entlastungen beim Vermögenssteuertarif in der Höhe von 18,5 Millionen Franken (per 2011) und beim Einkommenssteuertarif in der Höhe von 128,5 Millionen Franken (per 2012) aus.

Entlastungen für Unternehmen stehen nicht mehr im Vordergrund

Nachdem die vorberatende Kommission am 18. Januar 2010 ihren Antrag für die zweite Lesung zur Steuergesetzrevision 2011 verabschiedet hat , befasste sich der Regierungsrat anlässlich seiner heutigen Sitzung mit der Vorlage.  Dabei ist er von seiner ursprünglichen Stossrichtung abgekommen, welche in erster Linie (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der wirtschaftlich schwierigen Lage) steuerliche Entlastungen für Unternehmungen vorsah. Dies nachdem sowohl die Kommission als auch der Grosse Rat im Rahmen der ersten Lesung den Schwerpunkt der Revision auf Steuerentlastungen für die natürlichen Personen gesetzt hatten. Auch wenn der Regierungsrat den Handlungsbedarf bei den Steuern für die juristischen Personen nach wie vor als ausgewiesen erachtet, verzichtet er nunmehr auf die ursprünglich beantragte Einführung des proportionalen Gewinnsteuertarifes unter gleichzeitiger Senkung des Steuersatzes.

Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer soll ins Gesetz

Bestandteil der Steuergesetzrevision 2011 ist jedoch - in Übereinstimmung mit der Kommission - nach wie vor die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer, was Einnahmenausfälle von rund 20 Millionen Franken bewirken wird.

Ausgleich der kalten Progression und weitere Entlastungen

Der Regierungsrat kommt der vorberatenden Kommission insofern entgegen, als er mit seinem Antrag Entlastungen von insgesamt 110 Millionen Franken vorsieht, obwohl in der aktuellen Finanzplanung des Kantons hierfür nur rund 90 Millionen Franken eingestellt sind. Wie die Kommission beantragt er neu den Ausgleich der kalten Progression im Umfang von drei Prozent auf allen Tarifen und Abzügen und unterstützt die Senkung des Vorsorgetarifes sowie des Maximalsatzes bei der Vermögenssteuerbremse.

Vermögenssteuertarif soll nicht gesenkt werden

Beim Vermögenssteuertarif spricht sich der Regierungsrat gegen die von der Kommission beantragte Senkung im Umfang von 18,5 Millionen Franken aus und befürwortet nur den Ausgleich der kalten Progression von rund drei Millionen Franken.

Nur Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommenssteuer

Die grösste Differenz zum Antrag der vorberatenden Kommission besteht sodann bei der Einkommenssteuer. Auch hier möchte der Regierungsrat lediglich die kalte Progression ausgleichen. Auf zusätzliche, bedeutende Entlastungen in der Höhe von 128,5 Millionen Franken per 2012 - wie sie im Hauptantrag der Kommission enthalten sind - möchte er verzichten.Die voraussichtlichen Mindereinnahmen der vom Regierungsrat beantragten Massnahmen belaufen sich auf insgesamt 110 Millionen Franken auf Kantons- und 57,9 Millionen auf Gemeindeebene.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

BL - Regierungsrat lehnt Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums ab

09.02.2010
Der Bund hat die Kantonsregierung eingeladen, sich anlässlich einer Vernehmlassung zum vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums auszusprechen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt diesen aus seiner Sicht nicht ausgereiften Gesetzesvorschlag ab.

Steuerlast steigt zu stark an

Das als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV) vorgeschlagene Bundesgesetz hat die schweizweite Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts zum Inhalt. Dabei wird aber nicht einseitig eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung angestrebt, sondern es sollen gleichzeitig auch der allgemeine Abzug der Hypothekarzinsen sowie der Liegenschaftsunterhaltskosten abgeschafft bzw. angepasst werden. Die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen ist aber ein wichtiger Bestandteil der geltenden Wohneigentumsförderung. Insbesondere für jüngere Familien und Neuerwerber ist sie sehr bedeutsam. Wenn Schuldzinsen nun nicht mehr zum Abzug gebracht werden können, steigt die Steuerlast stark an. Grosse finanzielle Probleme können sich dadurch ergeben, weshalb verschiedene Familien sich genau überlegen müssten, ob sie sich unter solchen Umständen ein Eigenheim wirklich noch leisten können.Die heute geltende Regelung erweist sich somit immer dann als wohneigentumsfördernd, wenn in der Summe eine negative Liegenschaftsrechnung entsteht. Diese Situation trifft in den meisten Fällen auch im Kanton Basel-Landschaft zu, weshalb der Regierungsrat einen reinen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung klar ablehnt. Nur wenn die Schulden amortisiert sind und kein grösserer Liegenschaftsunterhalt mehr vorgenommen wird, beispielsweise im fortgeschritteneren Alter, und daraus im Ergebnis eine positive Liegenschaftsrechnung entsteht, wird das heutige Modell der Wohneigentumsbesteuerung tatsächlich zur Belastung.Der Bundesrat schlägt in seinem Entwurf noch vor, dass Ersterwerber von selbstbewohntem Wohneigentum die Hypothekarzinsen zeitlich während den ersten 10 Jahren betragsmässig beschränkt abziehen können und dass Kosten für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen weiterhin vollumfänglich abzugsfähig sein sollen. Aber auch bei einem solchen Systemwechsel würde immer noch eine Mehrbelastung des Wohneigentums eintreten, weshalb der Regierungsrat nicht bereit ist, einen solchen Wechsel zu unterstützen.

Besteuerung der Zweitwohnungen wird zu kompliziert

Bei einem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung wäre diese auch nicht mehr für Zweitwohnungen aufrechtzuerhalten. Im bundesrätlichen Gegenvorschlag wird dazu festgehalten, dass die Kantone eine spezielle Steuer für selbstgenutzte Zweitliegenschaften erheben sollen. Es müssen dabei aber noch verschiedene verfassungsrechtlich offene Fragen geklärt werden. Auch verkompliziert eine in ihren Grundzügen offen ausgestaltete Zweitliegenschaftssteuer unser Steuersystem, welches doch eben vereinfacht werden sollte. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft steht auch aus diesen Gründen einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ablehnend gegenüber.
Quelle: Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Pauschalbesteuerung - Finanzdirektorenkonferenz schlägt Reformen vor

29.01.2010
Die meisten Kantone setzen nach wie vor auf die Pauschalbesteuerung. Dies wurde an einer Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) klar. Jedoch sollen die Voraussetzungen verschärft werden.Konkret schlagen die Finanzdirektoren Folgendes vor: Die minimale Bemessungsgrundlage soll neu bei CHF 400'000 für die direkte Bundessteuer liegen. Auch die Kantone müssen einen Mindestbetrag festlegen. Dessen Höhe wollen die Finanzdirektoren den Kantonen aber freistellen. Die gewünschten Änderungen betreffen das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) sowie die kantonalen Steuergesetze.Die FDK betonte, dass die Pauschalbesteuerung als System beibehalten werden solle. Dies dränge sich angesichts ihres volkswirtschaftlichen Nutzens und ihrer Beiträge an die Steuererträge auf.Gemäss einer Umfrage bei den Kantonen hat in den letzten Jahren die Pauschalbesteuerung zugenommen. So wurden 2008 in der Schweiz 5003 Personen pauschalbesteuert, gegenüber 3106 im Jahr 1999. Der Ertrag lag 2008 bei 578 Millionen Franken. Zwischen den Kantonen gibt es aber grosse Unterschiede; vorneweg liegen die Waadt, das Wallis und Genf.Es gibt allerdings eine Gegenbewegung: Zürich hat die Pauschalbesteuerung auf Grund eines Volksentscheides inzwischen abgeschafft.

GR - Steueramnestie / Selbstanzeige von Steuerhinterziehungen

25.01.2010
Auf den 1.1.2010 sind die sogenannte Erbenamnestie und Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige in Kraft getreten (Art. 153a und 175 Abs. 3 ff. DBG sowie Art. 147a und 174 Abs. 3 ff. StG).Stellen die Erben fest, dass der Nachlass nicht versteuerte, d.h. hinterzogene Vermögenswerte enthält, können sie die Hinterziehung den Steuerbehörden melden. Sie profitieren dann von einer reduzierten Nachsteuer, die nur für die letzten drei Jahre erhoben wird; eine Strafsteuer ist schon nach bisherigem Recht nicht geschuldet. Diese Regelung gilt für Fälle, in denen der Erblasser nach dem 31.12.2009 verstorben ist.Jede steuerpflichtige Person hat die Möglichkeit, einmal im Leben eine Steuerhinterziehung bei den Steuerbehörden anzuzeigen. Es ist dann nur die Nachsteuer mit Verzugszinsen geschuldet und auf die Erhebung einer Strafsteuer wird verzichtet. Die Möglichkeit der Selbstanzeige steht auch juristischen Personen offen. Diese Regelung gilt für alle Fälle, die am 1.1.2010 noch pendent waren.Beide Verfahren sind an die Bedingung geknüpft, dass die Hinterziehung den Steuerbehörden noch nicht bekannt war, dass die Betroffenen nicht bei der Hinterziehung mitgewirkt haben, dass sie die Ermittlung der hinterzogenen Werte vorbehaltlos unterstützen und sich um die Bezahlung der Nachsteuern bemühen. Die Selbstanzeige muss vollständig sein und sämtliche hinterzogenen Vermögenswerte umfassen. Wurde die Steuerhinterziehung von mehreren Personen als Mittäter oder als Teilnehmer (Anstifter, Gehilfe, etc.) begangen, sollte eine gemeinsame oder eine gleichzeitige Anzeige erfolgen.Die Selbstanzeige erfolgt am besten mittels eingeschriebenen Briefes an die Kantonale Steuerverwaltung, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur.
Quelle: Medienmitteilung der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden

