BE: Zins auf Vorauszahlungen bei Einkommens- und Vermögenssteuern
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat beschlossen, dass ab 2023 ein Vorauszahlungszins von 0,25 Prozent bei den Einkommens- und Vermögenssteuern gewährt wird. Für die steuerpflichtigen Personen im Kanton Bern entsteht dadurch aufgrund der aktuell noch sehr tiefen Zinsen auf den meisten Bankkonten ein Anreiz für Vorauszahlungen bei den Kantons- und Gemeindesteuern.