Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich zur Telearbeit
Die zwischen der Schweiz und Frankreich im Zusammenhang mit Covid-19 getroffene Regelung zur Telearbeit bleibt mindestens bis zum 31.12.2022 unverändert anwendbar.
Die zwischen der Schweiz und Frankreich im Zusammenhang mit Covid-19 getroffene Regelung zur Telearbeit bleibt mindestens bis zum 31.12.2022 unverändert anwendbar.
Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat eine Information veröffentlicht, welche steuerlichen Folgen aus der privaten Unterbringungen von Geflüchteten aus der Ukrainie eintreten können, welche Abzüge möglich sind und was bei Erwerbstätigkeit der Geflüchteten gilt.
Für die unentgeltliche private Unterbringung von Geflüchteten mit Schutzstatus S können Gastgebende in ihrer Steuerdeklaration 2022 unter gewissen Voraussetzungen einen Unterstützungsabzug geltend machen. Eine entgeltliche Unterbrigung hat für die Gastgebenden nach Abzug darauf entfallender Aufwände in der Regel keine Steuerfolgen. Der Schutzstatus S ermöglicht den Geflüchteten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Unselbständiges Erwerbseinkommen wird hierbei durch die Arbeitgebenden mittels Quellensteuer abgerechnet. Einkünfte aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind unaufgefordert den Behörden zu melden.
Details finden Sie im folgenden Informationsblatt
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die achte Teilrevision des Steuergesetzes in zweiter Lesung verabschiedet. Für die Steuerpflichtigen relevant sind insbesondere die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, eine Senkung des Einkommenssteuertarifs und der Vermögenssteuer sowie die unbefristete Beibehaltung der ursprünglich befristet erhöhten persönlichen Abzüge.
Die EStV hat informiert, dass in Publikationen zum MWStG materielle Anpassungen zu den Themen Flughafen EuroAirport (Basel Mülhausen) sowie Negativzinsen vorgenommen worden sind.
Update vom 12.12.2022: Die untenstehenden neuen Sätze sind heute in einer Information der EStV bestätigt worden. Sie werden am 1.1.2024 in Kraft treten
Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an.
Ab der Steuerperiode 2023 können im Kanton Luzern Kosten für Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten auch bei den Staats- und Gemeindesteuern als Unterhaltskosten abgezogen werden. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie bei der direkten Bundessteuer, wo der Abzug auch heute schon zulässig ist. Ferner werden Einspeisevergütungen bei Photovoltaikanlagen erst ab 10'000 kWh besteuert.
Ab 1. Januar 2023 wird die Quellensteuer im Kanton Thurgau nicht mehr durch die Gemeindesteuerämter, sondern zentralisiert über die Steuerverwaltung Thurgau bearbeitet.
Per 17.09.2022 wurden im Rahmen einer Praxisüberprüfung relativ umfangreiche materielle Änderungen in der Praxisbroschüre der EStV zu den Privatanteilen sowie in den Broschüren «Hotel- und Gastgewerbe», «Finanzbereich» sowie «Rechtsanwälte und Notare» vorgenommen.