BE - Steuergesetzrevision 2011: Kommission hält an Entlastungen fest

25.01.2010
Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates hält an den vom Grossen Rat in der ersten Lesung beschlossenen Entlastungen fest. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungen bei der Einkommenssteuer beantragt die Kommission weitere Entlastungen bei der Vermögenssteuer. Auf den übrigen Tarifen und Abzügen soll die kalte Progression ausgeglichen werden. Der Antrag der Kommission sieht allerdings vor, dass die über den Ausgleich der kalten Progression hinausgehende Entlastung bei der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerjahr 2012 zum Tragen kommt. Die Kommission unterbreitet dem Grossen Rat zudem einen Eventualantrag, der auf diese weitergehenden Entlastungen bei der Einkommenssteuer ganz verzichtet.Der Grosse Rat hatte im Rahmen der ersten Lesung in der Novembersession 2009 einzelne Bestimmungen an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Dabei ging es unter anderem um die Besteuerung der sogenannten Vorzugsmiete und den Abzug für Kinder in einer Zweitausbildung. Bei der Vorzugsmiete hat die Kommission nun entschieden, die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu übernehmen. Die Besteuerung des vollen Eigenmietwertes wird auf jene Fälle beschränkt, in denen Liegenschaften zu einem Mietzins von weniger als der Hälfte des Eigenmietwertes an nahestehende Personen vermietet werden. Auf eine Anpassung des Abzugs für Kinder in Zweitausbildung wurde verzichtet, weil das zentrale Anliegen der Gleichbehandlung von Eltern mit Kindern in unterschiedlichen Erstausbildungen bereits mit der bestehenden Regelung erfüllt werden kann. Bei weiteren an die Kommission zurückgewiesenen Bestimmungen ging es um den Nachvollzug zwingender Vorgaben des Bundesrechts und die Berücksichtigung einzelner aktueller Gerichtsentscheide.Das Steuergesetz sieht in der Fassung des Grossen Rates nach der ersten Lesung vor, dass die Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge neu bei einer Teuerung von drei Prozent (bisher fünf Prozent) anzupassen sind. In der Zwischenzeit steht fest, dass die massgebliche, aufgelaufene Teuerung per Ende 2009 exakt drei Prozent beträgt. Die Kommission hat dementsprechend beschlossen, die aufgelaufene Teuerung zu berücksichtigen und die kalte Progression auf allen Tarifen, Abzügen und Steuerfreibeträgen per 2011 im Umfang von drei Prozent auszugleichen.Die Kommission ist ausserdem auf ihren vor der ersten Lesung im Grossen Rat gestellten Antrag auf Entlastungen bei der Vermögenssteuer zurückgekommen. Die Kommission beantragt diesbezüglich Entlastungen in der Höhe von 21,5 Millionen Franken bei den Kantonssteuern und 11,3 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern. In der ersten Lesung hatte der Grosse Rat diesen Antrag der Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt.Um die aktuelle Entwicklung der finanzpolitischen Situation zu berücksichtigen, hat die Kommission vorgesehen, dass die weitergehenden Entlastungen bei der Einkommenssteuer im Umfang von 128.5 Millionen Franken erst ab dem Steuerjahr 2012 zum Tragen kommen. Im Steuerjahr 2011 soll bei der Einkommenssteuer nur die kalte Progression ausgeglichen werden. Die Kommissionsmehrheit will mit ihrem Beschluss den Kanton Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb besser positionieren und dringend nötige Entlastungen bei der Steuerbelastung von natürlichen Personen erreichen.In einem Eventualantrag, den die Kommission gleichzeitig beschlossen hat, wird auf die weitergehenden Entlastungen bei der Einkommenssteuer verzichtet. Der Grosse Rat kann bei einer Vorlage einen Hauptantrag und einen Eventualantrag beschliessen. In diesem Fall ist ein Volksvorschlag nicht möglich. Kommt kein Referendum gegen den Hauptantrag zustande oder verzichtet der Grosse Rat darauf, die Vorlage den Stimmberechtigten zur Abstimmung zu unterbreiten, fällt der Eventualantrag dahin.Eine Kommissionsminderheit ist in Anbetracht der finanzpolitischen Perspektiven mit den beschlossenen Entlastungen bei der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer nicht einverstanden. Sie macht geltend, dass nicht finanzierte Steuersenkungen nicht nachhaltig seien. Solange die durch die Verfassung vorgesehene Aufgabenerfüllung nicht sichergestellt ist und massive Sparpakete in Aussicht stehen, sei eine Steuersenkung im vorgesehenen Umfang nicht vertretbar. Die Kommissionsminderheit spricht sich auch gegen den beschlossenen Eventualantrag aus, weil er ebenfalls keine Rücksicht auf die finanziell schwierige Finanzlage des Kantons Bern nimmt.Aus den von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Entlastungen ergeben sich