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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuergesetz

GL - Regierungsrat beantragt Überweisung der Motion zur Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen

01.10.2026

Die Kommission für Finanzen und Steuern des Landrates des Kantons Glarus hat die Motion «Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen» eingereicht. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung und beantragt dem Landrat des Kantons Glarus die Überweisung. Damit soll den Gemeinden ab 2029 die Möglichkeit gegeben werden, eine solche Steuer eigenständig einzuführen.

GL

UR - Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2027

30.09.2026

Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 116,5 Punkte und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 0,43 % erhöht. Folglich muss der Kanton für das Steuerjahr 2027 die im Steuergesetz in Franken festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer anpassen.

UR

Bundesrat setzt verlängerte Verlustverrechnung per 1. Januar 2028 in Kraft

18.09.2026

Der Bundesrat hat am 18. September 2026 den Beschluss gefasst, die verlängerte Verlustverrechnung per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.

LU - Anpassung der Tarif- und Abzugsbeträge der Einkommenssteuer für das Steuerjahr 2027 aufgrund der kalten Progression

17.09.2026

Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich basierend auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 171,2 Punkte, was einer Erhöhung von 0,47 Prozent (0,8 Indexpunkte) gegenüber der letzten Anpassung entspricht.

LU

Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften

30.06.2026

Neue Praxisinformation des Steueramts des Kantons Bern zum Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften: Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften – Neue Praxis

BE

Teilrevision des Steuergesetzes (Erhöhung der Versicherungs- und Kinderabzüge)

04.06.2026

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern (StG). Mit der Vorlage sollen insbesondere höhere Versicherungs- und Kinderabzüge eingeführt werden. Damit wird ein parlamentarischer Vorstoss umgesetzt, der zeitgemässe Anpassungen bei den Steuerabzügen fordert.

SH

Steuergesetzrevision 2027 zur Beratung

21.05.2026

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2026 die Vorlage zur Steuergesetzrevision 2027 beraten. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatte eine Reduktion der höchsten Tarifstufe der einfachen Einkommenssteuer von 11 auf 9,75 Prozent vorgeschlagen, um den Kanton für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen attraktiver zu gestalten. Zudem soll die Integration des Kleinverdienerabzugs in den Tarif steuerliche Vorteile für verheiratete Paare und Alleinerziehende mit kleinen bis mittleren Einkommen bringen und die bestehende Heiratsstrafe abschaffen. Beide Massnahmen stiessen in der VWA auf keine Widerstände.

AG

Elektromobilität: Kantonale Anreize auch für leichte Elektrofahrzeuge

19.05.2026

Der Kanton Tessin erweitert die Fahrzeugkategorien für finanzielle Beihilfen. 

TI

AG: Regierungsrat überweist Botschaft zur Steuergesetzrevision zur zweiten Beratung an den Grossen Rat

29.10.2021

Die Steuergesetzrevision 2022 soll den Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton stärken und die Standortattraktivität erhöhen. Damit soll der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich wieder ins Mittelfeld rücken. Einerseits sollen dazu die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für natürliche Personen deutlich erhöht, anderseits Unternehmensgewinnsteuern für ertragsstarke Unternehmen gestaffelt gesenkt werden. Die Gemeinden sollen für die daraus resultierenden Steuerausfälle mit Kompensationszahlungen durch den Kanton entschädigt werden. Diese Zahlungen an die Gemeinden sollen (dies eine Änderung zur ersten Beratung) um 10 Millionen Franken auf insgesamt 71 Millionen Franken höher ausfallen. So soll verhindert werden, dass die Gemeinden in den kommenden Jahren rückläufige Steuereinnahmen verzeichnen. In seiner Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Gemeinden hält der Regierungsrat fest, dass sich diese über den gesamten Betrachtungszeitraum 2022-2026 positiv entwickeln sollten: Über alle Gemeinden betrachtet nehmen die Steuereinnahmen ab 2023 jedes Jahr zu.

AG