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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

JU - Steueramnestie

01.12.2009
Der Kanton Jura lanciert eine Steueramnestie. Vom 1.1.2010 an werden alle natürlichen oder juristischen Personen, welche ihre bis anhin nicht angegebenen Gelder das erste Mal deklarieren, straffrei bleiben, wie der Kanton am Montag, 30.11.2009 mitteilte. Vorgesehen sind eine individuelle Amnestie, eine Amnestie auf Erbschaften und eine generelle Amnestie für Bagatellfälle. Die jurassische Regierung hofft, dass durch die Massnahme rund 300 Millionen Franken ans Licht kommen. Die Massnahme gilt für die Jahre 2010 bis 2014.

Revidierte Doppelbesteuerungsabkommen - Bundesrat verabschiedet erste Botschaften

29.11.2009
Der Bundesrat hat am Freitag fünf Botschaften über revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verabschiedet. Er beantragt den eidgenössischen Räten diese zu genehmigen.Die revidierten DBA erfüllen die internationalen Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen. Sie bringen zahlreiche Vorteile für die Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat beantragt, sie dem fakultativen Referendum zu unterstellen. In einer ersten Tranche hat der Bundesrat die Botschaften zu den revidierten DBA mit den USA, Dänemark, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien verabschiedet. Die revidierten DBA enthalten eine erweiterte Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens und setzen den Bundesratsbeschluss vom 13. März 2009 über die neue Abkommenspolitik konsequent um. In einer zweiten Tranche wird der Bundesrat dem Parlament bis Ende Januar 2010 fünf weitere Abkommen zur Genehmigung vorlegen.Zum DBA mit Spanien erübrigt sich eine Botschaft. Das DBA mit Spanien zählt zu den unterzeichneten Abkommen. Es enthält eine Meistbegünstigungsklausel, die dann zur Anwendung gelangt, sobald die Schweiz mit einem anderen EU-Land eine weitergehende Bestimmung über den Informationsaustausch vereinbart. Mit der Unterzeichnung des DBA mit Dänemark wurde diese Klausel aktiviert. Die Botschaft zum revidierten DBA mit Dänemark umfasst auch die Ausdehnung auf die Färöer-Inseln. Deshalb gibt es zu den zwölf bisher unterzeichneten DBA mit dem OECD-Standard bei der Amtshilfe nur zehn Botschaften.

Wirtschaftliche Vorteile

<p>Doppelbesteuerungsabkommen erleichtern die Tätigkeit der Exportwirtschaft, fördern Investitionen in der Schweiz und tragen damit zum Wohlstand in der Schweiz und im Partnerland bei. Zu den ausgehandelten wirtschaftlichen Vorteilen der revidierten DBA gehören Quellensteuerreduktionen und Nullsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, sowie Schiedsgerichts-klauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens. Ausserdem werden Sanktionen und steuerliche Diskriminierungen verhindert. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss der bisher revidierten DBA begrüsst.

Fakultatives Referendum für alle DBA

Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass alle neuen DBA dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollen. Er will damit staatspolitischen Bedenken Rechnung tragen. Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollten die neu unterzeichneten Abkommen im Frühling 2010 im Erstrat behandelt werden können.

Etappen von der Botschaft bis zum Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung eines DBA verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments, das für die Genehmigung (Ratifizierung) der DBA zuständig ist. DBA, die wichtige zusätzliche Verpflichtungen vorsehen, unterstehen nach bisheriger Praxis dem fakultativen Referendum. Wie bis anhin obliegt der definitive Entscheid über die Unterstellung eines DBA unter das fakultative Referendum dem Parlament.Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Die Abkommen sind in der Regel ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Kalenderjahres anwendbar. Massgebend ist der jeweilige Abkommenstext.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

DBA - Alle neuen Abkommen referendumsfähig

29.11.2009
Der Bundesrat will alle neuen Doppelbesteuerungsabkommen, in denen die Amtshilfe auf Steuerhinterziehung ausgeweitet wird, dem fakultativen Referendum unterstellen.Damit will die Landesregierung staatspolitischen Bedenken Rechnung tragen, wie sie am Freitag mitteilte. Ursprünglich hatte der Bundesrat nämlich bloss für das erste an die OECD-Richtlinien angepasste Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein Referendum zulassen wollen. Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte in der Öffentlichkeit wiederholt erklärt, dass er dabei an das Abkommen mit Japan denke.