Mindereinnahmen für das Jahr 2011 von 128,5 Millionen Franken für den Kanton und 67,6 Millionen Franken für die Gemeinden und für das Jahr 2012 Mindereinnahmen von zusätzlich 128,5 Millionen Franken für den Kanton und Fr. 67.6 Millionen Franken für die Gemeinden, welche sich wie folgt aufteilen:<br /><br /><br /></p><table border="1px" noshade cellpadding="3" cellspacing="0" width="500"><tbody><tr><td> <b>Massnahmen</b></td><td colspan="2" bgcolor="#f4f4f4"><div align="center"><strong>Mindereinnahmen Kanton</strong><br />[in Mio. Franken]<br /></div></td><td colspan="2" bgcolor="#f9f9f9"><div align="center"><strong>Mindereinnahmen Kanton</strong><br />[in Mio. Franken]</div></td></tr><tr><td><br /></td><td bgcolor="#f4f4f4" width="60"><div align="right"><strong>2011</strong></div></td><td bgcolor="#f4f4f4" width="60"><div align="right"><strong>2012<br /></strong></div></td><td bgcolor="#f9f9f9" width="60"><div align="right"><strong>2011</strong></div></td><td bgcolor="#f9f9f9" width="60"><div align="right"><strong>2012</strong></div></td></tr><tr><td>Ausgleich kalte Progression von 3% auf <b>Einkommenstarif</b> (Art. 42 StG)<br /></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">21.5</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">21.5</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">11.3</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">11.3</div></td></tr><tr><td>Weitergehende Entlastungen auf <b>Einkommenssteuertarif</b> (Art. 42 StG) in den Bereichen, in denen der Kt. Bern interkantonal am ungünstigsten positioniert ist <br /><b>(entfällt beim Eventualantrag)</b> <span style="font-size: 11pt; font-family: Arial;"></span></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">---<br /></div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">128.5<br /></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">---<br /></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">67.6<br /></div></td></tr><tr><td><b>Vorsorgetarif </b>(Art. 44 StG): <br />Gleichmässige Senkung des Tarifs um 20% <br />(inkl. Ausgleich kalte Progression von 3%)</td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">12.0</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">12.0</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">6.3</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">6.3</div></td></tr><tr><td><b>Vermögenssteuer </b>(Art. 65 StG): Anpassung der Abzüge und des Tarifs <br />(inkl. Ausgleich kalte Progression von 3%)<br /></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">21.5</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">21.5</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">11.3</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">11.3</div></td></tr><tr><td><b>Vermögenssteuerbremse</b> (Art. 66 StG): Senkung des Maximalsatzes von 30% auf 25%</td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">15.0</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">15.0<br /></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">7.9</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">7.9</div></td></tr><tr><td><b>Anrechnung der Gewinnsteuer</b> an die Kapitalsteuer (Art. 106 StG)</td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">20.0</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">20.0</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">10.5</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">10.5</div></td></tr><tr><td><b>Allgemeiner Ausgleich der kalten Progression</b> von 3% auf übrigen Tarifen und Abzügen (Art. 3 StG)</td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">38.5</div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right">38.5</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">20.3</div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right">20.3</div></td></tr><tr><td><strong>Total Mindereinnahmen</strong></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right"><strong>128.5</strong></div></td><td bgcolor="#f4f4f4"><div align="right"><strong>257</strong></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right"><strong>67.6</strong></div></td><td bgcolor="#f9f9f9"><div align="right"><strong>135.2</strong></div></td></tr></tbody></table>Die Vorlage des Regierungsrates vom Oktober 2009 sah demgegenüber Mindereinnahmen von rund 91 Millionen Franken beim Kanton und 48 Millionen Franken bei den Gemeinden vor.<br /><br />Der Regierungsrat wird sich im Februar mit der Steuergesetzrevision 2011 befassen und seinen Antrag zuhanden des Grossen Rates verabschieden. Die zweite Lesung im Grossen Rat ist für die Märzsession 2010 vorgesehen.<br /></p></p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern