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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Aargau

Rechtsgutachten bestätigt: Keine rückwirkende Gesetzesänderung beim Eigenmietwert

10.07.2026

Mit der Gesetzesrevision des Schätzungswesens hat der Kanton Aargau die Liegenschaftsbewertung per 1. Januar 2025 auf eine angepasste rechtliche und fachliche Grundlage gestellt. Die Anpassung war notwendig, weil das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau festgestellt hatte, dass zahlreiche Eigenmietwerte unter der bundesrechtlich gebotenen Mindestgrenze von 60 Prozent der Marktmietwerte lagen. Damit bestand ein Widerspruch zu Verfassungs- und Bundesrecht. Gleichzeitig mussten auch die Vermögenssteuerwerte aktualisiert werden, da deren bisherige Wertbasis aus dem Jahr 1998 stammte und weit unter den aktuellen Verkehrswerten lagen, was ebenfalls bundesrechtswidrig war.

AG

Mittelstand wird moderat besteuert

16.06.2026

Der Kanton Zürich weist für mittlere Einkommen eine steuerliche Attraktivität auf. Laut dem jüngsten Steuerbelastungsmonitor wird Vermögen unterdurchschnittlich besteuert. Bei den Unternehmenssteuern belegt der Kanton Zürich hingegen den letzten Platz.

ZH

Standard & Poor's bestätigt Top-Rating AAA für den Kanton Aargau

15.06.2026

Standard & Poor's hat das seit 2022 gültige Top-Rating AAA für den Kanton Aargau bestätigt. Die Ratingagentur hebt hervor, dass der Kanton auch in einem anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld über stabile Finanzen, eine starke Steuerbasis und hohe finanzielle Reserven verfügt. Diese Reserven stärken die finanzielle Handlungsfähigkeit und ermöglichen es, vorübergehende Defizite ohne nennenswerte Neuverschuldung zu tragen.

AG

Unterstützung für die Steuergesetzvorlage "TAXOPTIMA"

27.05.2026

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die regierungsrätliche Botschaft zu TAXOPTIMA (Leitsätze 18–20 der Steuerstrategie) am 19. Mai 2026 beraten. Die vorgeschlagenen Steuergesetzänderungen basieren auf den Empfehlungen, die in einem paritätischen Projekt von Gemeinden und Kanton erarbeitet und im einstimmig verabschiedeten gemeinsamen Bericht "TAXOPTIMA" vorgeschlagen wurden. Die Neuerungen sollen namentlich Vereinfachungen für die Steuerkundigen bringen und die Effizienz bei internen Abläufen zwischen Kanton und Gemeinden steigern. In der ausführlichen Detailberatung verabschiedete die VWA einen Prüfungsantrag zur Gewährleistung der Bürgernähe. Den übrigen Gesetzesänderungen stimmte sie zu. In der Hauptabstimmung sprachen sich die Kommissionsmitglieder einstimmig für die Beschlusserhebung der Vorlage aus.

AG

Steuergesetzrevision 2027 zur Beratung

21.05.2026

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2026 die Vorlage zur Steuergesetzrevision 2027 beraten. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatte eine Reduktion der höchsten Tarifstufe der einfachen Einkommenssteuer von 11 auf 9,75 Prozent vorgeschlagen, um den Kanton für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen attraktiver zu gestalten. Zudem soll die Integration des Kleinverdienerabzugs in den Tarif steuerliche Vorteile für verheiratete Paare und Alleinerziehende mit kleinen bis mittleren Einkommen bringen und die bestehende Heiratsstrafe abschaffen. Beide Massnahmen stiessen in der VWA auf keine Widerstände.

AG

AG: Steuergesetzrevision 2025: Entlastungen für Familien und Vermögen

20.09.2024

Mit der Steuergesetzrevision 2025 legt der Regierungsrat das erste Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030 vor. Nachdem mit der Steuergesetzrevision 2022 die Gewinnsteuer für Unternehmen um bis zu 20 Prozent gesenkt wurde, liegt der Schwerpunkt der vorliegenden Revision bei den Einwohnerinnen und Einwohnern. Finanzdirektor und Landammann Dr. Markus Dieth hält fest: "Die Steuergesetzrevision 2025 umfasst Entlastungen für die natürlichen Personen, insbesondere die Senkung der Vermögenssteuer, die Erhöhung der Kinderabzüge, höhere Abzüge für Kinderbetreuungskosten und Aus- und Weiterbildung sowie eine Senkung der Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen. Ein zweites Umsetzungspaket sieht der Regierungsrat mit der Steuergesetzrevision 2027 mit weiteren Massnahmen wie zum Beispiel der Senkung der Einkommenssteuer vor." Der Grosse Rat hat in seiner ersten Beratung die Zusammenlegung dieser beiden Umsetzungspakete in Prüfung gegeben. In seiner Vorlage zur zweiten Beratung hält der Regierungsrat am gestaffelten Vorgehen fest und schlägt leichte Anpassungen bei den Kinderabzügen vor.

AG

AG – Grosser Rat billigt neues Verkehrssteuergesetz vom 12. Dezember 2023

12.04.2024

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat dem neuen Verkehrssteuergesetz in erster Beratung am 12. Dezember 2023 mit 86 zu 44 Stimmen zugestimmt. Der zentrale Punkt ist die neue Regelung der Verkehrssteuer für Personenwagen. Anstelle der bisherigen Besteuerung auf der Grundlage der Steuer-PS (Hubraum) sollen für Personenwagen, Motorräder sowie Kleinbusse Gewicht und Leistung als neue und technologieneutrale Bemessungskriterien kombiniert werden.

AG

AG – Verkehrssteuergesetz: Botschaft veröffentlicht

22.09.2023

Der Regierungsrat des Kantons Aargau will einen Systemwechsel bei Besteuerung von Motorfahrzeugen. So soll bei Fahrzeugen die Steuer auf einer technologieneutralen Grundlage mit einer Kombination von Gewicht und Leistung bemessen werden, statt wie bisher ausschliesslich aufgrund des Hubraums. In seiner nun verabschiedeten Botschaft zuhanden des Grossen Rats zur Revision des Verkehrssteuergesetztes, schlägt der Regierungsrat zudem vor, dass Korrekturfaktoren für die weniger umweltbelastenden Antriebstechnologien eingeführt werden.

AG

AG: Start des Projektes zur Steuergesetzrevision 2025

06.06.2023

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat am 30.05. die Anhörung zur Steuergesetzrevision 2025 eröffnet und präsentiert damit den ersten Schritt zur Umsetzung der im März 2023 vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie. Die Revision sieht eine Reduktion der Vermögenssteuern und die Erhöhung von Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten sowie für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten vor. Ferner wird eine Senkung bei der Gewinnsteuer für Vereine und Stiftungen vorgeschlagen. Eine zweite Steuergesetzrevision betrifft den Nachvollzug von Bundesrecht. Dabei handelt es sich um Änderungen im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, welche zwingende Anpassungen im kantonalen Steuergesetz verlangen.

AG