Kritik aus dem Parlament

Insbesondere in den zuständigen Kommissionen des Parlaments stiess diese Absicht auf Widerstand. Angesichts der grossen - auch symbolischen - Bedeutung des Bankgeheimnisses, müsse das Volk bei jedem DBA das letzte Wort haben dürfen.Seine Kehrtwende hatte der Bundesrat bereits anlässlich der letzten Von- Wattenwyl-Gespräche angekündigt. Nun hat er sie auch formell vollzogen und die DBA mit den USA, Dänemark, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien an die Eidgenössischen Räte überwiesen mit dem Antrag, sie dem fakultativen Referendum zu unterstellen.Nach den Vorstellungen des Bundesrats sollten die neu unterzeichneten Abkommen im nächsten Frühling im Erstrat behandelt werden. Bis Ende Januar will der Bundesrat dem Parlament fünf weitere Verträge zur Ratifizierung zuleiten.

Auf Druck von aussen

Mit der Anpassung der DBA reagiert die Schweiz auf den Druck des Auslands auf das Bankgeheimnis. Nachdem die Schweiz auf eine sogenannt graue Liste der Steuerparadiese gesetzt worden war, kündigte der Bundesrat an, in den DBA die Amtshilfe gemäss den OECD-Standards auszuweiten.Seither hat die Schweiz 15 DBA überarbeitet. Zwölf davon - die Abkommen mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA, Katar und Spanien - wurden bereits unterzeichnet. Paraphiert aber noch nicht unterzeichnet sind die DBA mit der Türkei, den Niederlanden, Polen und Japan.Die Schweiz erfüllte mit der Unterzeichnung von zwölf DBA die Bedingung, um wieder von der grauen Liste der Steuerparadiese gestrichen zu werden. Die OECD anerkannte die Anstrengungen der Schweiz und strich sie am 25. September von der Liste.

Nur zehn Botschaften

Formell gibt es zu den zwölf bisher unterzeichneten DBA nur zehn Botschaften.Denn zum DBA mit Spanien erübrigt sich eine Botschaft, da dieses Abkommen eine Meistbegünstigungsklausel enthält, die aktiviert wird, sobald die Schweiz mit einem anderen Land ein DBA vereinbart, das weiter geht als das Abkommen mit Spanien. Das DBA mit den Färöer-Inseln ist im Abkommen mit Dänemark enthalten.Die Doppelbesteuerungsabkommen können erst in Kraft treten, wenn sie sowohl von der Schweiz als auch vom Partnerstaat ratifiziert worden sind. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Zur Anwendung gelangen sie aber erst am 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Jahres.
Quelle: sda

BE - Beibehaltung der Pauschalbesteuerung und Steuersenkung

27.11.2009
Im Kanton Bern sollen die Steuern stärker sinken als vom Regierungsrat vorgesehen. Zudem soll das Institut der Pauschalbesteuerung auch weiterhin erhalten bleiben. Der Grosse Rat hat am vergangenen Mittwoch in erster Lesung einer Variante des Steuergesetzes mit Mindereinnahmen von 150 Mio. Franken zugestimmt.Damit setzten sich die Bürgerlichen im Kantonsparlament durch, die sich bereits in der Debatte zum Budget 2010 für eine Steuersenkung stark gemacht haben. Damit waren sie jedoch nicht durchgekommen. Die nun anvisierten Steuersenkungen dürften frühestens 2011 oder 2012 wirksam werden.Für die Änderung des Steuergesetzes mit der weitergehenden Variante bei der Steuersenkung sprach sich der Grosse Rat in der Schlussabstimmung mit 75 zu 72 Stimmen aus. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Variante hätte lediglich Ausfälle von 20 Mio. Franken bedeutet.Finanzdirektor Urs Gasche (BDP) hatte bereits am Vortag Bedenken geäussert. Der Kanton könne sich Steuerausfälle in dieser Höhe nicht leisten. In der Schlussdebatte vom Mittwoch übte vor allem das rot-grüne Lager Kritik.

Pauschalbesteurung soll bleiben

Im Gesetz umstritten war auch die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer. Das Parlament bleibt aber einmal mehr bei dieser Besteuerungsart und hat sie nicht aus dem Steuergesetz gestrichen.Am Mittwoch versuchte die SP-JUSO eine Motion durchzubringen, die den Regierungsrat beauftragte, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen mit dem Ziel, die Pauschalbesteuerung in der ganzen Schweiz abzuschaffen. Das Kantonsparlament lehnte die Motion mit 79 zu 60 Stimmen ab.Ebenfalls von Seiten der SP-JUSO kam am Mittwoch ein Antrag für die Revision des Steuergesetzes in Bezug auf die Liegenschaftssteuer.Der Antrag von Emil von Allmen (SP/Gimmelwald) wollte es vor allem touristischen Gemeinden ermöglichen, dank einer Erhöhung des maximalen Steuersatzes für die Veranlagung von Liegenschaften um einen Promillepunkt das Problem mit den Zweitwohnungen in den Griff zu kriegen.Davon liess sich die bürgerliche Seite nicht überzeugen. Vielmehr ortete sie im Antrag eine Möglichkeit der Gemeinden zu Steuererhöhungen zulasten der Hauseigentümer.Auch Finanzdirektor Gasche sprach sich gegen den Antrag aus, weil dieser das Problem der Tourismusgemeinden bei der Besteuerung von Zweitwohnungseigentümern nicht löse und auch bundesrechtlich problematisch sei. Der Antrag wurde mit 77 zu 66 Stimmen im Grossen Rat verworfen.Bereits am Vortag abgeblitzt war die EVP mit diversen Anträgen zu Betreuungs- und Kinderabzügen. Die Partei forderte unter anderem , den Kinderabzug von 6300 auf 7400 Franken zu erhöhen. Der Abzug sei erst kürzlich erhöht worden, befand eine Mehrheit im Rat.
Quelle: sda

Neue MWSTV 2010 in definitiver Fassung veröffentlicht

27.11.2009
Der Bundesrat hat heute die Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Sie tritt gleichzeitig mit dem neuen Gesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft.Die Verordnung ersetzt gemäss Einschätzung des Bundesrates einen wesentlichen Teil der heutigen Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Mit diesem Schritt soll die Mehrwertsteuer weiter vereinfacht und die Transparenz sowie die Rechtssicherheit für die steuerpflichtigen Personen erhöht werdenZu den wichtigsten Neuerungen des totalrevidierten Mehrwertsteuergesetzes (nMWSTG) gehören eine flexiblere Ausgestaltung der Gruppenbesteuerung, die Ausweitung des Vorsteuerabzugsrechts für steuerpflichtige Unternehmen, die Einführung eines fiktiven Vorsteuerabzugs oder die Ausweitung der einfachen Abrechnung mit Saldosteuersätzen. Diese und weitere Neuerungen werden in der neuen Mehrwertsteuerverordnung präzisiert. Die Verordnung erklärt unter anderem den Vorsteuer­abzug auch bei vielen von der Steuer ausgenommenen Leistungen, die im Ausland erbracht werden, für zulässig. Sie präzisiert zudem den Anwendungsbereich des fiktiven Vorsteuerabzugs oder die Bemessungsgrundlage im Falle von Leistungen des Arbeitgebers an das Personal.Die Verordnung enthält weiter eine Definition von Subventionen, die im Einklang mit dem Subventionsgesetz steht. Die neuen Verordnungsbestimmungen sind wichtige Bestandteile einer vereinfachten und transparenteren Mehrwertsteuer. Die bisherige Verordnung wird per 31. Dezember 2009 aufgehoben.</p><p>Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äusserte sich eine klare Mehrheit der Stellung nehmenden Kantone, Verbände und Parteien positiv zur neuen Verordnung. Die über 100 eingegangenen Stellungnahmen fanden nach Möglichkeit Berücksichtigung in der Verordnung.</p><p>Der erste Teil der Reform der MWST war vom Parlament im Juni 2009 verabschiedet worden. Der zweite Teil der Reform ist im Parlament noch hängig. Mit diesem zweiten Teil der Reform soll die MWST noch konsequenter vereinfacht werden. Je einfacher die MWST ausgestaltet ist, desto geringer fällt der administrative Aufwand für die rund 320'000 steuerpflichtigen Unternehmen aus. Dies beeinflusst das Wachstum unserer Volkswirtschaft  positiv.</p><p>Nicht zu verwechseln ist die Reform der MWST mit der Anhebung der MWST-Sätze für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV). Am 27. September 2009 wurde die entsprechende Vorlage durch Volk und Stände angenommen. Die zeitlich befristete Erhöhung der Steuersätze tritt aufgrund eines Parlamentsbeschlusses vom Juni 2009 erst ein Jahr nach dem nMWSTG in Kraft, das heisst per 1. Januar 2011.</p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

