Partei- und Wahlkampfspenden
Aktualisierung und Präzisierung der bisherigen Regelungen, insbesondere zur Abzugsfähigkeit und den steuerlichen Folgen des Erhalts von Partei- und Wahlkampfspenden: Parteispendenabzug für natürliche Personen
Aktualisierung und Präzisierung der bisherigen Regelungen, insbesondere zur Abzugsfähigkeit und den steuerlichen Folgen des Erhalts von Partei- und Wahlkampfspenden: Parteispendenabzug für natürliche Personen
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern (StG). Mit der Vorlage sollen insbesondere höhere Versicherungs- und Kinderabzüge eingeführt werden. Damit wird ein parlamentarischer Vorstoss umgesetzt, der zeitgemässe Anpassungen bei den Steuerabzügen fordert.
Der Kanton Tessin erweitert die Fahrzeugkategorien für finanzielle Beihilfen.
Das Bundesgesetz zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung sieht die Abschaffung des Eigenmietwerts vor. Gleichzeitig werden bestimmte Abzüge, beispielsweise für Unterhaltskosten von Liegenschaften, auf Bundes‑, Kantons‑ und Gemeindeebene gestrichen. Auch die Abzüge für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen bei der direkten Bundessteuer entfallen. Der kantonale Gesetzgeber kann jedoch entscheiden, diese Kosten weiterhin abzugsfähig zu lassen. In der vorliegenden Gesetzesrevision beabsichtigt der Regierungsrat des Kantons Aargau, den Abzug für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen beizubehalten. Die Vorlage enthält zudem diverse Bereinigungen.
Mit der Steuergesetzrevision 2025 legt der Regierungsrat das erste Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030 vor. Nachdem mit der Steuergesetzrevision 2022 die Gewinnsteuer für Unternehmen um bis zu 20 Prozent gesenkt wurde, liegt der Schwerpunkt der vorliegenden Revision bei den Einwohnerinnen und Einwohnern. Finanzdirektor und Landammann Dr. Markus Dieth hält fest: "Die Steuergesetzrevision 2025 umfasst Entlastungen für die natürlichen Personen, insbesondere die Senkung der Vermögenssteuer, die Erhöhung der Kinderabzüge, höhere Abzüge für Kinderbetreuungskosten und Aus- und Weiterbildung sowie eine Senkung der Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen. Ein zweites Umsetzungspaket sieht der Regierungsrat mit der Steuergesetzrevision 2027 mit weiteren Massnahmen wie zum Beispiel der Senkung der Einkommenssteuer vor." Der Grosse Rat hat in seiner ersten Beratung die Zusammenlegung dieser beiden Umsetzungspakete in Prüfung gegeben. In seiner Vorlage zur zweiten Beratung hält der Regierungsrat am gestaffelten Vorgehen fest und schlägt leichte Anpassungen bei den Kinderabzügen vor.
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben KS 50a «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» publiziert.
Der massgebende Teuerungsindex hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 1,69 Prozent erhöht. Folglich erhöht der Kanton für das Steuerjahr 2024 die im Steuergesetz festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Das kantonale Steueramt hat die Weisung über die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Verwaltung von Wertschriften des Privatvermögens aktualisiert. Diese Weisung ist im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden.