Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien zur Telearbeit
Im Zusammenhang mit Covid-19 getroffene Regelung der Telearbeit unter dem Grenzgängerabkommen mit Italien bleibt vorerst anwendbar.
Im Zusammenhang mit Covid-19 getroffene Regelung der Telearbeit unter dem Grenzgängerabkommen mit Italien bleibt vorerst anwendbar.
Die zwischen der Schweiz und Frankreich im Zusammenhang mit Covid-19 getroffene Regelung zur Telearbeit bleibt mind. bis zum 31.10.2022 unverändert anwendbar.
Die ESTV passt ihre Praxis zur Verrechnungssteuer bei internationalen Gewinnberichtigungen im Rahmen von Verständigungslösungen an.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands in einer gemeinsamen Erklärung festhalten, dass ganztätig am Wohnsitz verbrachte Arbeitstage nicht als Nicht-Rückkehrtage für die Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland behandelt werden.
Der Bernische Regierungsrat will das System der Bewertung von Liegenschaften angehen. Dies nicht zuletzt, weil das Bundesgericht den vom Grossen Rat beschlossenen Bewertungsmassstab als bundesrechtswidrig beurteilt hat.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die «Steuerstatistik 2021 – Auf einen Blick» veröffentlicht. Der Faltprospekt im Taschenformat präsentiert Zahlen der verschiedenen Steuerarten des Bundes, statistische Auswertungen zu natürlichen und juristischen Personen sowie zur Steuerbelastung in der Schweiz.
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen. Ein Ausfüllen auf Papier soll nicht mehr möglich sein.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart haben, dass die Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 bis zum 31. Oktober 2022 in Kraft bleibt.
Heute wurden materielle Anpassungen in der MWST-Broschüre «Gesundheitswesen» veröffentlicht. Es handelt sich um eine Praxisänderung.
Der Bundesrat schlägt vor, die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. An der Sitzung vom 22. Juni 2022 hat er die entsprechende Botschaft zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verabschiedet. Es gibt Kritik von links.