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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Bern – BE

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Bern.

Rückstellungen+Realisationsprinzip im Steuerrecht

05.05.2026

Der aktualisierte Beitrag erläutert, wann und in welcher Höhe Rückstellungen steuerlich zulässig sind: Rückstellungen. Weiterhin wird dargestellt, wann Einnahmen und Aufwendungen nach dem Realisationsprinzip im Steuerrecht als realisiert gelten: Realisationsprinzip im Steuerrecht

BE

Der Bundesrat hat beschlossen, den Systemwechsel auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen

04.05.2026

Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung des Eigenmietwerts) führt zu einer tiefgreifenden Änderung des Steuerrechts. Die Auswirkungen für den Kanton Bern werden im TaxInfo‑Beitrag dargestellt und fortlaufend aktualisiert. In einer bereitgestellten Excel‑Datei sind die finanziellen Konsequenzen auf Gemeindeebene aufgeführt, um den Gemeinden Planungsgrundlagen zu bieten: Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung Eigenmietwert)

BE

BE: Unveränderte Zinsen für das Steuerjahr 2025

04.11.2024

Die Verzugs-, Vergütungs- und Vorauszahlungszinsen bleiben gegenüber dem Steuerjahr 2024 unverändert. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gewährt der Kanton für das Steuerjahr 2025 einen Vorauszahlungszins von 0,75 %. Der Vergütungszins beläuft sich auf 1 %, der Verzugszins beträgt 4 %. Der Vorauszahlungszins für die direkte Bundessteuer beläuft sich 2025 auf 0,75 % (2024: 1,25 %). Der Vergütungszins ist auf 4,50 % (2024: 4,75 %) festgesetzt. Der Verzugszins beträgt ebenfalls 4,50 % (2024: 4,75 %).

BE

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