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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Gesetzgebung

TG - Neue Vorlage zur Senkung des Steuersatzes

20.11.2009
Nach der Ablehnung eines proportionalen Einheitssteuersatzes («Flat Rate Tax») durch das Stimmvolk hat sich der Regierungsrat des Kantons Thurgau für eine politisch breit abgestützte Doppelstrategie entschieden. Er will den Staatssteuerfuss ab 2010 um zehn Prozent senken und anschliessend mit einer Steuergesetzrevision eine strukturelle Entlastung erreichen. Dem Grossen Rat legt er eine entsprechende Botschaft vor.Mit der Vorlage zieht der Regierungsrat die Schlüsse aus der Volksabstimmung vom 27. September, verfolgt aber weiterhin die eingeschlagene Finanz- und Steuerpolitik. Einleitend weist er in der Botschaft auf den höchst erfreulichen Eigenkapitalbestand von Kanton und Gemeinden hin. So verfügt der Kanton über ein Eigenkapital von rund 260 Mio. Franken und zusätzliche Reserven von 150 Mio. Franken, insgesamt also über 400 Mio. Franken oder rund 95 Steuerprozente.Die Politischen Gemeinden weisen ein Eigenkapital von über 230 Mio. Franken auf und die Schulgemeinden von rund 172 Mio. Franken. Angesichts dieser Reserven erachtet es der Regierungsrat auch nach der gescheiterten Volksabstimmung als notwendig, einen Teil davon den Steuerpflichtigen in Form von nachhaltigen Steuersenkungen zurückzuerstatten.

Stuerfusssenkung bereits für Steuerperiode 2010

Die Steuerfusssenkung von zehn Prozent soll bereits in der Steuerperiode 2010 wirksam werden. Für den Kanton ergeben sich dadurch Mindereinnahmen von 43 Mio. Franken im Jahr. Die nachfolgende Steuergesetzrevision will der Regierungsrat grundsätzlich per 1. Januar 2011 in Kraft setzen. Insbesondere die zwingend umzusetzenden Bundesrechtsvorgaben machen eine rasche Realisierung notwendig. Je nach Entwicklung der wirtschaftlichen Situation und mit Rücksicht auf die Gemeinden behält sich der Regierungsrat allerdings vor, den neuen Einkommenssteuertarif erst auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.Kernpunkt der Steuergesetzrevision ist eine Straffung der Tarifstufen von bisher elf auf neu sieben. Gleichzeitig soll der Grenzsteuersatz von neun auf acht Prozent gesenkt werden. Neu soll zudem ein Vollsplitting das bisherige Teilsplitting für gemeinsam besteuerte Ehepaare ablösen. Zugleich sollen mit der Vorlage die unbestrittenen Teile der Unternehmenssteuerreform II sowie weitere, zwingend umzusetzende Vorgaben aus dem Bundesrecht in der kantonalen Gesetzgebung verankert werden.Durch die Einkommenssteuertarifanpassung, die insbesondere den Mittelstand entlastet, sowie die Umsetzung von Bundesrecht werden Mindereinnahmen von insgesamt 48,1 Millionen Franken erwartet. Davon entfallen 43,6 Mio. Franken allein auf die Anpassung der Tarifstufen. Für den Kanton ist mit Mindereinnahmen (inkl. Beiträge an die Schulgemeinden) von 28 Mio. Franken zu rechnen, für die Politischen Gemeinden von 9,9 Mio. Franken, für die Schulgemeinden von 7,3 Mio. Franken sowie für die Kirchgemeinden von 2,9 Mio. Franken.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau

BS - Vernehmlassungsverfahren über die Steuersenkungen bei den juristischen Personen

17.11.2009
Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt hat heute das Vernehmlassungsverfahren zu weiteren Steuersenkungen bei den juristischen Personen eröffnet.Der maximale Gewinnsteuersatz soll gemäss Vorlage sukzessive auf 20% gesenkt werden. Der erste Teilschritt auf 21.5% erfolgt in der Steuerperiode 2011. Weitere Teilsenkungen um jeweils 0,5 % sollen gestaffelt folgen, sofern die reale Wirtschaftentwicklung und Nettoschuldenquote dies erlauben. Mit dieser Massnahme soll die Attraktivität Basels als Firmenstandort weiter gestärkt werden.

GR - Steuergesetz revidiert

13.11.2009
Im Kanton Graubünden werden die Steuerpflichtigen künftig in verschiedenen Bereichen entlastet. Die Bündner Regierung hat den ersten Teil der Steuergesetzrevision auf Anfang 2010 in Kraft gesetzt. Von den Steuersenkungen profitieren unter anderem Familien und Unternehmen.Der Grosse Rat hat am 18. Juni 2009 die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes beschlossen. Die Referendumsfrist ist am 23. September ungenutzt abgelaufen. Die Regierung hat nun den ersten Teil der Vorlage auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Damit werden die Steuerpflichtigen in unterschiedlichen Bereichen entlastet. Überdies erfolgt eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes an das Bundesrecht.

Graubünden gleicht kalte Progression früher aus

Neu erfolgt der Ausgleich der kalten Progression bereits bei einer Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise von drei Prozent (bisher ab 10 Prozent). Von dieser Massnahme, die sich schon per 1. Januar 2010 auswirkt, profitieren alle Steuerpflichtigen, indem teuerungsbedingt höhere Einkünfte nicht mehr zu einer höheren prozentualen Steuerbelastung führen.

Familien werden entlastet

Durch die Erhöhung des Abzuges für Fremdbetreuung der Kinder auf maximal CHF 10'000.– (bisher CHF 6'000.–) und der Kinderabzüge profitieren Familien von der Revision. Die neuen Kinderabzüge betragen:
  • für Kinder im Vorschulalter CHF 6'000.– (bisher CHF 5'000.–)
  • für ältere Minderjährige und Kinder in Ausbildung CHF 9'000.– (bisher CHF 8'000.–)
  • für Kinder in auswärtiger Ausbildung CHF 18'000.– (bisher CHF 14'000.–)
Weiter führt die Teilrevision zu Entlastungen bei der Vermögenssteuer, indem einerseits die Steuerfreibeträge erhöht und andererseits die Maximalbelastung gesenkt werden.

Gewinnsteuer für Unternehmen wird im Kanton Graubünden auf 5.5 Prozent gesenkt

Mit einer Reduktion der Gewinnsteuer juristischer Personen von 7% auf 5.5% bleibt Graubünden im interkantonalen Vergleich konkurrenzfähig. Mit diesem tiefen Steuersatz gibt der Kanton Graubünden den geltenden progressiven Tarif auf und wechselt zu einem proportionalen Steuersatz, wie ihn auch der Bund und zahlreiche Kantone kennen.Weitere Revisionspunkte betreffen die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen (sogenannte Erbenamnestie) und die straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Und mit der Abschaffung der Dumont-Praxis können Steuerpflichtige, welche eine renovationsbedürftige Liegenschaft erwerben, neu die Instandstellungskosten in Abzug bringen.

Zweiter Teil der Revision tritt erst auf 1.1.2011 in Kraft

Der zweite Teil der Revision betrifft die Unternehmenssteuerreform II; dieser wird zusammen mit den Bestimmungen der direkten Bundessteuer im Jahr 2011 in Kraft treten.
Quelle: Standeskanzlei Graubünden

NW - Weitere Steuerentlastungen

13.11.2009

Steuergesetzrevision soll 2011 in Kraft treten

Mit der Steuergesetzrevision 2011 will Nidwalden Familien mitKindern sowie juristische Personen entlasten. In der Vernehmlassung sei dieRevision von den Gemeinden und den bürgerlichen Parteien sehr positivaufgenommen worden, teilte die Standeskanzlei am Donnerstag mit.Mit der Revision will Nidwalden seine Position in der Gruppe dersteuerattraktivsten Standorte weiter stärken. Die guten Rahmenbedingungen fürnatürliche wie juristische Personen soll erhalten und weiter ausgebaut. DerLandrat behandelt die Revision im Frühling 2010. Auf 2011 soll sie in Krafttreten.Zur Entlastung der Familien ist ein Eigenbetreuungsabzug von 3000 Franken proKind vorgesehen. Mit dem vorzeitigen Ausgleich der kalten Progression soll dieKaufkraft gestärkt werden. Zudem soll die kalte Progression bei einer Erhöhungdes Indexes der Konsumentenpreise automatisch, jedoch mindestens alle dreiJahre erhöht werden.Weiter will Nidwalden bei Unternehmensnachfolge auf die Erbschafts- undSchenkungssteuer verzichten. Damit verbunden ist auch eine Steuerbefreiung fürZuwendungen bzw. Einbringungen in Unternehmensstiftungen.

Mit günstigsten Kantonen gleichziehen

Bei den juristischen Personen ist eine Senkung der festen Gewinnsteuersätze von9 auf 6 Prozent vorgesehen. Damit zieht Nidwalden mit den steuergünstigstenKantonen gleich. Die feste Kapitalsteuer soll auf 0,1 Promille reduziertwerden, was praktisch einer Abschaffung gleichkommt.Auch bei der Senkung des Maximalsteuersatzes von 3,0 auf 2,75 Prozent strebtdie Regierung eine Anpassung an die steuergünstigsten Schweizer Standorte an.Der Maximalsteuersatz soll bereits bei 155'800 Franken Einkommen angewendetwerden. Das sei eine echte Alternative zur "Flat Rate Tax", findet dieRegierung.Die Mindereinnahmen durch die Revision könnten durch Mehrerträge und denEinsatz von Eigenkapital kompensiert werden, heisst es in der Medienmitteilung.Zur Abfederung der Ausfälle in den Gemeinden sind für die Jahre 2011 bis 2013Ausgleichszahlungen durch den Kanton vorgesehen.

BL - Dividendenbesteuerung

11.11.2009
Die Dividendenbesteuerung wird in Basel-Stadt doch gesenkt. Die neue Grossratsmehrheit hat am Mittwoch eine unbestrittene Anpassung des Steuergesetzes an neues Bundesrecht um diesen Schritt ergänzt. Argumentiert wurde mit dem Steuerwettbewerb.2007 hatte der Grosse Rat beim Steuerpaket eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung durch eine Teilbesteuerung von Dividenden noch knapp abgelehnt. Unterdessen haben die Mehrheiten geändert, und die Senkung der Dividendenbesteuerung überlebte am Mittwoch einen Streichungsantrag der SP mit 49 zu 40 Stimmen.Auch ein Eventualantrag der SP, diese Senkung analog zum Bund auf 60 Prozent zu beschränken statt wie vorgeschlagen analog zu Baselland auf 50 Prozent, scheiterte mit 40 zu 47 Stimmen. So bringt die Senkung Steuerausfälle von rund drei Mio. Fr. im Jahr.

DBA sollen Referendum unterstehen

07.11.2009
Gegen die ersten fünf Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz den OECD-Richtlinien über die Amtshilfe in Steuerfragen anpasst, darf das Referendum ergriffen werden. Der Bundesrat vollzieht damit eine Kehrtwende. Ursprünglich wollte er nur über das erste Abkommen abstimmen lassen.Wie CVP-Präsident Christophe Darbellay am Freitag im Anschluss an die Von-Wattenwyl-Gespräche vor den Medien erklärte, hat der Bundesrat gegenüber den Regierungsparteien angekündigt, die fünf ersten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem Parlament als Einzelbotschaften zuzuführen.Die DBA sollen ab Januar 2010 in den Kommissionen von National- und Ständerat vorberaten werden. Nach ihrer Verabschiedung durch die Räte kann gegen die Vorlagen das Referendum ergriffen werden.Der Bundesrat schwenkt damit auf den Kurs der Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Kammern ein, die sich für das fakultative Referendum ausgesprochen hatten. Die Abkommen seien derart wichtige Staatsverträge, dass das Stimmvolk das letzte Wort haben dürfe.Der Bundesrat wollte dagegen lediglich das erste vom Parlament verabschiedete Steuerabkommen dem fakultativen Referendum unterstellen. Finanzminister Hans-Rudolf Merz fürchtete, dass Abstimmungen über die Abkommen mit den USA ungleich schwerer zu gewinnen seien als etwa mit Finnland.
Quelle: sda

DBA Türkei

04.11.2009
Die Schweiz und die Türkei haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen. Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde heute in Bern unterzeichnet. Es entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten.Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens hat die Schweiz bereits fünfzehn Doppelbesteuerungsabkommen mit der erweiterten Amtshilfeklausel ausgehandelt und paraphiert. Bereits unterzeichnet sind die Abkommen mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA und Katar. Als unterzeichnetes Abkommen zählt auch jenes mit Spanien. Das geltende DBA mit Spanien enthält eine automatische Meistbegünstigungsklausel, falls die Schweiz mit einem anderen EU-Mitgliedstaat eine weitergehende Bestimmung über den Informationsaustausch vereinbart. Diese Klausel wurde mit der Unterzeichnung des DBA mit Dänemark im August 2009 aktiviert. Seit dem 25. September 2009 befindet sich die Schweiz auf der weissen Liste der OECD und vermeidet dadurch steuerliche Diskriminierungen und Nachteile durch die Staatengemeinschaft.Der Bundesrat legt demnächst National- und Ständerat eine Serie von einzelnen Botschaften vor, in denen er das Parlament um die Genehmigung der ersten unterzeichneten DBA ersucht. In den nächsten Wochen ist auch die Unterzeichnung der neu ausgehandelten und paraphierten Abkommen mit den Niederlanden, Polen und Japan vorgesehen.Die Neuverhandlung der DBA gehe, so der Bundesrat, zum Teil weit über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hinaus. Die Schweiz habe nicht nur über die Anpassung der Amtshilfe verhandelt, sondern auch zahlreiche Vorteile für die Wirtschaft herausgeholt. Dazu gehören Quellensteuerreduktionen und Nullsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen, Schiedsgerichtsklauseln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Weiter sei erreicht worden, dass Diskriminierungen aufgrund der bisherigen Amtshilfepolitik gestoppt wurden.
Quelle: EFD

Besteuerung Eigenmietwert – Eigenmietwert soll abgeschafft werden

04.11.2009
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Vorlage «Sicheres Wohnen im Alter» des HEV eröffnet.

Komplette Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts vorgeschlagen

Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abgeschafft werden.

Im Gegenzug Abschaffung von Ausnahmen

Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten auf zwei Ausnahmen reduziert werden:
  • einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende sowie
  • einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat die vom HEV eingereichte Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" in eine auch steuersystematisch richtige Richtung lenken. Die mit der Volksinitiative verfolgten Ziele sind für den Bundesrat in mehrfacher Hinsicht nicht überzeugend. Der Bundesrat ist gegen eine auf einzelne Personen oder Personengruppen beschränkte Abschaffung des Eigenmietwerts. Er lehnt daher eine fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung nur für Personen im Rentenalter ab. Die Massnahme würde nach Ansicht des Bundesrates zu einer sachlich nicht begründeten Ungleichbehandlung gegenüber allen nicht geförderten Gruppen führen: Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die noch nicht Rentnerinnen und Rentner sind, sowie Mieterinnen und Mieter. Zudem würde das Steuerrecht unnötig verkompliziert.

Selbstgenutzte Zweitliegenschaften – Neue kantonale Sondersteuer nötig

Die Vernehmlassungsvorlage ist so ausgestaltet, dass es auf Stufe Bund zu keinen Mindereinnahmen kommt. Da für Kantone mit grossem Zweitwohnungsbestand die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung zu beträchtlichen Mindereinnahmen führt, ist eine kantonale Sondersteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften notwendig. Diese bemisst sich auf der Grundlage des Vermögenssteuerwerts der Zweitliegenschaft vor Abzug der Schulden. Die Zweitliegenschaftssteuer ersetzt die kantonale Vermögenssteuer wie auch die kantonale Einkommenssteuer auf allfälligen Erträgen aus Vermietung oder Verpachtung. Das EFD holt während der Vernehmlassung ein externes Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungsmässigkeit der Zweitliegenschaftssteuer ein.Vorlage Eigenmietwert - weitere Information zur Abschaffung

JU - Regierung will mehr Umweltkriterien bei Autosteuer

03.11.2009
Die jurassische Regierung will bei der Motorfahrzeugsteuer mehr Umweltkriterien einbeziehen: Im Vernehmlassungsentwurf für eine Gesetzesrevision schlägt sie vor, die Steuer für Personenwagen nicht nur nach Gewicht, sondern auch nach der Motorenstärke zu berechnen.Der Treibstoffverbrauch und damit der Schadstoffausstoss stünden in proportionalem Verhältnis zu Gewicht und Kraft des Autos, begründet die Regierung den Vorschlag. Für die schadstoffärmsten Fahrzeuge soll laut einer Mitteilung vom Montag bei der ersten Inbetriebnahme ein Öko-Bonus von 300 Franken gewährt werden.Mit der Regelung liesse sich laut der Regierung das Steuervolumen insgesamt etwa gleich halten. Sie sei auch kompatibel mit den Regelungen der Nachbarkantone. Von geringeren Steuern profitieren könnten Inhaber schadstoffarmer Kleinwagen, derweil die Steuer für grosse und starke Autos bis zum Maximum von 1200 Franken steigen könnte.
Quelle: sda

BE - Administrative Erleichterungen bei Quellensteuer im Kanton Bern

29.10.2009

Quellensteuer für Grenzgänger - Neue Verfahren

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern nimmt ihre neuentwickelte Quellensteuerapplikation in Betrieb. Dies führt bei den Abrechnungen der quellenbesteuerten Personen und der französisch-schweizerischen Grenzgänger zu neuen Verfahrensabläufen, die deutliche administrative Entlastungen für die betroffenen Unternehmungen und die Gemeinden bringen. Die entsprechenden Anpassungen der betroffenen Verordnungen hat der Regierungsrat auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Quellensteuer - Unternehmen in Bern profitieren von vielen Vereinfachungen

Bei den Quellensteuern können die Unternehmungen ab 2010 neu sämtliche Abrechnungen mit einer einzigen Ansprechstelle (kantonale Steuerverwaltung oder die Städte Bern, Biel und Thun) vornehmen. Weiter fallen die Abrechnungen auf Papier zum Teil weg, da die Administration zukünftig auch elektronisch via Online-Portal erledigt werden kann. Kleine Unternehmungen mit wenig quellenbesteuerten Personen müssen ihre Abrechnungen nicht mehr zwingend monatlich, sondern nur noch vierteljährlich einreichen. Schliesslich wird die Zahlungsfrist für die Ablieferung der Quellensteuern von heute 15 Tagen auf neu 30 Tage erhöht.Weitere Infos zur Quellenbesteuerung im Kanton Bern