Wir informieren Sie, dass die neue Zirkular Nr. 32 zur Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen veröffentlicht wurde.
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Der Kanton Zürich weist für mittlere Einkommen eine steuerliche Attraktivität auf. Laut dem jüngsten Steuerbelastungsmonitor wird Vermögen unterdurchschnittlich besteuert. Bei den Unternehmenssteuern belegt der Kanton Zürich hingegen den letzten Platz.
Standard & Poor's hat das seit 2022 gültige Top-Rating AAA für den Kanton Aargau bestätigt. Die Ratingagentur hebt hervor, dass der Kanton auch in einem anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld über stabile Finanzen, eine starke Steuerbasis und hohe finanzielle Reserven verfügt. Diese Reserven stärken die finanzielle Handlungsfähigkeit und ermöglichen es, vorübergehende Defizite ohne nennenswerte Neuverschuldung zu tragen.
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2026 die Vorlage zur Steuergesetzrevision 2027 beraten. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatte eine Reduktion der höchsten Tarifstufe der einfachen Einkommenssteuer von 11 auf 9,75 Prozent vorgeschlagen, um den Kanton für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen attraktiver zu gestalten. Zudem soll die Integration des Kleinverdienerabzugs in den Tarif steuerliche Vorteile für verheiratete Paare und Alleinerziehende mit kleinen bis mittleren Einkommen bringen und die bestehende Heiratsstrafe abschaffen. Beide Massnahmen stiessen in der VWA auf keine Widerstände.
Regierungsratssitzung 5. Mai 2026 • Der Regierungsrat des Kantons Glarus beantragt dem Landrat des Kantons Glarus, die FDP‑Motion «Faire Regelung beim Kinderabzug» zu überweisen. Die Motion fordert eine Änderung des kantonalen Steuergesetzes, wonach der Kinderabzug bei gemeinsamer oder abwechselnder Obhut hälftig auf beide Elternteile verteilt werden soll, unabhängig davon, ob sie gemeinsam veranlagt werden oder Unterhalt leisten.
Das kantonale Steueramt hat die Weisung der Finanzdirektion über Sozialabzüge und Steuertarife, die Weisung des Regierungsrates über die Gewährung eines Härtefalleinschlags auf dem Eigenmietwert bei den Staats- und Gemeindesteuern sowie einen Praxishinweis und eine Mitteilung im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April die Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen verabschiedet. Damit setzt er eine Motion des Parlaments um, die eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent fordert. Der Bundesrat verzichtet darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.
Wie sind Unterhaltsbeiträge an Eheleute und minderjährige Kinder von der empfangenden Person zu versteuern und können sie von der leistenden Person in Abzug gebracht werden? Eine aktualisierte Praxisdarstellung: Unterhaltsleistungen bei getrennter Veranlagung