ZH - Entwicklung der Steuerkraft nach der Dot-Com-Krise von 2001

24.11.2009
Der als Dot-Com-Krise bezeichnete Konjunktureinbruch von 2001, der Parallelen zum aktuellen Wirtschaftstief aufweist, führte dazu, dass die Steuerkraft in zwei von drei Zürcher Gemeinden einbrach. In den wohlhabenden Gemeinden ging die Steuerkraft überdurchschnittlich stark zurück. Dasselbe gilt für Gemeinden, in denen viele Einwohnerinnen und Einwohner in einer konjunkturell sensitiven Branche arbeiteten.Eine Studie des Statistischen Amts untersucht die Entwicklung der Steuerkraft der Zürcher Gemeinden nach der Dot-Com-Krise von 2001. Als Steuerkraft wird der Steuerertrag bezeichnet, den eine Gemeinde bei einem hypothetischen Steuerfuss von 100 Prozent erzielen würde. Diese Normierung erlaubt es, die finanziellen Ressourcen der Gemeinden miteinander zu vergleichen. Der Konjunktureinbruch von 2001 war geprägt durch einen Rückgang der Wirtschaftsleistung und einen Einbruch der Aktienkurse. In dieser Hinsicht gleicht er der aktuellen Wirtschaftskrise.

Unterschiedliche Entwicklung in den Zürcher Gemeinden

Nachdem 2001 das Wirtschaftswachstum eingebrochen war, ging die Steuerkraft im Kanton Zürich zurück. Dabei betrug die Verzögerung, mit der die Dot-Com-Krise auf die Gemeindefinanzen durchschlug, rund zwei Jahre. Allerdings entwickelte sich die Steuerkraft zwischen 2002 und 2004 in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich. In etwa einem Drittel der Gemeinden nahm sie entgegen dem allgemeinen Trend sogar zu. Dies zeigt, dass die Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuererträge unterschiedlich stark von der konjunkturellen Entwicklung abhängen.

Wirtschaftsstruktur beeinflusst konjunkturelle Abhängigkeit

Ein Grund für die gegenläufige Entwicklung der Steuerkraft sind die grossen Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur der Zürcher Gemeinden. Arbeiteten viele Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde in Branchen, die starken konjunkturellen Schwankungen unterliegen, so ging die Steuerkraft nach dem Konjunktureinbruch überdurchschnittlich stark zurück. über die Einkommen hat sich Branchenkonjunktur auf die Gemeindefinanzen übertragen. Solche Gemeinden liegen meist nahe an den Städten Zürich und Winterthur. Auch in Zürich selbst ist ein grosser Teil der Bevölkerung in eher konjunkturabhängigen Branchen beschäftigt. Im Gegensatz dazu arbeiten etwa im Zürcher Oberland viele Menschen in konjunkturell resistenteren Wirtschaftsbranchen.

Einkommensstarke Gemeinden reagieren stärker auf Konjunktureinbruch

über den Branchenmix hinaus beeinflussten weitere Faktoren die Entwicklung der Steuerkraft zwischen 2002 und 2004. Eine wichtige Rolle spielte auch, über welche finanziellen Ressourcen eine Gemeinde verfügt. Je höher die Steuerkraft vor der Krise war, desto stärker fiel der Rückgang aus. Ein Grund für diese Beobachtung ist, dass hohe Einkommen relativ stark von der wirtschaftlichen Konjunktur beeinflusst werden. Auch bei diesem Kriterium waren Gemeinden abseits der wirtschaftlichen Brennpunkte tendenziell besser positioniert als zentral gelegene.

Ganze Studie zum Download

Die Entwicklung der Steuerkraft nach der Dot-Com-Krise, Gegenläufige Tendenzen in den Zürcher Gemeinden und Einflussfaktoren. Online verfügbar auf der Website des Statistischen Amts des Kantons Zürich: <a class="navhelp" target="_blank" href="http://www.statistik.zh.ch/statistik.info">www.statistik.zh.ch/statistik.info</a>  <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich</i>

BE - Steuerrechnung als E-Rechnung

23.11.2009
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern führt als erste Steuerverwaltung in der Schweiz die E-Rechnung für die Berner Steuerzahlenden ein.Die Steuerverwaltung des Kantons Bern schafft ein weiteres Angebot für die Online-Benutzer. Ab sofort können sich die steuerpflichtigen, natürlichen Personen im Kanton Bern für die E-Rechnungen registrieren lassen und erhalten dann die provisorischen Rechnungen und Abrechnungen ab 2010 nicht mehr per Post, sondern auf elektronischem Weg. Die notwendigen Informationen zur E-Rechnung und zur Registrierung sind unter <a href="http://www.be.ch/steuern">www.be.ch/steuern</a> und <a href="http://www.e-rechnung.ch">www.e-rechnung.ch</a> abrufbar.</p> <hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

TG - Neue Vorlage zur Senkung des Steuersatzes

20.11.2009
Nach der Ablehnung eines proportionalen Einheitssteuersatzes («Flat Rate Tax») durch das Stimmvolk hat sich der Regierungsrat des Kantons Thurgau für eine politisch breit abgestützte Doppelstrategie entschieden. Er will den Staatssteuerfuss ab 2010 um zehn Prozent senken und anschliessend mit einer Steuergesetzrevision eine strukturelle Entlastung erreichen. Dem Grossen Rat legt er eine entsprechende Botschaft vor.Mit der Vorlage zieht der Regierungsrat die Schlüsse aus der Volksabstimmung vom 27. September, verfolgt aber weiterhin die eingeschlagene Finanz- und Steuerpolitik. Einleitend weist er in der Botschaft auf den höchst erfreulichen Eigenkapitalbestand von Kanton und Gemeinden hin. So verfügt der Kanton über ein Eigenkapital von rund 260 Mio. Franken und zusätzliche Reserven von 150 Mio. Franken, insgesamt also über 400 Mio. Franken oder rund 95 Steuerprozente.Die Politischen Gemeinden weisen ein Eigenkapital von über 230 Mio. Franken auf und die Schulgemeinden von rund 172 Mio. Franken. Angesichts dieser Reserven erachtet es der Regierungsrat auch nach der gescheiterten Volksabstimmung als notwendig, einen Teil davon den Steuerpflichtigen in Form von nachhaltigen Steuersenkungen zurückzuerstatten.

Stuerfusssenkung bereits für Steuerperiode 2010

Die Steuerfusssenkung von zehn Prozent soll bereits in der Steuerperiode 2010 wirksam werden. Für den Kanton ergeben sich dadurch Mindereinnahmen von 43 Mio. Franken im Jahr. Die nachfolgende Steuergesetzrevision will der Regierungsrat grundsätzlich per 1. Januar 2011 in Kraft setzen. Insbesondere die zwingend umzusetzenden Bundesrechtsvorgaben machen eine rasche Realisierung notwendig. Je nach Entwicklung der wirtschaftlichen Situation und mit Rücksicht auf die Gemeinden behält sich der Regierungsrat allerdings vor, den neuen Einkommenssteuertarif erst auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.Kernpunkt der Steuergesetzrevision ist eine Straffung der Tarifstufen von bisher elf auf neu sieben. Gleichzeitig soll der Grenzsteuersatz von neun auf acht Prozent gesenkt werden. Neu soll zudem ein Vollsplitting das bisherige Teilsplitting für gemeinsam besteuerte Ehepaare ablösen. Zugleich sollen mit der Vorlage die unbestrittenen Teile der Unternehmenssteuerreform II sowie weitere, zwingend umzusetzende Vorgaben aus dem Bundesrecht in der kantonalen Gesetzgebung verankert werden.Durch die Einkommenssteuertarifanpassung, die insbesondere den Mittelstand entlastet, sowie die Umsetzung von Bundesrecht werden Mindereinnahmen von insgesamt 48,1 Millionen Franken erwartet. Davon entfallen 43,6 Mio. Franken allein auf die Anpassung der Tarifstufen. Für den Kanton ist mit Mindereinnahmen (inkl. Beiträge an die Schulgemeinden) von 28 Mio. Franken zu rechnen, für die Politischen Gemeinden von 9,9 Mio. Franken, für die Schulgemeinden von 7,3 Mio. Franken sowie für die Kirchgemeinden von 2,9 Mio. Franken.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau